Rechtsprechung
| EuGH, 11.07.1991 - C-31/90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Johnson / Chief Adjudication Officer
Richtlinie 79/7 des Rates, Artikel 2
1. Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Persönlicher Geltungsbereich der Richtlinie 79/7 - Erwerbsbevölkerung im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie - Person, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrochen hat, um sich um die Erziehung ihrer Kinder zu kümmern, und durch Krankheit an der Wiederaufnahme einer Beschäftigung gehindert ist - Einbeziehung - Voraussetzung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richtlinie 79/7/EWG Art. 2; Richtlinie 79/7/EWG Art. 3 Abs. 1a; Richtlinie 79/7/EWG Art. 4
1. Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Persönlicher Geltungsbereich der Richtlinie 79/7 - Erwerbsbevölkerung im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie - Person, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrochen hat, um sich um die Erziehung ihrer Kinder zu kümmern, und durch Krankheit an der Wiederaufnahme einer Beschäftigung gehindert ist - Einbeziehung - Voraussetzung - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- Tribunal of Social Security Commissioners [Vereinigtes Königreich], 25.01.1990 - FILE Nº CS/111/89
- EuGH, 05.03.1991 - C-31/90
- Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1991 - C-31/90
- EuGH, 11.07.1991 - C-31/90
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 1991, I-3723
Wird zitiert von ... (7)
- EuGH, 07.11.1996 - C-77/95
Züchner / Handelskrankenkasse (Ersatzkasse) Bremen
Der Gerichtshof hat im übrigen entschieden, daß eine Person auch dann noch zur Erwerbsbevölkerung gehört, wenn bei einem älteren Verwandten eines der in Artikel 3 genannten Risiken eingetreten ist und sie zur Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit gezwungen hat (Urteil vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 150/85, Drake, Slg. 1986, 1995), wenn das Risiko während einer Zeit der Arbeitssuche eintritt, die sich unmittelbar an eine Zeit beruflicher Untätigkeit anschließt (Urteil vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-31/90, Johnson, Slg. 1991, I-3723), oder wenn die ausgeuebte Beschäftigung als geringfügig angesehen wird, weil sie weniger als fünfzehn Arbeitsstunden pro Woche umfasst und das Arbeitsentgelt ein Siebtel des monatlichen Durchschnittsentgelts nicht übersteigt (Urteile vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-317/93, Nolte, Slg. 1995, I-4625, und in der Rechtssache C-444/93, Megner und Scheffel, Slg. 1995, I-4741).12 Die Richtlinie findet dagegen weder auf Personen Anwendung, die keine Erwerbstätigkeit ausüben und nicht auf Arbeitssuche sind, noch auf Personen, deren Erwerbstätigkeit oder Arbeitssuche nicht durch eines der in Artikel 3 der Richtlinie genannten Risiken unterbrochen worden ist (vgl. Urteil vom 27. Juni 1989 in den Rechtssachen 48/88, 106/88 und 107/88, Achterberg-te Riele u. a., Slg. 1989, 1963, Randnr. 13, und Urteil Johnson, a. a. O., Randnr. 20).
So hat der Gerichtshof entschieden, daß eine Person, die ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben hat, um sich um die Erziehung ihrer Kinder zu kümmern, nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt (Urteil Johnson, a. a. O., Randnr. 19).
- BSG, 26.05.2004 - B 12 P 6/03 R
Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsfreiheit - Erziehungsgeld - …
Hierzu zählen Frauen, die ihre Erwerbstätigkeit aus Gründen der Mutterschaft und der Betreuung ihrer Kinder unterbrechen, nicht (EuGH Slg 1991, I-3723, 3751 = SozR 3-6083 Art. 2 Nr. 1). - BFH, 21.02.2001 - XI R 29/00
Haushaltshilfe eines EG-Beamten in Luxemburg
- BSG, 26.05.2004 - B 12 KR 27/02 R
Freiwillige Versicherung während Erziehungsgeldbezugs
Hierzu zählen Frauen, die ihre Erwerbstätigkeit aus Gründen der Mutterschaft und der Betreuung ihrer Kinder unterbrechen, nicht (EuGH Slg 1991, I-3723, 3751 = SozR 3-6083 Art. 2 Nr. 1). - EuGH, 16.07.2009 - C-537/07
Richtlinie 96/34/EG - Rahmenvereinbarung über Elternurlaub - Rechte, die zu …
Daraus folgt, dass die Regelung hinsichtlich des Erwerbs von Ansprüchen auf Leistungen der sozialen Sicherheit im Anschluss an Zeiten der Beschäftigungsunterbrechung wegen Kindererziehung noch in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt (vgl. Urteil vom 11. Juli 1991, Johnson, C-31/90, Slg. 1991, I-3723, Randnr. 25). - Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2001 - C-206/00 47: - Urteile vom 24. März 1987 in der Rechtssache 286/85 (McDermott und Cotter, Slg. 1987, 1453), vom 24. Juni 1987 in der Rechtssache 384/85 (Borrie Clarke, Slg. 1987, 2865) und vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-31/90 (Elsie Rita Johnson, Slg. 1991, I-3723).
- Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1995 - C-317/93
INGE NOLTE GEGEN LANDESVERSICHERUNGSANSTALT HANNOVER.
(13) - Vgl. z. B. Urteile vom 24. März 1987 in der Rechtssache 286/85 (McDermott und Cotter, Slg. 1987, 1453, Randnr. 17), Borrie Clarke, zitiert in Fußnote 10, Randnr. 12, vom 8. März 1988 in der Rechtssache 80/87 (Dik u. a., Slg. 1988, 1601, Randnr. 11) und vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-31/90 (Johnson, Slg. 1991, I-3723, Randnr. 36).
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1991 - C-31/90 |
Volltextveröffentlichungen
- EU-Kommission
Elsie Rita Johnson gegen Chief Adjudication Officer.
Verfahrensgang
- Tribunal of Social Security Commissioners [Vereinigtes Königreich], 25.01.1990 - FILE Nº CS/111/89
- Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1991 - C-31/90
- EuGH, 05.03.1991 - C-31/90
- EuGH, 11.07.1991 - C-31/90
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 1991, I-3723
