Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2009

Rechtsprechung
   EuGH, 21.01.2010 - C-311/08   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Direkte Besteuerung - Einkommensteuerrecht - Bestimmung des steuerpflichtigen Einkommens von Gesellschaften Miteinander verflochtene Gesellschaften Außergewöhnlicher oder unentgeltlicher Vorteil, der von einer gebietsansässigen einer in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Gesellschaft gewährt wird Hinzurechnung des fraglichen Vorteils zu den eigenen Gewinnen der gebietsansässigen Gesellschaft, die ihn gewährt hat Ausgewogene Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten Bekämpfung der Steuerumgehung Verhinderung missbräuchlicher Praktiken Verhältnismäßigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    SGI

    Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Direkte Besteuerung - Einkommensteuerrecht - Bestimmung des steuerpflichtigen Einkommens von Gesellschaften - Miteinander verflochtene Gesellschaften - Außergewöhnlicher oder unentgeltlicher Vorteil, der von einer gebietsansässigen Gesellschaft einer in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Gesellschaft gewährt wird - Hinzurechnung des fraglichen Vorteils zu den eigenen Gewinnen der gebietsansässigen Gesellschaft, die ihn gewährt hat - Ausgewogene Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten - Bekämpfung der Steuerumgehung - Verhinderung missbräuchlicher Praktiken - Verhältnismäßigkeit

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vereinbarkeit von belgischen Gewinnkorrekturvorschriften nach der Art des § 1 AStG mit dem EG-Recht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Direkte Besteuerung - Einkommensteuerrecht - Bestimmung des steuerpflichtigen Einkommens von Gesellschaften -Miteinander verflochtene Gesellschaften -Außergewöhnlicher oder unentgeltlicher Vorteil, der von einer gebietsansässigen einer in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Gesellschaft gewährt wird -Hinzurechnung des fraglichen Vorteils zu den eigenen Gewinnen der gebietsansässigen Gesellschaft, die ihn gewährt hat -Ausgewogene Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten -Bekämpfung der Steuerumgehung -Verhinderung missbräuchlicher Praktiken -Verhältnismäßigkeit

Besprechungen u.ä.

  • steuerrecht.org , S. 10 (Entscheidungsbesprechung)

    Gewinnkorrekturvorschriften sind im Grundsatz europarechtlich zulässig (RA Dr. Klaus von Brocke; SAM 02/2010, S. 49-50)

Sonstiges (4)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de Première Instance de Mons (Belgien), eingereicht am 14. Juli 2008 - S.A. Société de Gestion Industrielle / Belgischer Staat

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Gewinnkorrektur bei Vorteilsgewährung an verbundene Unternehmen im EU-Ausland" von Prof. Dr. Otmar Thömmes, original erschienen in: IWB 2010, 107 - 112.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Grundsätzliche Grundfreiheitskompatibilität des § 1 AStG definiert gleichzeitig Freiräume des BFH, dessen Grundfreiheitswidrigkeit über § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG hinaus festzustellen" von StB Dr. Ulf Andresen, original erschienen in: IStR 2010, 289 - 291.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2010, I-487
  • DB 2010, 425



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Wird zitiert von ... (24)  

  • FG Köln, 22.11.2011 - 13 K 2853/07  
    Eine Regelung, die nur auf Beteiligungen anwendbar sei, die einen sicheren Einfluss auf die Entscheidungen und das Tätigwerden einer Gesellschaft ermöglichten, fiele nach der Rechtsprechung des EuGH unter die Niederlassungsfreiheit (EuGH, Urteil vom 21. Januar 2010, Rs C-311/08, Rn. 28 - SGI).

    Dem stehe die Rechtsprechung des EuGH im Urteil vom 21. Januar 2010, RS C-311/08 - SGI - nicht entgegen.

    Die Befürworter dieser Ansicht berufen sich zur Begründung ihrer Auffassung im Wesentlichen auf die Urteile des EuGH vom 21. Januar 2010 Rs. C-311/08 "SGI" (IStR 2010, 144), vom 26. Juni 2006 Rs. C-284/06 "Burda" und vom 10. Mai 2007 Rs. C-492/07 "Lasertec" sowie auf den Beschluss des EuGH vom 4. Juli 2009 Rs. C-439/07 "KBC-Bank".

    Ähnliches gilt auch für die Entscheidung vom 21. Januar 2010 Rs. C-311/08 "SGI".

