Rechtsprechung
EuGH, 09.10.2008 - C-304/07 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - Schutzrecht sui generis - Begriff 'Entnahme' des Inhalts einer Datenbank
- Telemedicus
Gedichttitelliste
- Telemedicus
Gedichttitelliste
- webshoprecht.de
Datenbankschutz - Urheberrechtsschutz
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Die verbotene Ausbeutung einer Datenbank kann bereits durch deren Bildschirmabfrage erfolgen
- Europäischer Gerichtshof
Directmedia Publishing
Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - Schutzrecht sui generis - Begriff "Entnahme" des Inhalts einer Datenbank
- EU-Kommission
Directmedia Publishing
Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - Schutzrecht sui generis - Begriff "Entnahme" des Inhalts einer Datenbank
- EU-Kommission
Directmedia Publishing
Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - Schutzrecht sui generis - Begriff ‚Entnahme‘ des Inhalts einer Datenbank“
- JurPC
Art. 7 Abs. 2 Buchst. a RL 96/9/EG vom 11.03.1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken
Übernahme von Elementen aus einer geschützten Datenbank - aufrecht.de
Übernahme einer geschützten Datenbank kann auch ohne technischen Kopiervorgang untersagt werden
- Wolters Kluwer
Übernahme von Elementen aus einer geschützten Datenbank in eine andere Datenbank aufgrund einer Bildschirmabfrage als "Entnahme" i.S.d. Art. 7 der Richtlinie 96/9/EG (RL 96/9/EG) vom 11. März 1996; Anforderungen an eine "Entnahme" i.S.d. Art. 7 RL 96/9/EG; Begriff der ...
- kanzlei.biz
Rechtlicher Schutz von Datenbanken
- czarnetzki.eu
Entnahme einzelner Elemente einer Datenbank
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Art. 7 RiLi 96/9/EG (Datenbankrichtlinie)
- Judicialis
Richtlinie 96/9/EG Art. 7 Abs. 2 Buchst. a
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Directmedia Publishing GmbH./Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Reichweite des Datenbankhersteller-Schutzrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Rechtsangleichung - DIE ÜBERNAHME VON ELEMENTEN AUS EINER GESCHÜTZTEN DATENBANK IN EINE ANDERE DATENBANK KANN SELBST DANN UNTERSAGT WERDEN, WENN KEIN TECHNISCHER KOPIERVORGANG VORLIEGT
- internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)
Die Übernahme von Elementen aus einer geschützten Datenbank in eine andere Datenbank kann selbst dann untersagt werden, wenn kein technischer Kopiervorgang vorliegt
- internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)
Die Übernahme von Elementen aus einer geschützten Datenbank in eine andere Datenbank kann selbst dann untersagt werden, wenn kein technischer Kopiervorgang vorliegt
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Directmedia Publishing
Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - Schutzrecht sui generis - Begriff "Entnahme" des Inhalts einer Datenbank
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Vorabentscheidung des EuGH zur Datenbankrichtlinie
- heise.de (Pressemeldung, 13.10.2008)
Datenbankschutz weit ausgelegt
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Übernahme einer Internet-Datenbank ist Urheberrechtsverletzung
- anwaltskanzlei-online.de (Zusammenfassung)
Entnahme aus einer Datenbank
- beck.de (Pressemitteilung)
Keine Möglichkeit zur Übernahme von Elementen aus einer geschützten Datenbank
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
(Teilweise) Übernahme einer Internet-Datenbank ist Urheberrechtsverletzung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Übernahme von geschützter in andere Datenbank kann auch ohne technischen Kopiervorgang untersagt werden - Europäischer Gerichtshof erschwert Ideenklau
- 123recht.net (Pressebericht, 9.10.2008)
EuGH schützt Internet-Datenbanken vor Ideenklau // EU-Datenbankrichtlinie präzisiert
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland), eingereicht am 2. Juli 2007 - Directmedia Publishing GmbH gegen 1. Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, 2. Prof. Dr. Ulrich Knoop
