Rechtsprechung
   EuGH, 08.09.2005 - C-303/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11353
EuGH, 08.09.2005 - C-303/04 (https://dejure.org/2005,11353)
EuGH, Entscheidung vom 08.09.2005 - C-303/04 (https://dejure.org/2005,11353)
EuGH, Entscheidung vom 08. September 2005 - C-303/04 (https://dejure.org/2005,11353)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,11353) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Normen und technische Vorschriften - Richtlinie 98/34/EG - Begriff 'technische Vorschrift' - Nicht biologisch abbaubare Wattestäbchen

  • Europäischer Gerichtshof

    Lidl Italia

  • EU-Kommission PDF

    Lidl Italia

    Normen und technische Vorschriften - Richtlinie 98/34/EG - Begriff "technische Vorschrift" - Nicht biologisch abbaubare Wattestäbchen

  • EU-Kommission

    Lidl Italia

    Angleichung der Rechtsvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Ersuchen auf Vorabentscheidung über die Auslegung der Artikel 1 und 8 der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und Art. 28 EG - Verpflichtung eines ...

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; EG Art. 28; ; Richtlinie 98/34/EG Art. 1; ; Richtlinie 98/34/EG Art. 8; ; Richtlinie 83/189/EWG Art. 8 Abs. 1 Unterabs. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unanwendbarkeit von technischen Vorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Lidl Italia

    Normen und technische Vorschriften - Richtlinie 98/34/EG - Begriff "technische Vorschrift" - Nicht biologisch abbaubare Wattestäbchen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unanwendbarkeit von technischen Vorschriften bei fehlender Übermittlung an die Kommission (IBR 2005, 1267)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Tribunale Voghera vom 1. Juli 2004 in dem Rechtsstreit Lidl Italia srl gegen Comune di Stradella

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung der Artikel 1, 8 und 9 der Richtlinie 83/189/EWG des Rates vom 28. März 1983 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften - Begriff "technische Vorschriften" - Nationale Regelung, die die Vermarktung von nicht biologisch ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 16.06.1998 - C-226/97

    RECHTSANGLEICHUNG

    Auszug aus EuGH, 08.09.2005 - C-303/04
    22 Insoweit entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass die Richtlinie 98/34 durch eine vorbeugende Kontrolle den freien Warenverkehr schützen soll, der zu den Grundlagen der Gemeinschaft gehört, und dass diese Kontrolle insofern sinnvoll ist, als unter die Richtlinie fallende technische Vorschriften möglicherweise Behinderungen des Warenaustauschs zwischen Mitgliedstaaten darstellen, die nur zugelassen werden können, wenn sie notwendig sind, um zwingenden Erfordernissen zu genügen, die ein im allgemeinen Interesse liegendes Ziel verfolgen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. April 1996 in der Rechtssache C-194/94, CIA Security International, Slg. 1996, I-2201, Randnr. 40, und vom 16. Juni 1998 in der Rechtssache C-226/97, Lemmens, Slg. 1998, I-3711, Randnr. 32).

    44, 48 und 54, sowie Lemmens, Randnr. 33).

  • EuGH, 30.04.1996 - C-194/94

    CIA Security International / Signalson und Securitel

    Auszug aus EuGH, 08.09.2005 - C-303/04
    22 Insoweit entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass die Richtlinie 98/34 durch eine vorbeugende Kontrolle den freien Warenverkehr schützen soll, der zu den Grundlagen der Gemeinschaft gehört, und dass diese Kontrolle insofern sinnvoll ist, als unter die Richtlinie fallende technische Vorschriften möglicherweise Behinderungen des Warenaustauschs zwischen Mitgliedstaaten darstellen, die nur zugelassen werden können, wenn sie notwendig sind, um zwingenden Erfordernissen zu genügen, die ein im allgemeinen Interesse liegendes Ziel verfolgen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. April 1996 in der Rechtssache C-194/94, CIA Security International, Slg. 1996, I-2201, Randnr. 40, und vom 16. Juni 1998 in der Rechtssache C-226/97, Lemmens, Slg. 1998, I-3711, Randnr. 32).

