Rechtsprechung
EuGH, 16.10.2003 - C-32/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 98/59/EG - Begriff 'Arbeitgeber - Nationales Gesetz, das Tätigkeiten ohne Erwerbszweck vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausnimmt - Unvollständige Umsetzung
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Italien
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.
Richtlinie 98/59 des Rates, Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a
Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Massenentlassungen - Richtlinie 98/59 - Begriff Arbeitgeber"
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik
Sozialvorschriften
- Wolters Kluwer
Verstoß der Italienischen Republik gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen; Fehlender Erlass der erforderlichen Vorschriften im Zuge der Richtlinie ...
- Judicialis
Richtlinie ... 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen Art. 1 Abs. 1; ; Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen Art. 1 Abs. 2; ; G Nr. 223 vom 23. Juli 1991 betreffend Bestimmungen über betriebsbedingte Arbeitslosigkeit, Mobilität, Arbeitslosenunterstützung, die Umsetzung von Gemeinschaftsrichtlinien und die Arbeitsvermittlung sowie andere Vorschriften über den Arbeitsmarkt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 98/59/EG - Begriff Arbeitgeber - Nationales Gesetz, das Tätigkeiten ohne Erwerbszweck vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausnimmt - Unvollständige Umsetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Kommission / Italien
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Unzutreffende Umsetzung der Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen (ABl. L 225, S. 16) - Nationales Gesetz, das Tätigkeiten ohne Erwerbszweck ...
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 19.05.1992 - C-29/91
Redmond Stichting / Bartol u.a.
Auszug aus EuGH, 16.10.2003 - C-32/02
Diese neue Bestimmung sei infolge der Urteile vom 19. Mai 1992 in der Rechtssache C-29/91 (Redmond Stichting, Slg. 1992, I-3189, Randnrn. - EuGH, 03.07.1986 - 66/85
Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg
Auszug aus EuGH, 16.10.2003 - C-32/02
Die Kommission beruft sich in dieser Hinsicht auf Randnummer 17 des Urteils vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 66/85 (Lawrie-Blum, Slg. 1986, 2121), wonach das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses darin bestehe, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringe, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhalte. - EuGH, 08.06.1994 - C-382/92
Kommission / Vereinigtes Königreich
Auszug aus EuGH, 16.10.2003 - C-32/02
3 und 4) und vom 8. Juni 1994 in der Rechtssache C-382/92 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1994, I-2435) geschaffen worden.
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-385/05
Confédération générale du travail u.a. - Sozialpolitik -Richtlinien 98/59/EG und …
17 - Zu beachten ist, dass diese Richtlinie nicht definiert, was für ihre Anwendung unter einem "Betrieb" zu verstehen ist; ebenso wenig definiert sie den Begriff "Arbeitgeber", und sie gibt auch nicht den Zeitpunkt an, zu dem die "Entlassung" erfolgt; allerdings sind diese Begriffe vom Gerichtshof geklärt worden in seinen Urteilen vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-449/93 (Rockfon, Slg. 1995, I-4291), vom 16. Oktober 2003 in der Rechtssache C-32/02 (Kommission/Italien, Slg. 2003, I-12063) und vom 27. Januar 2005 (Junk).18 - In seinem Urteil vom 8. Juni 1982 in der Rechtssache 91/81 (Kommission/Italien, Slg. 1982, 2133, Randnr. 11) hat der Gerichtshof festgestellt, dass mit den Bestimmungen der Richtlinie 75/129 "ein gemeinsamer Grundstock für eine Regelung gebildet werden [soll], die in allen Mitgliedstaaten anwendbar ist, wobei den Mitgliedstaaten die Möglichkeit bleibt, für die Arbeitnehmer günstigere Rechts- oder Verwaltungsvorschriften anzuwenden oder zu erlassen".
- Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2009 - C-12/08
Mono Car Styling - Richtlinie 98/59/EG - Schutz der Arbeitnehmer - …
16 - Urteil vom 16. Oktober 2003, Kommission/Italien (C-32/02, Slg. 2003, I-12063). - Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2004 - C-188/03
Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Begriff "Entlassung" - Pflicht …
8 - Vgl. u. a. Urteile vom 8. Juni 1994 in der Rechtssache C-383/92 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1994, I-2479) zum Begriff "Massenentlassung" und vom 16. Oktober 2003 in der Rechtssache C-32/02 (Kommission/Italien, Slg. 2003, I-12063) zum Begriff "Arbeitgeber". - Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2004 - C-55/02
Kommission / Portugal
9 - Urteil vom 16. Oktober 2003 in der Rechtssache C-32/02 (Kommission/Italien, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 26).