Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2001

Rechtsprechung
   EuGH, 16.05.2002 - C-321/99 P-DEP   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2706
EuGH, 16.05.2002 - C-321/99 P-DEP (https://dejure.org/2002,2706)
EuGH, Entscheidung vom 16.05.2002 - C-321/99 P-DEP (https://dejure.org/2002,2706)
EuGH, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - C-321/99 P-DEP (https://dejure.org/2002,2706)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2706) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Gemeinsame Agrarpolitk - Zucker - Beihilfe gemäß einer von der Kommission genehmigten allgemeinen staatlichen Beihilferegelung - Beitrag eines Mitgliedstaats zur Finanzierung eines für die Abteilung Ausrichtung des Europäischen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    ARAP u.a. / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    ARAP u.a. / Kommission

    EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 49 und 51; Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 112 § 1 Absatz 1 Buchstabe c
    1. Rechtsmittel Gründe Bloße Wiederholung der vor dem Gericht vorgetragenen Gründe und Argumente Unzulässigkeit Beanstandung der vom Gericht vorgenommenen Auslegung oder Anwendung des Gemeinschaftsrechts Zulässigkeit

  • EU-Kommission

    ARAP u.a. / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung, die der Sociedade de Desenvolvimento Agro-Industrial SA (DAI) gewährten und unter dem Aktenzeichen N11/95 notifizierten staatlichen Beihilfen nicht zu beanstanden; Verordnung (EWG) Nr. 2052/88 über Aufgaben und Effizienz der ...

  • Judicialis

    Verordnung 1785/81/EWG Art. 44; ; Verordnung 1785/81/EWG Art. 92

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Rechtsmittel Gründe Bloße Wiederholung der vor dem Gericht vorgetragenen Gründe und Argumente Unzulässigkeit Beanstandung der vom Gericht vorgenommenen Auslegung oder Anwendung des Gemeinschaftsrechts Zulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 05.10.1994 - C-47/91

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.05.2002 - C-321/99
    Das Gericht hat daran erinnert, dass der Gerichtshof im Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-47/91 (Italien/Kommission, Slg. 1994, I-4635) entschieden habe, dass die Kommission, wenn sie eine allgemeine Beihilferegelung einmal genehmigt habe, über die individuellen Durchführungsmaßnahmen nicht mehr unterrichtet zu werden brauche, es sei denn, sie habe in ihrer Genehmigungsentscheidung entsprechende Vorbehalte gemacht.

    Damit würden die Interessen der Beihilfeempfänger und der betroffenen Mitgliedstaaten unter Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes beeinträchtigt, wie sie in den Urteilen Italien/Kommission und vom 9. März 1994 in der Rechtssache C-188/92 (TWD Textilwerke Deggendorf, Slg. 1994, I-833) anerkannt worden seien.

    Zweitens ergibt sich, worauf die Kommission hinweist, in Bezug auf das Rechtsschutzinteresse der Rechtsmittelführerinnen für eine Klage gegen den Teil der angefochtenen Entscheidung, der die Steuerbefreiungen betrifft, aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, dass individuelle Beihilfen, die nach einer von der Kommission genehmigten allgemeinen Beihilferegelung gewährt werden und den Bedingungen dieser Regelung entsprechen, bestehende Beihilfen sind, bei denen keine Notifizierung erforderlich ist (Urteil Italien/Kommission, Randnrn.

    In der Sache ist zum einen darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Kommission im Rahmen ihrer Überwachungsaufgabe gemäß den Artikeln 92 und 93 EG-Vertrag allgemeine Beihilferegelungen genehmigen und die Mitgliedstaaten unter den Vorbehalten, die sie gegebenenfalls in der Entscheidung über die Genehmigung dieser Regelungen vorsieht, davon befreien kann, ihr die auf der Grundlage dieser Regelungen gewährten individuellen Beihilfen zu notifizieren (Urteile Italien/Kommission, Randnr. 21, und vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-278/95 P, Siemens/Kommission, Slg. 1997, I-2507, Randnrn.

