Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2009

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   EuGH, 09.07.2009 - C-319/07 P   

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https://dejure.org/2009,5766
EuGH, 09.07.2009 - C-319/07 P (https://dejure.org/2009,5766)
EuGH, Entscheidung vom 09.07.2009 - C-319/07 P (https://dejure.org/2009,5766)
EuGH, Entscheidung vom 09. Juli 2009 - C-319/07 P (https://dejure.org/2009,5766)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Maßnahmen zur Steuerermäßigung, die für Seeleute auf den im dänischen internationalen Schiffsregister eingetragenen Schiffen gelten - Entscheidung der Kommission, keine Einwände zu erheben Nichtigkeitsklage Begriff des Betroffenen Gewerkschaft Zulässigkeit ...

  • Europäischer Gerichtshof

    3F / Kommission

    Rechtsmittel - Maßnahmen zur Steuerermäßigung, die für Seeleute auf den im dänischen internationalen Schiffsregister eingetragenen Schiffen gelten - Entscheidung der Kommission, keine Einwände zu erheben - Nichtigkeitsklage - Begriff des Betroffenen - Gewerkschaft - ...

  • EU-Kommission PDF

    3F / Kommission

    Rechtsmittel - Maßnahmen zur Steuerermäßigung, die für Seeleute auf den im dänischen internationalen Schiffsregister eingetragenen Schiffen gelten - Entscheidung der Kommission, keine Einwände zu erheben - Nichtigkeitsklage - Begriff des Betroffenen - Gewerkschaft - ...

  • EU-Kommission

    3F / Kommission

    Rechtsmittel - Maßnahmen zur Steuerermäßigung, die für Seeleute auf den im dänischen internationalen Schiffsregister eingetragenen Schiffen gelten - Entscheidung der Kommission, keine Einwände zu erheben − Nichtigkeitsklage − Begriff des Betroffenen − ...

  • Judicialis

    EG Art. 88 Abs. 2; ; Verordnung (EG) Nr. 659/1999 Art. 4 Abs. 3; ; Verordnung (EG) Nr. 659/1999 Art. 4 Abs. 4

  • datenbank.nwb.de

    Nationale Gewerkschaften und Beihilfen, die ihre Marktstellung spürbar beeinträchtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    3F / Kommission

    Rechtsmittel - Maßnahmen zur Steuerermäßigung, die für Seeleute auf den im dänischen internationalen Schiffsregister eingetragenen Schiffen gelten - Entscheidung der Kommission, keine Einwände zu erheben - Nichtigkeitsklage - Begriff des Betroffenen - Gewerkschaft - ...

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 11. Juli 2007 von 3F, vormals Specialarbejderforbundet i Danmark (SID) gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Zweite erweiterte Kammer) vom 23. 04. 2007 in der Rechtssache T-30/03, Specialarbejderforbundet i Danmark (SID) / Kommission der ...

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EG Art 87 Abs 3 Buchst c, EG Art 88 Abs 2
    Zulässigkeit, Kosten Rechtsmittelverfahren, Beihilfe, Lohnforderungen von Seeleuten, Befreiung von der Einkommensteuer

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen den Beschluss der Zweiten Kammer des Gerichts erster Instanz vom 23. April 2007, Specialarbejderforbundet i Danmark (SID)/Kommission der Europäischen Gemeinschaften (T-30/03), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K (2002) 4370 ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 21.09.1999 - C-67/96

    Albany

    Auszug aus EuGH, 09.07.2009 - C-319/07
    Soweit sich die Klägerin zweitens auf ihre eigene Wettbewerbsstellung gegenüber anderen Seeleutegewerkschaften bei Tarifvertragsverhandlungen in dem betreffenden Wirtschaftszweig beruft, genügt der Hinweis, dass die im Rahmen von Kollektivverhandlungen geschlossenen Verträge nicht in den Bereich des Wettbewerbsrechts fallen (vgl. zur Nichtanwendbarkeit von Art. 3 Buchst. g EG und Art. 81 EG auf Tarifverträge, Urteil des Gerichtshofs vom 21. September 1999, Albany, C-67/96, Slg. 1999, I-5751, Randnrn.

    Erstens habe das Gericht bei der Feststellung, dass die Wettbewerbsposition des Klägers durch die Gewährung der Beihilfe, die sich aus den fraglichen steuerlichen Maßnahmen ergebe, nicht beeinträchtigt werde, das Urteil Albany in zu weitem Umfang herangezogen.

    Die Rechtsmittelführerin ist der Ansicht, dass das Gericht das Urteil Albany für die Feststellung, dass sie sich nicht auf ihre Wettbewerbsstellung gegenüber anderen Seeleutegewerkschaften bei Tarifvertragsverhandlungen berufen könne, zu weit ausgelegt habe.

    Zum zweiten Teil der Randnr. 32 des angefochtenen Beschlusses macht die Kommission jedenfalls geltend, dass das Urteil Albany und alle Urteile, die es bestätigt hätten, zeigten, dass Tarifvertragsverhandlungen nicht unter die Wettbewerbsvorschriften des Vertrags, einschließlich der Regeln im Bereich staatlicher Beihilfen, fielen.

    Die Kommission erlässt auch alle zweckdienlichen Maßnahmen, um den Dialog zwischen den Sozialpartnern zu erleichtern, wobei sie für Ausgewogenheit bei der Unterstützung der Parteien sorgt (vgl. in diesem Sinne Urteil Albany, Randnrn.

    Im Urteil Albany hat der Gerichtshof eingeräumt, dass mit Tarifverträgen zwischen Organisationen, die die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer vertreten, zwangsläufig gewisse den Wettbewerb beschränkende Wirkungen verbunden sind.

    Der Gerichtshof hat geprüft, ob die Art und der Gegenstand der Vereinbarung, um die es in dieser Rechtssache ging, es rechtfertigen, sie dem Anwendungsbereich des Art. 85 Abs. 1 des Vertrags zu entziehen, und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass es in diesem Fall gerechtfertigt war, die Vereinbarung vom Anwendungsbereich des Art. 85 Abs. 1 EG-Vertrag auszunehmen (vgl. Urteil Albany, Randnr. 59 bis 64).

