Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2004

Rechtsprechung
   EuGH, 07.10.2004 - C-312/02   

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https://dejure.org/2004,10978
EuGH, 07.10.2004 - C-312/02 (https://dejure.org/2004,10978)
EuGH, Entscheidung vom 07.10.2004 - C-312/02 (https://dejure.org/2004,10978)
EuGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - C-312/02 (https://dejure.org/2004,10978)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Nichtigkeitsklage - EAGFL - Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Beihilfe für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen - Gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch

  • Europäischer Gerichtshof

    Schweden / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Königreich Schweden gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Nichtigkeitsklage - EAGFL - Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Unterstützung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen - Gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch

  • EU-Kommission

    Königreich Schweden gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Landwirtschaft , EAGFL , Finanzvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Klage des Königreichs Schweden auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2002/524/EG zum Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zu Lasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben ...

  • Judicialis

    Entscheidung 2002/524/EG der Kommission vom 26. Juni 2002 zum Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zu Lasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landw... irtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie; ; Verordnung (EWG) Nr. 729/70 des Rates vom 21. April 1970 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1287/95 des Rates vom 22. Mai 1995 geänderten Fassung Art. 5 Abs. 2 Buchst. c; ; Verordnung (EG) Nr. 1663/95 der Kommission vom 7. Juli 1995 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EWG) Nr. 729/70 des Rates bezüglich des Rechnungsabschlussverfahrens des EAGFL, Abteilung Garantie, in der durch die Verordnung Art. 8 Abs. 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 1765/92 des Rates vom 30. Juni 1992 zur Einführung einer Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen Art. 15 Abs. 3; ; Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch Art. 30a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Schweden / Kommission

    Nichtigkeitsklage - EAGFL - Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Unterstützung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen - Gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Schweden / Kommission

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2002/524/EG der Kommission zum Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 22.10.1998 - C-36/97

    Kellinghusen

    Auszug aus EuGH, 07.10.2004 - C-312/02
    19 Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass Artikel 15 Absatz 3 der Verordnung Nr. 1765/92 und Artikel 30a der Verordnung Nr. 805/68 es den nationalen Behörden verbieten, die Zahlungen zu kürzen oder für die Bearbeitung der Anträge Verwaltungsgebühren zu erheben, die eine Verringerung des Beihilfebetrags bewirken (Urteil vom 22. Oktober 1998 in den Rechtssachen C-36/97 und C-37/97, Kellinghusen und Ketelsen, Slg. 1998, I-6337, Randnr. 21).

    40 Es steht fest, dass diese Ziele nur erreicht werden können, wenn die Ausgleichszahlungen den von den Preissenkungen betroffenen Landwirten ungeschmälert ausgezahlt werden (Urteil Kellinghusen und Ketelsen, Randnr. 19).

  • EuGH, 06.10.1993 - C-55/91

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.10.2004 - C-312/02
    28 Nach ständiger Rechtsprechung erwächst dem betreffenden Mitgliedstaat daraus, dass die Kommission die erforderliche Berichtigung für ein vorangegangenes Haushaltsjahr nicht vorgenommen, sondern aus Gründen der Billigkeit Unregelmäßigkeiten geduldet hat, kein Recht, unter Berufung auf die Grundsätze der Rechtssicherheit oder des Vertrauensschutzes die gleiche Haltung gegenüber Unregelmäßigkeiten des folgenden Haushaltsjahrs zu fordern (siehe Urteile vom 6. Oktober 1993 in der Rechtssache C-55/91, Italien/Kommission, Slg. 1993, I-4813, Randnr. 67, und vom 6. Dezember 2001 in der Rechtssache C-373/99, Griechenland/Kommission, Slg. 2001, I-9619, Randnr. 56).
  • EuGH, 06.12.2001 - C-373/99

    Griechenland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.10.2004 - C-312/02
    28 Nach ständiger Rechtsprechung erwächst dem betreffenden Mitgliedstaat daraus, dass die Kommission die erforderliche Berichtigung für ein vorangegangenes Haushaltsjahr nicht vorgenommen, sondern aus Gründen der Billigkeit Unregelmäßigkeiten geduldet hat, kein Recht, unter Berufung auf die Grundsätze der Rechtssicherheit oder des Vertrauensschutzes die gleiche Haltung gegenüber Unregelmäßigkeiten des folgenden Haushaltsjahrs zu fordern (siehe Urteile vom 6. Oktober 1993 in der Rechtssache C-55/91, Italien/Kommission, Slg. 1993, I-4813, Randnr. 67, und vom 6. Dezember 2001 in der Rechtssache C-373/99, Griechenland/Kommission, Slg. 2001, I-9619, Randnr. 56).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2007 - C-427/05

    Porto Antico di Genova - Art. 21 Abs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 in der

    6 - Urteile des Gerichtshofs vom 5. Oktober 2006, Kommission/Portugal (C-84/04, Slg. 2006, I-0000), vom 7. Oktober 2004, Schweden/Kommission (C-312/02, Slg. 2004, I-9247), vom 22. Oktober 1998, Kellinghusen und Ketelsen (C-36/97 und C-37/97, Slg. 1998, I-6337), und vom 19. Mai 1998, Bent Jensen (C-132/95, Slg. 1998, I-2975).

