Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 11.06.1998

Rechtsprechung
   EuGH, 27.10.1998 - C-31/97, C-32/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2894
EuGH, 27.10.1998 - C-31/97, C-32/97 (https://dejure.org/1998,2894)
EuGH, Entscheidung vom 27.10.1998 - C-31/97, C-32/97 (https://dejure.org/1998,2894)
EuGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1998 - C-31/97, C-32/97 (https://dejure.org/1998,2894)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • EU-Kommission PDF

    Fuerzas Eléctricas de Catalunya und Autopistas Concesionaria Española / Departament d'Economía i Fi

    Richtlinie 69/335 des Rates, Artikel 11 Buchstabe b und Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe d
    Steuerrecht - Harmonisierung - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Steuer auf die notarielle Urkunde, mit der die Rückzahlung einer Obligationsanleihe bescheinigt wird - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Fuerzas Eléctricas de Catalunya und Autopistas Concesionaria Española / Departament d'Economía i F

  • Wolters Kluwer

    Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital ; Steuer auf die notarielle Urkunde, mit der die Rückzahlung einer Obligationsanleihe bescheinigt wird

  • Wolters Kluwer

    Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital ; Steuer auf die notarielle Urkunde, mit der die Rückzahlung einer Obligationsanleihe bescheinigt wird

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital

  • Judicialis

    Richtlinie 69/335/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 69/335/EWG
    Richtlinie 69/335 Art. 11 Buchst. b

  • datenbank.nwb.de

    Unzulässige Besteuerung von Obligationsanleihen durch Steuern auf notarielle Urkunden, mit denen die Rückzahlung einer Anleihe bescheinigt wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    RL 69/335/EWG
    Zur Auslegung der Richtlinie 69/335/EWG betreffend die indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital (hier: Verbot der Besteuerung der notariell beurkundeten Bescheinigung der Rückzahlung einer Obligationsanleihe)

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 335/69 Art 11 Buchst b, Richtlinie 69/335/EWG Art 11 Buchst b, EWGRL 335/69 Art 12, Richtlinie 69/335/EWG Art 12
    Gemeinschaftsrecht; Urkundensteuer

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Superior de Justicia Barcelona - Auslegung der Artikel 11 Buchstabe b und 12 der Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Impuesto sobre Actos Jurídicos ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1999, 342
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • AG Berlin-Lichtenberg, 30.01.2003 - 10 C 281/02
    Zur Mangelbeseitigung zählt auch der Austausch von Klein- und Verschleißteilen, die regelmäßig infolge altersbedingter Abnutzung zu ersetzen sind (LG Wuppertal in WM 1999, 342, 343 und Schmid, Handbuch der Mietnebenkosten, 6. Aufl. Rdnr. 1028).
  • EuGH, 09.10.2014 - C-299/13

    Gielen - Steuerwesen - Richtlinie 2008/7/EG - Art. 5 Abs. 2 und Art. 6 -

    In Anbetracht der Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere der Urteile FECSA und ACESA (C-31/97 und C-32/97, EU:C:1998:508) sowie Kommission/Belgien (C-415/02, EU:C:2004:450), möchte der Grondwettelijk Hof wissen, ob die Steuer angesichts der Verpflichtung, Inhaberpapiere spätestens zum 31. Dezember 2013 umzuwandeln, als indirekte Steuer im Sinne von Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2008/7 anzusehen ist.

    Zu Art. 11 Buchst. b der Richtlinie 69/335, dessen Wortlaut in Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2008/7 übernommen worden ist, hat der Gerichtshof im Urteil FECSA und ACESA (EU:C:1998:508, Rn. 18) ausgeführt, dass diese Bestimmung die Rückzahlung einer Obligationsanleihe zwar nicht ausdrücklich erwähnt, dass das Verbot einer Besteuerung bei der Ausgabe einer Obligationsanleihe bei gleichzeitiger Zulassung der Besteuerung bei der Rückzahlung einer solchen Anleihe jedoch zur Folge hätte, dass entgegen dem von der Richtlinie angestrebten Zweck die Anleihe als einheitliches Geschäft zur Ansammlung von Kapital besteuert würde.

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu Art. 11 der Richtlinie 69/335, insbesondere aus den Urteilen FECSA und ACESA (EU:C:1998:508) sowie Kommission/Belgien (EU:C:2004:450), ergibt sich somit, dass das Verbot der Besteuerung von Kapitalansammlungsvorgängen gemäß den Zielen der Richtlinie auch für Vorgänge gilt, deren Besteuerung nicht ausdrücklich verboten ist, sofern diese darauf hinausliefe, dass ein Umsatz als Bestandteil eines Gesamtumsatzes im Hinblick auf die Ansammlung von Kapital besteuert würde.