    Aus dem Urteil Albany und den Urteilen, die es später bestätigt haben, folgt daher, dass es Sache der zuständigen Behörden und Gerichte ist, im Einzelfall zu untersuchen, ob Art und Gegenstand des streitigen Vertrags sowie die mit diesem verfolgten Ziele der Sozialpolitik es rechtfertigen, dass er vom Anwendungsbereich von Art. 81 Abs. 1 EG ausgenommen wird (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 21. September 2000, Van der Woude, C-222/98, Slg. 2000, I-7111, Randnr. 23).

    Daraus folgt, dass es im Unterschied zu der dem Urteil Albany zugrunde liegenden Rechtssache im vorliegenden Fall nicht um die den Wettbewerb beschränkende Wirkung von zwischen der Rechtsmittelführerin oder anderen Gewerkschaften und den Reedern, denen die aus den fraglichen steuerlichen Maßnahmen folgende Beihilfe zugute kommt, geschlossenen Tarifverträgen geht, sondern um die Frage, ob die Wettbewerbsposition der Rechtsmittelführerin diesen anderen Gewerkschaften gegenüber durch die Gewährung dieser Beihilfe beeinträchtigt wurde, so dass diese als eine im Sinne von Art. 88 Abs. 2 EG Beteiligte betrachtet werden müsste, deren Nichtigkeitsklage gegen die streitige Entscheidung unter diesen Umständen zulässig wäre.

    Es ist nämlich kaum ersichtlich, wie die mit den Tarifverträgen verfolgten Ziele der Sozialpolitik dadurch ernsthaft gefährdet werden könnten - und eine solche Gefahr ist der Grund dafür, diese Verträge vom Anwendungsbereich des Art. 85 Abs. 1 EG-Vertrags im Urteil Albany auszunehmen -, dass anerkannt wird, dass eine Gewerkschaft wie die Rechtsmittelführerin bei der Aushandlung der Arbeitsbedingungen ihrer Mitglieder gegenüber anderen Gewerkschaften, deren Mitglieder wegen der Schaffung eines Registers wie des DIS anderen Gehaltsbedingungen unterliegen, in einer Wettbewerbssituation sein könnte.

    Eine solche Möglichkeit kann jedoch nicht von vornherein mit einer Verweisung auf die durch das Urteil Albany begründete Rechtsprechung oder durch eine übermäßig restriktive Auslegung des Begriffs "Markt" im Rahmen der Prüfung ausgeschlossen werden, ob eine Organisation wie eine Gewerkschaft, die die Zulässigkeit ihrer Nichtigkeitsklage geltend machen möchte, die Stellung eines Beteiligten im Sinne von Art. 88 Abs. 2 EG hat.

    Da das Gericht das Urteil Albany unrichtig ausgelegt hat und daher auf das Vorbringen der Rechtsmittelführerin zu ihrer Wettbewerbsposition gegenüber anderen Gewerkschaften bei der Aushandlung von Tarifverträgen für Seeleute, nicht eingegangen ist, ist der angefochtene Beschluss in diesem Punkt aufzuheben.

  • EuGH, 22.12.2008 - C-487/06

    British Aggregates / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe -

    Auszug aus EuGH, 09.07.2009 - C-319/07
    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine andere Person als der Adressat einer Entscheidung nur dann geltend machen, individuell betroffen zu sein, wenn diese Entscheidung sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder wegen sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender tatsächlicher Umstände berührt und sie dadurch in ähnlicher Weise individualisiert wie den Adressaten einer derartigen Entscheidung (vgl. u. a. Urteile Plaumann/Kommission, S. 238, vom 19. Mai 1993, Cook/Kommission, C-198/91, Slg. 1993, I-2487, Randnr. 20, vom 15. Juni 1993, Matra/Kommission, C-225/91, Slg. 1993, I-3203, Randnr. 14, Kommission/Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum, Randnr. 33, und vom 22. Dezember 2008, British Aggregates/Kommission, C-487/06 P, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 26).

    Nur in dieser Phase, die es der Kommission ermöglichen soll, sich umfassende Kenntnis von allen Gesichtspunkten des Falles zu verschaffen, sieht der Vertrag die Verpflichtung der Kommission vor, den Beteiligten Gelegenheit zur Äußerung zu geben (vgl. Urteile Cook/Kommission, Randnr. 22, Matra/Kommission, Randnr. 16, vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 38, Kommission/Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum, Randnr. 34, und British Aggregates/Kommission, Randnr. 27).

    Deshalb erklärt dieser eine Klage auf Nichtigerklärung einer solchen Entscheidung, die von einem Beteiligten im Sinne des Art. 88 Abs. 2 EG erhoben wird, für zulässig, wenn der Kläger mit der Erhebung der Klage die Verfahrensrechte wahren möchte, die ihm nach der letztgenannten Bestimmung zustehen (Urteile Kommission/Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie British Aggregates/Kommission, Randnr. 28).

    Der Gerichtshof hat klargestellt, dass solche Beteiligte die durch die Gewährung einer Beihilfe eventuell in ihren Interessen verletzten Personen, Unternehmen oder Vereinigungen, d. h. insbesondere die mit den Empfängern dieser Beihilfe konkurrierenden Unternehmen und die Berufsverbände, sind (Urteile Kommission/Sytraval und Brink's France, Randnr. 41, Kommission/Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum, Randnr. 36, und British Aggregates/Kommission, Randnr. 29).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Marktstellung des Klägers durch die Beihilfe, die Gegenstand der betreffenden Entscheidung ist, spürbar beeinträchtigt wird (Urteile vom 28. Januar 1986, Cofaz u. a./Kommission, 169/84, Slg. 1986, 391, Randnrn. 22 bis 25, Kommission/Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum, Randnr. 37, vom 11. September 2008, Deutschland u. a./Kronofrance, C-75/05 P und C-80/05 P, Slg. 2008, Randnr. 40, und British Aggregates/Kommission, Randnr. 35).

