Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2014

Rechtsprechung
   EuGH, 26.03.2015 - C-316/13   

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https://dejure.org/2015,5296
EuGH, 26.03.2015 - C-316/13 (https://dejure.org/2015,5296)
EuGH, Entscheidung vom 26.03.2015 - C-316/13 (https://dejure.org/2015,5296)
EuGH, Entscheidung vom 26. März 2015 - C-316/13 (https://dejure.org/2015,5296)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Fenoll

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 31 Abs. 2 - Richtlinie 2003/88/EG - Art. 7 - Begriff "Arbeitnehmer" - Behinderte Person - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub - Mit dem Unionsrecht unvereinbare nationale ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Fenoll

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 31 Abs. 2 - Richtlinie 2003/88/EG - Art. 7 - Begriff "Arbeitnehmer" - Behinderte Person - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub - Mit dem Unionsrecht unvereinbare nationale ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Begriff 'Arbeitnehmer' im Sinne von Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments - finanzielle Vergütung für krankheitsbedingt nicht genommene Urlaubstage - Person, die in ein Centre d'aide par le travail (Zentrum für 'Hilfe durch Arbeit') ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Behinderte Menschen in europäischen Behindertenwerkstätten sind unionsrechtlich Arbeitnehmer

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Behinderte Menschen in europäischen Behindertenwerkstätten sind unionsrechtlich Arbeitnehmer

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Fenoll

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Cour de cassation (Frankreich) - Auslegung des Art. 3 der Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. ...

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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 14.10.2010 - C-428/09

    Union syndicale Solidaires Isère - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der

    Auszug aus EuGH, 26.03.2015 - C-316/13
    Insoweit ist festzustellen, dass die Richtlinie 2003/88 - wie der Generalanwalt in Nr. 29 seiner Schlussanträge ausführt - weder auf den Arbeitnehmerbegriff der Richtlinie 89/391 verweist noch auf die Definition dieses Begriffs, wie sie sich aus einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten ergibt ( vgl. in diesem Sinne Urteil Union syndicale Solidaires Isère, C-428/09, EU :C:2010:612, Rn. 27).

    Hieraus ergibt sich, dass der Arbeitnehmerbegriff für die Zwecke der Anwendung der Richtlinie 2003/88 nicht nach Maßgabe der nationalen Rechtsordnungen unterschiedlich ausgelegt werden kann, sondern eine eigenständige unionsrechtliche Bedeutung hat (Urteil Union syndicale Solidaires Isère, C-428/09, EU :C:2010:612, Rn. 28).

    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält ( vgl. in diesem Sinne Urteile Union syndicale Solidaires Isère, C-428/09, EU :C:2010:612, Rn. 28, und Neidel, C-337/10, EU :C:2012:263, Rn. 23).

    Erstens hat der Gerichtshof entschieden, dass sich das nationale Gericht im Rahmen der ihm obliegenden Prüfung, ob der Betreffende unter den Arbeitnehmerbegriff fällt, auf objektive Kriterien stützen und eine Gesamtwürdigung aller Umstände der bei ihm anhängigen Rechtssache vornehmen muss, die die Art der in Rede stehenden Tätigkeiten und des Verhältnisses zwischen den fraglichen Parteien betreffen (Urteil Union syndicale Solidaires Isère, C-428/09, EU :C:2010:612, Rn. 29).

  • EuGH, 07.09.2004 - C-456/02

    Trojani - Freier Personenverkehr - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht -

    Auszug aus EuGH, 26.03.2015 - C-316/13
    Dabei ging es um die Situation einer Person, die aufgrund ihrer Drogenabhängigkeit nach nationalen Rechtsvorschriften eingestellt worden war, die bezweckten, Personen Arbeit zu verschaffen, die infolge von in ihrer Person begründeten Umständen auf unbestimmte Zeit nicht in der Lage sind, unter normalen Bedingungen zu arbeiten ( vgl. Urteil Trojani, C-456/02, EU :C:2004:488, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dabei können nicht nur der Status und die Praxis des im Ausgangsverfahren in Rede stehenden CAT als Aufnahmeeinrichtung sowie die verschiedenen Aspekte der Zielsetzung seines Programms zur sozialen Unterstützung, sondern auch die Art der Leistungen und die Modalitäten ihrer Erbringung berücksichtigt werden ( vgl. entsprechend Urteil Trojani, C-456/02, EU :C:2004:488, Rn. 24).

