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   EuGH, 29.02.1996 - C-296/93, C-307/93   

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https://dejure.org/1996,1224
EuGH, 29.02.1996 - C-296/93, C-307/93 (https://dejure.org/1996,1224)
EuGH, Entscheidung vom 29.02.1996 - C-296/93, C-307/93 (https://dejure.org/1996,1224)
EuGH, Entscheidung vom 29. Februar 1996 - C-296/93, C-307/93 (https://dejure.org/1996,1224)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gemeinsame Marktorganisation fuer Rindfleisch - Voraussetzungen fuer die Zulassung zur Intervention.

  • EU-Kommission PDF

    Frankreich und Irland / Kommission

    EWG-Vertrag, Artikel 43; Verordnung Nr. 805/68 des Rates in geänderter Fassung, Artikel 6 Absatz 7
    1. Landwirtschaft; Gemeinsame Marktorganisation; Rindfleisch; Interventionsmechanismen; Durchführungsmaßnahmen, für die die Kommission zuständig ist; Begrenzung des interventionsfähigen Schlachtkörpergewichts; Einbeziehung

  • EU-Kommission

    Frankreich und Irland / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch; Prämienregelung für die Erhaltung des Mutterkuhbestandes; Zuständigkeit für Durchführungsmaßnahmen von Interventionsregleungen auf dem Rindfleischsektor; Gewichtsbestimmung für interventionsfähige Schlachtkörper; ...

  • Judicialis

    Verordnung 805/68 Art. 5; ; Verordnung 805/68 Art. 4; ; Verordnung 805/68 Art. 6 Abs. 7; ; Verordnung 805/68 Art. 6 Abs. 1; ; Verordnung 859/89 Art. 4 Abs. 2 Buchst. g; ; Verordnun... g 859/89 Art. 11 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Rindfleisch - Interventionsmechanismen - Durchführungsmaßnahmen, für die die Kommission zuständig ist - Begrenzung des interventionsfähigen Schlachtkörpergewichts - Einbeziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch - Voraussetzungen für die Zulassung zur Intervention.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 14.07.1972 - 49/69

    BASF / Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.02.1996 - C-296/93
    76 Das Vorbringen, die Begründungserwägungen enthielten Beurteilungsfehler, betrifft nach der Rechtsprechung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 49/69, BASF/Kommission, Slg. 1972, 713, Randnr. 14) nicht die Verletzung wesentlicher Formvorschriften, sondern die Begründetheit.
  • EuGH, 09.11.1995 - C-466/93

    Atlanta Fruchthandelsgesellschaft und others (II) / Bundesamt für Ernährung und

    Auszug aus EuGH, 29.02.1996 - C-296/93
    72 Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere Urteil vom 9. November 1995 in der Rechtssache C-466/93, Atlanta, Randnr. 16, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) muß die durch Artikel 190 EWG-Vertrag vorgeschriebene Begründung der Natur des betreffenden Rechtsakts angepasst sein.
  • EuGH, 13.07.1995 - C-156/93

    Parlament / Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.02.1996 - C-296/93
    67 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. insbesondere Urteil vom 13. Juli 1995 in der Rechtssache C-156/93, Parlament/Kommission, Slg. 1995, I-2019, Randnr. 31) liegt ein Ermessensmißbrauch vor, wenn ein Gemeinschaftsorgan eine Rechtshandlung ausschließlich oder zumindest überwiegend zu anderen als den angegebenen Zwecken oder mit dem Ziel vornimmt, ein Verfahren zu umgehen, das der Vertrag speziell vorsieht, um die konkrete Sachlage zu bewältigen.
  • EuGH, 30.10.1975 - 23/75

    Rey Soda / Cassa Conguaglio Zucchero

    Auszug aus EuGH, 29.02.1996 - C-296/93
    22 Schließlich kann sich der Rat auf dem Gebiet der gemeinsamen Agrarpolitik veranlasst sehen, der Kommission weitgehende Durchführungsbefugnisse zu übertragen, da nur sie in der Lage ist, die Entwicklung der Agrarmärkte ständig und aufmerksam zu verfolgen und mit der durch die Situation gebotenen Schnelligkeit zu handeln (vgl. insbesondere Urteil vom 30. Oktober 1975 in der Rechtssache 23/75, Rey Soda, Slg. 1975, 1279, Randnr. 11).
  • EuGH, 29.06.1995 - C-56/94