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs - Auslegung von Art. 7 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken (ABl. L 77, S. 20) - Übernahme von Daten aus einer ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- GRUR 2008, 1077
- GRUR Int. 2008, 1027
- EuZW 2008, 659
- MMR 2008, 807
- K&R 2008, 673
- ZUM 2009, 54
- afp 2008, 588
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 09.11.2004 - C-203/02
The British Horseracing Board u.a. - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von …
Auszug aus EuGH, 09.10.2008 - C-304/07
43 bis 54 des Urteils vom 9. November 2004, The British Horseracing Board u. a. (C-203/02, Slg. 2004, I-10415), Passagen in den Schlussanträgen der Generalanwältin Stix-Hackl in der Rechtssache Fixtures Marketing (Urteil vom 9. November 2004, C-338/02, Slg. 2004, I-10497), eine bestimmte Konzeption von Sinn und Zweck des Schutzrechts sui generis sowie die Erfordernisse der Rechtssicherheit für eine enge Auslegung dieses Begriffs dahin, dass ein Datenbankhersteller aufgrund des betreffenden Rechts die physische Übertragung der Gesamtheit oder eines Teils der Datenbank von einem Datenträger auf einen anderen untersagen könne, nicht jedoch die Verwendung der Datenbank zu Zwecken der Abfrage, Information oder Rezension, selbst wenn wesentliche Teile der betreffenden Datenbank auf diese Art und Weise nach und nach abgeschrieben und unverändert in eine andere Datenbank übernommen würden.Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie soll es einem Hersteller ermöglichen, die wiederholte und systematische Entnahme unwesentlicher Teile des Inhalts der Datenbank zu untersagen, die durch ihre kumulative Wirkung darauf hinausliefe, ohne Erlaubnis des Herstellers die Datenbank in ihrer Gesamtheit oder einen Teil von ihr wiederzuerstellen und dadurch die Investition dieses Herstellers wie in den durch Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie erfassten Fällen der Entnahme schwer zu beeinträchtigen (vgl. Urteil The British Horseracing Board u. a., Randnrn.
Da der Begriff der Entnahme somit in verschiedenen Bestimmungen des Art. 7 der Richtlinie 96/9 verwendet wird, ist er im allgemeinen Kontext dieses Artikels auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil The British Horseracing Board u. a., Randnr. 67).
Sodann zeigt die Verwendung der Formulierung "ungeachtet der dafür verwendeten Mittel und der Form" in Art. 7 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 96/9, dass der Gemeinschaftsgesetzgeber dem Begriff der Entnahme eine weite Bedeutung verleihen wollte (vgl. Urteil The British Horseracing Board u. a., Randnr. 51).
Dieses Ziel besteht, wie sich insbesondere aus den Erwägungsgründen 7, 38 bis 42 und 48 der Richtlinie 96/9 ergibt, darin, demjenigen, der die Initiative ergriffen und das Risiko getragen hat, das mit einer in personeller, technischer und/oder finanzieller Hinsicht erheblichen Investition in den Aufbau, die Überprüfung oder die Präsentation des Inhalts einer Datenbank verbunden ist, die Vergütung für seine Investition zu sichern, indem er dagegen geschützt wird, dass sich ein Benutzer oder Wettbewerber ohne Erlaubnis seine Ergebnisse dadurch aneignet, dass er diese Datenbank oder einen wesentlichen Teil davon zu erheblich niedrigeren Kosten wiedererstellt, als sie bei selbständiger Konzeption angefallen wären (vgl. auch in diesem Sinne Urteile vom 9. November 2004, Fixtures Marketing, C-46/02, Slg. 2004, I-10365, Randnr. 35, The British Horseracing Board u. a., Randnrn.
Im Licht dieses Ziels ist der Begriff "Entnahme" im Sinne von Art. 7 der Richtlinie 96/9 dahin zu verstehen, dass er jede unerlaubte Aneignung der Gesamtheit oder eines Teils des Inhalts einer Datenbank erfasst (vgl. Urteil The British Horseracing Board u. a., Randnrn.
