Rechtsprechung
| EuGH, 19.11.2009 - C-314/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Einkommensteuerrecht - Recht auf Abzug der Sozialversicherungsbeiträge von der Bemessungsgrundlage - Recht auf Ermäßigung der Steuer nach Maßgabe der gezahlten Krankenversicherungsbeiträge - Verweigerung, wenn die Beiträge in einem anderen Mitgliedstaat als dem Staat der Besteuerung gezahlt wurden - Vereinbarkeit mit den Art. 43 EG und 49 EG - Urteil des nationalen Verfassungsgerichts - Verfassungswidrigkeit der nationalen Vorschriften - Verschiebung des Zeitpunkts, zu dem die betreffenden Vorschriften ihre Geltungskraft verlieren - Vorrang des Gemeinschaftsrechts - Wirkung für das vorlegende Gericht
- Europäischer Gerichtshof
Filipiak
Einkommensteuerrecht - Recht auf Abzug der Sozialversicherungsbeiträge von der Bemessungsgrundlage - Recht auf Ermäßigung der Steuer nach Maßgabe der gezahlten Krankenversicherungsbeiträge - Verweigerung, wenn die Beiträge in einem anderen Mitgliedstaat als dem Staat der Besteuerung gezahlt wurden - Vereinbarkeit mit den Art. 43 EG und 49 EG - Urteil des nationalen Verfassungsgerichts - Verfassungswidrigkeit der nationalen Vorschriften - Verschiebung des Zeitpunkts, zu dem die betreffenden Vorschriften ihre Geltungskraft verlieren - Vorrang des Gemeinschaftsrechts - Wirkung für das vorlegende Gericht
- NWB SteuerXpert START
Recht auf Abzug der Sozialversicherungsbeiträge von der Bemessungsgrundlage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gemeinschaftswidrigkeit der Einkommensbesteuerung bei innerstaatlicher Beschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit auf im Mitgliedstaat entrichteter Vorsorgeaufwendungen; Krzysztof Filipiak gegen Dyrektor Izby Skarbowej w Poznaniu
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Einkommensteuerminderung um gezahlte Krankenversicherungsbeiträge auch dann, wenn diese in anderem Mitgliedstaat entrichtet werden
Besprechungen u.ä.
- medi-ip.de (Entscheidungsbesprechung)
Zur Koppelung des Warenabsatzes an die Gewinnspielteilnahme - Werbung mit der automatischen Teilnahme an einer Lotterie nach einer bestimmten Zahl von Einkäufen ist keine unlautere Geschäftspraktik
Sonstiges (3)
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Wojewódzki Sad Administracyjny w Poznaniu, eingereicht am 14. Juli 2008 - Krzysztof Filipiak / Dyrektor Izby Skarbowej w Poznaniu
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EG Art 43 Abs 1, EG Art 43 Abs 2, EG Art 10
Abzug; Beitrag; Bemessungsgrundlage; Einkommensteuer; Polen; Sozialversicherung
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 2009, I-11049
Wird zitiert von ... (29)
- EuGH, 08.09.2010 - C-409/06
Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier …
53 bis 58 des vorliegenden Urteils wiedergegebenen Rechtsprechung, dass ein solcher Umstand ein nationales Gericht, das feststellt, dass diese Rechtsvorschriften unmittelbar geltende Bestimmungen des Unionsrechts wie die Art. 43 EG und 49 EG missachten, nicht daran hindern kann, die genannten Vorschriften in dem bei ihm anhängigen Rechtsstreit gemäß dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts unangewandt zu lassen (vgl. entsprechend Urteil vom 19. November 2009, Filipiak, C-314/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 84). - EuGH, 15.04.2010 - C-96/08
Niederlassungsfreiheit - Direkte Besteuerung - Berufsausbildungsabgabe - …
Nach ständiger Rechtsprechung ist mit der Niederlassungsfreiheit, die Art. 43 EG den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten zuerkennt und die für sie die Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen unter den gleichen Bedingungen wie den im Recht des Niederlassungsstaats für dessen eigene Angehörigen festgelegten umfasst, gemäß Art. 48 EG für die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Europäischen Union haben, das Recht verbunden, ihre Tätigkeit in dem betreffenden Mitgliedstaat durch eine Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Agentur auszuüben (vgl. insbesondere Urteile vom 13. Dezember 2005, Marks & Spencer, C-446/03, Slg. 2005, I-10837, Randnr. 30, vom 12. Dezember 2006, Test Claimants in Class IV of the ACT Group Litigation, C-374/04, Slg. 2006, I-11673, Randnr. 42, und vom 19. November 2009, Filipiak, C-314/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 59).Auch wenn die Bestimmungen über die Niederlassungsfreiheit nach ihrem Wortlaut die Inländerbehandlung im Aufnahmemitgliedstaat sichern sollen, verbieten sie es doch ebenfalls, dass der Herkunftsstaat die Niederlassung seiner Staatsangehörigen oder einer nach seinem Recht gegründeten Gesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat behindert (vgl. Urteile vom 6. Dezember 2007, Columbus Container Services, C-298/05, Slg. 2007, I-10451, Randnr. 33, vom 23. Oktober 2008, Krankenheim Ruhesitz am Wannsee-Seniorenheimstatt, C-157/07, Slg. 2008, I-8061, Randnr. 29, und Filipiak, Randnr. 60).