    Das Gericht habe daher das Urteil Italien/Kommission unzutreffend auf den vorliegenden Fall angewandt.

    Im Übrigen ergebe sich entgegen dem Vorbringen der Rechtsmittelführerinnen aus dem Urteil Italien/Kommission, dass die Kommission nach Genehmigung einer allgemeinen Beihilferegelung gegen eine nach dieser Regelung gewährte Beihilfe nicht das Verfahren des Artikels 93 Absatz 2 EG-Vertrag einleiten könne, ohne zuvor geprüft zu haben, ob diese Beihilfe die Bedingungen der genehmigten Regelung erfülle.

    Würde die Kommission nicht so vorgehen, könnte sie bei der Prüfung jeder individuellen Beihilfe ihre Entscheidung über die Genehmigung der Beihilferegelung, die bereits eine Prüfung anhand von Artikel 92 EG-Vertrag vorausgesetzt hat, rückgängig machen und damit die Beachtung der Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes gefährden (Urteil Italien/Kommission, Randnr. 24).

    Eine Beihilfe, die eine strikte und vorhersehbare Anwendung der Bedingungen darstellt, die in der Entscheidung über die Genehmigung der allgemeinen Regelung festgelegt sind, ist daher als bestehende Beihilfe anzusehen (Urteil Italien/Kommission, Randnr. 25), die weder der Kommission mitzuteilen noch anhand von Artikel 92 EG-Vertrag zu prüfen ist.

  • EuGH, 09.03.1994 - C-188/92

    TWD / Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus EuGH, 16.05.2002 - C-321/99
    Damit würden die Interessen der Beihilfeempfänger und der betroffenen Mitgliedstaaten unter Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes beeinträchtigt, wie sie in den Urteilen Italien/Kommission und vom 9. März 1994 in der Rechtssache C-188/92 (TWD Textilwerke Deggendorf, Slg. 1994, I-833) anerkannt worden seien.

    Da diese Beihilfen vor ihrer Durchführung nicht notifiziert werden, bedürfen sie keiner ausdrücklichen Entscheidung der Kommission, und ihre Rechtmäßigkeit kann nur vor den nationalen Gerichten geprüft werden (Urteil TWD Textilwerke Deggendorf, Randnrn.

  • EuG, 17.06.1999 - T-82/96

    ARAP u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.05.2002 - C-321/99
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Vierte erweiterte Kammer) vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache T-82/96 (ARAP u. a./Kommission, Slg. 1999, II-1889) wegen Aufhebung dieses Urteils, andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften , vertreten durch J. Macdonald Flett als Bevollmächtigten, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Die Associação dos Refinadores de Açúcar Portugueses (ARAP), die Alcântara Refinarias - Açúcares SA und die Refinarias de Açúcar Reunidas SA (RAR) haben mit Rechtsmittelschrift, die am 27. August 1999 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache T-82/96, ARAP u. a./Kommission, Slg. 1999, II-1889, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 11. Januar 1996, die der Sociedade de Desenvolvimento Agro-Industrial SA (DAI) gewährten und unter dem Aktenzeichen N11/95 notifizierten staatlichen Beihilfen nicht zu beanstanden (im Folgenden: angefochtene Entscheidung), und des Schreibens der Kommission vom 19. März 1996, mit dem die Rechtsmittelführerinnen von dieser Entscheidung unterrichtet wurden, abgewiesen wurde.

  • EuGH, 28.06.2001 - C-352/99

    Eridania u.a. / Rat

    Auszug aus EuGH, 16.05.2002 - C-321/99
    Im Rahmen eines Rechtsmittels ist daher die Zuständigkeit des Gerichtshofes auf die Beurteilung der rechtlichen Lösung beschränkt, die das Gericht hinsichtlich des vor ihm erörterten Vorbringens angewandt hat (vgl. Urteil vom 1. Juni 1994 in der Rechtssache C-136/92 P, Kommission/Brazzelli Lualdi u. a., Slg. 1994, I-1981, Randnr. 59, und Beschluss vom 18. Juni 2001 in der Rechtssache C-352/99 P, Eridania u. a./Rat, Slg. 2001, I-5037, Randnrn.
  • EuGH, 15.05.1997 - C-278/95