Wie aus Randnr. 27 des vorliegenden Urteils hervorgeht, ergibt sich nämlich aus einer Gesamtschau der Abs. 1 und 5 des Art. 7 der Richtlinie 96/9, dass es für den Begriff der Entnahme nicht auf den Umfang der Übertragung des Inhalts einer geschützten Datenbank ankommt, da nach diesen Bestimmungen das mit der Richtlinie eingeführte Schutzrecht sui generis dem Hersteller einer Datenbank Schutz nicht nur gegen die Entnahme der Gesamtheit oder eines wesentlichen Teils des Inhalts seiner geschützten Datenbank bietet, sondern unter bestimmten Umständen auch gegen eine Entnahme, die sich auf einen unwesentlichen Teil des Inhalts bezieht (vgl. in diesem Sinne Urteil The British Horseracing Board u. a., Randnr. 50).
So ist es unerheblich, ob Ziel der Übertragung die Erstellung einer anderen Datenbank ist, die mit der Ursprungsdatenbank im Wettbewerb steht oder nicht und die gleiche oder eine andere Größe hat, oder ob sich diese Handlung in den Rahmen einer anderen Tätigkeit als der Erstellung einer Datenbank einfügt (vgl. in diesem Sinne Urteil The British Horseracing Board u. a., Randnrn.
Dieser Schutz erstreckt sich dagegen nicht auf Handlungen, mit denen eine Datenbank abgefragt wird (Urteil The British Horseracing Board u. a., Randnr. 54).
Zwar kann derjenige, der eine Datenbank erstellt hat, sich ein ausschließliches Recht auf Zugang zu seiner Datenbank vorbehalten, den Zugang zu ihr bestimmten Personen vorbehalten (Urteil The British Horseracing Board u. a., Randnr. 55) oder auch diesen Zugang von besonderen Voraussetzungen, z. B. finanzieller Art, abhängig machen.
Macht der Hersteller einer Datenbank deren Inhalt jedoch Dritten - und sei es gegen Entgelt - zugänglich, dann erlaubt sein Schutzrecht sui generis ihm nicht, sich den Abfragen dieser Datenbank durch Dritte zu Informationszwecken entgegenzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteil The British Horseracing Board u. a., Randnr. 55).
Im Ausgangsverfahren ist es Sache des vorlegenden Gerichts, zum Zweck der Feststellung, ob Directmedia das Schutzrecht sui generis der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg verletzt hat, zu prüfen, ob es sich im Licht aller Umstände des vorliegenden Falls bei der Operation, die Directmedia ausgehend von der durch Herrn Knoop erarbeiteten Liste von Gedichttiteln durchgeführt hat, um die Entnahme eines in qualitativer oder quantitativer Hinsicht wesentlichen Teils des Inhalts dieser Liste handelt (vgl. auch Urteil The British Horseracing Board u. a., Randnrn.
69 bis 72) oder um die Entnahme unwesentlicher Teile, die durch ihren wiederholten und systematischen Charakter möglicherweise dazu geführt hat, dass ein wesentlicher Teil dieses Inhalts wiedererstellt wird (vgl. hierzu Urteil The British Horseracing Board u. a., Randnrn.
- EuGH, 09.11.2004 - C-338/02
Fixtures Marketing - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - …
Auszug aus EuGH, 09.10.2008 - C-304/07
43 bis 54 des Urteils vom 9. November 2004, The British Horseracing Board u. a. (C-203/02, Slg. 2004, I-10415), Passagen in den Schlussanträgen der Generalanwältin Stix-Hackl in der Rechtssache Fixtures Marketing (Urteil vom 9. November 2004, C-338/02, Slg. 2004, I-10497), eine bestimmte Konzeption von Sinn und Zweck des Schutzrechts sui generis sowie die Erfordernisse der Rechtssicherheit für eine enge Auslegung dieses Begriffs dahin, dass ein Datenbankhersteller aufgrund des betreffenden Rechts die physische Übertragung der Gesamtheit oder eines Teils der Datenbank von einem Datenträger auf einen anderen untersagen könne, nicht jedoch die Verwendung der Datenbank zu Zwecken der Abfrage, Information oder Rezension, selbst wenn wesentliche Teile der betreffenden Datenbank auf diese Art und Weise nach und nach abgeschrieben und unverändert in eine andere Datenbank übernommen würden.32, 45, 46 und 51, Fixtures Marketing, C-338/02, Randnr. 25, sowie Fixtures Marketing, C-444/02, Slg. 2004, I-10549, Randnr. 41).