In diesem Fall ist die Situation einer Gesellschaft, die ihren Sitz in Ungarn hat und über eine Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat verfügt, hinsichtlich des in Randnr. 40 des vorliegenden Urteils festgestellten Vorteils ungünstiger als die einer Gesellschaft, die ihre Tätigkeit nur in Ungarn ausübt (vgl. entsprechend Urteile Lidl Belgium, Randnr. 25, und Filipiak, Randnr. 67).
Daher kann die für eine Gesellschaft mit Sitz in Ungarn in der Praxis bestehende Schwierigkeit, sich hinsichtlich einer Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat auf die nach den ungarischen Regelungen vorgesehenen Möglichkeiten zu berufen, den Bruttobetrag der geschuldeten BAA zu verringern - sofern sie vom vorlegenden Gericht bestätigt wird -, diese Gesellschaft davon abhalten, die Niederlassungs- und die Dienstleistungsfreiheit nach den Art. 43 EG und 48 EG zu nutzen, und begründet eine Beschränkung dieser Freiheiten (vgl. entsprechend Urteil Filipiak, Randnr. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2010 - C-409/06
Glücksspiele - Sportwetten - Nicht gerechtfertigte Beschränkung der …
Die Antwort auf die Vorlagefrage lässt sich, was die Auswirkung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts betrifft, sehr klar aus dem Urteil Filipiak herleiten.(8) - Vgl. aus neuerer Zeit Urteil vom 19. November 2009, Filipiak (C-314/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 40).
(10) - Urteil Filipiak (Randnr. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
(19) - Urteil Filipiak (Randnr. 82).
- EuGH, 26.10.2010 - C-97/09
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 24 Abs. 3 und 28i - Richtlinie …
Nach ständiger Rechtsprechung sollen sämtliche Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit den Unionsbürgern die Ausübung beruflicher Tätigkeiten aller Art im Gebiet der Union erleichtern und stehen Maßnahmen entgegen, die die Unionsbürger benachteiligen könnten, wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben wollen (Urteile Bosman, Randnr. 94, und vom 19. November 2009, Filipiak, C-314/08, Slg. 2009, I-11049, Randnr. 58).Nach Art. 49 EG verbotene Beschränkungen liegen insbesondere dann vor, wenn die für grenzüberschreitende wirtschaftliche Tätigkeiten geltenden Steuervorschriften weniger günstig sind als diejenigen, die für eine innerhalb der Grenzen des Mitgliedstaats ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit gelten (vgl. Urteil Filipiak, Randnr. 62).
- EuGH, 18.03.2010 - C-440/08
Direkte Besteuerung Art. 43 EG Gebietsfremder Steuerpflichtiger - …
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (vgl. u. a. Urteile vom 23. April 2009, Rüffler, C-544/07, Slg. 2009, I-0000, und vom 19. November 2009, Filipiak, C-314/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 40).Der Gerichtshof hat jedoch auch entschieden, dass es ihm ausnahmsweise obliegt, zur Prüfung seiner eigenen Zuständigkeit die Umstände zu untersuchen, unter denen er vom nationalen Gericht angerufen wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 1981, Foglia, 244/80, Slg. 1981, 3045, Randnr. 21, Rüffler, Randnr. 37, und Filipiak, Randnr. 41).
Die Entscheidung über eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts kann nur dann abgelehnt werden, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteile Rüffler, Randnr. 38, und Filipiak, Randnr. 42).
- BFH, 30.06.2011 - V R 37/10
EuGH-Vorlage zu den Voraussetzungen des Übergangs der Steuerschuld nach § …
aa) Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ist das innerstaatliche Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts anzuwenden hat, gehalten, für die volle Wirksamkeit dieser Normen Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede --auch spätere-- entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewandt lässt, ohne dass es die vorherige Beseitigung dieser Bestimmung auf gesetzgeberischem Wege oder durch irgendein anderes verfassungsrechtliches Verfahren beantragen oder abwarten müsste (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 19. November 2009 C-314/08, Filipiak, Slg. 2009, I-11049 Rdnr. 81).Nach dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts wird der Konflikt zwischen einer Vorschrift des nationalen Gesetzes und einer unmittelbar anwendbaren Regelung des Unionsrechts für ein nationales Gericht dadurch gelöst, dass es das Unionsrecht anwendet und die entgegenstehende nationale Vorschrift erforderlichenfalls unangewandt lässt (EuGH-Urteil Filipiak in Slg. 2009, I-11049 Rdnr. 82).