  • EuGH, 13.11.2012 - C-35/11  

    Art. 49 AEUV und 63 AEUV - Ausschüttung von Dividenden -

    In solchen Fällen berücksichtigt der Gerichtshof die tatsächlichen Gegebenheiten des konkreten Falles, um zu bestimmen, von welcher dieser Bestimmungen die dem Ausgangsverfahren zugrunde liegende Situation erfasst wird (vgl. in diesem Sinne Urteile Test Claimants in the FII Group Litigation, Randnrn. 37 und 38, vom 26. Juni 2008, Burda, C-284/06, Slg. 2008, I-4571, Randnrn. 71 und 72, sowie vom 21. Januar 2010, SGI, C-311/08, Slg. 2010, I-487, Randnrn. 33 bis 37).
  • FG Köln, 06.09.2011 - 13 K 482/07  

    Vorlage des Finanzgerichts Köln - Anrechnung ausländischer Körpeschaftsteuer bei

    Demgegenüber vertritt die deutsche Finanzverwaltung (vgl. z. B. Bundesministerium der Finanzen - BMF - vom 11. November 2010 IV C 2 - S 2750-a/07/10006, BStBl I 2011, 40; Landesamt für Steuern Bayern vom 6. Dezember 2010 S 2750a.2.1 - 2/153 St 31, juris; Oberfinanzdirektion - OFD - Niedersachsen vom 11. April 2011 S 2750a - 18 - St 242, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2011, 1274 unter 8.), insbesondere unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Gerichtshofes in den Sachen KBC Bank NV (EuGH-Urteil vom 4. Juni 2009, C-439/07, Slg. 2009, I-4409) und Société de Gestion Industrielle SA - SGI - (EuGH-Urteil vom 21. Januar 2010, C-311/09, Slg. 2010, I-487), die Auffassung, dass im Falle einer Beherrschungssituation die Kapitalverkehrsfreiheit stets durch die Niederlassungsfreiheit verdrängt wird.

    Ein solcher Liquiditätsnachteil kann wie jede andere ungünstigere Behandlung von Dividenden aus ausländischen Quellen gegenüber Dividenden aus inländischen Quellen (vgl. EuGH vom 12. Dezember 2006, Test Claimants in the FII Group Litigation, C-446/04, Slg. 2006, I-11753, Rdnr. 184) eine Diskriminierung im Sinne der Verkehrsfreiheiten darstellen (vgl. EuGH-Urteile vom 8. März 2001, Metallgesellschaft, C-397/98, Slg. 2001, I-1727, Rdnr. 44; vom 13. Dezember 2005, Marks & Spencer, C-446/03, Slg. 2005, I-10837, Rdnr. 32; vom 21. Januar 2010, SGI, C-311/09, Slg. 2010, I-487, Rdnr. 53; vom 12. Dezember 2006, Test Claimants in the FII Group Litigation, C-446/04, Slg. 2006, I-11753, Rdnr. 153).

    In einem solchen Fall muss allerdings ihre Anwendung zur Erreichung des fraglichen Ziels geeignet sein und darf nicht über das hinausgehen, was hierzu erforderlich ist (vgl. EuGH-Urteile vom 15. Mai 1997, Futura Participations und Singer, C-250/95, Slg. 1997, I-2471, Rdnr. 26; vom 11. März 2004, de Lasteyrie du Saillant, C-9/02, Slg. 2004, I-2409, Rdnr. 49; Marks & Spencer, Rdnr. 35, vom 21. Januar 2010, SGI, C-311/09, Slg. 2010, I-487, Rdnr. 56).

mehr
  • EuGH, 29.11.2011 - C-371/10  

    Verlegung des tatsächlichen Verwaltungssitzes einer Gesellschaft in einen anderen

    Eine solche Maßnahme soll nämlich Situationen verhindern, die das Recht des Herkunftsmitgliedstaats auf Ausübung seiner Steuerhoheit für die in seinem Hoheitsgebiet durchgeführten Tätigkeiten gefährden können, und kann daher aus Gründen zur Wahrung der Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten gerechtfertigt sein (vgl. Urteile Marks & Spencer, Randnr. 46, Oy AA, Randnr. 54, sowie vom 21. Januar 2010, SGI, C-311/08, Slg. 2010, I-487, Randnr. 60).
  • FG Köln, 24.02.2011 - 13 K 80/06  

    Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen auf Kapitalbeteiligungen in Drittstaaten

    Hierzu verweist der Beklagte auf die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache "SGI" (C-311/08).