    SCAC / ASIPO

    Auszug aus EuGH, 29.02.1996 - C-296/93
    49 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist das Diskriminierungsverbot des Artikels 40 Absatz 3 EWG-Vertrag nur der spezifische Ausdruck des allgemeinen Gleichheitssatzes des Gemeinschaftsrechts, wonach vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich behandelt werden dürfen, sofern eine Differenzierung nicht objektiv gerechtfertigt ist (vgl. insbesondere Urteil vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache C-56/94, SCAC, Slg. 1995, I-1769, Randnr. 27).
  • EuGH, 20.10.1977 - 29/77

    Roquette / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 29.02.1996 - C-296/93
    31 Weiterhin verfügen die Kommission und der Verwaltungsausschuß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. insbesondere Urteil vom 20. Oktober 1977 in der Rechtssache 29/77, Roquette, Slg. 1977, 1835, Randnrn.
  • EuGH, 05.10.1994 - C-133/93

    Crispoltoni u.a. / Fattoria Autonoma Tabacchi u.a.

    Auszug aus EuGH, 29.02.1996 - C-296/93
    30 Wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt (vgl. insbesondere Urteil vom 5. Oktober 1994 in den verbundenen Rechtssachen C-133/93, C-300/93 und C-362/93, Crispoltoni u. a., Slg. 1994, I-4863, Randnr. 41), dürfen die Handlungen der Gemeinschaftsorgane nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehört, nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung der mit der fraglichen Regelung zulässigerweise verfolgten Ziele geeignet und erforderlich ist.
  • EuGH, 20.09.1988 - 203/86

    Spanien / Rat

    Auszug aus EuGH, 29.02.1996 - C-296/93
    Bei der Verfolgung dieses Ziels haben jedoch alle Gemeinschaftserzeuger unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat sie ansässig sind, solidarisch und in gleicher Weise die Folgen der Entscheidungen zu tragen, die die Gemeinschaftsorgane im Rahmen ihrer Zuständigkeiten treffen müssen, um der Gefahr eines Ungleichgewichts zwischen der Erzeugung und den Absatzmöglichkeiten zu begegnen, das auf dem Markt auftreten kann (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile vom 20. September 1988 in der Rechtssache 203/86, Spanien/Rat, Slg. 1988, 4563, Randnr. 29, und in der Rechtssache Crispoltoni, a. a. O., Randnr. 52).
  • EuGH, 17.12.1970 - 25/70

    Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel / Köster

    Auszug aus EuGH, 29.02.1996 - C-296/93
    18 Eine Bestimmung, mit der das Gewicht der interventionsfähigen Schlachtkörper begrenzt wird, gehört nicht zu den wesentlichen Grundzuegen der zu regelnden Materie, die vom Rat nach dem Verfahren des Artikels 43 EWG-Vertrag selbst festzulegen sind (vgl. insbesondere Urteil vom 17. Dezember 1970 in der Rechtssache 25/70, Köster, Slg. 1970, 1161, Randnr. 6).
  • EuGH, 12.11.1996 - C-84/94

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS AUF NICHTIGERKLÄRUNG

    82 Schließlich betrifft das Vorbringen, die Begründungserwägungen der Richtlinie enthielten Beurteilungsfehler, nach der Rechtsprechung (vgl. namentlich Urteil vom 29. Februar 1996 in den Rechtssachen C-296/93 und C-307/93, Frankreich und Irland/Kommission, Slg. 1996, I-795, Randnr. 76) nicht die Verletzung wesentlicher Formvorschriften, sondern die Begründetheit.
  • EuGH, 17.07.1997 - C-354/95

    'Farmers'' Union u.a.'