- BFH, 18.04.2012 - X R 62/09
Steuerrechtliche Berücksichtigung von ausländischen Sozialversicherungsbeiträgen …
Auch enthalten die Vorschriften über die Niederlassungsfreiheit nach ständiger EuGH-Rechtsprechung das Verbot für den Herkunftsstaat, die Niederlassung eines seiner Staatsangehörigen in einem anderen Mitgliedstaat zu behindern (vgl. u. a. EuGH-Urteile vom 13. April 2000 Rs. C-251/98 - Baars -, Slg. 2000, I-2787, Rz 28; vom 11. März 2004 Rs. C-9/02 - de Lasteyrie du Saillant -, Slg. 2004, I-2409, Rz 42), so dass die Weigerung des Wohnsitzstaates - hier Deutschland -, einem gebietsansässigen Steuerpflichtigen die steuerliche Berücksichtigung der in einem anderen Mitgliedstaat gezahlten obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge zu gewähren, eine Beschränkung dieser Freiheit darstellt, weil die betroffenen Steuerpflichtigen davon abgehalten werden könnten, die Niederlassungsfreiheit nach Art. 43 EG (jetzt Art. 49 AEUV) zu nutzen (so EuGH-Urteil vom 19. November 2009 Rs. C-314/08 - Filipiak -, Slg. 2009, I-11049, Rz 60 ff. und 71).bbb) Allerdings beruht das letztgenannte Urteil ausdrücklich auf der Prämisse, dass die von einem Steuerpflichtigen in dem Staat der Niederlassung entrichteten Pflichtbeiträge in diesem Staat nicht abgezogen werden konnten (EuGH-Urteil in Slg. 2009, I-11049, Rz 51).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2011 - 4 A 17/08
Staatsmonopol im Bereich der Sportwetten europarechtswidrig
- BFH, 30.06.2011 - V R 35/08
Abgrenzung Lieferung und Restaurationsleistung - Leistungen des Betreibers eines …
Nach ständiger Rechtsprechung hat das innerstaatliche Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts anzuwenden hat, für die volle Wirksamkeit dieser Normen Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewandt lässt (vgl. z. B. EuGH-Urteil vom 19. November 2009 C-314/08, Filipiak, Slg. 2009, I-11049, BFH/ NV 2010, 136 Rdnrn. 81, 82, m. w. N.; BFH-Urteile vom 17. Juli 2008 X R 62/04, BFHE 222, 428, BStBl II 2008, 136, unter II. 2. a; vom 22. Juli 2008 VIII R 101/02, BFHE 222, 453, BStBl II 2010, 265, unter IV. 1.). - EuGH, 10.05.2011 - C-147/08
Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Allgemeine Grundsätze des …
Nach ständiger Rechtsprechung ist das innerstaatliche Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Bestimmungen des Unionsrechts anzuwenden hat, gehalten, für die volle Wirksamkeit dieser Normen Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede - auch spätere - entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewandt lässt, ohne dass es die vorherige Beseitigung dieser Bestimmung auf gesetzgeberischem Wege oder durch irgendein anderes verfassungsrechtliches Verfahren beantragen oder abwarten müsste (Urteil vom 19. November 2009, Filipiak, C-314/08, Slg. 2009, I-11049, Randnr. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung). - BFH, 30.06.2011 - V R 18/10
Abgrenzung Lieferung und Restaurationsleistung - Verzehrvorrichtungen als …
- BFH, 30.06.2011 - V R 3/07
Verkauf von Popcorn und Nachos in Kinos als Lieferung - Bedeutung von …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2010 - C-105/08
Freier Dienstleistungsverkehr - Direkte Steuern - Zinseinkünfte - …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2010 - C-188/10
Melki - Allgemeine Grundsätze des Unionsrechts - Verpflichtung, vorab den Conseil …
- EuGH, 22.06.2010 - C-188/10
Vorabentscheidungsersuchen - Art. 267 AEUV - Prüfung der Vereinbarkeit …
- EuGH, 05.10.2010 - C-173/09
Soziale Sicherheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Krankenversicherung - In …
- EuGH, 03.06.2010 - C-484/08
Richtlinie 93/13/EWG - Verbraucherverträge - Vertragsklauseln, die den …
- EuGH, 19.07.2012 - C-591/10
Zweite und Sechste Mehrwertsteuer-Richtlinie - Vorsteuer - Erstattung des zu viel …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-147/08
Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 141 EG - Richtlinie …
- BFH, 03.11.2010 - I R 73/09
Steuerrechtliche Berücksichtigung von Beiträgen zu niederländischer …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2010 - C-92/09
Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2012 - C-617/10
Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte der Europäischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2010 - C-393/08
Regionale Regelung der Öffnungszeiten von Apotheken - Verbot, auf die jährliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2010 - C-568/08
Vergabe - Schadensersatz bei Verletzung des Vergaberechts
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2010 - C-78/08
Paint Graphos - Staatliche Beihilfen - Steuervergünstigungen für Produktions- und …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-240/09
Umwelt - Århus-Übereinkommen - Öffentlichkeitsbeteiligung an …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2011 - C-396/09
Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 - Insolvenzverfahren - …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2010 - C-395/08
Gleichbehandlungsgrundsatz - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2012 - C-137/11
Partena - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 13 und 14c - …