    23 Da die u. a. in Artikel 8 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Richtlinie 98/34 vorgesehene Mitteilungspflicht ein wesentliches Mittel zur Verwirklichung dieser gemeinschaftlichen Kontrolle darstellt, ist die Wirksamkeit dieser Kontrolle noch größer, wenn die Richtlinie dahin ausgelegt wird, dass der Verstoß gegen die Mitteilungspflicht einen wesentlichen Verfahrensmangel darstellt, der zur Unanwendbarkeit der fraglichen technischen Vorschriften führen kann, so dass diese dem Einzelnen nicht entgegengehalten werden können (vgl. Urteile CIA Security International, Randnrn.

  • EuGH, 07.05.1998 - C-145/97

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 08.09.2005 - C-303/04
    52 und 53, sowie vom 7. Mai 1998 in der Rechtssache C-145/97, Kommission/Belgien, Slg. 1998, I-2643, Randnr. 10).
  • EuGH, 17.09.1996 - C-289/94

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 08.09.2005 - C-303/04
    18 Zweitens sind die Mitgliedstaaten nach ständiger Rechtsprechung gemäß Artikel 8 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Richtlinie 83/189/EWG des Rates vom 28. März 1983 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. L 109, S. 8), der im Wesentlichen in Artikel 8 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Richtlinie 98/34 wiedergegeben ist, verpflichtet, der Kommission jeden Entwurf einer technischen Vorschrift zu übermitteln (vgl. u. a. Urteile vom 17. September 1996 in der Rechtssache C-289/94, Kommission/Italien, Slg. 1996, I-4405, Randnrn.
  • EuGH, 21.04.2005 - C-267/03

    Lindberg - Richtlinie 83/189/EWG - Informationsverfahren auf dem Gebiet der

    Auszug aus EuGH, 08.09.2005 - C-303/04
    12 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach Artikel 1 Nummer 11 der Richtlinie 98/34 eine nationale Vorschrift eines Mitgliedstaats, mit der Herstellung, Einfuhr, Inverkehrbringen oder Verwendung eines Erzeugnisses verboten werden, als eine Kategorie technischer Vorschriften anzusehen ist (vgl. Urteil vom 21. April 2005 in der Rechtssache C-267/03, Lindberg, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 54).
  • VG Berlin, 01.03.2013 - 4 K 336.12

    Gesetzgebungskompetenz im Rahmen der Glücksspielregelungen

    An diese Rechtsprechung zur Vorläuferrichtlinie knüpfte der EuGH in Anwendung der Richtlinie 98/34/EG mit dem Urteil vom 8. September 2005 - C-303/04 - Lidl Italia (Slg. 2005, I - 7865) an.
  • VGH Bayern, 26.06.2012 - 10 BV 09.2259

    Untersagung von Glücksspielwerbung im Internet; Klageänderung

    Dabei kann offenbleiben, ob sich dies, wie die Klägerin meint, bereits daraus ergibt, dass § 5 Abs. 3 GlüStV, soweit er nach Art. 10 Abs. 2 AGGlüStV über den 31. Dezember 2011 hinaus fortgilt, entgegen Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 34/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft vom 22. Juni 1998 (RL 34/98/EG) der Kommission nicht notifiziert worden wäre (zur Vereinbarkeit der baden-württembergischen Regelung zur Fortgeltung des Glücksspielstaatsvertrags mit Art. 8 RL 34/98/EG vgl. VG Karlsruhe vom 26.04.2012 Az. 3 K 330/10 RdNr. 28; zur Unvereinbarkeit der betreffenden Bremer Regelung mit Art. 8 RL 34/98/EG vgl. LG Bremen vom 10.05.2012 Az. 9 O 476/12) und der darin liegende Verstoß gegen die durch Art. 8 RL 34/98/EG begründete Mitteilungspflicht zur Unanwendbarkeit der notifizierungspflichtigen Regelung mit der Folge geführt hätte, dass sie dem Einzelnen nicht entgegengehalten werden kann (vgl. EuGH vom 08.09.2009 Rs. C-303/04 - Lidl Italia - RdNr. 24; BGH vom 28.09.2011 Az. 1 ZR 189/08 RdNr. 33; BGH vom 28.09.2011 Az. 1 ZR 92/09 RdNr. 35; zur entsprechenden Rechtslage nach der Richtlinie 83/189/EWG des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften vom 28. März 1983 vgl. EuGH vom 30. April 1996 Rs. C-194/94 - CIA Security International - RdNr. 54).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2006 - C-142/05