- EuGH, 09.11.2004 - C-46/02
WEDER FÜR DIE BESCHAFFUNG NOCH FÜR DIE ÜBERPRÜFUNG, NOCH FÜR DIE DARSTELLUNG …
Auszug aus EuGH, 09.10.2008 - C-304/07
Dieses Ziel besteht, wie sich insbesondere aus den Erwägungsgründen 7, 38 bis 42 und 48 der Richtlinie 96/9 ergibt, darin, demjenigen, der die Initiative ergriffen und das Risiko getragen hat, das mit einer in personeller, technischer und/oder finanzieller Hinsicht erheblichen Investition in den Aufbau, die Überprüfung oder die Präsentation des Inhalts einer Datenbank verbunden ist, die Vergütung für seine Investition zu sichern, indem er dagegen geschützt wird, dass sich ein Benutzer oder Wettbewerber ohne Erlaubnis seine Ergebnisse dadurch aneignet, dass er diese Datenbank oder einen wesentlichen Teil davon zu erheblich niedrigeren Kosten wiedererstellt, als sie bei selbständiger Konzeption angefallen wären (vgl. auch in diesem Sinne Urteile vom 9. November 2004, Fixtures Marketing, C-46/02, Slg. 2004, I-10365, Randnr. 35, The British Horseracing Board u. a., Randnrn.
- BGH, 22.06.2011 - I ZR 159/10
Automobil-Onlinebörse
Er erfasst jede unerlaubte Aneignung (vgl. EuGH, Urteil vom 9. Oktober 2008 - C-304/07, Slg. 2008, I-7587 = GRUR 2008, 1077 Rn. 34 - Directmedia Publishing;… Urteil vom 5. März 2009 - C-545/07, Slg. 2009, I-1627 = GRUR 2009, 572 Rn. 40 - Apis/Lakorda;… BGH, GRUR 2011, 724 Rn. 39 - Zweite Zahnarztmeinung II).Desgleichen ist es unerheblich, ob die entnommenen Daten inhaltlich verändert oder anders geordnet werden (vgl. EuGH…, Urteil vom 9. November 2004 - C-203/02, Slg. 2004, I-10415 = GRUR 2005, 244 Rn. 47 f., 81 - BHB-Pferdewetten; GRUR 2008, 1077 Rn. 39, 41, 46 f. - Directmedia Publishing;… GRUR 2009, 572 Rn. 46-48, 55 - Apis/Lakorda;… BGH, GRUR 2011, 724 Rn. 31 - Zweite Zahnarztmeinung II).
Erst wenn für die Darstellung des Inhalts der Datenbank auf dem Bildschirm die ständige oder vorübergehende Übertragung der Gesamtheit oder eines wesentlichen Teils dieses Inhalts auf einen anderen Datenträger erforderlich ist, kann die betreffende Abfrage von der Genehmigung des Inhabers des Schutzrechts abhängig gemacht werden (…vgl. EuGH, GRUR 2005, 244 Rn. 54 f. - BHB-Pferdewetten; GRUR 2008, 1077 Rn. 51-53 - Directmedia Publishing; vgl. auch Erwägungsgrund 44 der Datenbankrichtlinie).