  • EuG, 18.12.1997 - T-178/94

    ATM / Kommission

    Auszug aus EuGH, 09.07.2009 - C-319/07
    Es ist auch entschieden worden, dass ein Kläger, bei dem es sich nicht um ein Unternehmen handelt, dessen Stellung im Wettbewerb von staatlichen Maßnahmen, die als Beihilfen angezeigt wurden, beeinträchtigt worden wäre, kein persönliches Rechtsschutzinteresse aufgrund der angeblich den Wettbewerb behindernden Wirkungen dieser Maßnahmen im Rahmen einer Klage gegen die Entscheidung der Kommission, keine Verfahren nach Art. 88 Abs. 2 EG zu eröffnen, geltend machen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Dezember 1997, ATM/Kommission, T-178/94, Slg. 1997, II-2529, Randnr. 63, und Beschluss [des Gerichts vom 25. Juni 2003,] Pérez Escolar/Kommission [T-41/01, Slg. 2003, II-2157], Randnr. 46).

    Erstens steht nach der Rechtsprechung eine Vereinigung von Beschäftigten des Unternehmens, das eine staatliche Beihilfe erhalten haben soll, keineswegs im Wettbewerb mit diesem Unternehmen (Urteil ATM/Kommission, Randnr. 63).

    Sie macht geltend, dass die vom Gericht im ersten Teil der Randnr. 32 des angefochtenen Beschlusses angeführte Rechtsprechung, nämlich das Urteil ATM/Kommission, als solche ausreiche, um ihren Antrag zu stützen, diesen Teil des Rechtsmittels in Bezug auf die Wettbewerbsposition der Rechtsmittelführerin für unzulässig zu erklären.

    Dem Vorbringen der Kommission, das Urteil ATM/Kommission reiche als solches aus, um die Argumente der Rechtsmittelführerin zu ihrer Wettbewerbsposition zu verwerfen, ist nicht zu folgen.

  • EuGH, 19.05.1993 - C-198/91

    Cook / Kommission

    Auszug aus EuGH, 09.07.2009 - C-319/07
    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine andere Person als der Adressat einer Entscheidung nur dann geltend machen, individuell betroffen zu sein, wenn diese Entscheidung sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder wegen sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender tatsächlicher Umstände berührt und sie dadurch in ähnlicher Weise individualisiert wie den Adressaten einer derartigen Entscheidung (vgl. u. a. Urteile Plaumann/Kommission, S. 238, vom 19. Mai 1993, Cook/Kommission, C-198/91, Slg. 1993, I-2487, Randnr. 20, vom 15. Juni 1993, Matra/Kommission, C-225/91, Slg. 1993, I-3203, Randnr. 14, Kommission/Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum, Randnr. 33, und vom 22. Dezember 2008, British Aggregates/Kommission, C-487/06 P, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 26).

    Nur in dieser Phase, die es der Kommission ermöglichen soll, sich umfassende Kenntnis von allen Gesichtspunkten des Falles zu verschaffen, sieht der Vertrag die Verpflichtung der Kommission vor, den Beteiligten Gelegenheit zur Äußerung zu geben (vgl. Urteile Cook/Kommission, Randnr. 22, Matra/Kommission, Randnr. 16, vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 38, Kommission/Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum, Randnr. 34, und British Aggregates/Kommission, Randnr. 27).

    Außerdem hat das Gericht die Parteien nach Erlass des Urteils Kommission/Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum mit Schreiben vom 24. Januar 2006 aufgefordert, Stellungnahmen zu diesem Urteil abzugeben, insbesondere zu der Frage, ob auf die Klage der Rechtsmittelführerin das Urteil Cook/Kommission, auf das das Gericht in den Randnrn.

  • EuGH, 23.05.2000 - C-106/98

    'Comité d''entreprise de la Société française de production u.a. / Kommission'

    Auszug aus EuGH, 09.07.2009 - C-319/07
    Zunächst ist festzustellen, dass bei der Beurteilung der Vereinbarkeit einer staatlichen Beihilfe im Bereich des Seeverkehrs wie der im Ausgangsverfahren streitigen mit dem Gemeinsamen Markt die sozialen Belange der Leitlinien der Gemeinschaften von der Kommission im Rahmen einer Globalbeurteilung berücksichtigt werden können, die eine Vielzahl verschiedenartiger Erwägungen einbezieht, die u. a. an den Wettbewerbsschutz, die Meerespolitik der Gemeinschaft, die Förderung des Seeverkehrs in der Gemeinschaft oder auch die Förderung der Beschäftigung anknüpfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Mai 2000, Comité d'entreprise de la Société française de production u. a./Kommission, C-106/98 P, Slg. 2000, I-3659, Randnr. 52).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs betrafen die Rechtssachen Van der Kooy u. a./Kommission und CIRFS u. a./Kommission somit besondere Konstellationen, in denen der Kläger jeweils eine klar umschriebene und mit dem Gegenstand der Entscheidung zusammenhängende Stellung als Verhandlungspartner einnahm, die für ihn tatsächliche Umstände begründete, die ihn aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushoben (Urteil vom 23. Mai 2000, Comité d'entreprise de la Société française de production u. a./Kommission, C-106/98 P, Slg. 2000, I-3659, Randnr. 45).

  • EuGH, 15.06.1993 - C-225/91

    Matra / Kommission

    Auszug aus EuGH, 09.07.2009 - C-319/07
    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine andere Person als der Adressat einer Entscheidung nur dann geltend machen, individuell betroffen zu sein, wenn diese Entscheidung sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder wegen sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender tatsächlicher Umstände berührt und sie dadurch in ähnlicher Weise individualisiert wie den Adressaten einer derartigen Entscheidung (vgl. u. a. Urteile Plaumann/Kommission, S. 238, vom 19. Mai 1993, Cook/Kommission, C-198/91, Slg. 1993, I-2487, Randnr. 20, vom 15. Juni 1993, Matra/Kommission, C-225/91, Slg. 1993, I-3203, Randnr. 14, Kommission/Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum, Randnr. 33, und vom 22. Dezember 2008, British Aggregates/Kommission, C-487/06 P, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 26).