  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

    Auszug aus EuGH, 26.03.2015 - C-316/13
    Diese Ausnahmen sind nämlich allein zu dem Zweck erlassen worden, das ordnungsgemäße Funktionieren der Dienste zu gewährleisten, die in Situationen von besonderer Schwere und besonderem Ausmaß für den Schutz der öffentlichen Sicherheit, Gesundheit und Ordnung unerlässlich sind (Urteil Neidel, C-337/10, EU :C:2012:263, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält ( vgl. in diesem Sinne Urteile Union syndicale Solidaires Isère, C-428/09, EU :C:2010:612, Rn. 28, und Neidel, C-337/10, EU :C:2012:263, Rn. 23).

  • EuGH, 24.01.2012 - C-282/10

    Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung

    Auszug aus EuGH, 26.03.2015 - C-316/13
    Darüber hinaus könnte sich die durch die Unvereinbarkeit des nationalen Rechts mit dem Unionsrecht geschädigte Partei in einer solchen Situation jedoch auf die auf dem Urteil Francovich u. a. (C-6/90 und C-9/90, EU :C:1991:428) beruhende Rechtsprechung berufen, um gegebenenfalls Ersatz des ihr entstandenen Schadens zu erlangen ( vgl. Urteil Dominguez, C-282/10, EU :C:2012:33, Rn. 43).
  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

    Auszug aus EuGH, 26.03.2015 - C-316/13
    Darüber hinaus könnte sich die durch die Unvereinbarkeit des nationalen Rechts mit dem Unionsrecht geschädigte Partei in einer solchen Situation jedoch auf die auf dem Urteil Francovich u. a. (C-6/90 und C-9/90, EU :C:1991:428) beruhende Rechtsprechung berufen, um gegebenenfalls Ersatz des ihr entstandenen Schadens zu erlangen ( vgl. Urteil Dominguez, C-282/10, EU :C:2012:33, Rn. 43).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-132/04

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 26.03.2015 - C-316/13
    Daher hat der Gerichtshof entschieden, dass der Anwendungsbereich der Richtlinie 89/391 weit zu verstehen ist, so dass die in Art. 2 Abs. 2 Unterabs. 1 dieser Richtlinie vorgesehenen Ausnahmen eng auszulegen sind ( vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Simap, C-303/98, EU :C:2000:528, Rn. 34 und 35, sowie Kommission/Spanien, C-132/04, EU :C:2006:18, Rn. 22).
  • EuGH, 20.09.2007 - C-116/06

    Kiiski - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Schutz schwangerer

    Auszug aus EuGH, 26.03.2015 - C-316/13
    Der Gerichtshof hat insoweit nämlich bereits entschieden, dass es für die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des Unionsrechts ohne Bedeutung ist, dass ein Beschäftigungsverhältnis nach nationalem Recht ein Rechtsverhältnis sui generis ist ( vgl. Urteil Kiiski, C-116/06, EU :C:2007:536, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.10.2000 - C-303/98

    DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER

    Auszug aus EuGH, 26.03.2015 - C-316/13
    Daher hat der Gerichtshof entschieden, dass der Anwendungsbereich der Richtlinie 89/391 weit zu verstehen ist, so dass die in Art. 2 Abs. 2 Unterabs. 1 dieser Richtlinie vorgesehenen Ausnahmen eng auszulegen sind ( vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Simap, C-303/98, EU :C:2000:528, Rn. 34 und 35, sowie Kommission/Spanien, C-132/04, EU :C:2006:18, Rn. 22).
  • EuGH, 06.11.2018 - C-684/16