    Siemens / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.05.2002 - C-321/99
    In der Sache ist zum einen darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Kommission im Rahmen ihrer Überwachungsaufgabe gemäß den Artikeln 92 und 93 EG-Vertrag allgemeine Beihilferegelungen genehmigen und die Mitgliedstaaten unter den Vorbehalten, die sie gegebenenfalls in der Entscheidung über die Genehmigung dieser Regelungen vorsieht, davon befreien kann, ihr die auf der Grundlage dieser Regelungen gewährten individuellen Beihilfen zu notifizieren (Urteile Italien/Kommission, Randnr. 21, und vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-278/95 P, Siemens/Kommission, Slg. 1997, I-2507, Randnrn.
  • EuGH, 14.01.1997 - C-169/95

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.05.2002 - C-321/99
    Die Kommission verfügt dabei über ein weites Ermessen (Urteil vom 14. Januar 1997 in der Rechtssache C-169/95, Spanien/Kommission, Slg. 1997, I-135, Randnr. 18).
  • EuGH, 01.06.1994 - C-136/92

    Kommission / Brazzelli Lualdi u.a.

    Auszug aus EuGH, 16.05.2002 - C-321/99
    Im Rahmen eines Rechtsmittels ist daher die Zuständigkeit des Gerichtshofes auf die Beurteilung der rechtlichen Lösung beschränkt, die das Gericht hinsichtlich des vor ihm erörterten Vorbringens angewandt hat (vgl. Urteil vom 1. Juni 1994 in der Rechtssache C-136/92 P, Kommission/Brazzelli Lualdi u. a., Slg. 1994, I-1981, Randnr. 59, und Beschluss vom 18. Juni 2001 in der Rechtssache C-352/99 P, Eridania u. a./Rat, Slg. 2001, I-5037, Randnrn.
  • EuGH, 19.05.1993 - C-198/91

    Cook / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.05.2002 - C-321/99
    Den Rechtsmittelführerinnen, die in diesem Verfahren, wenn die Kommission es eingeleitet hätte, als Beschwerdeführerinnen hätten auftreten können, wäre aber diese Verfahrensgarantie genommen, wenn sie nicht die Möglichkeit hätten, die Beurteilung, zu der die Kommission gelangt ist, beim Gericht anzufechten (vgl. Urteil vom 19. Mai 1993 in der Rechtssache C-198/91, Cook/Kommission, Slg. 1993, I-2487, Randnrn.
  • EuGH, 25.03.1998 - C-174/97

    FFSA u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.05.2002 - C-321/99
    Ein solches Rechtsmittel stellt nämlich in Wirklichkeit einen Antrag auf bloße erneute Prüfung der Klage dar, die nach Artikel 49 der EG-Satzung nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofes fällt (u. a. Beschluss vom 25. März 1998 in der Rechtssache C-174/97 P, FFSA u. a./Kommission, Slg. 1998, I-1303, Randnr. 24).
  • EuGH, 13.07.2000 - C-210/98

    Salzgitter / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.05.2002 - C-321/99
    Jedoch können im ersten Rechtszug geprüfte Rechtsfragen im Rechtsmittelverfahren erneut aufgeworfen werden, wenn der Rechtsmittelführer die Auslegung oder Anwendung des Gemeinschaftsrechts durch das Gericht beanstandet (Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-210/98 P, Salzgitter/Kommission, Slg. 2000, I-5843, Randnr. 43).
  • EuGH, 15.06.1993 - C-225/91

    Matra / Kommission

  • EuGH, 14.10.2010 - C-280/08

    Der Gerichtshof bestätigt die von der Kommission gegen die Deutsche Telekom wegen