    Nur in dieser Phase, die es der Kommission ermöglichen soll, sich umfassende Kenntnis von allen Gesichtspunkten des Falles zu verschaffen, sieht der Vertrag die Verpflichtung der Kommission vor, den Beteiligten Gelegenheit zur Äußerung zu geben (vgl. Urteile Cook/Kommission, Randnr. 22, Matra/Kommission, Randnr. 16, vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 38, Kommission/Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum, Randnr. 34, und British Aggregates/Kommission, Randnr. 27).

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

    Auszug aus EuGH, 09.07.2009 - C-319/07
    Nur in dieser Phase, die es der Kommission ermöglichen soll, sich umfassende Kenntnis von allen Gesichtspunkten des Falles zu verschaffen, sieht der Vertrag die Verpflichtung der Kommission vor, den Beteiligten Gelegenheit zur Äußerung zu geben (vgl. Urteile Cook/Kommission, Randnr. 22, Matra/Kommission, Randnr. 16, vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 38, Kommission/Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum, Randnr. 34, und British Aggregates/Kommission, Randnr. 27).

    Der Gerichtshof hat klargestellt, dass solche Beteiligte die durch die Gewährung einer Beihilfe eventuell in ihren Interessen verletzten Personen, Unternehmen oder Vereinigungen, d. h. insbesondere die mit den Empfängern dieser Beihilfe konkurrierenden Unternehmen und die Berufsverbände, sind (Urteile Kommission/Sytraval und Brink's France, Randnr. 41, Kommission/Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum, Randnr. 36, und British Aggregates/Kommission, Randnr. 29).

  • EuGH, 24.03.1993 - C-313/90

    CIRFS u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 09.07.2009 - C-319/07
    Unter Hinweis auf die Urteile vom 2. Februar 1988, Kwekerij van der Kooy u. a./Kommission (67/85, 68/85 und 70/85, Slg. 1998, 219), und vom 24. März 1993, CIRFS u. a./Kommission (C-313/90, Slg. 1993, I-1125), hat das Gericht in den Randnrn.

    Die Rechtsmittelführerin trägt vor, das Gericht habe mit der Feststellung, dass nicht nachgewiesen sei, dass ihre Interessen als Verhandlungspartnerin unmittelbar durch die Beihilfe, die sich aus den fraglichen steuerlichen Maßnahmen ergebe, berührt sein könnten, und mit der Feststellung, dass ihre Situation von der der Landbouwschap, einer Einrichtung des öffentlichen Rechts, die als Vertreterin der Interessen im Bereich des Gartenbaus mit Treibhauserzeugung in den Niederlanden aufgetreten sei, im Urteil Kwekerij van der Kooy u. a./Kommission und von der Situation des Comité international de la rayonne et des fibres synthétiques (CIRFS) im Urteil CIRFS u. a./Kommission verschieden sei, eine zu enge Auslegung dieser Urteile vorgenommen.

  • EuG, 23.04.2007 - T-30/03

    SID / Kommission

    Auszug aus EuGH, 09.07.2009 - C-319/07
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt 3F (im Folgenden: Rechtsmittelführerin), vormals Specialarbejderforbundet i Danmark (SID), die allgemeine Vereinigung der Arbeitnehmer Dänemarks, die Aufhebung des Beschlusses des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 23. April 2007, SID/Kommission (T-30/03, im Folgenden: angefochtener Beschluss), mit dem dieses Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2002) 4370 final der Kommission vom 13. November 2002, keine Einwände gegen die dänischen steuerlichen Maßnahmen zu erheben, die für die Seeleute auf den im dänischen internationalen Schiffsregister eingetragenen Schiffen gelten (im Folgenden: streitige Entscheidung), als unzulässig abgewiesen hat.

    Der Beschluss des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 23. April 2007, SID/Kommission (Rechtssache T-30/03), wird aufgehoben, soweit das Gericht auf das Vorbringen von 3F zu ihrer Wettbewerbsposition gegenüber anderen Gewerkschaften bei der Aushandlung von Tarifverträgen für Seeleute und zu den aus den fraglichen steuerlichen Maßnahmen folgenden sozialen Fragen in Bezug auf die Seeleute, die auf im dänischen internationalen Schiffsregister eingetragenen Schiffen beschäftigt sind, nicht eingegangen ist.

  • EuGH, 28.01.1986 - 169/84

    Cofaz / Kommission

    Auszug aus EuGH, 09.07.2009 - C-319/07
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Marktstellung des Klägers durch die Beihilfe, die Gegenstand der betreffenden Entscheidung ist, spürbar beeinträchtigt wird (Urteile vom 28. Januar 1986, Cofaz u. a./Kommission, 169/84, Slg. 1986, 391, Randnrn. 22 bis 25, Kommission/Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum, Randnr. 37, vom 11. September 2008, Deutschland u. a./Kronofrance, C-75/05 P und C-80/05 P, Slg. 2008, Randnr. 40, und British Aggregates/Kommission, Randnr. 35).
  • EuGH, 11.12.2007 - C-438/05

    KOLLEKTIVE MASSNAHMEN, DIE DARAUF ABZIELEN, EIN AUSLÄNDISCHES UNTERNEHMEN ZUM

  • EuGH, 11.09.2008 - C-75/05

    Deutschland / Kronofrance - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Entscheidung

  • EuGH, 17.03.1993 - C-72/91

    Sloman Neptun / Bodo Ziesemer

  • EuGH, 21.09.2000 - C-222/98

    van der Woude

  • EuGH, 14.11.1984 - 323/82

    Intermills / Kommission

  • EuGH, 16.09.1999 - C-22/98

    Becu u.a.