    Bei der Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Ausübung dieser Befugnis hat sich der Richter darauf zu beschränken, zu prüfen, ob der Ausübung dieses Ermessens nicht ein offensichtlicher Fehler oder ein Ermessensmißbrauch anhaftet oder ob das Gemeinschaftsorgan die Grenzen seines Ermessens nicht offensichtlich überschritten hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Februar 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-296/93 und C-307/93, Frankreich und Irland/Kommission, Slg. 1996, I-795, Randnr. 31).
  • EuG, 20.03.2001 - T-52/99

    T. Port / Kommission

    Dies gelte insbesondere auf dem Gebiet der gemeinsamen Marktorganisationen, deren Zweck eine ständige Anpassung an die Veränderungen der wirtschaftlichen und rechtlichen Lage mit sich bringe (Urteile des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1994 in den Rechtssachen C-133/93, C-300/93 und C-362/93, Crispoltoni u. a., Slg. 1994, I-4863, Randnr. 57, und vom 29. Februar 1996 in den Rechtssachen C-296/93 und C-307/93, Frankreich und Irland/Kommission, Slg. 1996, I-795, Randnr. 59).

    57 f., und Frankreich und Irland/Kommission, Randnr. 59).

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Rechtsprechung
   EuGH, 16.07.1993 - C-307/93 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5479
EuGH, 16.07.1993 - C-307/93 R (https://dejure.org/1993,5479)
EuGH, Entscheidung vom 16.07.1993 - C-307/93 R (https://dejure.org/1993,5479)
EuGH, Entscheidung vom 16. Juli 1993 - C-307/93 R (https://dejure.org/1993,5479)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Irland / Kommission

    EWG-Vertrag, Artikel 185; Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 83 § 2
    Vorläufiger Rechtsschutz; Aussetzung des Vollzugs; Voraussetzungen; Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden

  • EU-Kommission

    Irland / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Nichtigerklärung einer europäischen Verordnung ; Interventionsmaßnahmen der Gemeinschaft für Rindfleisch ; Rechtlicher Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Rindfleisch ; Prämiengewährung bei Rindfleisch

  • Judicialis

    EWGV Art. 173; ; EWGV Art. 185; ; EWGV Art. 186; ; VerOEuGH Art. 83

  • rechtsportal.de

    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Voraussetzungen - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   EuGH, 29.02.1996 - C-307/93   

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https://dejure.org/1996,3108
EuGH, 29.02.1996 - C-307/93 (https://dejure.org/1996,3108)
EuGH, Entscheidung vom 29.02.1996 - C-307/93 (https://dejure.org/1996,3108)
EuGH, Entscheidung vom 29. Februar 1996 - C-307/93 (https://dejure.org/1996,3108)
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Volltextveröffentlichung

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Wird zitiert von ... (14)

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1999 - C-56/99

    Gascogne Limousin viandes

    49 Die französische Regierung beruft sich auf das Urteil vom 29. Februar 1996 in den Rechtssachen C-296/93 und C-307/93 (Frankreich und Irland/Kommission)(42), um ihre Auffassung zu begründen, daß anders als in jener Rechtssache die in Rede stehenden Gemeinschaftsvorschriften im vorliegenden Fall den Wirtschaftsteilnehmern, die schwerere Schlachtkörper produzierten, zugute kämen.

    50 Die verbundenen Rechtssachen C-296/93 und C-307/93 betrafen die Gewichtsbegrenzung der Schlachtkörper(43), auf die die Interventionsmaßnahmen Anwendung finden konnten(44).

  • EuG, 13.03.2003 - T-125/01

    José Martí Peix / Kommission

    Bei der Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Ausübung einer solchen Befugnis muss sich der Richter darauf beschränken, zu prüfen, ob der Behörde ein offensichtlicher Fehler oder ein Ermessensmissbrauch unterlaufen ist oder ob sie die Grenzen ihres Ermessens offensichtlich überschritten hat (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 29. Februar 1996 in den Rechtssachen C-296/93 und C-307/93, Frankreich und Irland/Kommission, Slg. 1996, I-795, Randnr. 31).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2001 - C-110/97

    Niederlande / Rat

    54: - Siehe z. B. Urteil vom 29. Februar 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-296/93 und C-307/93 (Frankreich und Irland/Kommission, Slg. 1996, I-795, Randnrn.
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