    Mickelsson und Roos - Angleichung der Rechtsvorschriften - Sportboote -

    43 - Vgl. Urteil vom 8. September 2005 in der Rechtssache C-303/04 (Lidl Italia, Slg. 2005, I-7865, Randnr. 23) und vom 30. April 1996 in der Rechtssache C-194/94 (CIA Security International, Slg. 1996, I-2201, Randnr. 54) zur Vorgängerrichtlinie 83/189/EWG.

    52 - Vgl. Urteile Lidl Italia (zitiert in Fußnote 43, Randnr. 22), CIA Security International (zitiert in Fußnote 43, Randnr. 40) und Urteil vom 16. Juni 1998 in der Rechtssache C-226/97 (Lemmens, Slg. 1998, I-3711, Randnr. 32).

  • EuGH, 21.12.2023 - C-86/22

    Papier Mettler Italia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung -

    Nach dieser Vorbemerkung ist als Erstes darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie 98/34 nach ständiger Rechtsprechung durch eine vorbeugende Kontrolle den freien Warenverkehr schützen soll, der zu den Grundlagen der Union gehört, und dass diese Kontrolle insofern sinnvoll ist, als unter die Richtlinie fallende technische Vorschriften möglicherweise Beschränkungen des Warenaustauschs zwischen Mitgliedstaaten darstellen, die nur zugelassen werden können, wenn sie notwendig sind, um zwingenden Erfordernissen zu genügen, mit denen ein im allgemeinen Interesse liegendes Ziel verfolgt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. April 1996, CIA Security International, C-194/94, EU:C:1996:172, Rn. 40 und 48, vom 8. September 2005, Lidl Italia, C-303/04, EU:C:2005:528, Rn. 22, und vom 9. Juni 2011, 1ntercommunale Intermosane und Fédération de l'industrie et du gaz, C-361/10, EU:C:2011:382, Rn. 10).
  • EuGH, 15.04.2010 - C-433/05

    Sandström - Richtlinien 94/25/EG und 2003/44/EG - Rechtsangleichung - Sportboote

    Diese Kontrolle ist insofern sinnvoll, als unter die Richtlinie fallende technische Vorschriften möglicherweise Beschränkungen des Warenaustauschs zwischen Mitgliedstaaten darstellen, die nur zugelassen werden können, wenn sie notwendig sind, um zwingenden Erfordernissen zu genügen, mit denen ein im allgemeinen Interesse liegendes Ziel verfolgt wird (vgl. Urteile vom 30. April 1996, CIA Security International, C-194/94, Slg. 1996, I-2201, Randnr. 40, vom 16. Juni 1998, Lemmens, C-226/97, Slg. 1998, I-3711, Randnr. 32, und vom 8. September 2005, Lidl Italia, C-303/04, Slg. 2005, I-7865, Randnr. 22).