    Die Befürworter dieser Ansicht berufen sich zur Begründung ihrer Auffassung im Wesentlichen auf die Urteile des EuGH vom 21. Januar 2010 Rs. C-311/08 "SGI" (IStR 2010, 144), vom 26. Juni 2006 Rs. C-284/06 "Burda" und vom 10. Mai 2007 Rs. C-492/07 "Lasertec" sowie auf den Beschluss des EuGH vom 4. Juli 2009 Rs. C-439/07 "KBC-Bank".

    Ähnliches gilt auch für die Entscheidung vom 21. Januar 2010 Rs. C-311/08 "SGI".

  • BFH, 03.02.2010 - I R 21/06  

    Schlussurteil "Glaxo Wellcome": § 50c EStG a. F. verstößt nicht gegen das

    Dies schließt es wiederum aber nicht aus, beide rechtfertigenden Gesichtspunkte - die Notwendigkeit der Wahrung einer ausgewogenen Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten und die Notwendigkeit der Verhinderung einer Steuerumgehung - in eine "Gesamtbetrachtung" der Rechtfertigung einzufügen (EuGH-Urteile vom 18. Juli 2007 C-231/05 "Oy AA", Slg. 2007, I-6373 Rz 63; vom 21. Januar 2010 C-311/08 "SGI", IStR 2010, 144 Rz 69).
  • BFH, 23.06.2010 - I R 37/09  

    "Geschäftsbeziehung" i. S. des § 1 AStG a. F. - Vergabe eines zinslosen

    a) In diesem Zusammenhang muss nicht erörtert werden, ob die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, jetzt Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), zu einer im belgischen Recht vorgesehenen Einkünftekorrektur (EuGH-Urteil vom 21. Januar 2010 C-311/08, "SGI", IStR 2010, 144) auf die gemeinschaftsrechtliche Beurteilung des § 1 Abs. 1 AStG a. F. übertragen werden kann.
  • EuGH, 31.03.2011 - C-450/09  

    Freier Kapitalverkehr - Direkte Besteuerung - Besteuerung von Einkünften aus der

    Zu Art. 18 AEUV, der ein allgemeines Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit enthält, ist festzustellen, dass diese Bestimmung als eigenständige Grundlage nur auf unionsrechtlich geregelte Fallgestaltungen angewendet werden kann, für die der Vertrag keine besonderen Diskriminierungsverbote vorsieht (vgl. insbesondere Urteile vom 11. Oktober 2007, Hollmann, C-443/06, Slg. 2007, I-8491, Randnr. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 21. Januar 2010, SGI, C-311/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 31, und Missionswerk Werner Heukelbach, Randnr. 18).
  • EuGH, 26.10.2010 - C-97/09  

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 24 Abs. 3 und 28i - Richtlinie

    Was schließlich die Anwendbarkeit von Art. 12 EG, der ein allgemeines Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit enthält, auf den Sachverhalt des Ausgangsverfahrens betrifft, ist festzustellen, dass diese Bestimmung als eigenständige Grundlage nur auf unionsrechtlich geregelte Fallgestaltungen angewendet werden kann, für die der Vertrag keine besonderen Diskriminierungsverbote vorsieht (Urteil vom 21. Januar 2010, SGI, C-311/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 31 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2010 - C-97/09  

    (Vorabentscheidungsersuchen des Unabhängigen Finanzsenats, Außenstelle Wien

    (39)  - Vgl. in diesem Sinne Urteile Cadbury Schweppes und Cadbury Schweppes Overseas (zitiert in Fn. 35, Randnrn. 31 bis 33), vom 3. Oktober 2006, Fidium Finanz (C-452/04, Slg. 2006, I-9521, Randnrn. 34 und 44 bis 49), und vom 21. Januar 2010, SGI (C-311/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 25).

    (41)  - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. März 2001, Metallgesellschaft u. a. (C-397/98 und C-410/98, Slg. 2001, I-1727, Randnrn. 38 und 39), vom 11. Oktober 2007, Hollmann (C-443/06, Slg. 2007, I-8491, Randnrn. 28 und 29), und vom 21. Januar 2010, SGI (C-311/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 31).

