Rechtsprechung
EuGH, 25.05.2000 - C-307/98 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 76/160/EWG - Qualität der Badegewässer
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Belgien
- EU-Kommission
Kommission / Belgien
Richtlinie 76/160 des Rates, Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a zweiter Gedankenstrich und Anhang
1 Rechtsangleichung - Qualität der Badegewässer - Richtlinie 76/160 - Badegewässer - Begriff - Ausschluß der Gewässer von Badegebieten aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie mangels regelmäßiger Nutzung zu Badezwecken - Beweislast der Mitgliedstaaten - Geringe ...
- EU-Kommission
Kommission / Belgien
- Wolters Kluwer
Vertragsverletzung des Mitgliedstaats Belgien wegen Verstoßes gegen die Verpflichtung aus Richtlinie 76/160/EWG des Rates vom 8. Dezember 1975 über die Qualität der Badegewässer (ABl. 1976, L 31, S. 1) und aus Art. 189 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Art. 249 Absatz 3 EG); ...
- Judicialis
Richtlinie 76/160/EWG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richtlinie 76/160/EWG
1 Rechtsangleichung - Qualität der Badegewässer - Richtlinie 76/160 - Badegewässer - Begriff - Ausschluß der Gewässer von Badegebieten aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie mangels regelmäßiger Nutzung zu Badezwecken - Beweislast der Mitgliedstaaten - Geringe ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 4 der Richtlinie 76/160/EWG des Rates über die Qualität der Badegewässer - Versäumnis, die erforderlichen Maßnahmen zu erlassen, damit die Qualität der Badegewässer binnen von zehn Jahren den in Artikel 3 der Richtlinie ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-307/98
- EuGH, 25.05.2000 - C-307/98
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 14.07.1993 - C-56/90
Kommission / Vereinigtes Königreich
Auszug aus EuGH, 25.05.2000 - C-307/98
Diese Wendungen müssen im Licht des Zieles der Richtlinie ausgelegt werden, wie es in deren ersten beiden Begründungserwägungen umschrieben wird, wonach es "zum Schutz der Umwelt und der Volksgesundheit ... erforderlich [ist], die Verunreinigung der Badegewässer herabzusetzen und sie vor weiterer Qualitätsverminderung zu bewahren", und "eine Überwachung der Badegewässer ... notwendig [ist], um im Rahmen des Gemeinsamen Marktes die Ziele der Gemeinschaft hinsichtlich der Verbesserung der Lebensbedingungen, einer harmonischen Entwicklung des Wirtschaftslebens in der gesamten Gemeinschaft und einer stetigen und ausgewogenen Wirtschaftsausweitung zu erreichen" (Urteil vom 14. Juli 1993 in der Rechtssache C-56/90, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1993, I-4109, Randnr. 33).Die Richtlinie 76/160 verpflichtet die Mitgliedstaaten in Artikel 4 Absatz 1, alle Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, daß die Qualität der Badegewässer binnen zehn Jahren nach Bekanntgabe der Richtlinie den Grenzwerten gemäß Artikel 3 der Richtlinie entspricht, wobei diese Frist länger ist als die für die Durchführung der Richtlinie vorgesehene Frist, um es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, dieser Anforderung zu genügen (Urteile Kommission/Vereinigtes Königreich, Randnr. 42, und vom 8. Juni 1999 in der Rechtssache C-198/97, Kommission/ Deutschland, Slg. 1999, I-3257, Randnr. 35).
Die Richtlinie 76/160 verpflichtet also die Mitgliedstaaten, für die Erreichung bestimmter Ziele Sorge zu tragen; die Mitgliedstaaten können sich - abgesehen von den in der Richtlinie vorgesehenen Abweichungen - nicht auf besondere Umstände berufen, um die Nichterfüllung dieser Verpflichtung zu rechtfertigen (vgl. Urteile Kommission/Vereinigtes Königreich, Randnr. 43, vom 12. Februar 1998 in der Rechtssache C-92/96, Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-505, Randnr. 28, und Kommission/Deutschland, Randnr. 35).
Bei dieser Sachlage kann der Umstand, daß in der Region Flandern möglicherweise alle Maßnahmen getroffen wurden, um die notwendigen Verbesserungen der Qualität der Badegewässer sicherzustellen, keine Rechtfertigung dafür bieten, daß die von der Richtlinie 76/160 vorgeschriebenen Ergebnisse nicht erreicht wurden (vgl. in diesem Sinne die Urteile Kommission/Vereinigtes Königreich, Randnr. 44, und Kommission/Deutschland, Randnr. 35).