  • EuG, 18.02.1998 - T-189/97

    'Comité d''entreprise de la Société française de production u.a. / Kommission'

  • EuG, 21.03.2001 - T-69/96

    Hamburger Hafen- und Lagerhaus u.a. / Kommission

  • EuG, 16.09.1998 - T-188/95

    Waterleiding Maatschappij / Kommission

  • EuG, 25.06.2003 - T-41/01

    Pérez Escolar / Kommission

  • EuGH, 13.12.2005 - C-78/03

    Kommission / Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum - Rechtsmittel - Beihilfen,

  • BGH, 09.02.2017 - I ZR 91/15

    Zur Rückforderung angeblicher Beihilfen für Ryanair am Flughafen Lübeck

    aa) Dafür spricht, dass den die Förderung gewährenden Stellen und den Begünstigten vor dem Eröffnungsbeschluss im Beihilfeprüfverfahren der Kommission keine verfahrensrechtlich gesicherten Mitwirkungsrechte zustehen (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Mai 1993 - C-198/91, Slg. 1993, I-2522 Rn. 22 - Cook/Kommission; Urteil vom 9. Juli 2009 - C-319/07 P, Slg. 2009, I-5963 Rn. 30 - 3F/Kommission).
  • EuGH, 17.09.2015 - C-33/14

    Mory u.a. / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann eine Person, die nicht Adressat einer Entscheidung ist, nur dann geltend machen, von ihr individuell betroffen zu sein, wenn die Entscheidung sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und sie daher in ähnlicher Weise individualisiert, wie es der Adressat einer solchen Entscheidung wäre (vgl. u. a. Urteile Plaumann/Kommission, 25/62, EU:C:1963:17, S. 223, Sniace/Kommission, C-260/05 P, EU:C:2007:700, Rn. 53, 3F/Kommission, C-319/07 P, EU:C:2009:435, Rn. 29, sowie T & L Sugars und Sidul Açúcares/Kommission, C-456/13 P, EU:C:2015:284, Rn. 63).

    Nur in dieser Phase, die es der Kommission ermöglichen soll, sich umfassende Kenntnis von allen Gesichtspunkten des Falles zu verschaffen, sieht der Vertrag die Verpflichtung der Kommission vor, den Beteiligten Gelegenheit zur Äußerung zu geben (vgl. u. a. Urteil 3F/Kommission, C-319/07 P, EU:C:2009:435, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Deshalb erklärt dieser eine Klage auf Nichtigerklärung einer solchen Entscheidung, die von einem Beteiligten im Sinne von Art. 108 Abs. 2 AEUV erhoben wird, für zulässig, wenn der Kläger mit der Erhebung der Klage die Verfahrensrechte wahren möchte, die ihm nach der letztgenannten Bestimmung zustehen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile 3F/Kommission, C-319/07 P, EU:C:2009:435, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Kommission/Kronoply und Kronotex, C-83/09 P, EU:C:2011:341, Rn. 47).

    Der Gerichtshof hat klargestellt, dass solche Beteiligte die durch die Gewährung einer Beihilfe eventuell in ihren Interessen verletzten Personen, Unternehmen oder Vereinigungen sind, d. h. insbesondere die mit den Empfängern dieser Beihilfe konkurrierenden Unternehmen und die Berufsverbände (vgl. u. a. Urteil 3F/Kommission, C-319/07 P, EU:C:2009:435, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 04.12.2014 - C-413/13

    FNV Kunsten Informatie en Media - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb -

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung mit Tarifverträgen zwischen Organisationen, die die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer vertreten, zwar zwangsläufig gewisse den Wettbewerb beschränkende Wirkungen verbunden sind, die Erreichung der mit derartigen Verträgen angestrebten sozialpolitischen Ziele jedoch ernsthaft gefährdet wäre, wenn die Sozialpartner bei der gemeinsamen Suche nach Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen Art. 101 Abs. 1 AEUV unterlägen (vgl. Urteile Albany, EU:C:1999:430, Rn. 59, International Transport Workersʼ Federation und Finnish Seamenʼs Union, C-438/05, EU:C:2007:772, Rn. 49, und 3F/Kommission, C-319/07 P, EU:C:2009:435, Rn. 50).
  • EuG, 22.11.2017 - T-670/16

    Digital Rights Ireland / Kommission - Nichtigkeitsklage - Raum der Freiheit, der

    Par ailleurs, son implication dans des procédures juridictionnelles nationales et de l'Union ne permet pas non plus d'établir la qualité pour agir de la requérante dès lors qu'elle ne lui a pas conféré une position de négociateur clairement circonscrite dans la procédure ayant abouti à l'adoption de la décision attaquée au sens de la jurisprudence (voir, en ce sens, arrêts du 2 février 1988, Kwekerij van der Kooy e.a./Commission, 67/85, 68/85 et 70/85, EU:C:1988:38, point 21 ; du 24 mars 1993, CIRFS e.a./Commission, C-313/90, EU:C:1993:111, point 30, et du 9 juillet 2009, 3F/Commission, C-319/07 P, EU:C:2009:435, point 88).
  • EuG, 19.06.2019 - T-373/15