    Da die in Art. 8 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 98/34 vorgesehene Mitteilungspflicht ein wesentliches Mittel zur Verwirklichung dieser gemeinschaftlichen Kontrolle darstellt, wird die Wirksamkeit dieser Kontrolle durch eine Auslegung dieser Richtlinie dahin erhöht, dass der Verstoß gegen die Mitteilungspflicht einen wesentlichen Verfahrensmangel darstellt, der zur Unanwendbarkeit der fraglichen technischen Vorschriften führen kann, so dass diese dem Einzelnen nicht entgegengehalten werden können (vgl. Urteil Lidl Italia, Randnr. 23).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-255/16

    Falbert u.a. - Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften

    12 Vgl. in diesem Sinne das Urteil Lidl Italia, in dem sowohl das Verbot als auch die Strafandrohung für den Fall des Verstoßes gegen das Verbot als Teile der mitteilungspflichtigen technischen Vorschrift beschrieben werden.

    Urteil vom 8. September 2005, Lidl Italia (C-303/04, EU:C:2005:528, Rn. 13).

  • EuGH, 31.01.2013 - C-26/11

    Belgische Petroleum Unie u.a. - Richtlinie 98/70/EG - Qualität von Otto- und

    Nach ständiger Rechtsprechung soll die Richtlinie 98/34 den freien Wettbewerb, der zu den Grundlagen der Europäischen Union gehört, durch eine vorbeugende Kontrolle schützen, die insofern sinnvoll ist, als unter die Richtlinie fallende technische Vorschriften möglicherweise Behinderungen des Warenaustauschs zwischen Mitgliedstaaten darstellen, die nur zugelassen werden können, wenn sie notwendig sind, um zwingenden Erfordernissen zu genügen, die ein im allgemeinen Interesse liegendes Ziel verfolgen (vgl. Urteile vom 8. September 2005, Lidl Italia, C-303/04, Slg. 2005, I-7865, Randnr. 22, vom 15. April 2010, Sandström, C-433/05, Slg. 2010, I-2885, Randnr. 42, sowie vom 9. Juni 2011, 1ntercommunale Intermosane und Fédération de l'industrie et du gaz, C-361/10, Slg. 2011, I-5079, Randnr. 10).

    Da die in Art. 8 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 98/34 vorgesehene Mitteilungspflicht ein wesentliches Mittel zur Verwirklichung dieser Kontrolle darstellt, wird die Wirksamkeit dieser Kontrolle durch eine Auslegung dieser Richtlinie dahin erhöht, dass der Verstoß gegen die Mitteilungspflicht einen wesentlichen Verfahrensmangel darstellt, der zur Unanwendbarkeit der fraglichen technischen Vorschriften führen kann, so dass diese dem Einzelnen nicht entgegengehalten werden können (vgl. Urteile Lidl Italia, Randnr. 23, und Sandström, Randnr. 43).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2015 - 6 S 494/15

    Internetvermittlungsverbot als Unionsrechtsverstoß

    gg) Das beklagte Land musste auch nicht davon ausgehen, dass das Internetvertriebsverbot im Zeitraum vom 01.01.2012 bis 30.06.2012 nicht anwendbar war, weil das Gesetz vom 29.11.2011 (GBl. 2011, 533), mit dem § 3 Abs. 3 GlStVZustG BW dahingehend geändert wurde, dass mit Auslaufen des Staatsvertrags zum 31.12.2011 dessen Regelungen und damit auch das Internetvertriebsverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV a.F. auch ohne den in § 28 Abs. 1 GlüStV a.F. vorgesehenen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz fortgelten, anders als der Glücksspielstaatsvertrag a.F. selbst, nicht gemäß Art. 8 Richtlinie 98/34/EG notifiziert wurde (zur Unanwendbarkeit einer Vorschrift bei fehlender Notifizierung trotz Notifizierungspflicht EuGH, Urteil vom 08.09.2005 - C-303/04 -, juris).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-213/11

    Fortuna - Binnenmarkt - Richtlinie 98/34/EG - Normen und technische Vorschriften

    40 und 48, vom 8. September 2005, Lidl Italia, C-303/04, Slg. 2005, I-7865, Randnr. 22, sowie vom 9. Juni 2011, 1ntercommunale Intermosane und Fédération de l'industrie et du gaz, C-361/10, Slg. 2011, I-5079, Randnr. 10).
  • EuG, 16.04.2015 - T-402/12