- BGH, 01.12.2010 - I ZR 196/08
Zweite Zahnarztmeinung II
Es ist unerheblich, ob die Übertragung durch ein (physisches) Kopieren oder auf andere Weise erfolgt (vgl. EuGH, Urteil vom 9. Oktober 2008 - C-304/07, Slg., 2008, I-7587 = GRUR 2008, 1077 Rn. 37 und 60 - Directmedia Publishing;… GRUR 2009, 572 Rn. 40 - Apis/Lakorda; BGH…, Urteil vom 13. August 2009 - I ZR 130/04, GRUR-RR 2010, 232 Rn. 17 - Gedichttitelliste III).Einer Entnahme steht es auch nicht entgegen, dass die Daten erst nach kritischer Prüfung in eine andere Datenbank übernommen werden (vgl. EuGH, GRUR 2008, 1077 Rn. 45 - Directmedia Publishing).
In diesem Fall fehlt die für die Entnahme nach Art. 7 Abs. 2 Buchst. a der Datenbankrichtlinie erforderliche Übertragung des Inhalts der Datenbank (…vgl. EuGH, GRUR 2005, 244 Rn. 51 - BHB-Pferdewetten; GRUR 2008, 1077 Rn. 34 - Directmedia Publishing;… GRUR 2009, 572 Rn. 40, 49 - Apis/Lakorda;… Thum in Wandtke/Bullinger aaO § 87b UrhG Rn. 28; v. Ungern-Sternberg, GRUR 2010, 386, 390).
- BGH, 30.04.2009 - I ZR 191/05
Elektronischer Zolltarif
Er ist weit auszulegen und erfasst jede Handlung, die darin besteht, sich ohne Zustimmung des Datenbankherstellers die Ergebnisse seiner Investition anzueignen und ihm damit die Einkünfte zu entziehen, die es ihm ermöglichen sollen, die Kosten dieser Investition zu amortisieren (EuGH GRUR 2005, 244 Tz. 51 - BHB-Pferdewetten; EuGH, Urt. v. 9.10.2008 - C-304/07, GRUR 2008, 1077 Tz. 31 ff. - Directmedia Publishing).Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Übertragung der Datenbank der Klägerin von der CD-ROM auf die Festplatte eines Computers und damit auf einen anderen Datenträger eine genehmigungspflichtige Vervielfältigung i.S. des § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG bzw. eine Entnahme i.S. des Art. 7 Abs. 2 lit. a der Datenbankrichtlinie darstellt (vgl. Erwägungsgrund 44 der Richtlinie; EuGH GRUR 2008, 1077 Tz. 47 - Directmedia Publishing;… Schricker/Vogel a.a.O. § 87b UrhG Rdn. 16;… Dreier/Schulze a.a.O. § 87b Rdn. 4, § 16 Rdn. 7;… Möhring/Nicolini/Decker a.a.O. § 87b Rdn. 3).
Daher wird diese Vervielfältigung vom bestimmungsgemäßen Gebrauch der Datenbank umfasst, in den die Klägerin beim Verkauf der CD-ROM in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zumindest konkludent eingewilligt hat (vgl. EuGH GRUR 2005, 244 Tz. 54 - BHB-Pferdewetten; GRUR 2008, 1077 Tz. 51 - Directmedia Publishing;… Möhring/Nicolini/Decker a.a.O. § 87b Rdn. 3).
Da sich die unzulässige Datenentnahme der Beklagten schon aus der Erstellung der Änderungsliste oder der automatischen Übernahme aller Änderungsdaten ergibt, kommt es im vorliegenden Fall auch nicht auf die Frage an, ob die Übernahme von Daten in eine andere Datenbank aufgrund individueller Prüfung eine Entnahme i.S. der Datenbankrichtlinie ist (vgl. BGH GRUR 2007, 688 Tz. 17 - Gedichttitelliste II; EuGH GRUR 2008, 1077 Tz. 31 ff. - Directmedia Publishing).
