Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2010

Rechtsprechung
   EuGH, 05.05.2011 - C-316/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1618
EuGH, 05.05.2011 - C-316/09 (https://dejure.org/2011,1618)
EuGH, Entscheidung vom 05.05.2011 - C-316/09 (https://dejure.org/2011,1618)
EuGH, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - C-316/09 (https://dejure.org/2011,1618)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Humanarzneimittel - Richtlinie 2001/83/EG - Verbot der Öffentlichkeitswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel - Begriff 'Werbung' - Gegenüber der zuständigen Behörde gemachte Angaben - Im Internet zugängliche Angaben

  • Europäischer Gerichtshof

    MSD Sharp & Dohme

    Humanarzneimittel - Richtlinie 2001/83/EG - Verbot der Öffentlichkeitswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel - Begriff "Werbung" - Gegenüber der zuständigen Behörde gemachte Angaben - Im Internet zugängliche Angaben

  • EU-Kommission PDF

    MSD Sharp & Dohme

    Humanarzneimittel - Richtlinie 2001/83/EG - Verbot der Öffentlichkeitswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel - Begriff "Werbung" - Gegenüber der zuständigen Behörde gemachte Angaben - Im Internet zugängliche Angaben

  • EU-Kommission

    MSD Sharp & Dohme

    Humanarzneimittel - Richtlinie 2001/83/EG - Verbot der Öffentlichkeitswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel - Begriff ‚Werbung‘ - Gegenüber der zuständigen Behörde gemachte Angaben - Im Internet zugängliche Angaben“

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Humanarzneimittel; Verbot der Öffentlichkeitswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel im Internet; Begriff 'Werbung'; Umfang der Angaben; MSD Sharp & Dohme GmbH gegen Merckle GmbH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Humanarzneimittel; Verbot der Öffentlichkeitswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel im Internet; Begriff 'Werbung'; Umfang der Angaben; MSD Sharp & Dohme GmbH gegen Merckle GmbH

  • rechtsportal.de

    Humanarzneimittel; Verbot der Öffentlichkeitswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel im Internet; Begriff 'Werbung'; Umfang der Angaben; MSD Sharp & Dohme GmbH gegen Merckle GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Arznei-Beipackzettel im Internet keine unzulässige Werbung

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    MSD Sharp & Dohme

    Humanarzneimittel - Richtlinie 2001/83/EG - Verbot der Öffentlichkeitswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel - Begriff "Werbung" - Gegenüber der zuständigen Behörde gemachte Angaben - Im Internet zugängliche Angaben

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Zur Veröffentlichung von Arzneibeipackzetteln im Internet

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit von Arzneimittelwerbung durch Hersteller im Internet

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Beipackzettel im Internet ist keine Werbung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Beipackzettel von Arzneien dürfen ins Internet

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Packungsbeilage darf im Internet veröffentlicht werden

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Werbung für Arzneimittel im Internet erlaubt?

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Infos zu verschreibungspflichtigen Medikamenten: auf Internetseite = Werbung?

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Arzneimittelwerbung: Gesetzliche Lockerungen durch HWG-Novelle

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)

    MSD Sharp & Dohme

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) eingereicht am 10. August 2009 - MSD Sharp & Dohme GmbH gegen Merckle GmbH

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs - Auslegung von Art. 88 Abs. 1 erster Gedankenstrich der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (ABl. L 311, S. ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2011, 1160
  • GRUR Int. 2011, 732
  • EuZW 2011, 481
  • MMR 2011, 529
  • K&R 2011, 639
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 02.04.2009 - C-421/07

    Damgaard - Humanarzneimittel - Richtlinie 2001/83/EG - Begriff "Werbung" -

    Auszug aus EuGH, 05.05.2011 - C-316/09
    Wie sich aus dem 44. Erwägungsgrund der Richtlinie 2001/83 ergibt, umfasst dieser Begriff die Verbreitung von Informationen über Arzneimittel im Internet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. April 2009, Damgaard, C-421/07, Slg. 2009, I-2629, Randnr. 28).

