Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 28.07.2016

Rechtsprechung
   EuGH, 16.11.2016 - C-316/15   

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https://dejure.org/2016,39269
EuGH, 16.11.2016 - C-316/15 (https://dejure.org/2016,39269)
EuGH, Entscheidung vom 16.11.2016 - C-316/15 (https://dejure.org/2016,39269)
EuGH, Entscheidung vom 16. November 2016 - C-316/15 (https://dejure.org/2016,39269)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Hemming

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie 2006/123/EG - Art. 13 Abs. 2 - Genehmigungsverfahren - Begriff der mit dem Antrag entstehenden Kosten

  • Europäischer Gerichtshof

    Hemming u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie 2006/123/EG - Art. 13 Abs. 2 - Genehmigungsverfahren - Begriff der mit dem Antrag entstehenden Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Niederlassungsfreiheit - Die Dienstleistungsrichtlinie steht dem Erfordernis entgegen, bei Stellung eines Genehmigungsantrags die mit der Verwaltung und Durchsetzung der betreffenden Genehmigungsregelung verbundenen Kosten zu zahlen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zugang zu Dienstleistungstätigkeiten

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Hemming u.a.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie 2006/123/EG - Art. 13 Abs. 2 - Genehmigungsverfahren - Begriff der mit dem Antrag entstehenden Kosten

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)

  • EuGH, 11.05.2017 - C-302/16

    Ein Luftfahrtunternehmen, das nicht beweisen kann, dass ein Fluggast über die

    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden, zu berücksichtigen (Urteil vom 16. November 2016, Hemming u. a., C-316/15, EU:C:2016:879, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2017 - C-360/15

    X - Richtlinie 2006/123/EG - Niederlassung von Dienstleistungserbringern -

    112 Vgl. Urteil vom 16. November 2016, Hemming u. a. (C-316/15, EU:C:2016:879).

    113 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet in der Rechtssache Hemming u. a. (C-316/15, EU:C:2016:618).

    118 Urteil vom 16. November 2016 (C-316/15, EU:C:2016:879).

    123 Vgl. Urteile vom 8. Mai 2013, Libert u. a. (C-197/11 und C-203/11, EU:C:2013:288, Rn. 104), vom 16. Juni 2015, Rina Services u. a. (C-593/13, EU:C:2015:399, Rn. 24 und 38), vom 1. Oktober 2015, Trijber und Harmsen (C-340/14 und C-341/14, EU:C:2015:641, Rn. 44, 49, 52 und 53), vom 23. Dezember 2015, Hiebler (C-293/14, EU:C:2015:843, Rn. 41, 44 und 73), vom 14. Juli 2016, Promoimpresa u. a. (C-458/14 und C-67/15, EU:C:2016:558, Rn. 39, 44 und 48), vom 23. Februar 2016, Kommission/Ungarn (C-179/14, EU:C:2016:108, Rn. 62, 63, 88, 106 und 111), und vom 16. November 2016, Hemming u. a. (C-316/15, EU:C:2016:879, Rn. 28).

  • EuGH, 12.10.2017 - C-156/16

    Tigers - Vorlage zur Vorabentscheidung - Durchführungsverordnung (EU) Nr.

    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 16. November 2016, Hemming u. a., C-316/15, EU:C:2016:879, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.12.2018 - C-621/18

    Brexit: Einseitige Rücknahme möglich

    66 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile vom 25. Januar 2017, Vilkas, C-640/15, EU:C:2017:39, Rn. 30, und vom 16. November 2016, Hemming u. a., C-316/15, EU:C:2016:879, Rn. 27).
  • EuGH, 02.04.2020 - C-20/19

    kunsthaus muerz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr -

    Bei der Auslegung einer Unionsvorschrift sind nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile vom 19. Dezember 2013, Koushkaki, C-84/12, EU:C:2013:862, Rn. 34, vom 16. November 2016, Hemming u. a., C-316/15, EU:C:2016:879, Rn. 27, und vom 25. Januar 2017, Vilkas, C-640/15, EU:C:2017:39, Rn. 30).
  • EuGH, 25.01.2017 - C-640/15

    Die für die Vollziehung eines Europäischen Haftbefehls zuständigen Behörden

    Zum anderen sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile vom 19. Dezember 2013, Koushkaki , C-84/12, EU:C:2013:862, Rn. 34, und vom 16. November 2016, Hemming u. a. , C-316/15, EU:C:2016:879, Rn. 27).
  • VG Augsburg, 20.11.2017 - Au 6 K 17.1538

    Prozesskostenhilfe für Klage eines drittstaatsangehörigen Vaters eines

    Es kommt hierbei auf die tatsächliche Situation an, in welcher der Familienangehörige vom Unionsbürger unterstützt wird ohne Rücksicht darauf, worauf diese Unterstützung gründet und ob der Unterstützte seinen Lebensunterhalt durch Ausübung einer entgeltlichen Tätigkeit bestreiten könnte (vgl. EuGH, U.v. 18.6.1987 - C-316/15 - Slg. 1987, 2811 Rn. 22).
  • EuGH, 03.03.2020 - C-717/18

    Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Europäischer Haftbefehl gegen eine Person,

    Unter diesen Umständen ist bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen, sondern auch ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile vom 19. Dezember 2013, Koushkaki, C-84/12, EU:C:2013:862, Rn. 34, vom 16. November 2016, Hemming u. a., C-316/15, EU:C:2016:879, Rn. 27, und vom 25. Januar 2017, Vilkas, C-640/15, EU:C:2017:39, Rn. 30).
  • VG Augsburg, 20.12.2017 - Au 6 K 17.1538