- EuGH, 19.12.2013 - C-202/12
Innoweb - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - Art. 7 Abs. 1 …
Da der Begriff der Weiterverwendung in Art. 7 Abs. 1 und 5 der Richtlinie 96/9 verwendet wird, ist er im allgemeinen Kontext dieses Artikels auszulegen (vgl. in diesem Sinne zum Begriff "Entnahme" Urteil vom 9. Oktober 2008, Directmedia Publishing, C-304/07, Slg. 2008, I-7565, Randnr. 28).Dieses weitgefasste Verständnis des Begriffs der Weiterverwendung wird durch das Ziel bestätigt, das der Gemeinschaftsgesetzgeber mit der Einführung eines Schutzrechts sui generis verfolgt hat (vgl. in diesem Sinne zum Begriff "Entnahme" Urteil Directmedia Publishing, Randnr. 32).
32 und 46, Fixtures Marketing, Randnr. 35, sowie Directmedia Publishing, Randnr. 33).
Allerdings erstreckt sich der von Art. 7 der Richtlinie 96/9 gewährte Schutz nicht auf die Abfrage einer Datenbank (vgl. Urteile The British Horseracing Board u. a., Randnr. 54, sowie Directmedia Publishing, Randnr. 51).
Macht der Hersteller einer Datenbank deren Inhalt Dritten - und sei es gegen Entgelt - zugänglich, dann erlaubt sein Schutzrecht sui generis ihm somit nicht, sich den Abfragen dieser Datenbank durch Dritte zu Informationszwecken entgegenzustellen (vgl. Urteil The British Horseracing Board u. a., Randnr. 55, sowie Directmedia Publishing, Randnr. 53).
- BGH, 13.08.2009 - I ZR 130/04
Gedichttitelliste III
Der Gerichtshof hat hierüber durch Urteil vom 9. Oktober 2008 (C-304/07, GRUR 2008, 1077 - Directmedia Publishing) wie folgt entschieden:.Unerheblich ist dabei, ob die Übertragung durch ein (physisches) Kopieren oder auf andere Weise erfolgt (EuGH GRUR 2008, 1077 Tz. 37 u. 60 - Directmedia Publishing).
- EuGH, 05.03.2009 - C-545/07
Apis-Hristovich - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - …
Da der Begriff der Entnahme in verschiedenen Bestimmungen des Art. 7 der Richtlinie 96/9 verwendet wird, sind die Antworten auf die geprüften Fragen im allgemeinen Kontext dieses Artikels zu erteilen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Oktober 2008, Directmedia Publishing, C-304/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 28).45, 46 und 51, sowie Directmedia Publishing, Randnrn.
- OLG Hamburg, 24.10.2012 - 5 U 38/10
Internet-Reiseportal darf nicht zur kommerziellen Flugvermittlung auf …
Solcherlei Interessengesichtspunkte sind nach der Rechtsprechung des EuGH jedoch im Rahmen der Umgehungsklausel in Art. 7 Abs. 5 Datenbankrichtlinie bzw. § 87 b Abs. 1 Satz 2 UrhG in Ansatz zu bringen (EuGH GRUR 2005, 244, 251 - BHB-Pferdewetten sowie EuGH GRUR 2008, 1077, 1078 f. - Directmedia/Albert-Ludwigs-Universität Freiburg). - BGH, 25.03.2010 - I ZR 47/08
Autobahnmaut
Der Begriff der Weiterverwendung ist daher dahin auszulegen, dass er sich auf jede Handlung bezieht, die darin besteht, sich ohne Zustimmung der Person, die die Datenbank erstellt hat, die Ergebnisse ihrer Investition öffentlich verfügbar zu machen und ihr damit die Einkünfte zu entziehen, die es ihr ermöglichen sollen, die Kosten dieser Investition zu amortisieren (EuGH GRUR 2005, 244 Tz. 51 - BHB-Pferdewetten; vgl. auch EuGH, Urt. v. 9.10.2008 - C-304/07, GRUR 2008, 1077 Tz. 33 f. - Directmedia Publishing; BGH GRUR 2009, 852 Tz. 35 - Elektronischer Zolltarif). - LG Hamburg, 01.10.2010 - 308 O 162/09
Schutz des Datenbankherstellers: Zulässigkeit von Screen-Scraping-Software
Der Begriff der Entnahme ist weit auszulegen (EuGH GRUR 2008, 1077 Rz. 31, Directmedia).Allerdings ist die reine Abfrage oder Konsultation einer vom Hersteller zugänglich gemachten Datenbank immer zulässig (…EuGH GRUR 2005, 244, Rz. 54; EuGH GRUR 2008, 1077 Rz. 51, Directmedia).