    Insbesondere für Arzneimittel, die wie die im Ausgangsverfahren fraglichen verschreibungspflichtig sind, wird dieser weite Werbungsbegriff durch den Zweck der Richtlinie 2001/83 bestätigt, der darin besteht, einen wirksamen Schutz der öffentlichen Gesundheit zu gewährleisten (vgl. Urteil Damgaard, Randnr. 22), und der in Anbetracht der schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen, zu denen ein Fehlgebrauch oder ein Überverbrauch solcher Arzneimittel führen kann, ein Verbot der Werbung für diese Arzneimittel rechtfertigt.

    Die Frage, ob die Verbreitung von Informationen ein Werbeziel beinhaltet, ist durch eine konkrete Prüfung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu ermitteln, was Sache des nationalen Gerichts ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Damgaard, Randnr. 23).

  • EuGH, 30.11.2006 - C-376/05

    Autohaus Hilgert - Wettbewerb - Vertriebsvereinbarung über Kraftfahrzeuge -

    Auszug aus EuGH, 05.05.2011 - C-316/09
    Denn nur die mit dem Rechtsstreit befassten nationalen Gerichte, in deren Verantwortungsbereich die zu erlassende Entscheidung fällt, haben im jeweiligen Einzelfall sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlass ihres Urteils als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof vorgelegten Fragen zu beurteilen (vgl. Urteil vom 30. November 2006, Brünsteiner und Autohaus Hilgert, C-376/05 und C-377/05, Slg. 2006, I-11383, Randnr. 26).

    Nach gefestigter Rechtsprechung eröffnet Art. 267 AEUV den Parteien eines bei einem innerstaatlichen Gericht anhängigen Rechtsstreits keinen Rechtsbehelf, so dass der Gerichtshof nicht gehalten ist, die Frage der Gültigkeit von Unionsrecht zu prüfen, nur weil eine Partei diese Frage in ihren schriftlichen Erklärungen aufgeworfen hat (Urteil Brünsteiner und Autohaus Hilgert, Randnr. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 28.10.1992 - C-219/91

    Strafverfahren gegen Ter Voort

    Auszug aus EuGH, 05.05.2011 - C-316/09
    Damit ein solcher Umstand ein bestimmendes Indiz dafür sein kann, dass diese Verbreitung als Werbung zu qualifizieren ist, muss außerdem hinzukommen, dass das Verhalten, die Initiative und das Vorgehen dieses Herstellers auf seine Absicht hinweisen, durch eine solche Verbreitung die Verschreibung, die Abgabe, den Verkauf oder den Verbrauch von Arzneimitteln zu fördern (vgl. entsprechend Urteil vom 28. Oktober 1992, Ter Voort, C-219/91, Slg. 1992, I-5485, Randnr. 26).
  • EuGH, 22.04.2010 - C-62/09

    Staatliche Behörden dürfen Ärzten finanzielle Vorteile anbieten, um Anreize für

    Auszug aus EuGH, 05.05.2011 - C-316/09
    Denn ein verschreibender Arzt darf ein Arzneimittel nach den Berufsregeln nicht verschreiben, wenn es für die therapeutische Behandlung seines Patienten nicht geeignet ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. April 2010, Association of the British Pharmaceutical Industry, C-62/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • OLG Stuttgart, 27.09.2018 - 2 U 41/18

    Defekturarzneimittel - Wettbewerbsverstoß im Internet: Produktbezogene Werbung

    Aus dem Urteil des EuGH vom 05.05.2011, Az. C-316/09, ergebe sich keine weitere Einschränkung des Begriffs der Werbung.

    Außerdem sei es verfassungsrechtlich erlaubt, einen Wirkstoff zur Behandlungsbeschreibung zu benennen (BVerfG, GRUR 2004, 797) und allein die Möglichkeit, dass ein Patient aufgrund einer vom Hersteller veröffentlichten sachlichen Information eine "Wunschverordnung" beim Arzt begehren könnte, reiche nicht aus, um auf Seiten des Herstellers eine Werbeabsicht anzunehmen (EuGH, Urteil vom 05.05.2011, C-316/09, Rn. 370).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des EuGH vom 05.05.2011, C-316/09 (GRUR 2011, 1160).

