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   EuGH, 09.12.2010 - C-31/10   

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https://dejure.org/2010,3738
EuGH, 09.12.2010 - C-31/10 (https://dejure.org/2010,3738)
EuGH, Entscheidung vom 09.12.2010 - C-31/10 (https://dejure.org/2010,3738)
EuGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - C-31/10 (https://dejure.org/2010,3738)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 26 - Sonderregelung für Reisebüros und Reiseveranstalter - Anwendungsbereich - Verkauf von Opernkarten ohne zusätzlich erbrachte Leistungen

  • Europäischer Gerichtshof

    Minerva Kulturreisen

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 26 - Sonderregelung für Reisebüros und Reiseveranstalter - Anwendungsbereich - Verkauf von Opernkarten ohne zusätzlich erbrachte Leistungen

  • EU-Kommission PDF

    Minerva Kulturreisen

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 26 - Sonderregelung für Reisebüros und Reiseveranstalter - Anwendungsbereich - Verkauf von Opernkarten ohne zusätzlich erbrachte Leistungen

  • EU-Kommission

    Minerva Kulturreisen

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 26 - Sonderregelung für Reisebüros und Reiseveranstalter - Anwendungsbereich - Verkauf von Opernkarten ohne zusätzlich erbrachte Leistungen“

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie; Sonderregelung für Reisebüros und Reiseveranstalter [Art. 26]; Einheitlichkeit der Dienstleistung; Verkauf von Opernkarten ohne zusätzlich erbrachte Leistungen; Minerva Kulturreisen GmbH gegen Finanzamt Freital

  • reise-recht-wiki.de

    Sonderregelung für Reisebüros und Reiseveranstalter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie; Sonderregelung für Reisebüros und Reiseveranstalter [Art. 26]; Einheitlichkeit der Dienstleistung; Verkauf von Opernkarten ohne zusätzlich erbrachte Leistungen; Minerva Kulturreisen GmbH gegen Finanzamt Freital

  • datenbank.nwb.de

    Sonderregelung für Reisebüros und Reiseveranstalter - Anwendungsbereich - Verkauf von Opernkarten ohne zusätzlich erbrachte Leistungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Margenbesteuerung für Reiseleistungen (§ 25 UStG) ist nicht anwendbar bei Eintrittsberechtigungen zu Konzertveranstaltungen, wenn daneben keine Reiseleistung erbracht wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Minerva Kulturreisen

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 26 - Sonderregelung für Reisebüros und Reiseveranstalter - Anwendungsbereich - Verkauf von Opernkarten ohne zusätzlich erbrachte Leistungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Sonderregelung für Reisebüros und Reiseveranstalter

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Der Verkauf von Opernkarten unterliegt nicht als Reiseleistung der Margenbesteuerung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Verkauf von Opernkarten durch Reisebüro keine typische Reiseleistung

In Nachschlagewerken

Sonstiges (5)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland) eingereicht am 20. Januar 2010 - Minerva Kulturreisen GmbH gegen Finanzamt Freital

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    RL 77/388/EWG Art 26
    Oper; Opernkarte; Reisebüro; Umsatzsteuer

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 25, EWGRL 388/77 Art 26
    Reisebüros, Kartenverkauf

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs - Auslegung von Art. 26 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2011, 35
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 19.06.2003 - C-149/01

    First Choice Holidays

    Auszug aus EuGH, 09.12.2010 - C-31/10
    5 und 34, und vom 19. Juni 2003, First Choice Holidays, C-149/01, Slg. 2003, I-6289, Randnrn.

    Drittens besteht das Ziel der Sonderregelung nach Art. 26 der Sechsten Richtlinie darin, die anwendbaren Bestimmungen den Besonderheiten der Tätigkeit von Reisebüros und Reiseveranstaltern anzupassen (Urteile Madgett und Baldwin, Randnr. 18, und First Choice Holidays, Randnr. 23).

    Die Anwendung der allgemeinen Bestimmungen über den Ort der Besteuerung, die Besteuerungsgrundlage und den Vorsteuerabzug würde für diese Unternehmen aufgrund der Vielzahl und der Lokalisierung der erbrachten Leistungen zu praktischen Schwierigkeiten führen, die die Ausübung ihrer Tätigkeit behindern würden (vgl. Urteile Madgett und Baldwin, Randnr. 18, und First Choice Holidays, Randnr. 24).

