Weitere Entscheidung unten: EuGH, 21.01.1992

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1991 - C-319/90   

Volltextveröffentlichungen

  • EU-Kommission

    Otto Pressler Weingut-Weingroßkellerei GmbH & Co. KG gegen Bundesrepublik Deutschland.

    Destillation von Wein - Bestandmeldung - Frist - Gültigkeit

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1992, I-203

Rechtsprechung
   EuGH, 21.01.1992 - C-319/90   

Volltextveröffentlichungen

  • EU-Kommission

    Pressler Weingut-Weingroßkellerei / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

    Destillation von Wein - Bestandmeldung - Frist - Gültigkeit

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1992, I-203



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Wird zitiert von ... (11)  

  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01  

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

    Dabei ist nach der Rechtsprechung des EuGH freilich ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. EuGH, Urteile vom 27. Juni 1990 - C-118/89 - Slg. 1990, I-2653 Rn. 12 und vom 21. Januar 1992 - C-319/90 - Slg. 1992, I-214 Rn. 12).
  • BVerwG, 27.01.2000 - 4 C 2.99  

    Straßenrecht; Fachplanungsrecht; Naturschutzrecht

    Eine Maßnahme ist mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar, wenn sie die Grenzen dessen überschreitet, was zur Erfüllung der mit der gemeinschaftlichen Regelung verfolgten Ziele weder angemessen noch erforderlich ist (vgl. EuGH, Urteile vom 27. Juni 1990 - C 118/89 - Slg. 1990, I-2637 RN 12, und vom 21. Januar 1992 - C 319/90 - Slg. 1992, I-203 RN 12).
  • BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 37.03  

    Landwirtschaftsrecht; Gemeinschaftsrecht; Marktorganisationen; Agrarmarkt;

    Hiernach verlangt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besonders im Bereich der gemeinsamen Agrarmarktorganisation die Prüfung, welchen Zweck eine Maßnahme verfolgt, ob sie der Bedeutung dieses Zwecks entspricht, also angemessen ist, und ob sie erforderlich ist, um diesen Zweck zu erreichen (EuGH, Urteil vom 21. Januar 1992 - Rs. C-319/00, Pressler - Slg. 1992, I-203 ; Urteil vom 28. April 1994 - Rs. C-433/92 und C-434/92, Frick und Murr - Slg. 1994, I-1543 ; vgl. auch Urteil vom 22. Dezember 1994 - BVerwG 3 C 27.93 - Buchholz 451.90 Europ. Wirtschaftsrecht Nr. 137 ).
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