Wenn für die Darstellung des Inhalts der Datenbank auf dem Bildschirm die ständige oder vorübergehende Übertragung der Gesamtheit oder eines wesentlichen Teils dieses Inhalts auf einen anderen Datenträger erforderlich ist, kann die betreffende Anfrage von der Genehmigung des Inhabers des Schutzrechts sui generis abhängig gemacht werden (EuGH GRUR 2008, 1077 Rz. 53, Directmedia).
- LG München I, 23.03.2018 - 37 O 2194/17
Keine Nutzung der Bodenrichtwertsammlung des Gutachterausschusses
Die Verwendung der Formulierung "ungeachtet der dafür verwendeten Mittel und der Form" zeigt, dass der Gemeinschaftsgesetzgeber dem Begriff der Entnahme eine weite Bedeutung verleihen wollte (EuGH, Directmedia, Urteil vom 09. Oktober 2008 - C-304/07 -, juris, Ziffer 31).Für die Frage, ob eine "Entnahme" im Sinne von Art. 7 der Richtlinie 96/9 vorliegt, ist unerheblich, ob die Übertragung auf einem technischen Verfahren der Kopie des Inhalts einer geschützten Datenbank (...) beruht oder auf einem einfachen manuellen Verfahren (EuGH, Urteil vom 09. Oktober 2008 - C-304/07 -, juris, Ziffer 37).
- OLG Hamburg, 16.04.2009 - 5 U 101/08
Urheberrecht: Verletzung des Datenbankherstellerrechts des Betreibers einer …
- OLG Köln, 28.03.2014 - 6 U 140/13
Begriff des Herstellers einer Datenbank und der Übernahme wesentlicher Teile der …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2012 - C-138/11
Compass-Datenbank - Wettbewerb - Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung …
- EuGH, 03.06.2021 - C-762/19
CV-Online Latvia
- Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-173/11
Football Dataco u.a. - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - …
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2008 - C-304/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Directmedia Publishing
- EU-Kommission
Directmedia Publishing
Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - Schutzrecht sui generis - Begriff "Entnahme" des Inhalts einer Datenbank
- EU-Kommission
Directmedia Publishing
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 23.01.2004 - 7 O 262/03
- OLG Karlsruhe, 28.07.2004 - 6 U 37/04
- BGH, 24.05.2007 - I ZR 130/04
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2008 - C-304/07
- EuGH, 09.10.2008 - C-304/07
- BGH, 13.08.2009 - I ZR 130/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2004 - C-46/02
NACH ANSICHT DER GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL BESTEHT DAS SCHUTZRECHT NACH DER …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2008 - C-304/07
3 - Über die Auslegung dieser Richtlinie hat der Gerichtshof erstmals in seinen Urteilen vom 9. November 2004, The British Horseracing Board u. a. (C-203/02, Slg. 2004, I-10415), Fixtures Marketing/Veikkaus (C-46/02, Slg. 2004, I-10365), Fixtures Marketing/Svenska Spel (C-338/02, Slg. 2004, I-10497), und Fixtures Marketing/OPAP (C-444/02, Slg. 2004, I-10549), entschieden. - EuGH, 09.11.2004 - C-203/02
The British Horseracing Board u.a. - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2008 - C-304/07
3 - Über die Auslegung dieser Richtlinie hat der Gerichtshof erstmals in seinen Urteilen vom 9. November 2004, The British Horseracing Board u. a. (C-203/02, Slg. 2004, I-10415), Fixtures Marketing/Veikkaus (C-46/02, Slg. 2004, I-10365), Fixtures Marketing/Svenska Spel (C-338/02, Slg. 2004, I-10497), und Fixtures Marketing/OPAP (C-444/02, Slg. 2004, I-10549), entschieden.