    Unter den Begriff der Werbung fallen alle Maßnahmen zur Information, zur Marktuntersuchung und zur Schaffung von Anreizen mit dem Ziel, die Verschreibung, die Abgabe, den Verkauf oder den Verbrauch von Arzneimitteln zu fördern (Art. 86 Abs. 1 RL 2001/83/EG; EuGH, Urteil vom 05.05.2011, C-316/09, GRUR 2011, 1160; BGH, GRUR 2009, 984 Rn. 14; Zimmermann in Fuhrmann/Klein/Fleischfresser, aaO., § 28 Rn. 30 f.).

    Hinzukommen muss vielmehr, dass das Verhalten, die Initiative und das Vorgehen des Herstellers auf seine Absicht hinweisen, durch eine solche Verbreitung die Verschreibung, die Abgabe, den Verkauf oder den Verbrauch von Arzneimitteln zu fördern (EuGH, Urteil vom 05.05.2011, Az. C-316/09, GRUR 2011, 1160, Rn. 34; nachfolgend BGH, Urteil vom 19.10.2011, I ZR 223/06, GRUR-RR 2012, 259).

  • BGH, 29.11.2018 - I ZR 237/16

    Versandapotheke - Wettbewerbsverstoß durch inländische Versandapotheke: Werbung

    Sofern eine Werbebotschaft dieses Ziel hat, handelt es sich um Werbung im Sinne der Richtlinie (vgl. EuGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - C-316/09, Slg. 2011, I-3249 = GRUR 2011, 1160 Rn. 32 - MSD Sharp & Dohme).
  • BGH, 20.02.2020 - I ZR 214/18

    Vorlage an den EuGH: Teilnahme an einem Gewinnspiel durch Einreichung eines

    Wie sich aus dem Wortlaut dieser Vorschrift, insbesondere aus dem Wort "alle" ergibt, ist der Unionsgesetzgeber von einem sehr weiten Begriff der Werbung für Arzneimittel ausgegangen (EuGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - C-316/09, Slg. 2011, I-3249 = GRUR 2011, 1160 Rn. 29 - MSD Sharp & Dohme).
  • KG, 17.02.2017 - 5 U 78/16

    Botulinumtoxin - Arzneimittelwerbung: Werbung für Schönheitsbehandlungen mit

    Schon aus dem Wortlaut dieser Vorschrift, insbesondere aus dem Wort "alle", ergibt sich, dass der Unionsgesetzgeber von einem sehr weiten Begriff der Werbung für Arzneimittel ausgeht (vgl. EuGH, Urteil vom 5. Mai 2011, C-316/09 - MSD/Merckle GmbH, Rn 29).

    Weiter stellt die Legaldefinition der "Werbung für Arzneimittel" in Art. 86 Abs. 1 der Richtlinie 2001/83/EG ausdrücklich auf das Ziel der Botschaft als das maßgebliche Kriterium ab, während sie keine Angaben zu den Personen, die die entsprechende Information verbreiten, enthält (vgl. EuGH, Urteil vom 2. April 2009, C-421/07 - Frede Damgaard, Rn 20; EuGH, Urteil vom 5. Mai 2011, C-316/09 - MSD/Merckle GmbH, Rn 31).

    Der EuGH stellt heraus, dass gerade im Bereich der verschreibungspflichtigen Arzneimittel der Zweck der Richtlinie 2001/83/EG, einen wirksamen Schutz der öffentlichen Gesundheit zu gewährleisten, diesen weiten Werbebegriff rechtfertigt (vgl. EuGH, Urteil vom 2. April 2009, C-421/07 - Frede Damgaard, Rn 22; EuGH, Urteil vom 5. Mai 2011, C-316/09 - MSD/Merckle GmbH, Rn 30), so dass im Einzelfall auch die von einem unabhängigen Dritten außerhalb einer kaufmännischen oder gewerblichen Tätigkeit vorgenommen Äußerungen dem Begriff der Werbung im Sinne des Art. 86 Abs. 1 der Richtlinie 2001/83/EG unterfallen können (vgl. EuGH, Urteil vom 2. April 2009, C-421/07 - Frede Damgaard, Rn 22, 23).