    Ja zum Nürburgring / Kommission - Staatliche Beihilfen - Einzelbeihilfen

    Zu der Frage, ob sich der Kläger auf eine Klagebefugnis als Verhandlungsführer berufen kann, ist darauf hinzuweisen, dass nach einer gefestigten Rechtsprechung, die sich insbesondere auf die Urteile vom 2. Februar 1988, Kwekerij van der Kooy u. a./Kommission (67/85, 68/85 und 70/85, EU:C:1988:38, Rn. 21 und 22), und vom 24. März 1993, CIRFS u. a./Kommission (C-313/90, EU:C:1993:111, Rn. 29 und 30), bezieht, die Anerkennung der individuellen Betroffenheit eines klagenden Verbands voraussetzt, dass dieser sich in einer besonderen Situation befindet, in der er eine klar umschriebene und mit dem Gegenstand der angefochtenen Entscheidung eng zusammenhängende Stellung als Verhandlungspartner einnimmt, die für ihn tatsächliche Umstände begründet, die ihn aus dem Kreis aller übrigen Personen herausheben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juli 2009, 3F/Kommission, C-319/07 P, EU:C:2009:435, Rn. 87 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Beschluss vom 29. März 2012, Asociación Española de Banca/Kommission, T-236/10, EU:T:2012:176, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Um einem klagenden Berufsverband einen besonderen Status als Verhandlungsführer zuzuerkennen, hat der Unionsrichter es für nicht ausreichend erachtet, dass der klagende Berufsverband im förmlichen Prüfverfahren Stellung genommen hat (Beschluss vom 29. März 2012, Asociación Española de Banca/Kommission, T-236/10, EU:T:2012:176, Rn. 46) oder die Beschwerde eingelegt hat, die dieses Verfahren ausgelöst hatte (Urteil vom 9. Juli 2009, 3F/Kommission, C-319/07 P, EU:C:2009:435, Rn. 94 und 95).

    Die betreffende Vereinigung musste jedoch rechtlich hinreichend dartun, dass sich die Beihilfe auf ihre Situation oder die der von ihr Vertretenen konkret auswirken konnte (Urteil vom 9. Juli 2009, 3F/Kommission, C-319/07 P, EU:C:2009:435, Rn. 33).

  • EuGH, 02.09.2021 - C-647/19

    Die Kommission muss neu prüfen, ob der 2014 erfolgte Verkauf des Nürburgrings mit

    Demnach ist das Argument der Kommission zurückzuweisen, dass sich aus den Urteilen vom 9. Juli 2009, 3F/Kommission (C-319/07 P, EU:C:2009:435), vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex (C-83/09 P, EU:C:2011:341), sowie vom 6. November 2018, Scuola Elementare Maria Montessori/Kommission, Kommission/Scuola Elementare Maria Montessori und Kommission/Ferracci (C-622/16 P bis C-624/16 P, EU:C:2018:873), ergebe, dass die Beteiligteneigenschaft ein Wettbewerbsverhältnis voraussetze.

    Wie nämlich Rn. 104 des Urteils vom 9. Juli 2009, 3F/Kommission (C-319/07 P, EU:C:2009:435), zu entnehmen ist, hat der Gerichtshof einer Gewerkschaft die Beteiligteneigenschaft deshalb zuerkannt, weil ihre Interessen und die ihrer Mitglieder bei Tarifvertragsverhandlungen durch die in jener Rechtssache in Rede stehenden Maßnahmen möglicherweise beeinträchtigt waren.

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-224/23

    PBL und Abdelmouine/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    Vgl. jedoch auch Urteil vom 9. Juli 2009, 3F/Kommission (C-319/07 P, EU:C:2009:435, Rn. 65 und 104) (betreffend die Interessen der allgemeinen Vereinigung der Arbeitnehmer Dänemarks und ihrer Mitglieder in Bezug auf steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Seeleuten aus Nicht-EU-Staaten).

    37 Vgl. insbesondere Urteile vom 9. Juli 2009, 3F/Kommission (C-319/07 P, EU:C:2009:435, Rn. 33), vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex (C-83/09 P, EU:C:2011:341, Rn. 65), und vom 27. Oktober 2011, Österreich/Scheucher-Fleisch u. a. (C-47/10 P, EU:C:2011:698, Rn. 132).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2018 - C-465/16

    Rat / Growth Energy und Renewable Fuels Association

    24 So die Zusammenfassung des Gerichtshofs im Urteil vom 9. Juli 2009, 3F/Kommission (C-319/07 P, EU:C:2009:435, Rn. 86).

    25 Vgl. Urteil vom 9. Juli 2009, 3F/Kommission (C-319/07 P, EU:C:2009:435, Rn. 87 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    26 Urteil vom 9. Juli 2009, 3F/Kommission (C-319/07 P, EU:C:2009:435, Rn. 88 bis 92).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.12.2017 - C-203/16

    Andres (faillite Heitkamp BauHolding) / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche

    16 Vgl. z. B. Urteile vom 28. Januar 1986, Cofaz u. a./Kommission (169/84, EU:C:1986:42, Rn. 25), vom 19. Mai 1993, Cook/Kommission (C-198/91, EU:C:1993:197, Rn. 23), vom 13. Dezember 2005, Kommission/Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum (C-78/03 P, EU:C:2005:761, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 9. Juli 2009, 3F (C-319/07 P, EU:C:2009:435, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 11.04.2018 - T-813/16

    ABES/ Kommission

    Il en serait notamment ainsi au cas où la position sur le marché de la partie requérante serait substantiellement affectée par l'aide faisant l'objet de la décision en cause (arrêts du 22 décembre 2008, British Aggregates/Commission, C-487/06 P, EU:C:2008:757, point 30 ; du 9 juillet 2009, 3F/Commission, C-319/07 P, EU:C:2009:435, point 34, et du 15 janvier 2013, Aiscat/Commission, T-182/10, EU:T:2013:9, point 43).

    Toutefois, il ne saurait être inféré de la seule participation d'une partie requérante à la procédure administrative qu'elle a qualité pour agir, même si elle a joué un rôle important dans la procédure, notamment, en déposant la plainte à l'origine de la décision attaquée (voir, en ce sens, arrêt du 9 juillet 2009, 3F/Commission, C-319/07 P, EU:C:2009:435, point 95).

  • EuGH, 24.05.2011 - C-83/09

    Kommission / Kronoply und Kronotex

  • EuG, 12.04.2019 - T-492/15

    Deutsche Lufthansa / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 19.05.2021 - T-218/18

    Deutsche Lufthansa / Kommission - Staatliche Beihilfen - Luftverkehrssektor - Dem

  • EuGH, 17.12.2009 - C-197/09

    Réexamen M / EMEA - Überprüfung des Urteils T-12/08 P - Rechtsstreit, der zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2016 - C-104/16

    Nach Auffassung von Generalanwalt Wathelet gilt für die Westsahara weder das

  • EuGH, 31.01.2023 - C-284/21

    Kommission/ Braesch u.a.