    Könnte nämlich ein Rechtsmittelführer sein Rechtsmittel nicht in dieser Weise auf bereits vor dem Gericht geltend gemachte Klagegründe und Argumente stützen, würde dies dem Rechtsmittelverfahren einen Teil seiner Bedeutung nehmen (vgl. u. a. Urteil des Gerichtshofs vom 16. Mai 2002, ARAP u. a./Kommission, C-321/99 P, Slg. 2002, I-4287, Randnr. 49).
  • EuGH, 18.09.2003 - C-338/00

    Volkswagen / Kommission

    Denn ein solches Rechtsmittel stellt in Wirklichkeit einen Antrag auf bloße erneute Prüfung der Klage dar, die nach Artikel 56 der Satzung nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofes fällt (vgl. u. a. Urteile vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-352/98 P, Bergaderm et Goupil/Kommission, Slg. 2000, Randnr. 35, vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-210/98 P, Salzgitter/Kommission, Slg. 2000, I-5843, Randnr. 42, und vom 16. Mai 2002 in der Rechtssache C-321/99 P, ARAP u. a./Kommission, Slg. 2002, I-4287, Randnr. 48).
  • EuGH, 12.09.2006 - C-131/03

    Reynolds Tobacco u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Entscheidung der Kommission,

    Könnte nämlich ein Rechtsmittelführer sein Rechtsmittel nicht in dieser Weise auf bereits vor dem Gericht geltend gemachte Klagegründe und Argumente stützen, so würde dies dem Rechtsmittelverfahren einen Teil seiner Bedeutung nehmen (vgl. u. a. Beschluss FNAB u. a./Rat, Randnrn. 30 und 31, sowie Urteile vom 16. Mai 2002 in der Rechtssache C-321/99 P, ARAP u. a./Kommission, Slg. 2002, I-4287, Randnr. 49, und Interporc/Kommission, Randnr. 17).
  • EuGH, 06.03.2003 - C-41/00

    Interporc / Kommission

    Könnte nämlich ein Rechtsmittelführer sein Rechtsmittel nicht in dieser Weise auf bereits vor dem Gericht geltend gemachte Klagegründe und Argumente stützen, so würde dies dem Rechtsmittelverfahren einen Teil seiner Bedeutung nehmen (vgl. insbesondere Beschluss vom 10. Mai 2001 in der Rechtssache C-345/00 P, FNAB u. a./Kommission, Slg. 2001, I-3811, Randnrn. 30 und 31, sowie Urteil vom 16. Mai 2002 in der Rechtssache C-321/99 P, ARAP u. a./Kommission, Slg. 2002, I-4287, Randnr. 49).
  • EuGH, 30.09.2003 - C-57/00

    Freistaat Sachsen v Commission

    Im Rahmen eines Rechtsmittels ist daher die Zuständigkeit des Gerichtshofes auf die Überprüfung der rechtlichen Beurteilung beschränkt, die das Gericht hinsichtlich des vor ihm erörterten Vorbringens vorgenommen hat (vgl. Urteile vom 1. Juni 1994 in der Rechtssache C-136/92 P, Kommission/Brazzelli Lualdi u. a., Slg. 1994, I-1981, Randnr. 59, und vom 16. Mai 2002 in der Rechtssache C-321/99 P, ARAP u. a./Kommission, Slg. 2002, I-4287, Randnr. 112).
  • EuGH, 18.11.2010 - C-322/09

    NDSHT / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Beschwerde eines

    25 und 26, sowie vom 16. Mai 2002, ARAP u. a./Kommission, C-321/99 P, Slg. 2002, I-4287, Randnr. 61).
  • EuG, 14.04.2021 - T-69/18

    Verband Deutscher Alten und Behindertenhilfe und CarePool Hannover/ Kommission -

    Daher ist eine Klage eines Beteiligten im Sinne von Art. 108 Abs. 2 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses, mit dem die Eröffnung des in dieser Bestimmung vorgesehenen förmlichen Prüfverfahrens abgelehnt wird, für zulässig zu befinden, wenn der Kläger mit der Klageerhebung die Wahrung der ihm nach dieser Bestimmung zustehenden Verfahrensrechte durchsetzen möchte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Mai 2002, ARAP u. a./Kommission, C-321/99 P, EU:C:2002:292, Rn. 61 und 66, und vom 18. November 2010, NDSHT/Kommission, C-322/09 P, EU:C:2010:701, Rn. 56).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2011 - C-106/09

