Rechtsprechung
EuGH, 19.11.2002 - C-319/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten - Richtlinie 97/11/EG
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Belgien
- EU-Kommission
Kommission / Belgien
Artikel 226
1. Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist
- EU-Kommission
Kommission / Belgien
- Wolters Kluwer
Vertragsverletzung Belgiens wegen Verstoßes gegen die Verpflichtungen aus der Richtlinie 97/11/EG zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG ; Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten
- Judicialis
Richtlinie 97/11/EG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richtlinie 97/11/EG
1. Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist; [Artikel 226] 2. Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Kommission / Belgien
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Unvollständige Umsetzung der Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 73, S. 5)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2002 - C-319/01
- EuGH, 19.11.2002 - C-319/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 15.03.2001 - C-147/00
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 19.11.2002 - C-319/01
Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung zum einen anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteil vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-147/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26); zum anderen kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. u. a. Urteil vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-374/98, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-10799, Randnr. 13). - EuGH, 07.12.2000 - C-374/98
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 19.11.2002 - C-319/01
Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung zum einen anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteil vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-147/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26); zum anderen kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. u. a. Urteil vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-374/98, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-10799, Randnr. 13).
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2002 - C-319/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Belgien
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten - Richtlinie 97/11/EG
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2002 - C-319/01
- EuGH, 19.11.2002 - C-319/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 13.12.1991 - C-33/90
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2002 - C-319/01
In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 13. Dezember 1991 in der Rechtssache C-33/90(15) entsprechend seiner ständigen Rechtsprechung(16) wie folgt ausgeführt hat: "Die Tatsache, dass ein Mitgliedstaat seinen Regionen die Durchführung von Richtlinien übertragen hat, kann keine Auswirkungen auf die Anwendung von Artikel 169 haben. - EuGH, 16.05.2002 - C-372/01
Kommission / Luxemburg
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2002 - C-319/01
L 197, S. 30.14: - Siehe z. B. das Urteil vom 16. Mai 2002 in der Rechtssache C-372/01 (Kommission/Luxemburg, Slg. 2002, I-0000, Randnr. 7) m. w. N. 15: - Kommission/Italien (Slg. 1991, I-5987, Randnr. 24).