Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006

Rechtsprechung
   EuGH, 30.11.2006 - C-32/05   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 2000/60/EG - Keine Unterrichtung über die Durchführungsmaßnahmen - Verpflichtung zum Erlass einer Rahmenregelung im nationalen Recht - Fehlen - Unzulängliche oder keine Umsetzung der Artikel 2, 7 Absatz 2 und 14

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Luxemburg

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 2000/60/EG - Keine Unterrichtung über die Durchführungsmaßnahmen - Verpflichtung zum Erlass einer Rahmenregelung im nationalen Recht - Fehlen - Unzulängliche oder keine Umsetzung der Artikel 2, 7 Absatz 2 und 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umwelt und Verbraucher: Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 2000/60/EG - Keine Unterrichtung über die Durchführungsmaßnahmen - Verpflichtung zum Erlass einer Rahmenregelung im nationalen Recht - Fehlen - Unzulängliche oder keine Umsetzung der Artikel 2, 7 Absatz 2 und 14

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Großherzogtum Luxemburg, eingereicht am 31. Januar 2005

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2006, I-11323
  • DVBl 2007, 374



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Wird zitiert von ... (10)  

  • EuGH, 14.04.2011 - C-522/09  

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs und insbesondere dem Urteil vom 30. November 2006, Kommission/Luxemburg (C-32/05, Slg. 2006, I-11323, Randnr. 56), sei die Rüge einer unvollständigen Umsetzung zwangsläufig in der des Fehlens jeglicher Umsetzung enthalten und gegenüber dieser subsidiär.

    Die vorliegende Fallgestaltung unterscheidet sich somit klar von der von der Kommission angeführten, zu der das erwähnte Urteil Kommission/Luxemburg ergangen ist.

    Unter diesen Umständen hat der Gerichtshof entschieden, dass der betroffene Mitgliedstaat, wenn das Vorverfahren sein Ziel, dessen Rechte zu schützen, erreicht hat, gegenüber der Kommission nicht den Vorwurf erheben kann, dass sie den durch dieses Vorverfahren eingegrenzten Streitgegenstand erweitert oder verändert habe; der Gerichtshof hat zur Begründung ausgeführt, dass die Kommission, nachdem sie dem Mitgliedstaat vorgeworfen hatte, eine Richtlinie mangelhaft umgesetzt zu haben, diese Rüge in ihrer Erwiderung dahin präzisiert hatte, dass die von dem betroffenen Mitgliedstaat in seiner Klagebeantwortung erstmals behauptete Umsetzung in Bezug auf einige Bestimmungen der in Rede stehenden Richtlinie nicht angemessen oder unzulänglich sei (Urteil Kommission/Luxemburg, Randnrn. 54 bis 56).

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-456/08  

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche Bauaufträge - Richtlinien

    (40)  - Urteile vom 23. Mai 1985, Kommission/Deutschland (29/84, Slg. 1985, 1661, Randnr. 23), vom 9. April 1987, Kommission/Italien (363/85, Slg. 1987, 1733, Randnr. 7), vom 10. Mai 2001, Kommission/Niederlande (C-144/99, Slg. 2001, I-3541, Randnr. 17), vom 20. Oktober 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-6/04, Slg. 2005, I-9017, Randnr. 21), vom 30. November 2006, Kommission/Luxemburg (C-32/05, Slg. 2006, I-11323, Randnr. 34), und Kommission/Irland (C-427/07, zitiert in Fn. 28, Randnrn. 54 und 55).

    (60)  - Vgl., statt vieler, Urteile Kommission/Vereinigtes Königreich (C-6/04, zitiert in Fn. 40, Randnr. 49), Kommission/Spanien (C-417/99, zitiert in Fn. 28, Randnr. 34), Kommission/Luxemburg (C-32/05, zitiert in Fn. 40, Randnr. 22) und Kommission/Irland (C-427/07, zitiert in Fn. 28, Randnrn. 64 und 65).

  • EuGH, 16.07.2009 - C-427/07  

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umweltverträglichkeitsprüfung bei

    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert die Umsetzung einer Richtlinie in innerstaatliches Recht nicht notwendigerweise eine förmliche und wörtliche Übernahme ihrer Bestimmungen in eine ausdrückliche und besondere Rechts- oder Verwaltungsvorschrift; ihr kann auch ein allgemeiner rechtlicher Kontext genügen, wenn dieser tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie hinreichend klar und bestimmt gewährleistet (vgl. u. a. Urteile vom 16. November 2000, Kommission/Griechenland, C-214/98, Slg. 2000, I-9601, Randnr. 49, vom 7. Dezember 2000, Kommission/Frankreich, C-38/99, Slg. 2000, I-10941, Randnr. 53, und vom 30. November 2006, Kommission/Luxemburg, C-32/05, Slg. 2006, I-11323, Randnr. 34).

    Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung muss eine Richtlinie mit unbestreitbarer Verbindlichkeit und mit der Konkretheit, Bestimmtheit und Klarheit umgesetzt werden, die notwendig sind, um dem Erfordernis der Rechtssicherheit zu genügen, das, soweit die Richtlinie Rechte für Einzelne begründen soll, verlangt, dass die Begünstigten in die Lage versetzt werden, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen (vgl. u. a. Urteile vom 13. März 1997, Kommission/Frankreich, C-197/96, Slg. 1997, I-1489, Randnr. 15, vom 4. Dezember 1997, Kommission/Italien, C-207/96, Slg. 1997, I-6869, Randnr. 26, und Kommission/Luxemburg, Randnr. 34).

mehr
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.10.2011 - C-43/10  

    Schutz der Umwelt - Richtlinie 2000/60/EG - Wasserpolitik der Union - Umleitung

    (16)  - Vgl. das Urteil vom 30. November 2006, Kommission/Luxemburg (C-32/05, Slg. 2006, I-11323, insbesondere Randnr. 63), in dem die Geltung dieser Frist für die Umsetzung der Bestimmungen der Wasserrahmenrichtlinie nicht in Frage gestellt wurde.

    (44)  - Urteil Kommission/Luxemburg (zitiert in Fn. 16, Randnr. 80).

  • EuGH, 11.09.2012 - C-43/10  

    Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 85/337/EWG, 92/43/EWG, 2000/60/EG und

    Der Gerichtshof hat im Übrigen bereits festgestellt, dass die Verpflichtungen aus Art. 2 der Richtlinie 2000/60 in Verbindung mit den letztgenannten Bestimmungen dadurch, dass die Definitionen der Begriffe in diesem Art. 2 der Richtlinie 2000/60 und die Fristen, in denen die Wasserqualitätsnormen erfüllt sein müssen und die in den Art. 4 bis 6 und 8 dieser Richtlinie festgelegt sind, nicht in eine im September 2004 geltende nationale Regelung aufgenommen worden sind, nicht mit der erforderlichen Verbindlichkeit festgelegt worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. November 2006, Kommission/Luxemburg, C-32/05, Slg. 2006, I-11323, Randnrn. 16, 17 und 65).
  • EuGH, 29.03.2012 - C-504/09  

    Rechtsmittel - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit

    Auch steht fest, dass bei Richtlinienbestimmungen, die nur die Beziehungen zwischen einem Mitgliedstaat und der Kommission betreffen, eine Umsetzung entbehrlich sein kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. November 2006, Kommission/Luxemburg, C-32/05, Slg. 2006, I-11323, Randnrn. 35 und 36).
  • EuGH, 10.07.2008 - C-156/07  

    Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 85/337/EWG -

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass jeder Mitgliedstaat, der Adressat einer Richtlinie ist, die Verpflichtung hat, in seiner nationalen Rechtsordnung alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die volle Wirksamkeit der Richtlinie gemäß ihrer Zielsetzung zu gewährleisten (Urteil vom 30. November 2006, Kommission/Luxemburg, C-32/05, Slg. 2006, I-11323, Randnr. 32).
  • EuGH, 29.03.2012 - C-505/09  

    Rechtsmittel - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit

    Auch steht fest, dass bei Richtlinienbestimmungen, die nur die Beziehungen zwischen einem Mitgliedstaat und der Kommission betreffen, eine Umsetzung entbehrlich sein kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. November 2006, Kommission/Luxemburg, C-32/05, Slg. 2006, I-11323, Randnrn. 35 und 36).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2009 - C-427/07  

    Richtlinie 2003/35/EG - Umweltverträglichkeitsprüfung - Zugang zu den Gerichten

    (14)  - Urteile vom 16. Juni 2005, Kommission/Italien (C-456/03, Slg. 2005, I-5335, Randnrn. 19 ff.), und vom 30. November 2006, Kommission/Luxemburg (C-32/05, Slg. 2006, I-11323, Randnrn. 52 ff.).
  • VG Münster, 06.01.2012 - 7 K 499/10  
    Auch wenn Art. 9 Abs. 1 Unterabsatz 2 Spiegelstrich 1 WRRL nach seinem - an die Mitgliedstaaten gerichteten - Wortlaut nicht dem Einzelnen die Möglichkeit einräumt, sich hierauf vor den Gerichten im Sinne einer unmittelbaren Anwendbarkeit zu berufen, ebenso Desens, a.a.O., S. 270; vgl. auch EuGH, Urteil vom 30. November 2006, C-32/05, KOM/Luxemburg, Rn. 39, http://curia.europa.eu/juris/recherche.jsf?language=de, so sind nach Art. 4 Abs. 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV), den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts und der ständigen Rechtsprechung des EuGH alle staatlichen Untergliederungen, einschließlich der Gemeinden, sowie alle Staatsorgane, einschließlich der Judikative, verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die praktische Wirksamkeit des Unionsrechts sicherzustellen.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-32/05   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Luxemburg hat nach Ansicht des Generalanwalts die RL zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik nicht ordnungsgemäß umgesetzt

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2006, I-11323
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