  • FG Schleswig-Holstein, 29.11.2012 - 1 K 118/07  
  • EuGH, 10.02.2011 - C-25/10  

    Direkte Besteuerung - Freier Kapitalverkehr - Erbschaftsteuer - Testamentarische

  • EuGH, 05.07.2012 - C-318/10  

    Freier Dienstleistungsverkehr - Steuerrecht - Abzug der für die Vergütung von

  • FG Hessen, 23.03.2011 - 4 K 419/10  

    Verrechnungspreisdokumentation: Nahestehende Person im Sinne des § 1 Abs. 2

  • FG Köln, 10.02.2010 - 13 K 18/06  

    Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen auf Kapitalbeteiligungen in

  • FG Köln, 06.09.2011 - 13 K 170/06  

    Keine Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer bei Steuerfreistellung aufgrund

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-75/11  

    Kommission / Österreich - Verbot der Diskriminierung aufgrund der

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2010 - C-81/09  

    Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG, 44 Abs. 2 Buchst. g EG und

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2010 - C-436/08  

    Freier Kapitalverkehr - Portfolio-Beteiligungen - Körperschaftsteuer -Vermeidung

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-371/10  

    Niederlassungsfreiheit - Gesellschaften - Wegzugsbesteuerung bei Sitzverlegung in

  • FG Hamburg, 26.01.2012 - 2 K 224/10  

    Unionsrechtswidrigkeit der sog. Entstrickungsbesteuerung nach § 20

  • FG Niedersachsen, 16.06.2011 - 6 K 445/09  

    Finalität ausländischer Betriebsstättenverluste aufgrund Veräußerung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2012 - C-38/10  

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2010 - C-105/08  

    Freier Dienstleistungsverkehr - Direkte Steuern - Zinseinkünfte -

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2009 - C-311/08   

Volltextveröffentlichungen

  • Europäischer Gerichtshof

    SGI

    Direkte Steuern - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Steuerliche Behandlung eines außergewöhnlichen oder unentgeltlichen Vorteils, den eine inländische Gesellschaft einer mit ihr verflochtenen Gesellschaft mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat gewährt - Wahrung einer ausgewogenen Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten - Bekämpfung missbräuchlicher Praktiken

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Steuerliche Hinzurechnungsvorschriften bei unentgeltlicher oder verbilligter Vorteilsgewährung an verbundene Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten nicht europarechtswidrig

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2010, I-487



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Wird zitiert von ... (4)  

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.03.2010 - 1 K 2406/07  

    Keine Berücksichtigung von Verlusten EU-ausländischer Tochtergesellschaften bei

    Er ist insoweit inhaltlich letztlich den Ausführungen in den Schlussanträgen der Generalanwältin Kokott vom 19.11.2009 in dieser Rs. (Randnr. 70), Juris, und auch in der Rs. SGI vom 10.09.2009, C-311/08, Randnr. 60, Juris, gefolgt (auch wenn in der dem folgenden Entscheidung des EuGH vom 21.01.2010 in der Rs. SGI in Randnr. 69 ein zweites Merkmal, nämlich die Verhinderung einer Steuerumgehung, jedenfalls im Rahmen einer Gesamtbetrachtung mit aufgenommen wurde).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2009 - C-337/08  

    Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Regelung der Gruppenbesteuerung -

    (46)  - Siehe näher zu innerstaatlichen Regelungen, die die Beachtung des Fremdvergleichsgrundsatzes sicherstellen sollen, meine Schlussanträge vom 10. September 2009, SGI (C-311/08, Slg. 2009, I-0000).
  • FG Rheinland-Pfalz, 07.01.2011 - 1 V 1217/10  

    Zur Wegzugsbesteuerung bei Sitz- und Geschäftsleitungsverlegung einer SE in einen

    Er ist insoweit inhaltlich letztlich den Ausführungen in den Schlussanträgen der Generalanwältin Kokott vom 19.11.2009 in dieser Rs. (Randnr. 70), Juris, und auch in der Rs. SGI vom 10.09.2009, C-311/08, Randnr. 60, Juris, gefolgt (auch wenn in der dem folgenden Entscheidung des EuGH vom 21.01.2010 in der Rs. SGI in Randnr. 69 ein zweites Merkmal, nämlich die Verhinderung einer Steuerumgehung, jedenfalls im Rahmen einer Gesamtbetrachtung mit aufgenommen wurde).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-18/11  

    Philips Electronics - Niederlassungsfreiheit - Nationale Steuergesetzgebung -

    (29)  - Vgl. meine Schlussanträge vom 10. September 2009, SGI (C-311/08, Slg. 2010, I-487, Randnr. 59).
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