    Im Urteil des EuGH vom 5. Mai 2011, C-316/09 - MSD/Merckle GmbH, heißt es unter der Rn 32, auf die die Beklagte möglicherweise abstellen will, dementsprechend auch nur:.

    Wie bereits ausgeführt, rechtfertigt gerade im Bereich der verschreibungspflichtigen Arzneimittel der Zweck der Richtlinie 2001/83/EG, einen wirksamen Schutz der öffentlichen Gesundheit zu gewährleisten, einen weiten Werbebegriff (vgl. EuGH, Urteil vom 2. April 2009, C-421/07 - Frede Damgaard, Rn 22; EuGH, Urteil vom 5. Mai 2011, C-316/09 - MSD/Merckle GmbH, Rn 30).

  • EuGH, 22.12.2022 - C-530/20

    Die lettische Regelung, die Werbung für Arzneimittel verbietet, die sich auf die

    Ferner ist der Begriff "Werbung für Arzneimittel" in dieser Bestimmung sehr weit definiert als "alle Maßnahmen" zur Information, zur Marktuntersuchung und zur Schaffung von Anreizen einschließlich insbesondere der "Öffentlichkeitswerbung für Arzneimittel", die nicht ausdrücklich von Art. 86 Abs. 2 dieser Richtlinie ausgeschlossen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Mai 2011, MSD Sharp & Dohme, C-316/09, EU:C:2011:275, Rn. 29).

    Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass Werbung für Arzneimittel der öffentlichen Gesundheit schaden kann (Urteil vom 5. Mai 2011, Novo Nordisk, C-249/09, EU:C:2011:272, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung), da ein Fehlgebrauch oder ein Überverbrauch verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen führen kann (Urteil vom 5. Mai 2011, MSD Sharp & Dohme, C-316/09, EU:C:2011:275, Rn. 30), und da auch mit einer übermäßigen oder unvernünftigen Verwendung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel Risiken verbunden sein können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Oktober 2020, A [Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln], C-649/18, EU:C:2020:764, Rn. 80 und 94.

    Zielt die Botschaft darauf ab, die Verschreibung, die Abgabe, den Verkauf oder den Verbrauch von Arzneimitteln zu fördern, handelt es sich um Werbung im Sinne der Richtlinie 2001/83. Hingegen fällt eine rein informatorische Angabe ohne Werbeabsicht nicht unter die Bestimmungen dieser Richtlinie über die Werbung für Arzneimittel (Urteil vom 5. Mai 2011, MSD Sharp & Dohme, C-316/09, EU:C:2011:275, Rn. 31 und 32).

  • EuGH, 18.10.2022 - C-677/20

    Die Umwandlung einer Gesellschaft nationalen Rechts in eine Europäische

    Außerdem eröffnet Art. 267 AEUV nach gefestigter Rechtsprechung den Parteien eines bei einem nationalen Gericht anhängigen Rechtsstreits keinen Rechtsbehelf, so dass der Gerichtshof nicht gehalten sein kann, die Gültigkeit des Unionsrechts allein deshalb zu beurteilen, weil eine dieser Parteien diese Frage in ihren schriftlichen Erklärungen vor ihm aufgeworfen hat (Urteile vom 5. Mai 2011, MSD Sharp & Dohme, C-316/09, EU:C:2011:275, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 17. Dezember 2015, APEX, C-371/14, EU:C:2015:828, Rn. 37).
  • OLG Stuttgart, 06.08.2020 - 2 W 23/20

    Brillen für Corona-Helden - Unlauterer Wettbewerb eines Augenoptikers durch die

    Die Frage, ob die Verbreitung von Informationen ein Werbeziel beinhaltet, ist durch eine konkrete Prüfung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu ermitteln (EuGH, Urteil vom 05. Mai 2011 - C-316/09, Rn. 32/33).
  • OLG Hamm, 18.06.2019 - 4 U 18/19

