Rechtsprechung
EuGH, 13.11.1990 - C-308/89 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Di Leo / Land Berlin
Verordnung Nr . 1612/68 des Rates, Artikel 12
Freizuegigkeit - Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Zugang der Kinder eines Arbeitnehmers zum Unterricht - Studium in einem anderen Staat als dem Aufnahmestaat - Anspruch auf die vom Aufnahmestaat seinen Staatsangehörigen für ein Auslandsstudium gewährte ... - EU-Kommission
Di Leo / Land Berlin
- Judicialis
EWGV Art. 177; ; VO Nr. 1612/68/EWG Art. 12
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Zugang der Kinder eines Arbeitnehmers zum Unterricht - Studium in einem anderen Staat als dem Aufnahmestaat - Anspruch auf die vom Aufnahmestaat seinen Staatsangehörigen für ein Auslandsstudium gewährte ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gleichbehandlung von Kindern; Diskriminierungsverbot; Gleiche Vergünstigung; Unterrichtsbesuch in anderem Staat
Besprechungen u.ä.
- Universität des Saarlandes (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Ausbildungsförderung für Studenten (Dr. Stefanie Armbrecht)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Diskrimierungsverbot - Kind eines EG-Arbeitnehmers - Ausbildungsförderung.
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ 1991, 155
- FamRZ 1991, 741
Wird zitiert von ... (30) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 15.03.1989 - 389/87
Echternach u.a. / Minister van Onderwijs en Wetenschappen
Auszug aus EuGH, 13.11.1990 - C-308/89
9 Vorab ist darauf hinzuweisen, daß sich Artikel 12 nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ( Urteil vom 15. März 1989 in den Rechtssachen 389/87 und 390/87, Echternach und Moritz, Slg. 1989, 723 ) nicht nur auf die Zulassungsbedingungen im eigentlichen Sinne bezieht, sondern auch auf die allgemeinen Maßnahmen, die die Teilnahme am Unterricht erleichtern sollen. - EuGH, 27.09.1988 - 235/87
Matteucci / Communauté française de Belgium
Auszug aus EuGH, 13.11.1990 - C-308/89
14 Darüber hinaus verpflichtet Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1612/68, der vorsieht, daß ein Arbeitnehmer, der Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats ist, im Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedstaaten die gleichen sozialen Vergünstigungen genießt wie die inländischen Arbeitnehmer, einen Mitgliedstaat, der den inländischen Arbeitnehmern die Möglichkeit bietet, eine in einem anderen Mitgliedstaat erteilte Ausbildung zu absolvieren, diese Möglichkeit auf die in seinem Hoheitsgebiet ansässigen EG-Arbeitnehmer zu erstrecken ( Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 235/87, Matteucci, Slg. 1988, 5589 ).
- EuGH, 17.09.2002 - C-413/99
Baumbast und R
Hierfür ist von Belang, dass die Verwirklichung der von der Verordnung Nr. 1612/68 bezweckten Freizügigkeit der Arbeitnehmer unter Wahrung der Freiheit und Menschenwürde es erforderlich macht, die bestmöglichen Bedingungen für die Integration der Familie des EG-Arbeitnehmers im Aufnahmeland zu schaffen (Urteil vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-308/89, di Leo, Slg. 1990, I-4185, Randnr. 13). - EuGH, 23.10.2007 - C-11/06
DAS BUNDESAUSBILDUNGSFÖRDERUNGSGESETZ BESCHRÄNKT DIE FREIZÜGIGKEIT DER …
In diesem Zusammenhang ist zunächst zu beachten, dass zwar, wie die deutsche, die niederländische, die österreichische und die schwedische Regierung, die Regierung des Vereinigten Königreichs und die Kommission hervorheben, die Mitgliedstaaten nach Art. 149 Abs. 1 EG für die Lehrinhalte und die Gestaltung ihrer jeweiligen Bildungssysteme zuständig sind, dass diese Zuständigkeit jedoch unter Beachtung des Gemeinschaftsrechts ausgeübt werden muss (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. November 1990, di Leo, C-308/89, Slg. 1990, I-4185, Randnrn. - EuGH, 14.06.2012 - C-542/09