    Schlyter / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

    Nach ständiger Rechtsprechung soll die Richtlinie 98/34 den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie die Niederlassungsfreiheit der Betreiber, die zu den Grundlagen der Union gehören, durch eine vorbeugende Kontrolle schützen; diese Kontrolle ist insofern sinnvoll, als unter die Richtlinie fallende technische Vorschriften möglicherweise Behinderungen des Warenaustauschs und des Dienstleistungsverkehrs zwischen Mitgliedstaaten darstellen, die nur zugelassen werden können, wenn sie notwendig sind, um zwingenden Erfordernissen zu genügen, mit denen ein im allgemeinen Interesse liegendes Ziel verfolgt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. September 2005, Lidl Italia, C-303/04, Slg, EU:C:2005:528, Rn. 22, vom 15. April 2010, Sandström, C-433/05, Slg, EU:C:2010:184, Rn. 42, und vom 9. Juni 2011, 1ntercommunale Intermosane und Fédération de l'industrie et du gaz, C-361/10, Slg, EU:C:2011:382, Rn. 10).

    Da die in Art. 8 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 98/34 vorgesehene Mitteilungspflicht ein wesentliches Mittel zur Durchführung der vorstehend in Rn. 37 genannten vorbeugenden Kontrolle darstellt, ist die Wirksamkeit dieser Kontrolle umso größer, wenn die Richtlinie dahin ausgelegt wird, dass der Verstoß gegen die Mitteilungspflicht einen wesentlichen Verfahrensmangel darstellt, der zur Unanwendbarkeit der fraglichen technischen Vorschriften führen kann, so dass diese dem Einzelnen nicht entgegengehalten werden können (Urteile Lidl Italia, oben in Rn. 37 angeführt, EU:C:2005:528, Rn. 23, und Sandström, oben in Rn. 37 angeführt, EU:C:2010:184, Rn. 43).

  • VG Hamburg, 02.10.2020 - 5 E 3819/20

    Erfolgreicher Eilantrag gegen Festhalteverfügungen für zwei Schiffe

  • VG Berlin, 15.02.2013 - 4 K 344.12

    Spielhallengesetz Berlin - Unterblieben der Notifizierung des Entwurfs einer

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.2014 - 6 S 215/14

    Verbot der Vermittlung von Sportwetten in Gaststätten verfassungs- und

  • VGH Bayern, 25.06.2013 - 10 CS 13.145

    Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Verbots, Sportwetten in Gebäuden oder

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-331/15

    Frankreich / Schlyter

  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.2006 - 1 S 787/05

    Anwendbarkeit der Nebenbestimmung 30 zur FreqBZPV begegnet rechtlichen Zweifeln

  • EuGH, 09.06.2011 - C-361/10

    'Intercommunale Intermosane und Fédération de l''industrie und du gaz' -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2015 - C-251/14

    Balázs - Angleichung der Rechtsvorschriften - Richtlinie 98/70/EG - Qualität von

  • VG Berlin, 12.04.2013 - 4 K 443.12

    Subsidiarität der Feststellungsklage; Verfassungsmäßigkeit von Regelungen des

  • VG Hamburg, 02.11.2010 - 4 K 1495/07

    Staatliches Monopol; Sportwetten; Untersagungsverfügung; Verhältnismäßigkeit;

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2012 - C-358/11

    Lapin luonnonsuojelupiiri - Richtlinie 2008/98/EG - Gefährliche Abfälle - Ende

  • VG Hamburg, 15.04.2008 - 4 E 971/08

    Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Untersagungsverfügung nach neuem

  • VG Berlin, 23.05.2014 - 23 K 512.12

    Rechtmäßigkeit eines zweistufigen Auswahlverfahrens hinsichtlich der Erteilung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht