Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2002

Rechtsprechung
   EuGH, 16.01.2003 - C-315/00   

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https://dejure.org/2003,1284
EuGH, 16.01.2003 - C-315/00 (https://dejure.org/2003,1284)
EuGH, Entscheidung vom 16.01.2003 - C-315/00 (https://dejure.org/2003,1284)
EuGH, Entscheidung vom 16. Januar 2003 - C-315/00 (https://dejure.org/2003,1284)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Umsätze aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken - In Fertigbauweise errichtetes Gebäude, das zum Abbau bestimmt ist und wiederaufgebaut werden kann

  • Europäischer Gerichtshof

    Maierhofer

  • EU-Kommission PDF

    Rudolf Maierhofer gegen Finanzamt Augsburg-Land.

    Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 13 Teil B Buchstabe b
    Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Befreiungen nach der Sechsten Richtlinie - Befreiung der Vermietung von Grundstücken - Begriff - Vermietung eines in Fertigbauweise errichteten, ins Erdreich eingelassenen Gebäudes, das zum ...

  • EU-Kommission

    Rudolf Maierhofer gegen Finanzamt Augsburg-Land

    Abgaben , Mehrwertsteuer

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie; Befreiungen; Umsätze aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken; In Fertigbauweise errichtetes Gebäude, das zum Abbau bestimmt ist und wiederaufgebaut werden kann

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vermietung von Gebäuden in Fertigbauweise kann entgegen nationalem Zivilrecht Vermietung von Grundstücken i.S. der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie sein

  • Judicialis

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Umsätze aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken - In Fertigbauweise errichtetes Gebäude, das zum Abbau bestimmt ist und wiederaufgebaut werden kann

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermietung eines Grundstücks bei Vermietung eines Gebäudes?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vermietung eines aus Fertigteilen errichteten Gebäudes als Vermietung eines Grundstücks umsatzsteuerfrei ? Vermietung steuerfrei, auch wenn das Grundstück nicht mitvermietet wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 13 Teil B Buchst b, Richtlinie 77/388/EWG Art 13 Teil B Buchst b
    Gebäude auf fremdem Grund und Boden; Grundstücksbegriff; Scheinbestandteil; Vermietung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs zur Auslegung von Artikel 13 Teil B Buchstabe b der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2003, 655
  • BB 2003, 308
  • DB 2003, 254
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 03.07.1997 - C-60/96

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 16.01.2003 - C-315/00
    So hat der Gerichtshof entschieden, dass eine nationale Rechtsvorschrift, die die nach Artikel 13 Teil B Buchstabe b der Sechsten Richtlinie ausschließlich der Vermietung von Grundstücken vorbehaltene Befreiung von der Mehrwertsteuer auf die Vermietung bestimmter beweglicher Gegenstände erstreckte, gegen diese Richtlinie verstieß (Urteil vom 3. Juli 1997 in der Rechtssache C-60/96, Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-3827, Randnr. 16).

    In der Rechtssache, die zu dem Urteil Kommission/Frankreich führte, ging es um Wohnanhänger, Zelte, Mobilheime und Freizeitunterkünfte.

  • EuGH, 12.09.2000 - C-358/97

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 16.01.2003 - C-315/00
    Des Weiteren stellen die in Artikel 13 der Sechsten Richtlinie vorgesehenen Befreiungen nach ständiger Rechtsprechung eigenständige Begriffe des Gemeinschaftsrechts dar und erfordern daher eine gemeinschaftsrechtliche Definition (vgl. Urteil vom 12. September 2000 in der Rechtssache C-358/97, Slg. 2000, I-6301, Randnr. 51).
  • EuGH, 14.06.2001 - C-191/99

    Kvaerner

    Auszug aus EuGH, 16.01.2003 - C-315/00
    Bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift sind deren Wortlaut sowie ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. Urteile vom 14. Oktober 1999 in der Rechtssache C-223/98, Adidas, Slg. 1999, I-7081, Randnr. 23, und vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-191/99, Kvaerner, Slg. 2001, I-4447, Randnr. 30).
  • EuGH, 14.10.1999 - C-223/98

    Adidas

    Auszug aus EuGH, 16.01.2003 - C-315/00
    Bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift sind deren Wortlaut sowie ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. Urteile vom 14. Oktober 1999 in der Rechtssache C-223/98, Adidas, Slg. 1999, I-7081, Randnr. 23, und vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-191/99, Kvaerner, Slg. 2001, I-4447, Randnr. 30).
  • EuGH, 25.02.1999 - C-349/96

    CPP

    Auszug aus EuGH, 16.01.2003 - C-315/00
    Um festzustellen, ob ein Umsatz durch Vermietung oder aber durch Bau- oder Reparaturarbeiten bewirkt wird, ist unabhängig davon, wie er möglicherweise deklariert wird, sein Wesen zu berücksichtigen (vgl. zu Artikel 2 Nummer 1 der Sechsten Richtlinie Urteil vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-349/96, CPP, Slg. 1999, I-973, Randnr. 29).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.03.2018 - 2 LB 97/17

    Anforderungen an die Erhebung von Zweitwohnungssteuern für Mobilheime

    Diese seien weder mobil noch leicht versetzbar (EuGH, Urteil vom 16. Januar 2003 - C-315/00 -, juris, Leitsatz, Rn. 13, 18, 32 bis 35).
  • BFH, 26.05.2021 - V R 22/20

    EuGH-Vorlage zu Betriebsvorrichtungen

    In Bezug auf die Verpachtung des Stalls beruht dies darauf, dass sich die Steuerfreiheit auch auf die Vermietung (oder Verpachtung) eines "Gebäudes allein" erstreckt (EuGH-Urteil Maierhofer vom 16.01.2003 - C-315/00, EU:C:2003:23, Rz 40).