  • EuGH, 22.10.1998 - C-308/96

    Madgett und Baldwin

    Auszug aus EuGH, 09.12.2010 - C-31/10
    Zweitens ist darauf hinzuweisen, dass Art. 26 der Sechsten Richtlinie für bestimmte Umsätze von Reisebüros und Reiseveranstaltern eine Ausnahme von der allgemeinen Regelung über die Besteuerungsgrundlage vorsieht und als Ausnahme von der normalen Regelung der Sechsten Richtlinie nur angewandt werden darf, soweit dies zur Erreichung des Ziels der Richtlinie erforderlich ist (Urteile vom 22. Oktober 1998, Madgett und Baldwin, C-308/96 und C-94/97, Slg. 1998, I-6229, Randnrn.

    Drittens besteht das Ziel der Sonderregelung nach Art. 26 der Sechsten Richtlinie darin, die anwendbaren Bestimmungen den Besonderheiten der Tätigkeit von Reisebüros und Reiseveranstaltern anzupassen (Urteile Madgett und Baldwin, Randnr. 18, und First Choice Holidays, Randnr. 23).

    Die Anwendung der allgemeinen Bestimmungen über den Ort der Besteuerung, die Besteuerungsgrundlage und den Vorsteuerabzug würde für diese Unternehmen aufgrund der Vielzahl und der Lokalisierung der erbrachten Leistungen zu praktischen Schwierigkeiten führen, die die Ausübung ihrer Tätigkeit behindern würden (vgl. Urteile Madgett und Baldwin, Randnr. 18, und First Choice Holidays, Randnr. 24).

  • EuGH, 12.11.1992 - C-163/91

    Van Ginkel Waddinxveen / Inspecteur der Omzetbelasting

    Auszug aus EuGH, 09.12.2010 - C-31/10
    Angesichts des Urteils des Gerichtshofs vom 12. November 1992, Van Ginkel (C-163/91, Slg. 1992, I-5723), stellt sich das vorlegende Gericht die Frage, ob ein Reisebüro, wenn es im eigenen Namen auftritt, für die Erlöse aus dem Verkauf von Eintrittskarten der Margenbesteuerung nach Art. 26 der Sechsten Richtlinie unterliegt oder ob diese steuerliche Regelung nur Anwendung finden kann, wenn die isolierte Leistung in einer der Kernleistungen der von dieser Bestimmung erfassten Wirtschaftsteilnehmer besteht.

    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass sich entgegen den Ausführungen der griechischen Regierung aus dem Urteil Van Ginkel nicht ableiten lässt, dass jede isolierte Leistung, die ein Reisebüro oder ein Reiseveranstalter erbringt, unter die Sonderregelung nach Art. 26 der Sechsten Richtlinie fällt.

  • BFH, 11.07.2018 - XI R 26/17

    Aufspaltung einer unternehmerischen Tätigkeit zur mehrfachen Inanspruchnahme des

    Zum anderen darf eine Regelung, die eine Ausnahme von den allgemeinen Regelungen der MwStSystRL darstellt, nur insoweit angewandt werden, als dies zur Erreichung ihres Ziels erforderlich ist (EuGH-Urteile Minerva Kulturreisen vom 9. Dezember 2010 C-31/10, EU:C:2010:762, UR 2011, 393, Rz 16; Kommission/ Portugal vom 8. März 2012 C-524/10, EU:C:2012:129, UR 2012, 685, Rz 49; Nigl u.a. vom 12. Oktober 2016 C-340/15, EU:C:2016:764, UR 2016, 873, Rz 37, jeweils m.w.N.).
  • EuGH, 19.12.2018 - C-552/17

    Alpenchalets Resorts - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht -

    Im Urteil vom 9. Dezember 2010, Minerva Kulturreisen (C-31/10, EU:C:2010:762, Rn. 21), hat der Gerichtshof entschieden, dass zwar nicht jede von einem Reisebüro erbrachte Leistung ohne Zusammenhang mit einer Reise unter die Sonderregelung in Art. 26 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. 1977, L 145, S. 1) fällt, dessen Bestimmungen in Art. 306 der Mehrwertsteuerrichtlinie übernommen wurden; die Bereitstellung einer Ferienunterkunft durch ein Reisebüro wird aber vom Anwendungsbereich dieses Artikels erfasst, auch wenn die Leistung nur die Unterbringung und nicht die Beförderung umfasst.
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2018 - C-552/17

    Alpenchalets Resorts - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer -

    5 Urteil vom 9. Dezember 2010, Minerva Kulturreisen (C-31/10, EU:C:2010:762, Rn. 21 ff.), und Beschluss des Gerichtshofs vom 1. März 2012, Star Coaches (C-220/11, EU:C:2012:120).