Die niederländische Regelung, wonach die Finanzierung eines Auslandstudiums von …
7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1612/68 verpflichtet einen Mitgliedstaat, der den inländischen Arbeitnehmern die Möglichkeit bietet, eine in einem anderen Mitgliedstaat erteilte Ausbildung zu absolvieren, diese Möglichkeit auf die in seinem Hoheitsgebiet ansässigen Arbeitnehmer der Union zu erstrecken (Urteile vom 27. September 1988, Matteucci, 235/87, Slg. 1988, 5589, Randnr. 16, und vom 13. November 1990, di Leo, C-308/89, Slg. 1990, I-4185, Randnr. 14).Zwar haben Art. 7 Abs. 2 und Art. 12 der Verordnung Nr. 1612/68 unterschiedliche persönliche Anwendungsbereiche, doch hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass diese Bestimmungen beide auf dieselbe Weise eine allgemeine Regel aufstellen, wonach jeder Mitgliedstaat im Bereich des Unterrichts verpflichtet ist, die Gleichbehandlung der Kinder der in seinem Hoheitsgebiet ansässigen Arbeitnehmer, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats sind, mit seinen eigenen Staatsangehörigen sicherzustellen (Urteil di Leo, Randnr. 15).
- EuGH, 26.02.1992 - C-3/90
Bernini / Minister van Onderwijs en Wetenschappen
9 Mit Schreiben vom 1. März 1991 hat der amtierende Präsident des College van Beroep Studiefinanciering dem Gerichtshof mitgeteilt, daß der Beklagte nach dem Urteil vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-308/89 (Di Leo, Slg. 1990, I-4185) seine Auffassung geändert habe und davon ausgehe, daß die Klägerin in ihrer Eigenschaft als Kind eines Wanderarbeitnehmers eine Studienbeihilfe beanspruchen könne. - Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2009 - C-480/08
Teixeira - Freier Personenverkehr - Aufenthaltsrecht - Bedingungen - Ehemaliger …
33 - 5. Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 1612/68; vgl. dazu die Urteile vom 3. Juli 1974, Casagrande (9/74, Slg. 1974, 773, Randnr. 3), Echternach und Moritz (zitiert in Fn. 27, Randnrn. 20 und 21), vom 13. November 1990, di Leo (C-308/89, Slg. 1990, I-4185, Randnr. 13), und Baumbast und R (zitiert in Fn. 4, Randnr. 50).61 - Urteil Echternach und Moritz (zitiert in Fn. 27, Randnrn. 2, 32 und 35 sowie Abschnitt I.1 des Sitzungsberichts); im selben Sinne Urteile di Leo (zitiert in Fn. 33, Randnr. 9) und Gaal (zitiert in Fn. 26, Randnrn. 19 und 25).
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1999 - C-356/98
Kaba
52: - Urteil vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-308/89 (Di Leo, Slg. 1990, I-4185, Randnr. 13; Hervorhebung von mir); vgl. auch Urteil vom 15. März 1989 in den verbundenen Rechtssachen 389/87 und 390/87 (Echternach und Moritz, Slg. 1989, 723, Randnr. 20).57: - Etwa Arbeitslosenhilfe für junge Arbeitnehmer, die ihre erste Beschäftigung suchen und von einem Arbeitnehmer zu unterhalten sind (vgl. Urteile Deak und vom 12. September 1996 in der Rechtssache C-278/94, Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-4307), eine Beihilfe für behinderte Familienangehörige, die vom Arbeitnehmer unterhalten werden (vgl. Rechtssache Schmid), eine Studienbeihilfe für die Kinder (vgl. statt vieler Urteile Di Leo, vom 26. Februar 1992 in der Rechtssache C-3/90, Bernini, Slg. 1992, I-1071, Echternach und Moritz, Martínez Sala, vom 8. Juni 1999 in der Rechtssache C-337/97, Meeusen, Slg. 1999, I-3289), oder eine besondere Altersbeihilfe, die Angehörigen aufsteigender Linie Mindesteinkünfte garantiert (Urteile Frascogna I, vom 9. Juli 1987 in der Rechtssache 256/86, Frascogna II, Slg. 1987, 3431, und vom 10. November 1992 in der Rechtssache C-326/90, Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-5517).