    Max-Planck-Gesellschaft - Ein Arbeitnehmer darf seine erworbenen Ansprüche auf

    7 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2003/88 kann daher, obwohl er die Kriterien der Unbedingtheit und hinreichenden Genauigkeit erfüllt, die für eine unmittelbare Wirkung erforderlich sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom heutigen Tag, Bauer und Willmeroth, C-569/16 und C-570/16, Rn. 71 bis 73), nicht in einem Rechtsstreit zwischen Privaten geltend gemacht werden, um die volle Wirksamkeit des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub zu gewährleisten und zu erreichen, dass jede entgegenstehende nationalrechtliche Bestimmung unangewendet bleibt (Urteil vom 26. März 2015, Fenoll, C-316/13, EU:C:2015:200, Rn. 48).
  • EuGH, 21.02.2018 - C-518/15

    Matzak - Rufbereitschaft zuhause als Arbeitszeit

    Das wesentliche Merkmal, das ein Arbeitsverhältnis definiert, bleibt, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (Urteil vom 26. März 2015, Fenoll, C-316/13, EU:C:2015:200, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.11.2018 - C-569/16

    Bauer - Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können von dessen ehemaligem

    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, kann Art. 7 der Richtlinie 2003/88 daher nicht in einem Rechtsstreit zwischen Privaten geltend gemacht werden, um die volle Wirksamkeit des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub zu gewährleisten und zu erreichen, dass jede entgegenstehende nationalrechtliche Bestimmung unangewendet bleibt (Urteil vom 26. März 2015, Fenoll, C-316/13, EU:C:2015:200, Rn. 48).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2014 - C-316/13   

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https://dejure.org/2014,12787
Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2014 - C-316/13 (https://dejure.org/2014,12787)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.06.2014 - C-316/13 (https://dejure.org/2014,12787)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Juni 2014 - C-316/13 (https://dejure.org/2014,12787)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Fenoll

    Sozialpolitik - Begriff des Arbeitnehmers - Richtlinie 2003/88/EG -Person, die in ein Centre d"aide par le travail (Zentrum für "Hilfe durch Arbeit") aufgenommen wurde - Behinderte Person - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub - Charta der Grundrechte - Zeitlicher ...

  • EU-Kommission
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialpolitik - Begriff des Arbeitnehmers - Richtlinie 2003/88/EG -Person, die in ein Centre d'aide par le travail (Zentrum für 'Hilfe durch Arbeit') aufgenommen wurde - Behinderte Person - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub - Charta der Grundrechte - ...

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Sozialpolitik - Begriff des Arbeitnehmers - Richtlinie 2003/88/EG -Person, die in ein Centre d'aide par le travail (Zentrum für 'Hilfe durch Arbeit') aufgenommen wurde - Behinderte Person - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub - Charta der Grundrechte - Zeitlicher ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • EuGH, 31.05.1989 - 344/87

    Bettray / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2014 - C-316/13
    Die Beteiligten des vorliegenden Verfahrens haben insoweit das Urteil Bettray (EU:C:1989:226) und die Frage seiner Erheblichkeit für die Entscheidung in der vorliegenden Rechtssache ausgiebig erörtert.

    Ich sehe darin einen ersten kleinen Unterschied zur Rechtssache Bettray (EU:C:1989:226), denn Herr Bettray wurde nicht aufgrund seiner Fähigkeit, eine bestimmte Tätigkeit auszuüben, ausgewählt, sondern die auszuübenden Tätigkeiten wurden entsprechend seinen Fähigkeiten gestaltet(41).

    Diese Einschätzung steht im Übrigen völlig in Einklang mit dem Grundsatz, dass das Urteil Bettray (EU:C:1989:226) streng auf den konkreten Fall begrenzt werden muss, und genauso mit der oben vertretenen Ansicht, dass die Bedingung einer echten und tatsächlichen Tätigkeit in einem sozial geprägten Kontext weniger entscheidend als im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit und deshalb nicht strikt einzuhalten ist.

    34 - Vgl. u. a. Urteile Bettray (344/87, EU:C:1989:226, Rn. 15), Bernini (C-3/90, EU:C:1992:89, Rn. 16), Kurz (C-188/00, EU:C:2002:694, Rn. 33) und Trojani (EU:C:2004:488, Rn. 16).

    35 - Vgl. u. a. Urteil Bettray (EU:C:1989:226, Rn. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    36 - Urteil Bettray (EU:C:1989:226, Rn. 17 und 20).

    37 - Urteil Bettray (EU:C:1989:226, Rn. 18).

    38 - Urteil Bettray (EU:C:1989:226, Rn. 19).

    39 - Urteil Bettray (EU:C:1989:226, Rn. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    41 - Vgl. Urteil Bettray (EU:C:1989:226, Rn. 19).

  • EuGH, 24.01.2012 - C-282/10

    Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2014 - C-316/13
    20 - Urteil Dominguez (C-282/10, EU:C:2012:33, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung) und Überprüfung Kommission/Strack (C-579/12 RX II, EU:C:2013:570, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    45 - Urteile Farrell (C-356/05, EU:C:2007:229, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung) und Dominguez (C-282/10, EU:C:2012:33, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    47 - Siehe Urteil Dominguez (EU:C:2012:33, Rn. 22 ff.) sowie die Nrn. 72 bis 74 und 88 der Schlussanträge von Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Dominguez (C-282/10, EU:C:2011:559).

    49 - Urteil Dominguez (EU:C:2012:33, Rn. 33 bis 36).

    50 - Urteil Dominguez (EU:C:2012:33, Rn. 36 bis 37 und 42).

    51 - Urteile Dominguez (EU:C:2012:33, Rn. 24 und 25) und Association de médiation sociale (EU:C:2014:2, Rn. 38 und 39).

    52 - Urteil Dominguez (EU:C:2012:33, Rn. 23).

    56 - Dies hat der Gerichtshof in der Rechtssache Dominguez in dem Fall angenommen, in dem sich gezeigt hat, dass eine konforme Auslegung des nationalen Rechts nicht möglich ist (vgl. Urteil Dominguez [EU:C:2012:33 Rn. 43]).

    60 - EU:C:2012:33.

  • EuGH, 07.09.2004 - C-456/02

    Trojani - Freier Personenverkehr - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2014 - C-316/13
    31 - Vgl. u. a. Urteil Trojani (C-456/02, EU:C:2004:488, Rn. 15).

    32 - Urteil Trojani (EU:C:2004:488, Rn. 17).

    33 - Urteil Trojani (EU:C:2004:488, Rn. 24).

    34 - Vgl. u. a. Urteile Bettray (344/87, EU:C:1989:226, Rn. 15), Bernini (C-3/90, EU:C:1992:89, Rn. 16), Kurz (C-188/00, EU:C:2002:694, Rn. 33) und Trojani (EU:C:2004:488, Rn. 16).

    40 - Urteile Birden (C-1/97, EU:C:1998:568, Rn. 31) und Trojani (EU:C:2004:488, Rn. 19).

    44 - Vgl. u. a. Urteil Trojani (EU:C:2004:488, Rn. 15).

  • EuGH, 14.10.2010 - C-428/09

    Union syndicale Solidaires Isère - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2014 - C-316/13
    19 - Vgl. auch Urteil Union syndicale Solidaires Isère (C-428/09, EU:C:2010:612, Rn. 27).

    26 - Und im Gegensatz zu dem, was das vorlegende Gericht zu verstehen gibt: vgl. Urteil Union syndicale Solidaires Isère (EU:C:2010:612, Rn. 27).

    27 - Urteil Union syndicale Solidaires Isère (EU:C:2010:612, Rn. 28).

    29 - Urteil Union syndicale Solidaires Isère (EU:C:2010:612, Rn. 29).

    30 - Vgl. entsprechend Urteil Union syndicale Solidaires Isère (EU:C:2010:612, Rn. 30).

  • EuGH, 15.01.2014 - C-176/12

    Art. 27 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der das Recht auf

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2014 - C-316/13
    46 - Urteil Association de médiation sociale (C-176/12, EU:C:2014:2).

    51 - Urteile Dominguez (EU:C:2012:33, Rn. 24 und 25) und Association de médiation sociale (EU:C:2014:2, Rn. 38 und 39).