    17 Dies wurde zuvor im Urteil vom 9. Dezember 2010, Minerva Kulturreisen (C-31/10, EU:C:2010:762), festgestellt.

    21 Urteile vom 12. November 1992, Van Ginkel (C-163/91, EU:C:1992:435, Rn. 13 und 14), vom 22. Oktober 1998, Madgett und Baldwin (C-308/96 und C-94/97, EU:C:1998:496, Rn. 18), vom 19. Juni 2003, First Choice Holidays (C-149/01, EU:C:2003:358, Rn. 23 und 24 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 9. Dezember 2010, Minerva Kulturreisen (C-31/10, EU:C:2010:762, Rn. 17 und 18 sowie die dort angeführte Rechtsprechung); Beschluss des Gerichtshofs vom 1. März 2012, Star Coaches (C-220/11, EU:C:2012:120, Rn. 19); Urteile vom 25. Oktober 2012, Kozak (C-557/11, EU:C:2012:672, Rn. 19), vom 26. September 2013, Kommission/Spanien (C-189/11, EU:C:2013:587, Rn. 58), und vom 16. Januar 2014, 1bero Tours (C-300/12, EU:C:2014:8, Rn. 25).

    In der Rechtssache Minerva wurde die Anwendbarkeit der Sonderregelung verneint , da nur eine, als nicht mit einer Reise in Zusammenhang stehend eingestufte Dienstleistung erbracht wurde, nämlich der Verkauf von Opernkarten (Urteil vom 9. Dezember 2010, Minerva Kulturreisen, C-31/10, EU:C:2010:762).

    47 Vgl. Urteile vom 22. Oktober 1998, Madgett und Baldwin (C-308/96 und C-94/97, EU:C:1998:496, Rn. 5 und 34), vom 19. Juni 2003, First Choice Holidays (C-149/01, EU:C:2003:358, Rn. 22), vom 9. Dezember 2010, Minerva Kulturreisen (C-31/10, EU:C:2010:762, Rn. 16), und vom 25. Oktober 2012, Kozak (C-557/11, EU:C:2012:672, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BFH, 03.08.2017 - V R 60/16

    Margenbesteuerung und ermäßigter Steuersatz - EuGH-Vorlage

    So hat er im Urteil Minerva-Kulturreisen vom 9. Dezember 2010 C-31/10 (EU:C:2010:762, Randziffer 21 folgende) präzisiert, dass sich aus dem Urteil Van Ginkel (EU:C:1992:435) ergibt, "dass der Gerichtshof nicht entschieden hat, dass jede von einem Reisebüro erbrachte Leistung ohne einen Zusammenhang mit einer Reise unter die Sonderregelung des Art. 26 der Sechsten Richtlinie fällt, sondern, dass die Unterbringungsleistung eines Reisebüros in den Anwendungsbereich dieser Bestimmung fällt, auch wenn diese Leistung nur die Unterbringung und nicht die Beförderung umfasst." Damit ergibt sich aus dem Urteil Van Ginkel (EU:C:1992:435) auch, "dass eine Leistung, wenn sie nicht mit Reiseleistungen, insbesondere der Beförderung und der Unterbringung, verbunden ist, nicht in den Anwendungsbereich von Art. 26 der Sechsten Richtlinie fällt" (vergleiche im Übrigen auch EuGH-Beschluss Star Coaches vom 1. März 2012 C-220/11, EU:C:2012:120).
  • EuGH, 26.09.2013 - C-189/11

    Die Mehrwertsteuer-Sonderregelung für Reisebüros ist nicht auf den Verkauf von

    23 bis 25, vom 13. Oktober 2005, ISt, C-200/04, Slg. 2005, I-8691, Randnr. 21, und vom 9. Dezember 2010, Minerva-Kulturreisen, C-31/10, Slg. 2010, I-12889, Randnrn.
  • BFH, 19.10.2011 - XI R 18/09

    Margenbesteuerung bei Kreuzfahrtschiffsreisen mit Bustransfer

    § 25 UStG setzt die unionsrechtliche Sonderregelung für Reisebüros in Art. 26 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (Richtlinie 77/388/EWG) in nationales Recht um (vgl. dazu zuletzt EuGH-Urteil vom 9. Dezember 2010 C-31/10 --Minerva Kulturreisen--, Amtsblatt der Europäischen Union --ABlEU-- 2011, Nr. C 55, 15, Deutsches Steuerrecht --DStR--- 2010, 2576, Umsatzsteuer-Rundschau --UR--- 2011, 393).