    Werbung für Arzneimittel, Produktwerbung, Absatzwerbung, Unternehmenswerbung,

    Für verschreibungspflichtige Arzneimittel wird dieser weite Werbungsbegriff durch den Zweck der Richtlinie 2001/83 bestätigt, der darin besteht, einen wirksamen Schutz der öffentlichen Gesundheit zu gewährleisten, und der in Anbetracht der schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen, zu denen ein Fehlgebrauch oder ein Überverbrauch solcher Arzneimittel führen kann, ein Verbot der Werbung für diese Arzneimittel rechtfertigt (EuGH, Urteil vom 05. Mai 2011 - C-316/09 Rn. 28 bis 30 - MSD Sharp & Dohme/Merckle ).

    Die beanstandete (Zeitungs-)Anzeige, mit der der Verbraucher ohne weitere Zwischenschritte konfrontiert wird - und allein mit diesem Aspekt zur Abgrenzung einer als "Pull-Dienst" verfügbaren Mitteilung ohne Werbecharakter von einer solchen als "Push-Dienst" verfügbaren mit Werbecharakter beschäftigen sich die vom Landgericht zitierten Ausführungen des EuGH, Urteil vom 05. Mai 2011 - C-316/09 MSD Sharp& Dohme/Merckle -, verfolgt zweifelsohne dieses Ziel.

  • BGH, 19.10.2011 - I ZR 223/06

    Wettbewerbswidrige Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente im Internet

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat diese Frage wie folgt beantwortet (EuGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - C316/09, EuZW 2011, 481 = MMR 2011, 529 - MSD/Merckle):.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2021 - C-530/20

    EUROAPTIEKA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Humanarzneimittel - Werbung für

    10 Urteil vom 5. Mai 2011, MSD Sharp & Dohme (C-316/09, EU:C:2011:275, Rn. 31).

    11 Urteil vom 5. Mai 2011, MSD Sharp & Dohme (C-316/09, EU:C:2011:275, Rn. 33).

    12 Vgl. Urteil vom 5. Mai 2011, MSD Sharp & Dohme (C-316/09, EU:C:2011:275, Rn. 34, 36, 40 und 45).

  • VG Köln, 11.11.2014 - 7 K 7259/12

    Untersagung der Verwendung eines firmeneigenen Biosiegels auf der äußeren

  • VG Köln, 11.11.2014 - 7 K 7237/12

    Untersagung der Verwendung eines firmeneigenen Biosiegels auf der äußeren

  • BGH, 01.06.2017 - I ZR 188/16

    Abgabe einer wissenschaftlichen Fachpublikation durch ein pharmazeutisches

  • VG Köln, 11.11.2014 - 7 K 7242/12

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung der Verwendung eines firmeneigenen Biosiegels

  • VG Köln, 11.11.2014 - 7 K 7258/12

    Rechtmäßigkeit einer Versagung der Verwendung eines firmeneigenen Biosiegels auf

  • VG Köln, 11.11.2014 - 7 K 7244/12

    Untersagung der Verwendung eines firmeneigenen Biosiegels auf der äußeren

  • VG Köln, 11.11.2014 - 7 K 7249/12

    Untersagung der Verwendung eines firmeneigenen Biosiegels auf der äußeren

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-282/10

    Nach Ansicht von Generalanwältin Trstenjak kann die Ausübung des Anspruchs auf

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2015 - C-544/13

    Abcur - Richtlinie 2001/83/EG - Art. 3 Abs. 1 und 2 - Humanarzneimittel -

  • LG Berlin, 01.04.2019 - 101 O 62/17

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für Ferndiagnosen in einem Internetauftritt aus

  • OLG Frankfurt, 06.09.2012 - 6 U 143/11

    Produktbezogene Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel

  • EuGH, 04.09.2014 - C-21/13

    Simon, Evers & Co - Vorabentscheidungsersuchen - Handelspolitik -

  • OLG Frankfurt, 07.11.2019 - 6 U 92/19

    Keine verbotene Tabakwerbung bei Anzeige in Suchergebnissen

  • OLG Nürnberg, 20.12.2011 - 3 U 1429/11

    Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Gemeinschaftsrechtlicher Begriff der