    Im Urteil Association de médiation sociale (EU:C:2014:2) ist der Gerichtshof anders vorgegangen, indem er zunächst geprüft hat, ob die Unionsvorschrift die Voraussetzungen dafür erfüllt, dass ihr eine unmittelbare Wirkung zuerkannt wird, und dann geprüft hat, ob eine unionsrechtskonforme Auslegung der nationalen Vorschrift möglich war (vgl. Rn. 35 bis 40 des fraglichen Urteils).

  • EuGH, 22.11.2011 - C-214/10

    KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2014 - C-316/13
    16 - Das vorlegende Gericht bezieht sich hier u. a. auf das Urteil KHS (C-214/10, EU:C:2011:761).

    21 - Urteil KHS (EU:C:2011:761, Rn. 34).

    23 - Urteil KHS (EU:C:2011:761, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-282/10

    Nach Ansicht von Generalanwältin Trstenjak kann die Ausübung des Anspruchs auf

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2014 - C-316/13
    Einer solchen Möglichkeit ist bereits Generalanwältin Trstenjak in ihren Schlussanträgen in der Rechtssache Dominguez (EU:C:2011:559) nachgegangen, in denen sie festgestellt hat, dass selbst dann, wenn der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub grundsätzlich die Voraussetzungen für einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts erfüllen würde, eine am Urteil Kücükdeveci (EU:C:2010:21) orientierte unmittelbare Anwendung eines solchen Grundsatzes, wenn eine konforme Auslegung des nationalen Rechts nicht möglich sei, nicht in Betracht komme(59).

    47 - Siehe Urteil Dominguez (EU:C:2012:33, Rn. 22 ff.) sowie die Nrn. 72 bis 74 und 88 der Schlussanträge von Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Dominguez (C-282/10, EU:C:2011:559).

    59 - EU:C:2011:559, Nrn. 89 bis 169.

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2009 - C-555/07

    Kücükdeveci - Richtlinie 2000/78/EG - Verbot der Altersdiskriminierung -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2014 - C-316/13
    58 - Urteil Kücükdeveci (C-555/07, EU:C:2010:21).

    61 - Vgl. Nr. 69 der Schlussanträge von Generalanwalt Bot in der Rechtssache Kücükdeveci (C-555/07, EU:C:2009:429).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2011 - C-393/10

    'O''Brien' - Richtlinie 97/81/EG - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2014 - C-316/13
    25 - Urteil O'Brien (C-393/10, EU:C:2012:110, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vgl. auch Nr. 25 der Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in der Rechtssache O'Brien (C-393/10, EU:C:2011:746).

  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2014 - C-316/13
    Einer solchen Möglichkeit ist bereits Generalanwältin Trstenjak in ihren Schlussanträgen in der Rechtssache Dominguez (EU:C:2011:559) nachgegangen, in denen sie festgestellt hat, dass selbst dann, wenn der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub grundsätzlich die Voraussetzungen für einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts erfüllen würde, eine am Urteil Kücükdeveci (EU:C:2010:21) orientierte unmittelbare Anwendung eines solchen Grundsatzes, wenn eine konforme Auslegung des nationalen Rechts nicht möglich sei, nicht in Betracht komme(59).

    58 - Urteil Kücükdeveci (C-555/07, EU:C:2010:21).

  • EuGH, 19.09.2013 - C-579/12

    Réexamen Commission / Strack - Überprüfung des Urteils des Gerichts in der

  • EuGH, 23.03.1982 - 53/81

    Levin / Staatssecretaris van Justitie

  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

  • EuGH, 26.02.1992 - C-3/90

    Bernini / Minister van Onderwijs en Wetenschappen

  • EuGH, 26.11.1998 - C-1/97

    Birden

  • EuGH, 26.06.2001 - C-173/99

    BECTU

  • EuGH, 19.11.2002 - C-188/00

    Kurz

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

  • EuGH, 19.04.2007 - C-356/05

    Farrell - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Richtlinien 72/166/EWG,

  • EuGH, 01.03.2012 - C-393/10

    'O''Brien' - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit - Begriff

  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

  • EuGH, 08.11.2012 - C-229/11

    Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub kann bei in einem Sozialplan vereinbarter

  • EuGH, 13.06.2013 - C-415/12

    Brandes - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub

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