    14 - Vgl. die in Fn. 6 angeführten Urteile Kommission/Portugal, Randnr. 35, und Schweden/Kommission, Randnr. 22.

    16 - Vgl. Urteil Schweden/Kommission, in Fn. 6 angeführt, Randnrn.

  • VGH Bayern, 29.01.2018 - 22 BV 16.2046

    Heranziehung zu den Kosten der Überprüfung des Emissionsverhaltens eines

    Der Europäische Gerichtshof nimmt einen solchen Ausschluss nur bezüglich solcher von Mitgliedstaaten erhobenen Verwaltungsgebühren an, die die effektive Höhe einer durch das Unionsrecht gewährten finanziellen Zuwendung (Beihilfe, Prämie, Ausgleichszahlung o. ä.) verringern (vgl. z.B. EuGH, U.v. 11.1.2001 - C-247/98 - Slg. 2001, I-1 Rn. 24 - 27; U.v. 7.10.2004 - C-312/02 - Slg. 2004, I-9247 Rn. 17 - 25 und Rn. 37 - 40; U.v. 24.2.2005 - C-300/02 - Slg. 2005, I-1341 Rn. 111 f.; U.v. 5.10.2006 - C-84/04 - Slg. 2006, I-9843 Rn. 33, 35 - 39).
  • EuGH, 05.10.2006 - C-84/04

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung

    Es muss sich somit auf alle Belastungen beziehen, die unmittelbar und untrennbar mit den gezahlten Beträgen im Zusammenhang stehen (vgl. entsprechend in Bezug auf den EAGFL, Abteilung Garantie, Urteil vom 7. Oktober 2004 in der Rechtssache C-312/02, Schweden/Kommission, Slg. 2004, I-9247, Randnr. 22).
  • EuG, 12.03.2019 - T-135/15

    Italien / Kommission

    Schließlich verlangt Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 1 der Verordnung Nr. 885/2006 nicht, dass die schriftliche Mitteilung die auszuschließenden Beträge erwähnt (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 7. Oktober 2004, Schweden/Kommission, C-312/02, EU:C:2004:594, Rn. 14).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-370/16

    Dell'Acqua - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 343 AEUV - Art. 1 Satz 3 des

    30 Vgl. Urteile vom 7. Oktober 2004, Schweden/Kommission (C-312/02, EU:C:2004:594, Rn. 22), vom 5. Oktober 2006, Kommission/Portugal (C-84/04, EU:C:2006:640, Rn. 35), und vom 25. Oktober 2007, Porto Antico di Genova (C-427/05, EU:C:2007:630, Rn. 13).
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   Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2004 - C-312/02   

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https://dejure.org/2004,29693
Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2004 - C-312/02 (https://dejure.org/2004,29693)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.06.2004 - C-312/02 (https://dejure.org/2004,29693)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. Juni 2004 - C-312/02 (https://dejure.org/2004,29693)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Schweden / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Königreich Schweden gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Nichtigkeitsklage - EAGFL - Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Beihilfe für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen - Gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch

  • EU-Kommission

    Königreich Schweden gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Landwirtschaft , EAGFL , Finanzvorschriften

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 14.01.1981 - 819/79

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2004 - C-312/02
    15 - Randnr. 16 des Urteils, in der die Rechtssache 819/79 (Deutschland/Kommission, Slg. 1981, 21, Randnr. 10) zitiert wird.
  • EuGH, 19.05.1998 - C-132/95

    Jensen und Korn- og Foderstofkompagniet

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2004 - C-312/02
    Würde nämlich den Mitgliedstaaten die Befugnis zuerkannt, die Ausgleichszahlungen durch den Abzug von Verwaltungsgebühren zu kürzen, so würde dies zu einem unterschiedlichen Ausgleich der Einkommenseinbußen der Landwirte ein und desselben Mitgliedstaats sowie der Landwirte verschiedener Mitgliedstaaten führen, was die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts beeinträchtigen könnte, die notwendig ist, um zu vermeiden, dass die Wirtschaftsteilnehmer ungleich behandelt werden (Urteil [in der Rechtssache C-132/95] Jensen und Korn- og Foderstofkompagniet, [Slg. 1998, I-2975], Randnr. 49).
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