- EuGH, 12.02.1998 - C-92/96
Kommission / Spanien
Auszug aus EuGH, 25.05.2000 - C-307/98
Die Richtlinie 76/160 verpflichtet also die Mitgliedstaaten, für die Erreichung bestimmter Ziele Sorge zu tragen; die Mitgliedstaaten können sich - abgesehen von den in der Richtlinie vorgesehenen Abweichungen - nicht auf besondere Umstände berufen, um die Nichterfüllung dieser Verpflichtung zu rechtfertigen (vgl. Urteile Kommission/Vereinigtes Königreich, Randnr. 43, vom 12. Februar 1998 in der Rechtssache C-92/96, Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-505, Randnr. 28, und Kommission/Deutschland, Randnr. 35). - EuGH, 08.06.1999 - C-198/97
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 25.05.2000 - C-307/98
Die Richtlinie 76/160 verpflichtet die Mitgliedstaaten in Artikel 4 Absatz 1, alle Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, daß die Qualität der Badegewässer binnen zehn Jahren nach Bekanntgabe der Richtlinie den Grenzwerten gemäß Artikel 3 der Richtlinie entspricht, wobei diese Frist länger ist als die für die Durchführung der Richtlinie vorgesehene Frist, um es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, dieser Anforderung zu genügen (Urteile Kommission/Vereinigtes Königreich, Randnr. 42, und vom 8. Juni 1999 in der Rechtssache C-198/97, Kommission/ Deutschland, Slg. 1999, I-3257, Randnr. 35).
- Generalanwalt beim EuGH, 17.10.2002 - C-226/01
Kommission / Dänemark
L 377, S. 48.4: - Urteile vom 14. Juli 1993 in der Rechtssache C-56/90 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1993, I-4109), vom 12. Februar 1998 in der Rechtssache C-92/96 (Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-505), vom 8. Juni 1999 in der Rechtssache C-198/97 (Kommission/Deutschland, Slg. 1999, I-3257), vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache C-307/98 (Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-3933), vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-147/00 (Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2387), vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-368/00 (Kommission/Schweden, Slg. 2001, I-4605) und vom 13. November 2001 in der Rechtssache C-427/00 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2001, I-8535).9: - Urteil vom 5. Juli 1990 in der Rechtssache C-42/89 (Kommission/Belgien, Slg. 1990, I-2821, Randnr. 24).
11: - Urteil vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache C-307/98 (Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-3933).
- Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2003 - C-278/01
NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS HAT DIE KOMMISSION SPANIEN KEINE ANGEMESSENE …
Dieses Ergebnis wird auch durch das zitierte Urteil Kommission/Belgien bestätigt.20: - Urteile des Gerichtshofes vom 14. Juli 1993 in der Rechtssache C-56/90 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1993, I-4109), Kommission/Spanien, zitiert in Fußnote 4, Kommission/Deutschland, zitiert in Fußnote 7, vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache C-307/98 (Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-3933), vom 15. März 2001 in der Rechtssache 147/00 (Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2387), vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-368/00 (Kommission/Schweden, Slg. 2001, I-4605), vom 13. November 2001 in der Rechtssache C-427/00 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2001, I-8583) und vom 30. Januar 2003, Kommission/Dänemark, zitiert in Fußnote 8).
- Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-147/00
Kommission / Frankreich
4: - Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache C-307/98 (Kommission/Belgien, Urteil vom 25. Mai 2000, Slg. 2000, I-3933).42 bis 44), vom 12. Februar 1998 in der Rechtssache C-92/96 (Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-505, Randnr. 28), vom 8. Juni 1999 in der Rechtssache C-198/97 (Kommission/Deutschland, Slg. 1999, I-3257, Randnr. 35) und das Urteil Kommission/Belgien, zitiert in Fußnote 3, Randnr. 48.17: - 1995 wurden in 37, 4 % der Küstengewässer und in 47 % der Binnengewässer nicht oder in nicht genügendem Umfang/Häufigkeit Proben genommen.
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2001 - C-427/00
Kommission / Vereinigtes Königreich
42 bis 44), vom 12. Februar 1998 in der Rechtssache C-92/96 (Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-505, Randnr. 28), vom 8. Juni 1999 in der Rechtssache C-198/97 (Kommission/Deutschland, Slg. 1999, I-3257, Randnr. 35) und vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache C-307/98 (Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-3933, Randnr. 48).6: - Artikel 4 Absatz 3, Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 8.7: - Vgl. Nr. 58 der Schlussanträge, die ich in der Rechtssache vorgetragen habe, in der das zitierte Urteil Kommission/Belgien erlassen wurde, und in denen ich auf Randnr. 34 des ebenfalls zitierten Urteils Kommission/Deutschland Bezug genommen habe.