    Daher läuft Art. 167 des Gesetzbuchs, mit dem eine Steuer auf diese Umwandlung eingeführt wurde, in Wirklichkeit auf die Besteuerung der Ausgabe dieses Wertpapiers selbst als Bestandteil eines Gesamtumsatzes im Hinblick auf die Ansammlung von Kapital hinaus und beeinträchtigt damit die praktische Wirksamkeit von Art. 5 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie (vgl. in diesem Sinne Urteile FECSA und ACESA, EU:C:1998:508, Rn. 18 und 19, sowie Kommission/Belgien, EU:C:2004:450, Rn. 32 und 33).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2004 - C-415/02

    Kommission / Belgien

    So habe er im Urteil vom 27. Oktober 1998 in den Rechtssachen C-31/97 und C-32/97 ausgeführt, dass "Artikel 11 Buchstabe b der Richtlinie 69/335 dahin auszulegen [ist], dass das Verbot der Besteuerung einer Obligationsanleihe sich auf die Besteuerung der Rückzahlung einer solchen Anleihe erstreckt", denn "es trifft ... zwar zu, dass [dieser Artikel] die Rückzahlung einer Obligationsanleihe nicht ausdrücklich erwähnt , doch hätte das Verbot einer Besteuerung bei der Ausgabe einer Obligationsanleihe bei gleichzeitiger Zulassung.

    8 - Urteil vom 27. Oktober 1998 in den Rechtssachen C-31/97 und C-32/97 (FECSA und Autopista Concessionaria Española, Slg. 1998, I-6491; Hervorhebung von mir).

  • EuGH, 15.07.2004 - C-415/02

    Kommission / Belgien

    Die Emission von Wertpapieren lasse sich von ihrem Erwerb durch die Zeichnenden nicht trennen, und das Verbot der Besteuerung der Emission gelte in entsprechender Anwendung dessen, was der Gerichtshof im Urteil vom 27. Oktober 1998 in den Rechtssachen C-31/97 und C-32/97 (Fecsa und Acesa, Slg. 1998, I-6491, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2004 - C-22/03

    Optiver u.a.

    17 - Urteil vom 27. Oktober 1998 in den Rechtssachen C 31/97 und C 32/97 (Fecsa und Acesa, Slg. 1998, I 6491).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2009 - C-569/07

    HSBC Holdings und Vidacos Nominees - Indirekte Steuern - Ansammlung von Kapital -

    Vgl. auch entsprechend Urteil vom 27. Oktober 1998, Fuerzas Eléctricas de Catalunya (verbundene Rechtssachen C-31/97 und C-32/97, Slg. 1998, I-6491, Randnrn.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 11.06.1998 - C-31/97, C-32/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,19332
Generalanwalt beim EuGH, 11.06.1998 - C-31/97, C-32/97 (https://dejure.org/1998,19332)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11.06.1998 - C-31/97, C-32/97 (https://dejure.org/1998,19332)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. Juni 1998 - C-31/97, C-32/97 (https://dejure.org/1998,19332)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    FECSA

  • Europäischer Gerichtshof

    ACESA

  • EU-Kommission PDF

    Fuerzas Eléctricas de Catalunya SA (FECSA) (C-31/97) und Autopistas Concesionaria Española SA (C-32/97) gegen Departament d'Economía y Finances de la Generalitat de Catalunya.

    Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Steuer auf die notarielle Urkunde, mit der die Rückzahlung einer Obligationsanleihe bescheinigt wird

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 05.03.1998 - C-347/96

    Solred

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.06.1998 - C-31/97
    10 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil Solred festgestellt hat, sollen durch die Richtlinie insbesondere die Faktoren, die die Festsetzung und die Erhebung der Gesellschaftsteuer in der Gemeinschaft beeinflussen, im Rahmen der Beseitigung der steuerlichen Hindernisse, die dem freien Kapitalverkehr entgegenstehen, harmonisiert werden(3).

    In seinem Urteil Solred hat der Gerichtshof zu derselben Steuer, die auf die notarielle Beurkundung der Eintragung der Zahlung des noch nicht eingezahlten Teils des Kapitals erhoben wurde, entschieden, daß es sich "um eine Abgabe [handelt], die aufgrund einer wesentlichen Förmlichkeit erhoben wird, die durch die Rechtsform der Gesellschaft bedingt ist"(8).

    (2) - Urteil vom 5. März 1998 in der Rechtssache C-347/96 (Solred, Slg. 1998, I-937, Randnr. 23).

    (3) - Urteil Solred (zitiert in Fußnote 2, Randnr. 3).

    (8) - Urteil Solred (zitiert in Fußbote 2, Randnr. 23).

  • EuGH, 20.04.1993 - C-71/91

    Ponente Carni und Cispadana Costruzioni / Amministrazione delle finanze dello

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.06.1998 - C-31/97
    (7) - Urteil vom 20. April 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-71/91 und C-178/91 (Slg. 1993, I-1915, Randnr. 19).
  • EuGH, 02.02.1988 - 36/86

    Ministeriet for Skatter og Afgifter / Dansk Sparinvest

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.06.1998 - C-31/97
    (9) - Urteil vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 36/86 (Slg. 1988, 409, Randnr. 9).
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