  • OLG Zweibrücken, 31.03.2022 - 4 U 201/21

    Onlinewerbung für Biozid-Produkte - Wettbewerbsverstoß: Bewerbung von

  • EuGH, 10.09.2015 - C-687/13

    Fliesen-Zentrum Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Dumping -

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2022 - C-677/20

    Generalanwalt Richard de la Tour: Durch die Umwandlung einer deutschen

  • OLG München, 15.03.2012 - 29 U 3438/11

    Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit eines Arzneimittellieferservice

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-384/10

    Voogsgeerd - Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse

  • LG Frankfurt/Main, 07.07.2011 - 3 O 9/11

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Produktbezogenheit einer Werbung im

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2011 - C-1/11

    Interseroh Scrap and Metals Trading - Umweltschutz - Verbringung von Abfällen -

  • LG Dortmund, 04.12.2018 - 25 O 301/18
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2012 - C-620/10

    Kastrati - Asylrecht - Verordnung EG Nr. 343/2003 - Bestimmung des für die

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   Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2010 - C-316/09   

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https://dejure.org/2010,3758
Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2010 - C-316/09 (https://dejure.org/2010,3758)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24.11.2010 - C-316/09 (https://dejure.org/2010,3758)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24. November 2010 - C-316/09 (https://dejure.org/2010,3758)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    MSD Sharp & Dohme

    Art. 88 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2001/83/EG - Humanarzneimittel - Verbot der Öffentlichkeitswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel - Begriff der Werbung - Kriterien für die Feststellung einer hinter einer Veröffentlichung über Arzneimittel im Internet ...

  • EU-Kommission PDF

    MSD Sharp & Dohme

    Art. 88 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2001/83/EG - Humanarzneimittel - Verbot der Öffentlichkeitswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel - Begriff der Werbung - Kriterien für die Feststellung einer hinter einer Veröffentlichung über Arzneimittel im Internet ...

  • EU-Kommission

    MSD Sharp & Dohme

    Art. 88 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2001/83/EG - Humanarzneimittel - Verbot der Öffentlichkeitswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel - Begriff der Werbung - Kriterien für die Feststellung einer hinter einer Veröffentlichung über Arzneimittel im Internet ...

  • rechtsportal.de

    Art. 88 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2001/83/EG - Humanarzneimittel - Verbot der Öffentlichkeitswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel - Begriff der Werbung - Kriterien für die Feststellung einer hinter einer Veröffentlichung über Arzneimittel im Internet ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (83)

  • EuGH, 02.04.2009 - C-421/07

    Damgaard - Humanarzneimittel - Richtlinie 2001/83/EG - Begriff "Werbung" -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2010 - C-316/09
    Die Kommission erinnert daran, dass das Werbeverbot eine Einschränkung der Meinungsäußerung darstelle, die durch den Schutz der menschlichen Gesundheit gerechtfertigt werden könne (vgl. hierzu Urteil Damgaard(9), Randnrn.

    Ob eine entsprechende Werbeabsicht vorhanden ist, hat, wie der Gerichtshof zuletzt im Urteil Damgaard erklärt hat, grundsätzlich das nationale Gericht anhand der konkreten Umstände des jeweiligen Ausgangsfalls festzustellen(32).

    Im Übrigen hat der Gerichtshof im Urteil Damgaard die Verbreitung von Informationen zu Arzneimitteln als grundsätzlich vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt angesehen(49).

    Aber auch im Urteil Damgaard hat der Gerichtshof betont, dass "die Stellung des Verfassers einer Mitteilung über ein Arzneimittel und insbesondere sein Verhältnis zu dem Unternehmen, das es herstellt oder vertreibt, einen Faktor darstellen, der zur Beantwortung der Frage beiträgt, ob diese Mitteilung Werbecharakter hat"(72).

    9 - Urteil vom 2. April 2009, Damgaard (C-421/07, Slg. 2009, I-2629).