  • EuG, 17.02.2021 - T-238/20

    Die von Schweden im Rahmen der COVID-19 Pandemie eingeführte Regelung über

  • EuGH, 18.11.2010 - C-322/09

    NDSHT / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Beschwerde eines

  • EuG, 25.11.2016 - T-598/15

    Stichting Accolade / Kommission

  • EuG, 10.07.2012 - T-304/08

    Smurfit Kappa Group / Kommission - Staatliche Beihilfen - Verpackungsmittel aus

  • EuG, 17.02.2021 - T-259/20

    Das von Frankreich im Rahmen der COVID19 Pandemie eingeführte Zahlungsmoratorium

  • EuGH, 14.12.2023 - C-742/21

    CAPA u.a./ Kommission

  • EuG, 01.12.2020 - T-486/18

    Danske Slagtermestre/ Kommission

  • EuGH, 24.01.2013 - C-646/11

    3F / Kommission

  • EuG, 09.06.2021 - T-665/20

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem die staatliche Beihilfe

  • EuG, 21.12.2022 - T-260/21

    Das Gericht weist die Klagen der Unternehmen Breuninger und Falke gegen den

  • EuG, 14.07.2021 - T-677/20

    Ryanair und Laudamotion/ Kommission (Austrian Airlines; Covid-19)

  • EuG, 14.04.2021 - T-378/20

    Die von Schweden und Dänemark eingeführten Beihilfemaßnahmen zugunsten von SAS

  • EuG, 11.07.2019 - T-894/16

    Air France / Kommission

  • EuG, 12.04.2013 - T-442/08

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission, mit der eine

  • EuG, 27.09.2011 - T-30/03

    3F / Kommission - Staatliche Beihilfen - Von den dänischen Behörden gewährte

  • EuG, 14.04.2021 - T-388/20

    Die Garantie Finnlands zugunsten des Luftfahrtunternehmens Finnair, um es diesem

  • EuG, 28.03.2012 - T-123/09

    Das Gericht bestätigt die Entscheidungen der Kommission, mit denen zwar das

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2010 - C-83/09

    Kommission / Kronoply und Kronotex - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Klage

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2023 - C-466/21

    Land Rheinland-Pfalz/ Deutsche Lufthansa - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 19.05.2021 - T-643/20

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem die Finanzhilfe der

  • EuG, 14.04.2021 - T-379/20

    Ryanair/ Kommission (SAS, Suède; Covid-19)

  • EuG, 21.12.2022 - T-306/21

    Falke/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Rahmenregelung zur Gewährung von

  • EuG, 04.05.2022 - T-718/20

    Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, mit dem die Rettungsbeihilfe

  • EuG, 15.09.2021 - T-777/19

    Staatliche Beihilfen

  • EuG, 19.05.2021 - T-628/20

    Der Fonds zur Stützung der Zahlungsfähigkeit der strategisch bedeutenden

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2020 - C-453/19

    Deutsche Lufthansa/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2012 - C-103/11

    Generalanwalt Cruz Villalón schlägt dem Gerichtshof vor, das Urteil des Gerichts

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2012 - C-335/09

    Polen / Kommission - Rechtsmittel - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation

  • EuG, 08.02.2023 - T-522/20

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Europäischen Kommission, mit dem die am

  • EuG, 19.05.2021 - T-465/20

    Ryanair / Kommission - Staatliche Beihilfe COVID-19 - Portugal

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-817/18

    Vereniging tot Behoud van Natuurmonumenten in Nederland u.a./ Vereniging

  • EuG, 29.03.2012 - T-236/10

    Asociación Española de Banca / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2011 - C-336/09

    Polen / Kommission - Rechtsmittel - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation

  • EuG, 12.10.2011 - T-224/10

    Verbraucherverbände haben unter zwei Voraussetzungen ein Anhörungsrecht im

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-408/20

    Poggiolini/ Parlament - Rechtsmittel - Einheitliches Statut des

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2014 - C-83/13

    Fonnship und Svenska Transportarbetareförbundet - Vorabentscheidungsersuchen -

  • EuG, 08.03.2012 - T-221/10

    Iberdrola / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2014 - C-456/13

    T & L Sugars und Sidul Açúcares / Kommission - Rechtsmittel - Landwirtschaft -

  • EuG, 18.10.2023 - T-333/21

    Ryanair/ Kommission (Alitalia II ; COVID-19)

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-431/20

    Tognoli u.a./ Parlament - Rechtsmittel - Einheitliches Statut des

  • EuG, 24.02.2021 - T-161/18

    Braesch u.a./ Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2022 - C-284/21

    Kommission/ Braesch u.a.

  • EuG, 15.01.2013 - T-182/10

    Aiscat / Kommission - Staatliche Beihilfen - Direktvergabe der Bauarbeiten für

  • EuG, 06.10.2021 - T-167/19

    Tempus Energy Germany und T Energy Sweden/ Kommission

  • EuG, 26.04.2016 - T-238/14

    EGBA und RGA / Kommission

  • EuG, 26.10.2017 - T-562/15

    Federcaccia Toscana u.a. / Kommission

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2009 - C-319/07 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,26388
Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2009 - C-319/07 P (https://dejure.org/2009,26388)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05.03.2009 - C-319/07 P (https://dejure.org/2009,26388)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05. März 2009 - C-319/07 P (https://dejure.org/2009,26388)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    3F / Kommission

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Steuerliche Entlastung - Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt - Entscheidung der Kommission gegen die Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens nach Art. 88 Abs. 2 EG - Nichtigkeitsklage einer Gewerkschaft - Locus standi

  • EU-Kommission PDF

    3F / Kommission

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Steuerliche Entlastung - Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt - Entscheidung der Kommission gegen die Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens nach Art. 88 Abs. 2 EG - Nichtigkeitsklage einer Gewerkschaft - Locus standi

  • EU-Kommission

    3F / Kommission

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Steuerliche Entlastung - Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt - Entscheidung der Kommission gegen die Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens nach Art. 88 Abs. 2 EG - Nichtigkeitsklage einer Gewerkschaft - Locus standi“

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 21.09.1999 - C-67/96

    Albany

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2009 - C-319/07
    Erstens habe das Gericht seine Feststellung, 3F könne zum Nachweis ihrer individuellen Betroffenheit nicht ihre Wettbewerbsstellung bei Kollektivvertragsverhandlungen anführen, zu Unrecht auf das Urteil Albany(19) gestützt.