    Ableitung der Freizügigkeit eines Drittstaatsangehörigen von einem minderjährigen

    Es kommt hierbei auf die tatsächliche Situation an, in welcher der Familienangehörige vom Unionsbürger unterstützt wird ohne Rücksicht darauf, worauf diese Unterstützung gründet und ob der Unterstützte seinen Lebensunterhalt durch Ausübung einer entgeltlichen Tätigkeit bestreiten könnte (vgl. EuGH, U.v. 18.6.1987 - C-316/15 - Slg. 1987, 2811 Rn. 22).
  • FG Hamburg, 22.02.2018 - 4 K 119/15

    Zollrecht: Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH - Anwendung Art. 212a ZK -

    Andererseits hat der EuGH in jüngster Vergangenheit im Kontext einer Begünstigung bei der Anwendung von Antidumpingzöllen darauf hingewiesen, dass bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (EuGH, Urteil vom 12.10.2017, Tigers, C-156/16, Rn. 21 unter Hinweis auf Urteil vom 16.11.2016, Hemming u. a., C-316/15, Rn. 27; Urteil vom 14.07.2016, Verband Sozialer Wettbewerb, C-19/15, Rn. 23).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2022 - C-438/21

    Kommission/ Pharmaceutical Works Polpharma und EMA - Rechtsmittel -

  • VG Augsburg, 18.05.2018 - Au 6 E 18.394

    Anspruch auf Bescheinigung über die Einreichung des Antrags auf Ausstellung einer

  • FG Hamburg, 01.07.2019 - 4 K 180/16

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Befreiung von Antidumpingzoll auf die

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-772/21

    Brink's Lithuania - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz des Euro gegen

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-263/20

    Airhelp - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-533/20

    Upfield Hungary - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Verordnung

  • EuGH, 15.03.2017 - C-253/16

    Flibtravel International und Leonard Travel International - Vorlage zur

  • VG Augsburg, 20.11.2017 - Au 6 E 17.1518

    Prozesskostenhilfe für Klage eines drittstaatsangehörigen Vaters eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2022 - C-88/21

    Lietuvos Respublikos vidaus reikalų ministerija (Immatriculation des

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2022 - C-343/21

    Zamestnik izpalnitelen direktor na Darzhaven fond "Zemedelie" - Vorlage zur

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 28.07.2016 - C-316/15   

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https://dejure.org/2016,22076
Generalanwalt beim EuGH, 28.07.2016 - C-316/15 (https://dejure.org/2016,22076)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.07.2016 - C-316/15 (https://dejure.org/2016,22076)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. Juli 2016 - C-316/15 (https://dejure.org/2016,22076)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Hemming

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr - Genehmigungsverfahren - Begriff der mit dem Antrag entstehenden Kosten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 24.03.2011 - C-400/08

    Ein Mitgliedstaat kann die Eröffnung großer Einzelhandelseinrichtungen nicht von

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.07.2016 - C-316/15
    Das Urteil vom 24. März 2011, Kommission/Spanien (C-400/08, EU:C:2011:172), stützt meine Auslegung von Art. 13 Abs. 2 der Dienstleistungsrichtlinie in vollem Umfang.

    Aus diesem Grund hat der Gerichtshof in Rn. 129 des Urteils vom 24. März 2011, Kommission/Spanien (C-400/08, EU:C:2011:172), festgestellt, dass der Betrag der Gebühr "sämtliche Kosten in angemessener Weise erfasst und nicht wesentlich von den tatsächlichen Kosten abweicht, die in jedem Einzelfall anfallen".

    Auch wenn es - wie das vorlegende Gericht festgestellt hat - zutrifft, dass der Gerichtshof bisher noch nicht Gelegenheit hatte, sich zur Auslegung von Art. 13 Abs. 2 der Dienstleistungsrichtlinie zu äußern(34), hatte er doch in der Rechtssache, in der das Urteil vom 24. März 2011, Kommission/Spanien (C-400/08, EU:C:2011:172) ergangen ist, die Frage zu prüfen, ob Bearbeitungsgebühren für Genehmigungsanträge zur Eröffnung von Einzelhandelsgeschäften in Katalonien (Spanien), die vor Inkrafttreten der Dienstleistungsrichtlinie durch ein spanisches Gesetz eingeführt worden waren, mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar waren.

    35 - Vgl. Urteil vom 24. März 2011, Kommission/Spanien (C-400/08, EU:C:2011:172, Rn. 127 und 128).

    36 - Vgl. Urteil vom 24. März 2011, Kommission/Spanien (C-400/08, EU:C:2011:172, Rn. 129).

  • EuGH, 19.09.2006 - C-392/04

    i-21 Germany - Telekommunikationsdienste - Richtlinie 97/13/EG - Artikel 11

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.07.2016 - C-316/15
    32 - Sie haben sich auch auf das Urteil vom 19. September 2006, i-21 Germany und Arcor (C-392/04 und C-422/04, EU:C:2006:586), gestützt, das in der vorliegenden Rechtssache allerdings keine große Hilfe darstellt, weil Art. 11 der Richtlinie 97/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. April 1997 über einen gemeinsamen Rahmen für Allgemein- und Einzelgenehmigungen für Telekommunikationsdienste (ABl. 1997 L 117, S. 15) die Mitgliedstaaten ausdrücklich ermächtigte, die Kosten für Verwaltung, Kontrolle und Durchsetzung der Genehmigung in die Gebühr einzubeziehen, die für den Erhalt einer Lizenz geschuldet wurde.
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