    14 - Vgl. die Schlussanträge von Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer vom 18. November 2008, Damgaard (C-421/07, Urteil vom 2. April 2009, oben in Fn. 9 angeführt, Nr. 34).

    Vgl. ferner die Urteile Damgaard (oben in Fn. 9 angeführt, Randnrn. 22 und 29) sowie vom 22. April 2010, Association of the British Pharmaceutical Industry (C-62/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 30).

    32 - Urteil Damgaard (oben in Fn. 9 angeführt, Randnr. 23).

    49 - Urteil Damgaard (oben in Fn. 9 angeführt, Randnr. 23).

    72 - Urteil Damgaard (oben in Fn. 9 angeführt, Randnr. 24).

  • EuGH, 08.11.2007 - C-374/05

    Gintec - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 2001/83/EG und 92/28/EWG -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2010 - C-316/09
    Die Notwendigkeit einer möglichst genauen Abgrenzung beider Kategorien voneinander anhand klarer Kriterien rührt nicht zuletzt daher, dass die Richtlinie 2001/83 in der durch die Richtlinie 2004/27 geänderten Fassung, wie vom Gerichtshof im Urteil Gintec(11) festgestellt, eine vollständige Harmonisierung des Bereichs der Arzneimittelwerbung(12) vornimmt, wobei die Fälle, in denen die Mitgliedstaaten befugt sind, Bestimmungen zu erlassen, die von der in der Richtlinie getroffenen Regelung abweichen, ausdrücklich angeführt sind.

    11 - Urteil vom 8. November 2007, Gintec (C-374/05, Slg. 2007, I-9517).

    13 - Urteil Gintec (oben in Fn. 11 angeführt, Randnr. 26).

    33 - Gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist es Sache des nationalen Gerichts, bei der Anwendung des innerstaatlichen Rechts dieses so weit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zwecks der fraglichen Richtlinie auszulegen, um das in ihr festgelegte Ergebnis zu erreichen (vgl. Urteile Gintec, oben in Fn. 11 angeführt, Randnr. 38, und vom 5. Oktober 2004, Pfeiffer u. a., C-397/01 bis C-403/01, Slg. 2004, I-8835, Randnr. 113).

  • EuGH, 28.10.1992 - C-219/91

    Strafverfahren gegen Ter Voort

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2010 - C-316/09
    So hat der Gerichtshof im Urteil Ter Voort(68) im Zusammenhang mit der Einordnung eines Erzeugnisses als Arzneimittel im Sinne der in Art. 1 Nr. 2 Abs. 1 der Richtlinie 65/65(69) gegebenen Definition des Arzneimittels "nach der Bezeichnung" festgestellt, dass "die Verhaltensweisen, Initiativen und Maßnahmen des Herstellers oder des Verkäufers, die die Absicht erkennen lassen, bei einem durchschnittlich informierten Verbraucher den Eindruck hervorzurufen, bei dem in den Verkehr gebrachten Erzeugnis handele es sich um ein Arzneimittel, ausschlaggebend dafür sein können, ein Erzeugnis als Arzneimittel nach der Bezeichnung anzusehen"(70).

    68 - Urteil vom 28. Oktober 1992, Ter Voort (C-219/91, Slg. 1992, I-5485).

    70 - Urteil Ter Voort (oben in Fn. 68 angeführt, Randnr. 26, Hervorhebung nur hier).

  • BVerwG, 15.04.2021 - 2 C 13.20

    Reise des vorlegenden Richters zur mündlichen Verhandlung des EuGH keine

    Es handelt sich hierbei um "eine unmittelbare Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten", bei der es zu einem "Dialog des einen mit dem anderen Gericht" kommt (EuGH, Urteil vom 12. Februar 2008 - C-2/06, Kempter - EuZW 2008, 148 Rn. 41 f.; Generalanwältin Trstenjak, Schlussanträge vom 24. November 2010 - C-316/09, MSD Sharp & Dohme - juris Rn. 63; vgl. auch EuGH, Urteil vom 24. Juni 2019 - C 619/18, Europ.
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