    53.3F macht also geltend, das Gericht habe das Urteil Albany fehlerhaft herangezogen.

    Zweitens trägt die Kommission vor, das Gericht habe das Urteil Albany fehlerfrei herangezogen.

    Ich gehe daher näher auf das Urteil Albany ein.

    Nach den Ausführungen des Gerichtshofs im Urteil Albany fallen Kollektivvereinbarungen zwischen den Sozialpartnern, mit denen sozialpolitische Ziele angestrebt werden, nicht unter Art. 81 Abs. 1 EG, weil andernfalls die Erreichung dieser Ziele ernsthaft gefährdet wäre.(41).

    Die Tatsache, dass Kollektivvereinbarungen nicht nach Art. 81 EG zu bewerten seien (vgl. das Urteil Albany), könne für sich allein nicht die Schlussfolgerung begründen, dass 3F dieses Argument nicht vorbringen dürfe.

    Das Gericht hat das Urteil Albany meiner Meinung nach zu weit ausgelegt.

    12 - Zur Nichtanwendbarkeit der Art. 3 Abs. 1 Buchst. g EG und 81 EG auf Tarifverträge verweist das Gericht auf das Urteil des Gerichtshofs vom 21. September 1999, Albany (C-67/96, Slg. 1999, I-5751, Randnrn.

  • EuGH, 02.02.1988 - 67/85

    Van der Kooy / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2009 - C-319/07
    16 - Das Gericht verweist an dieser Stelle auf die Urteile des Gerichtshofs vom 2. Februar 1988, Van der Kooy u. a./Kommission (67/85, 68/85 und 70/85, Slg. 1988, 219, Randnrn. 21 bis 24), und vom 23. Mai 2000, Comité d'entreprise de la Société française de production u. a./Kommission (C-106/98 P, Slg. 2000, I-3659, Randnr. 43).
  • EuGH, 13.12.2005 - C-78/03

    Kommission / Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum - Rechtsmittel - Beihilfen,

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2009 - C-319/07
    20 - Urteil des Gerichtshofs vom 13. Dezember 2005, Kommission/Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum ("ARE", C-78/03 P, Slg. 2005, I-10737).
  • EuGH, 14.11.1984 - 323/82

    Intermills / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2009 - C-319/07
    28 - Urteil des Gerichtshofs vom 14. November 1984 (323/82, Slg. 1984, 3809, Randnr. 16).
  • EuGH, 25.07.2002 - C-50/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2009 - C-319/07
    59 - Insoweit möchte ich nachdrücklich den Ausführungen von Generalanwalt Jacobs in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-50/00 P, Unión de Pequeños Agricultores (Urteil des Gerichtshofs vom 25. Juli 2002, Slg. 2002, I-6677, Nrn. 37 bis 49), beipflichten; der Zugang zum Gerichtshof auf dem Weg über das nationale Gericht und ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG ist kein gleichwertiger Ersatz für den Zugang nach Art. 230 EG.
  • EuGH, 15.06.1993 - C-225/91

    Matra / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2009 - C-319/07
    27 - Urteil des Gerichtshofs vom 15. Juni 1993 (C-225/91, Slg. 1993, I-3203, Randnrn.
  • EuGH, 23.05.2000 - C-106/98

    'Comité d''entreprise de la Société française de production u.a. / Kommission'

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2009 - C-319/07
    16 - Das Gericht verweist an dieser Stelle auf die Urteile des Gerichtshofs vom 2. Februar 1988, Van der Kooy u. a./Kommission (67/85, 68/85 und 70/85, Slg. 1988, 219, Randnrn. 21 bis 24), und vom 23. Mai 2000, Comité d'entreprise de la Société française de production u. a./Kommission (C-106/98 P, Slg. 2000, I-3659, Randnr. 43).
  • EuG, 18.12.1997 - T-178/94

    ATM / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2009 - C-319/07
    11 - An dieser Stelle verweist das Gericht auf sein Urteil vom 18. Dezember 1997, ATM/Kommission (T-178/94, Slg. 1997, II-2529, Randnr. 63).
  • EuGH, 22.12.2008 - C-487/06

    British Aggregates / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2009 - C-319/07
    24 - Oben in Fn. 10 angeführt, S. 238. Diese Formulierung wurde zuletzt im Urteil des Gerichtshofs vom 22. Dezember 2008, British Aggregates/Kommission ("BAA", C-487/06 P, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 26), wiederholt.
  • EuG, 18.02.1998 - T-189/97

    'Comité d''entreprise de la Société française de production u.a. / Kommission'

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2009 - C-319/07
    42 - Dies ist die logische Auslegung des (vom Gerichtshof bestätigten) Beschlusses des Gerichts vom 18. Februar 1998, Comité d'entreprise de la Société française de Production u. a./Kommission (T-189/97, Slg. 1998, II-335), in dem das Gericht ausgeführt hat, dass Organisationen, die die Arbeitnehmer eines Unternehmens verträten, als Beteiligte im Sinne von Art. 88 Abs. 2 EG der Kommission gegenüber zu sozialen Fragen Stellung nehmen können.
  • EuGH, 19.05.1993 - C-198/91

    Cook / Kommission

  • EuGH, 24.03.1993 - C-313/90

    CIRFS u.a. / Kommission

  • EuG, 23.04.2007 - T-30/03

    SID / Kommission

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