- EuGH, 18.06.2002 - C-60/01
Kommission / Frankreich
42 bis 44, vom 8. Juni 1999 in der Rechtssache C-198/97, Kommission/Deutschland, Slg. 1999, I-3257, Randnr. 35, vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache C-307/98, Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-3933, Randnr. 51, und vom 19. März 2002 in der Rechtssache C-268/00, Kommission/Niederlande, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. - EuGH, 15.07.2004 - C-272/01
Kommission / Portugal
Die Mitgliedstaaten können sich nach der Richtlinie - abgesehen von den in ihr vorgesehenen Abweichungen - nicht auf besondere Umstände berufen, um die Nichterfüllung dieser Verpflichtung zu rechtfertigen (vgl. u. a. Urteile vom 12. Februar 1998 in der Rechtssache C-92/96, Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-505, Randnr. 28, und vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache C-307/98, Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-3933, Randnr. 49). - EuGH, 30.01.2003 - C-226/01
Kommission / Dänemark
Nach Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die Qualität der Badegewässer den gemäß Artikel 3 der Richtlinie festgelegten Grenzwerten entspricht (vgl. Urteile vom 12. Februar 1998 in der Rechtssache C-92/96, Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-505, Randnr. 27, und vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache C-307/98, Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-3933, Randnr. 48). - Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2002 - C-322/00
Kommission / Niederlande
67 und 68), vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache C-307/98 (Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-3933, Randnr. 51), vom 19. März 2002 in der Rechtssache C-268/00 (Kommission/Niederlande, Slg. 2002, I-2995, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2002 - C-60/01
Kommission / Frankreich
L 31, S. 1.33: - Urteil vom 13. November 2001 (Kommission/Vereinigtes Königreich, zitiert in Fußnote 31, Randnr. 14) unter Verweis auf die Urteile vom 14. Juli 1993 (Kommission/Vereinigtes Königreich, zitiert in Fußnote 31, Randnrn. 42 bis 44) und vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache C-307/98 (Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-3933, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2001 - C-292/99
Kommission / Frankreich
18: - In diesem Sinne beispielsweise Urteil vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache C-307/98 (Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-3933, Randnr. 54 und die dort zitierte Rechtsprechung). - EuGH, 13.11.2001 - C-427/00
Kommission / Vereinigtes Königreich
- EuGH, 19.03.2002 - C-268/00
Kommission / Niederlande
- Generalanwalt beim EuGH, 23.10.2003 - C-272/01
Kommission / Portugal
- Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2005 - C-26/04
Kommission / Spanien
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-307/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Belgien
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 76/160/EWG - Quälität der Badegewässer
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-307/98
- EuGH, 25.05.2000 - C-307/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 14.07.1993 - C-56/90
Kommission / Vereinigtes Königreich
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-307/98
8: - Ibidem, Randnr. 20.9: - Schlußanträge vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-56/90 (…Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1993, S. 1-4109, Nr. 34).12: - Urteil in der Rechtssache C-56/90 (Kommission/Vereinigtes Königreich, zitiert in Fußnote 9, Randnr. 34).
- Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1999 - C-198/97
Kommission / Deutschland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-307/98
Der Gerichtshof hat aber erklärt, die Kommission könne sich im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens auf Umstände berufen, die schon in den mit Gründen versehenen Stellungnahmen beanstandet wurden und die sich später fortsetzten, oder auf Umstände, die zwar nach der Abgabe dieser Stellungnahmen eintraten, die aber von derselben Art sind wie diejenigen, die in diesen Stellungnahmen erwähnt waren und die demselben Verfahren zugrunde liegen (…Urteil des Gerichtshofes vom 22. März 1983 in der Rechtssache C-42/82, Kommission/Frankreich, Slg. 1983, S. 1013, Randnr. 20; siehe auch die Schlußanträge des Generalanwalts Jacobs vom 26. Januar 1999 in der Rechtssache C-198/97, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1999, I-3257, Nr. 14). - EuGH, 22.03.1983 - 42/82
Kommission / Frankreich
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-307/98
Der Gerichtshof hat aber erklärt, die Kommission könne sich im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens auf Umstände berufen, die schon in den mit Gründen versehenen Stellungnahmen beanstandet wurden und die sich später fortsetzten, oder auf Umstände, die zwar nach der Abgabe dieser Stellungnahmen eintraten, die aber von derselben Art sind wie diejenigen, die in diesen Stellungnahmen erwähnt waren und die demselben Verfahren zugrunde liegen (Urteil des Gerichtshofes vom 22. März 1983 in der Rechtssache C-42/82, Kommission/Frankreich, Slg. 1983, S. 1013, Randnr. 20; siehe auch die Schlußanträge des Generalanwalts Jacobs vom 26. Januar 1999 in der Rechtssache C-198/97, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1999, I-3257, Nr. 14). - EuGH, 28.02.1991 - C-57/89
Kommission / Deutschland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-307/98
6: - Urteil des Gerichtshofes vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-57/89 (…Kommission/Deutschland, Slg. 1991, S. 1-883).