    Nach der Rechtsprechung des EuGH sind Letztere dadurch gekennzeichnet, dass sie sich regelmäßig aus der Erbringung mehrerer Leistungen, insbesondere Beförderungs- und Unterbringungsleistungen zusammensetzen, die teils im Ausland, teils in dem Land erbracht werden, in dem das Reisebüro seinen Sitz oder eine feste Niederlassung hat (vgl. EuGH-Urteil in ABlEU 2011, Nr. C 55, 15, DStR 2010, 2576, UR 2011, 393, Rz 18, m.w.N.).

    Nicht unter die Sonderregelung nach Art. 26 der Richtlinie 77/388/EWG fällt beispielsweise der Verkauf von Opernkarten durch ein Reisebüro ohne Erbringung einer Reiseleistung (vgl. EuGH-Urteil in ABlEU 2011, Nr. C 55, 15, DStR 2010, 2576, UR 2011, 393).

  • FG Köln, 04.01.2019 - 3 K 1250/13

    Umsatzsteuer: Landgebundende Zubringerleistungen bei grenzüberschreitender

    Lediglich eine Leistung, die nicht zu den Kernelementen und Kernleistungen einer typischen Reiseleistungen gehört, wie z.B. der isolierte Verkauf von Opernkarten, wird von der Sonderregelung des Art. 26 der Richtlinie 77/388/EWG bzw. von § 25 UStG nicht erfasst (vgl. EuGH-Urteil vom 09.12.2010 C-31/10, - Minerva Kulturreisen -, DStR 2010, 2576).
  • EuGH, 01.03.2012 - C-220/11

    Star Coaches - Art. 104 § 3 Art. 1 der Verfahrensordnung -

    Der Gerichtshof hat nämlich entschieden, dass sich aus dem Urteil Van Ginkel nicht ableiten lässt, dass jede isolierte Leistung, die ein Reisebüro oder ein Reiseveranstalter erbringt, unter die Sonderregelung nach Art. 26 der Sechsten Richtlinie fällt (Urteil vom 9. Dezember 2010, Minerva Kulturreisen, C-31/10, Slg. 2010, I-12889, Randnr. 19).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2018 - C-422/17

    Skarpa Travel - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Anzahlungen -

    9 Vgl. Urteile vom 19. Juni 2003, First Choice Holidays (C-149/01, EU:C:2003:358, Rn. 24 und 22 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), vom 9. Dezember 2010, Minerva Kulturreisen (C-31/10, EU:C:2010:762, Rn. 17 und 18 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 25. Oktober 2012, Kozak (C-557/11, EU:C:2012:672, Rn. 19).

    17 Vgl. z. B. Urteile vom 22. Oktober 1998, Madgett und Baldwin (C-308/96 und C-94/97, EU:C:1998:496, Rn. 5 und 34), vom 19. Juni 2003, First Choice Holidays (C-149/01, EU:C:2003:358, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung), vom 9. Dezember 2010, Minerva Kulturreisen (C-31/10, EU:C:2010:762, Rn. 16), und vom 25. Oktober 2012, Kozak (C-557/11, EU:C:2012:672, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2013 - C-189/11

    Kommission / Spanien - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für Reisebüros

    14 - Zudem hat der Gerichtshof das Ziel der Vereinfachung des Verfahrens für Reisebüros wiederholt hervorgehoben (vgl. z. B. Urteil vom 9. Dezember 2010, Minerva Kulturreisen [C-31/10, Slg. 2010, I-12889, Randnrn. 17 und 18 und die dort angeführte Rechtsprechung]).
  • FG Niedersachsen, 24.03.2011 - 5 K 59/09

    Unterbringung in Ferienhäusern, Ferienwohnungen oder in Mobilheimen auf

  • EuGH, 26.09.2013 - C-450/11

    Kommission / Portugal

  • EuGH, 26.09.2013 - C-269/11

    Kommission / Tschechische Republik

  • EuGH, 26.09.2013 - C-309/11

    Kommission / Finnland

  • EuGH, 26.09.2013 - C-293/11

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 26.09.2013 - C-193/11

    Kommission / Polen

  • EuGH, 26.09.2013 - C-296/11

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 26.09.2013 - C-236/11

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2013 - C-193/11

    Kommission / Polen - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für Reisebüros

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2013 - C-269/11

    Kommission / Tschechische Republik - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2013 - C-296/11

    Kommission / Frankreich - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für Reisebüros

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2013 - C-309/11

    Kommission / Finnland - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für Reisebüros

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2013 - C-450/11

    Kommission / Portugal - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für Reisebüros

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2013 - C-236/11

    Kommission / Italien - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für Reisebüros

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2013 - C-293/11

    Kommission / Griechenland - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für Reisebüros

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