- Generalanwalt beim EuGH, 09.02.1995 - C-7/94
Landesamt für Ausbildungsförderung Nordrhein-Westfalen gegen Lubor Gaal.
Zum materiellen Geltungsbereich von Artikel 12 ist weiter im Urteil Di Leo klargestellt worden, daß diese Bestimmung trotz des Wohnorterfordernisses auch den Fall erfasst, daß eine Ausbildungsbeihilfe für den Besuch von Lehrgängen gewährt wird, die nicht im Aufnahmestaat, sondern im Ausland stattfinden(9).(3) ° Siehe zuletzt Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-308/89 (Di Leo, Slg. 1990, I-4185) und vom 15. März 1989 in den verbundenen Rechtssachen 389/87 und 390/87 (Echternach u. a., Slg. 1989, 723); siehe jedoch schon Urteil vom 3. Juli 1974 in der Rechtssache 9/74 (Casagrande, Slg. 1974, 773).
(9) ° Urteil Di Leo (…a. a. O., Randnr. 15).
- EuGH, 13.06.2013 - C-45/12
Hadj Ahmed - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Verordnung (EWG) Nr. …
Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass es die Verwirklichung der von der Verordnung Nr. 1612/68 bezweckten Freizügigkeit der Arbeitnehmer unter Wahrung der Freiheit und Menschenwürde erforderlich macht, die bestmöglichen Bedingungen für die Integration der Familie des Wanderarbeitnehmers im Aufnahmemitgliedstaat zu schaffen (vgl. Urteile vom 13. November 1990, di Leo, C-308/89, Slg. 1990, I-4185, Randnr. 13, und vom 17. September 2002, Baumbast und R, C-413/99, Slg. 2002, I-7091, Randnr. 50). - Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2014 - C-138/13
Nach Ansicht von Generalanwalt Paolo Mengozzi verstößt es gegen das Unionsrecht, …
30 - Vgl. Urteile di Leo (C-308/89, EU:C:1990:400, Rn. 13) sowie Baumbast und R (…C-413/99, EU:C:2002:493, Rn. 50), in denen der Gerichtshof ausgeführt hat, dass "die Verwirklichung der von der Verordnung Nr. 1612/68 bezweckten Freizügigkeit der Arbeitnehmer unter Wahrung der Freiheit und Menschenwürde es erforderlich macht, die bestmöglichen Bedingungen für die Integration der Familie des EG-Arbeitnehmers im Aufnahmeland zu schaffen". - EuGH, 04.05.1995 - C-7/94
Landesamt für Ausbildungsförderung Nordrhein-Westfalen / Gaal
Daraus ergibt sich nach Ansicht des Gerichtshofes, daß Beihilfen, die zur Deckung der Ausbildungskosten und des Lebensunterhalts gewährt werden, den Kindern von EG-Arbeitnehmern unter den gleichen Bedingungen wie den Staatsangehörigen des Aufnahmelandes zustehen (vgl. Urteil vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-308/89, Di Leo, Slg. 1990, I-4185, Randnr. 9). - EuGH, 11.04.2000 - C-356/98
Kaba
- VG Münster, 17.05.2011 - 6 K 919/08
Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG für den fachpraktischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2001 - C-413/99
Baumbast und R
- EuGH, 12.09.1996 - C-278/94
Kommission / Belgien
- Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2007 - C-291/05
Eind - Freizügigkeit - Aufenthaltsrecht - Rückkehr des Wanderarbeitnehmers in …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.10.2000 - C-33/99
Fahmi und Esmoris Cerdeiro-Pinedo Amado
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2006 - C-192/05
Tas-Hagen und Tas - Freizügigkeit der Unionsbürger (Artikel 18 EG) - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2012 - C-542/09
Nach Ansicht von Generalanwältin Sharpston verstößt die niederländische Regelung, …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-337/97
Meeusen
- Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2009 - C-310/08
Ibrahim und Secretary of State for the Home Department - Freizügigkeit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2004 - C-209/03
NACH ANSICHT VON GENERALANWALT GEELHOED FÄLLT NACH DER EINFÜHRUNG DER …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2004 - C-275/02
Ayaz
- Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2014 - C-359/13
Martens - Finanzmittel für eine Hochschulausbildung in überseeischen Gebieten - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005 - C-10/05
Mattern und Cikotic - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Abgeleitete Rechte von …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2004 - C-302/02
Laurin Effing
- VG Münster, 12.01.2010 - 6 K 2465/08
BAföG-Beschränkung für Auslandsdeutsche europarechtswidrig
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1992 - 13 B 12453/91
Ttürkischer Staatsangehöriger; Regelausweisung; Arbeitnehmer; Illegaler …
- VG Mainz, 20.06.2013 - 1 K 217/13
Ausbildungsförderung für ein Studium im Ausland
- Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2001 - C-212/00
Stallone
- VG Saarlouis, 23.07.2012 - 3 K 795/11
Auslandsförderung für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1990 - C-308/89 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Carmina di Leo gegen Land Berlin.
Diskrimierungsverbot - Kind eines EG-Arbeitnehmers - Ausbildungsförderung
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 11.09.1989 - V/2 E 2142/87
- Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1990 - C-308/89
- EuGH, 13.11.1990 - C-308/89
- VG Darmstadt - V/2 E 2142/87 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 27.09.1988 - 235/87
Matteucci / Communauté française de Belgium
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1990 - C-308/89
"einen allgemeinen Grundsatz aufstellt], der allen Mitgliedstaaten im sozialen Bereich eine Verantwortung gegenüber allen in ihrem Hoheitsgebiet niedergelassenen Arbeitnehmern, die Staatsangehörige eines an- 9 - Rechtssacht 235/87, Slg. 1988, 5589.- Rechtssache 235/87, a. a. O., Randnr. 16.11 - Slg. 1988, 5603.
über Steuerbefreiungen bei vorübergehender Einfuhr von Kraftfahrzeugen im Hinblick auf die Auslegung des dort verwendeten Begriffs "gewöhnlicher Wohnsitz" bestimmt: "Der Universitäts- und Schulbesuch hat keine Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes zur Folge." Schließlich hat der Gerichtshof in einem benachbarten Bereich, dem im Statut der Beamten der Gemeinschaften vorgesehenen Anspruch auf eine Auslandszulage, entschieden, daß 13 - Rechtssache 235/87, a. a. O., 5603.14 - Urteil vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 13/73, Angenieux, Slg. 1973, 935, Randnrn.
- EuGH, 18.06.1987 - 316/85
CPAS de Courcelles / Lebon
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1990 - C-308/89
19 - Rechtssache 316/85, Slg. 1987, 2811. - EuGH, 13.11.1986 - 330/85
Richter / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1990 - C-308/89
Diese Vorschrift enthält, wie ich ausgeführt habe, einen Ausschluß 16 - Urteil vom 13. November 1986 in der Rechtssache 330/85, Richter/Kommission, Slg. 1986, 3439. - EuGH, 12.07.1973 - 13/73
Angenieux / Hakenberg
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1990 - C-308/89
über Steuerbefreiungen bei vorübergehender Einfuhr von Kraftfahrzeugen im Hinblick auf die Auslegung des dort verwendeten Begriffs "gewöhnlicher Wohnsitz" bestimmt: "Der Universitäts- und Schulbesuch hat keine Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes zur Folge." Schließlich hat der Gerichtshof in einem benachbarten Bereich, dem im Statut der Beamten der Gemeinschaften vorgesehenen Anspruch auf eine Auslandszulage, entschieden, daß 13 - Rechtssache 235/87, a. a. O., 5603.14 - Urteil vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 13/73, Angenieux, Slg. 1973, 935, Randnrn. - EuGH, 15.03.1989 - 389/87
Echternach u.a. / Minister van Onderwijs en Wetenschappen