    Die Steuerfreiheit erfasst in Abgrenzung zur Vermietung beweglicher Gegenstände, zu denen zum Beispiel (z.B.) mobile Wohnanhänger und Mobilheime oder leicht versetzbare Zelte und leichte Freizeitunterkünfte gehören, auch die Vermietung von Gebäuden, die aus in das Erdreich eingelassenen Konstruktionen bestehen, die nicht leicht demontiert und versetzt werden können, ohne dass es aber darauf ankommt, dass sie vom Boden untrennbar in diesen eingelassen sind (EuGH-Urteil Maierhofer, EU:C:2003:23, Rz 30 ff.).

    Das nationale Recht würde dann aber auf der Grundlage von Art. 135 Abs. 2 Satz 2 MwStSystRL eine Steuerpflicht der Verpachtung von Vorrichtungen und Maschinen durch § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG anordnen (vgl. aber auch EuGH-Urteil Maierhofer, EU:C:2003:23, Rz 22, 24 zu aus Fertigteilen errichteten Gebäuden).

  • BFH, 08.10.2008 - V R 61/03

    UStG 1999 § 2 Abs. 3 Satz 1, § 12 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Nr. 34 der Anlage zum

    Sie enthalten lediglich Verwaltungsanweisungen, durch die eine selektive Anwendung des Regelsteuersatzes nicht angeordnet werden kann (vgl. Tehler, EU-Umsatzsteuer-Berater 2008, 38, 39 unter Hinweis auf das EuGH-Urteil vom 16. Januar 2003 Rs. C-315/00, Rudolf Maierhofer (Slg. 2003, I-563, UR 2003, 86).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2002 - C-315/00   

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https://dejure.org/2002,22932
Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2002 - C-315/00 (https://dejure.org/2002,22932)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.06.2002 - C-315/00 (https://dejure.org/2002,22932)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. Juni 2002 - C-315/00 (https://dejure.org/2002,22932)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Maierhofer

  • EU-Kommission PDF

    Rudolf Maierhofer gegen Finanzamt Augsburg-Land.

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Umsätze aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken - In Fertigbauweise errichtetes Gebäude, das zum Abbau bestimmt ist und wiederaufgebaut werden kann

  • EU-Kommission

    Rudolf Maierhofer gegen Finanzamt Augsburg-Land.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 09.10.2001 - C-409/98

    Mirror Group

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2002 - C-315/00
    14: - Vgl. z. B. Urteil Blasi (zitiert in Fußnote 5) und die Urteile vom 4. Oktober 2001 in der Rechtssache C-326/99 (Goed Woenen, Slg. 2001, I-6831), vom 9. Oktober 2001 in der Rechtssache C-108/99 (Cantor Fitzgerald International, Slg. 2001, I-7257), vom 9. Oktober 2001 in der Rechtssache C-409/98 (Mirror Group, Slg. 2001, I-7175), vom 15. Dezember 1993 in der Rechtssache C-63/92 (Lubbock Fine, Slg. 1993, I-6665) sowie vom 3. Februar 2000 in der Rechtssache C-12/98 (Amengual Far, Slg. 2000, I-527).

    17: - Urteile Kommission/Irland (Randnr. 56), zitiert in Fußnote 13, und Kommission/Vereinigtes Königreich (Randnr. 68), ebenfalls zitiert in Fußnote 13.18: - Urteile Mirror Group (Randnr. 31), zitiert in Fußnote 14, und Cantor Fitzgerald International (Randnr. 21), ebenfalls zitiert in Fußnote 14, sowie die dort angeführten Entscheidungen.

  • EuGH, 12.09.2000 - C-358/97

    Kommission / Irland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2002 - C-315/00
    13: - Vgl. z. B. die Urteile vom 12. September 2000 in den Rechtssachen C-358/97 (Kommission/Irland, Slg. 2000, I-6301, Randnr. 51) und C-359/97 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2000, I-6355, Randnr. 63, und die dort zitierte Rechtsprechung).

    17: - Urteile Kommission/Irland (Randnr. 56), zitiert in Fußnote 13, und Kommission/Vereinigtes Königreich (Randnr. 68), ebenfalls zitiert in Fußnote 13.18: - Urteile Mirror Group (Randnr. 31), zitiert in Fußnote 14, und Cantor Fitzgerald International (Randnr. 21), ebenfalls zitiert in Fußnote 14, sowie die dort angeführten Entscheidungen.

  • EuGH, 03.03.1988 - 116/86

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2002 - C-315/00
    41 f.) und 116/86 (Kommission/Italien, Slg. 1988, 1323, Randnr. 14).
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