    Nach Ansicht von Generalanwalt Niilo Jääskinen können schädliche Steuermaßnahmen

    13 - Vgl. u. a. Urteile vom 16. Mai 2002, ARAP u. a./Kommission (C-321/99 P, Slg. 2002, I-4287, Randnr. 49), vom 22. Dezember 2008, British Aggregates/Kommission (C-487/06 P, Slg. 2008, I-10505, Randnrn.
  • EuGH, 19.01.2006 - C-240/03

    Comunità montana della Valnerina / Kommission - Rechtsmittel - EAGFL - Streichung

    Könnte nämlich ein Rechtsmittelführer sein Rechtsmittel nicht in dieser Weise auf bereits vor dem Gericht geltend gemachte Klagegründe und Argumente stützen, so würde dies dem Rechtsmittelverfahren einen Teil seiner Bedeutung nehmen (vgl. u. a. Beschluss vom 10. Mai 2001 in der Rechtssache C-345/00 P, FNAB u. a./Rat, Slg. 2001, I-3811, Randnrn. 30 und 31, sowie Urteile vom 16. Mai 2002 in der Rechtssache C-321/99 P, ARAP u. a./Kommission, Slg. 2002, I-4287, Randnr. 49, und Interporc/Kommission, Randnr. 17).
  • EuG, 15.06.2005 - T-171/02

    Regione autonoma della Sardegna / Kommission - Staatliche Beihilfen -

    Die Kommission verfügt auf diesem Gebiet über ein weites Ermessen (Urteile des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-47/91, Italien/Kommission, Slg. 1994, I-4635, Randnr. 21, und vom 16. Mai 2002 in der Rechtssache C-321/99 P, ARAP u. a./Kommission, Slg. 2002, I-4287, Randnr. 72).
  • EuG, 24.09.2008 - T-20/03

    Kahla/Thüringen Porzellan / Kommission - Staatliche Beihilfen - Bestehende oder

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2011 - C-548/09

    Bank Melli Iran / Rat - Rechtsmittel - Restriktive Maßnahmen gegen die Islamische

  • EuG, 03.03.2010 - T-102/07

    Freistaat Sachsen / Kommission - Staatliche Beihilfen - Von Deutschland gewährte

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-119/05

    Lucchini - EGKS - Rückforderung einer Beihilfe, die für mit dem Gemeinsamen Markt

  • EuG, 18.11.2004 - T-176/01

    Ferriere Nord / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2002 - C-378/00

    Kommission / Parlament und Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.10.2002 - C-338/00

    Volkswagen / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2017 - C-467/15

    Kommission / Italien

  • EuG, 04.11.2009 - T-20/03

    Kahla/Thüringen Porzellan GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2010 - C-54/09

    Griechenland / Kommission - Rechtsmittel - Beihilfen für die Umstrukturierung und

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2003 - C-234/02

    Bürgerbeauftragter / Lamberts

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2002 - C-217/01

    Hendrickx / Cedefop

  • EuGH, 14.10.2004 - C-279/02

    Antas de Campos / Parlament

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2001 - C-321/99 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13920
Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2001 - C-321/99 P (https://dejure.org/2001,13920)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.12.2001 - C-321/99 P (https://dejure.org/2001,13920)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2001 - C-321/99 P (https://dejure.org/2001,13920)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,13920) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    ARAP u.a. / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Associação dos Refinadores de Açúcar Portugueses (ARAP), Alcântara Refinarias - Açúcares SA und Refinarias de Açúcar Reunidas SA (RAR) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Gemeinsame Agrarpolitk - Zucker - Beihilfe gemäß einer von der Kommission genehmigten allgemeinen staatlichen Beihilferegelung - Beitrag eines Mitgliedstaats zur Finanzierung eines für die Abteilung Ausrichtung des Europäischen ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (30)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht