Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2009

Rechtsprechung
   EuGH, 10.12.2009 - C-323/08   

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https://dejure.org/2009,7494
EuGH, 10.12.2009 - C-323/08 (https://dejure.org/2009,7494)
EuGH, Entscheidung vom 10.12.2009 - C-323/08 (https://dejure.org/2009,7494)
EuGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - C-323/08 (https://dejure.org/2009,7494)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vorabentscheidungsverfahren - Schutz der Arbeitnehmer - Massenentlassungen - Richtlinie 98/59/EG - Beendigung von Arbeitsverträgen durch den Tod des Arbeitgebers

  • Europäischer Gerichtshof

    Rodríguez Mayor u.a.

    Vorabentscheidungsverfahren - Schutz der Arbeitnehmer - Massenentlassungen - Richtlinie 98/59/EG - Beendigung von Arbeitsverträgen durch den Tod des Arbeitgebers

  • EU-Kommission PDF

    Rodríguez Mayor u.a.

    Vorabentscheidungsverfahren - Schutz der Arbeitnehmer - Massenentlassungen - Richtlinie 98/59/EG - Beendigung von Arbeitsverträgen durch den Tod des Arbeitgebers

  • EU-Kommission

    Rodríguez Mayor u.a.

    Vorabentscheidungsverfahren - Schutz der Arbeitnehmer - Massenentlassungen - Richtlinie 98/59/EG - Beendigung von Arbeitsverträgen durch den Tod des Arbeitgebers“

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer innerstaatlichen Regelung über das Nichtvorliegen einer Massenentlassung im Falle der Beendigung der Arbeitsvertäge durch den Tod des Arbeitgebers mit Europäischen Recht; Abgrenzung zwischen der Beendigung von Arbeitsverträgen durch den Tod des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorabentscheidungsverfahren - Schutz der Arbeitnehmer - Massenentlassungen - Richtlinie 98/59/EG - Beendigung von Arbeitsverträgen durch den Tod des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Rodríguez Mayor u.a.

    Vorabentscheidungsverfahren - Schutz der Arbeitnehmer - Massenentlassungen - Richtlinie 98/59/EG - Beendigung von Arbeitsverträgen durch den Tod des Arbeitgebers

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Superior de Justicia, Madrid (Spanien), eingereicht am 16. Juli 2008 - Ovidio Rodríguez Mayor, Pilar Pérez Boto, Pedro Gallego Morzillo, Alfonso Francisco Pérez, Juan Marcelino Gabaldón Morales, Marta María Maestro Campo und ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Superior de Justicia, Madrid, Spanien - Auslegung der Art. 1, 2, 3, 4 und 6 der Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen (ABl. L 225, S. 16) - ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2010, 103
  • NZA 2010, 151
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 10.09.2009 - C-44/08

    Akavan Erityisalojen Keskusliitto AEK u.a. - Vorabentscheidungsverfahren -

    Auszug aus EuGH, 10.12.2009 - C-323/08
    So hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass nach Art. 2 Abs. 1 und 3 sowie Art. 3 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 98/59 die Informations-, Konsultations- und Meldepflichten allein den Arbeitgeber treffen (vgl. Urteil vom 10. September 2009, Akavan Erityisalojen Keskusliitto AEK u. a., C-44/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 57).

    36 und 37, und Akavan Erityisalojen Keskusliitto AEK u. a., Randnr. 38).

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs geht hervor, dass die Richtlinie 98/59, ebenso wie zuvor die Richtlinie 75/129/EWG des Rates vom 17. Februar 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen (ABl. L 48, S. 29), nur eine Teilharmonisierung der Vorschriften über den Schutz der Arbeitnehmer bei Massenentlassungen vornimmt (vgl. in Bezug auf die Richtlinie 75/129, Urteil vom 8. Juni 1994, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-383/92, Slg. 1994, I-2479, Randnr. 25, und in Bezug auf die Richtlinie 98/59, Urteil Akavan Erityisalojen Keskusliitto AEK u. a., Randnr. 60) und dass sie nicht die Modalitäten der endgültigen Einstellung der Tätigkeiten eines Unternehmens, sondern das Verfahren harmonisiert, das bei Massenentlassungen anzuwenden ist (vgl. in Bezug auf die Richtlinie 75/129, Urteil vom 7. September 2006, Agorastoudis u. a., Randnr. 36).

  • EuGH, 12.10.2004 - C-55/02

    Kommission / Portugal

    Auszug aus EuGH, 10.12.2009 - C-323/08
    Der Gerichtshof hat den in Art. 1 Abs. 1 dieser Richtlinie verwendeten Ausdruck "Gründe, die nicht in der Person der Arbeitnehmer liegen" zwar weit ausgelegt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Oktober 2004, Kommission/Portugal, C-55/02, Slg. 2004, I-9387, Randnr. 49, und vom 7. September 2006, Agorastoudis u. a., C-187/05 bis C-190/05, Slg. 2006, I-7775, Randnr. 28).

    Schließlich steht der Auslegung, wonach der Begriff der Massenentlassung im Sinne der Richtlinie 98/59 die Beendigung von Arbeitsverträgen von mehreren Arbeitnehmern, deren Arbeitgeber eine natürliche Person ist, durch den Tod dieses Arbeitgebers nicht umfasst, nicht das Urteil Kommission/Portugal entgegen.

  • EuGH, 07.09.2006 - C-187/05

    Agorastoudis u.a. - Massenentlassungen - Richtlinie 75/129/EWG - Artikel 1 Absatz

    Auszug aus EuGH, 10.12.2009 - C-323/08
    Der Gerichtshof hat den in Art. 1 Abs. 1 dieser Richtlinie verwendeten Ausdruck "Gründe, die nicht in der Person der Arbeitnehmer liegen" zwar weit ausgelegt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Oktober 2004, Kommission/Portugal, C-55/02, Slg. 2004, I-9387, Randnr. 49, und vom 7. September 2006, Agorastoudis u. a., C-187/05 bis C-190/05, Slg. 2006, I-7775, Randnr. 28).

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs geht hervor, dass die Richtlinie 98/59, ebenso wie zuvor die Richtlinie 75/129/EWG des Rates vom 17. Februar 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen (ABl. L 48, S. 29), nur eine Teilharmonisierung der Vorschriften über den Schutz der Arbeitnehmer bei Massenentlassungen vornimmt (vgl. in Bezug auf die Richtlinie 75/129, Urteil vom 8. Juni 1994, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-383/92, Slg. 1994, I-2479, Randnr. 25, und in Bezug auf die Richtlinie 98/59, Urteil Akavan Erityisalojen Keskusliitto AEK u. a., Randnr. 60) und dass sie nicht die Modalitäten der endgültigen Einstellung der Tätigkeiten eines Unternehmens, sondern das Verfahren harmonisiert, das bei Massenentlassungen anzuwenden ist (vgl. in Bezug auf die Richtlinie 75/129, Urteil vom 7. September 2006, Agorastoudis u. a., Randnr. 36).

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus EuGH, 10.12.2009 - C-323/08
    34 und 35, und vom 6. März 2007, Placanica u. a., C-338/04, C-359/04 und C-360/04, Slg. 2007, I-1891, Randnr. 36).
  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

    Auszug aus EuGH, 10.12.2009 - C-323/08
    Weiter hat der Gerichtshof entschieden, dass die Konsultations- und Anzeigepflichten vor einer Entscheidung zur Kündigung von Arbeitsverträgen entstehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Januar 2005, Junk, C-188/03, Slg. 2005, I-885, Randnrn.
  • EuGH, 16.03.2006 - C-3/04

    Poseidon Chartering - Richtlinie 86/653/EWG - Selbständige Handelsvertreter -

    Auszug aus EuGH, 10.12.2009 - C-323/08
    Wenn sich der nationale Gesetzgeber jedoch dazu entschlossen hat, in den Begriff der Massenentlassung im Sinne dieser Richtlinie Fälle einzubeziehen, die auch nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, während er Fälle wie die des Ausgangsverfahrens davon ausgenommen hat, besteht ein unbestreitbares Gemeinschaftsinteresse daran, dass zur Vermeidung künftiger Auslegungsdivergenzen dieser Begriff und die mit ihm verbundenen gemeinschaftsrechtlichen Lösungen unabhängig davon, unter welchen Voraussetzungen sie herangezogen werden, einheitlich ausgelegt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. März 2006, Poseidon Chartering, C-3/04, Slg. 2006, I-2505, Randnrn.
  • EuGH, 19.09.2006 - C-506/04

    DIE BESTIMMUNGEN DES LUXEMBURGISCHEN RECHTS ÜBER DIE SPRACHKENNTNISSE, DIE

    Auszug aus EuGH, 10.12.2009 - C-323/08
    Der Gerichtshof ist jedoch befugt, dem nationalen Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die es diesem ermöglichen, über die Frage der Vereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht zu entscheiden (vgl. u. a. Urteile vom 19. September 2006, Wilson, C-506/04, Slg. 2006, I-8613, Randnrn.
  • EuGH, 08.06.1994 - C-383/92

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 10.12.2009 - C-323/08
    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs geht hervor, dass die Richtlinie 98/59, ebenso wie zuvor die Richtlinie 75/129/EWG des Rates vom 17. Februar 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen (ABl. L 48, S. 29), nur eine Teilharmonisierung der Vorschriften über den Schutz der Arbeitnehmer bei Massenentlassungen vornimmt (vgl. in Bezug auf die Richtlinie 75/129, Urteil vom 8. Juni 1994, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-383/92, Slg. 1994, I-2479, Randnr. 25, und in Bezug auf die Richtlinie 98/59, Urteil Akavan Erityisalojen Keskusliitto AEK u. a., Randnr. 60) und dass sie nicht die Modalitäten der endgültigen Einstellung der Tätigkeiten eines Unternehmens, sondern das Verfahren harmonisiert, das bei Massenentlassungen anzuwenden ist (vgl. in Bezug auf die Richtlinie 75/129, Urteil vom 7. September 2006, Agorastoudis u. a., Randnr. 36).
  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16

    Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv

    Soweit nach deutschem Recht über § 32 Abs. 2 BDSG der Beschäftigtendatenschutz gem. Absatz 1 der Bestimmung über den Anwendungsbereich der Richtlinie hinaus auch dann gilt, wenn es um eine nicht in dieser Weise automatisierte Verarbeitung bzw. nicht in einer Datei gespeicherte Daten geht, ändert dies indes nichts daran, dass § 32 Abs. 1 BDSG ebenso und zuvörderst Sachverhalte im Anwendungsbereich der Richtlinie regelt, und daher nur einheitlich richtlinienkonform ausgelegt werden kann (zur Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über Massenentlassungen vgl. EuGH 10. Dezember 2009 - C-323/08 - [Rodríguez Mayor ua.] Rn. 27, Slg. 2009, I-11621) .
  • BAG, 13.02.2020 - 6 AZR 146/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Hauptziel der MERL ist es, Massenentlassungen Konsultationen mit Arbeitnehmervertretern und die Unterrichtung der zuständigen Behörde vorangehen zu lassen (EuGH 21. Dezember 2016 - C-201/15 - [AGET Iraklis] Rn. 28; 10. Dezember 2009 - C-323/08 - [Rodríguez Mayor ua.] Rn. 44) .
  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinen nach der Entscheidung des Achten Senats ergangenen Urteilen vom 10. Dezember 2009 (- C-323/08 - [Rodríguez Mayor] Rn. 43 f., Slg. 2009, I-11621) und vom 3. März 2011 (- C-235/10 bis C-239/10 - [Claes] Rn. 56, NZA 2011, 337) das Hauptziel der MERL darin gesehen, Massenentlassungen Konsultationen mit Arbeitnehmervertretern und die Unterrichtung der zuständigen Behörde vorangehen zu lassen.
  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 223/19

    Datenschutzbeauftragter - Sonderkündigungsschutz

    bb) Nach Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 95/46/EG (RL 95/46/EG) wendet jeder Mitgliedstaat die Vorschriften, die er zur Umsetzung dieser Richtlinie erlässt, auf alle Verarbeitungen personenbezogener Daten an, die im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung ausgeführt werden, die der für die Verarbeitung Verantwortliche im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats besitzt (zur einheitlich richtlinienkonformen Auslegung auch bei überschießender Umsetzung einer Richtlinie: vgl. EuGH 10. Dezember 2009 - C-323/08 - [Rodriguez Mayor ua.] Rn. 27; BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 37, BAGE 159, 278) .
  • BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 601/14

    Rügen bei Massenentlassung - Präklusion nach § 6 KSchG

    aa) Hauptziel der MERL ist es, die sozioökonomischen Auswirkungen von Massenentlassungen aufzufangen, indem vor solchen Entlassungen Konsultationen mit Arbeitnehmervertretern erfolgen und die zuständige Behörde unterrichtet wird (vgl. EuGH 15. Februar 2007 - C-270/05 - [Athinaïki Chartopoiïa] Rn. 28, Slg. 2007, I-1499; 10. Dezember 2009 - C-323/08 - [Rodríguez Mayor ua.] Rn. 44, Slg. 2009, I-11621) .
  • BAG, 19.05.2022 - 2 AZR 467/21

    Massenentlassungsanzeige - Fehlen der sog. Soll-Angaben

    Das Tatbestandsmerkmal, dass ein Arbeitgeber Massenentlassungen "beabsichtigt", entspricht nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs einem Fall, in dem noch keine Entscheidung getroffen worden ist (EuGH 10. Dezember 2009 - C-323/08 - [Rodríguez Mayor ua.] Rn. 48; 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 36) .

    Die Anzeigepflichten entstehen nach seiner inzwischen gefestigten Auffassung vor einer Entscheidung des Arbeitgebers zur Kündigung von Arbeitsverträgen (EuGH 21. September 2017 - C-429/16 - [Ciupa ua.] Rn. 32; 21. September 2017 - C-149/16 - [Socha ua.] Rn. 29; 10. Dezember 2009 - C-323/08 - aaO; 10. September 2009 - C-44/08 - [Akavan Erityisalojen Keskusliitto AEK ua.] Rn. 38; 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 37) .

  • BAG, 19.03.2015 - 8 AZR 119/14

    Betriebsteilübergang - Massenentlassungsanzeige

    Im März 2011 - "vor einer Entscheidung" zur Kündigung von Arbeitsverträgen (zum Zeitpunkt der Anzeigepflichten nach der für die Auslegung von § 17 KSchG maßgebenden Richtlinie 98/59/EG: EuGH 10. Dezember 2009 - C-323/08 - [Rodríguez Mayor ua.] Rn. 48, Slg. 2009, I-11621; 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 44, Slg. 2005, I-885)  - beschäftigte sie nach den Feststellungen im Berufungsurteil mehr als 20 und weniger als 60, nämlich regelmäßig 31 Arbeitnehmer/innen.

    Entschließt sich der nationale Gesetzgeber, in den Begriff der Massenentlassung im Sinne der Richtlinie 98/59/EG Fälle einzubeziehen, die nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, sind Auslegungsdivergenzen der maßgebenden Begriffe durch eine einheitliche Auslegung zu vermeiden (EuGH 10. Dezember 2009 - C-323/08 - [Rodríguez Mayor ua.] Rn. 27 mwN, Slg. 2009, I-11621) .

    aa) Eine "Veranlassung des Arbeitgebers" iSv. § 17 Abs. 1 Satz 2 KSchG verlangt eine unmittelbare Willensäußerung des Arbeitgebers (EuGH 10. Dezember 2009 - C-323/08 - [Rodríguez Mayor ua.] Rn. 40, Slg. 2009, I-11621) .

  • EuGH, 22.02.2018 - C-103/16

    Schwangeren Arbeitnehmerinnen darf aufgrund einer Massenentlassung gekündigt

    Nach Art. 1 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 98/59 sind unter dem Begriff der Massenentlassung solche Entlassungen zu verstehen, die ein Arbeitgeber aus einem oder mehreren Gründen, die nicht in der Person der Arbeitnehmer liegen, vornimmt, sofern bestimmte quantitative und zeitliche Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. Urteil vom 10. Dezember 2009, Rodríguez Mayor u. a., C-323/08, EU:C:2009:770, Rn. 35).
  • BAG, 21.03.2012 - 6 AZR 596/10

    Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats zur Massenentlassungsanzeige

    Hauptziel der MERL ist im Hinblick auf die sozioökonomischen Auswirkungen von Massenentlassungen, solchen Entlassungen Konsultationen mit Arbeitnehmervertretern und die Unterrichtung der zuständigen Behörde vorangehen zu lassen (vgl. EuGH 15. Februar 2007 - C-270/05 - [Athinaïki Chartopoiïa] Rn. 28, Slg. 2007, I-1499; 10. Dezember 2009 - C-323/08 - [Rodríguez Mayor] Rn. 44, Slg. 2009, I-11621) .

    Die Konsultation mit den Arbeitnehmervertretern erstreckt sich auf die Möglichkeit, Massenentlassungen zu vermeiden oder zu beschränken, sowie auf die Möglichkeit, ihre Folgen durch soziale Begleitmaßnahmen, die insbesondere Hilfen für eine anderweitige Verwendung oder Umschulung der entlassenen Arbeitnehmer zum Ziel haben, zu mildern (vgl. EuGH 10. Dezember 2009 - C-323/08 - [Rodríguez Mayor] Rn. 43, aaO; 3. März 2011 - C-235/10 bis C-239/10 - [Claes] Rn. 56, NZA 2011, 337) .

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 5/12

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren

    Ein solcher Fall liegt bei der Stilllegung eines von einer natürlichen Person geführten Betriebs infolge des Tods des Arbeitgebers, der nach dem spanischen Recht die Beendigung der Arbeitsverträge zur Folge hat, vor (EuGH 10. Dezember 2009 - C-323/08 - [Rodgríguez Mayor] Rn. 44, Slg. 2009, I-11621) , nicht aber bei einer Betriebsstilllegung wie der von der Beklagten beabsichtigten.
  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 752/11

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren

  • BAG, 19.05.2022 - 2 AZR 424/21

    Massenentlassungsanzeige - Fehlen der sog. Soll-Angaben

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2015 - C-182/13

    Lyttle u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2015 - C-392/13

    Rabal Cañas - Richtlinie 98/59/EG - Art. 1 - Massenentlassungen - Begriff des

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2015 - C-80/14

    USDAW und Wilson

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2017 - C-103/16

    Nach Ansicht von Generalanwältin Sharpston ist eine Massenentlassung nicht immer

  • EuGH, 03.03.2011 - C-235/10

    Claes - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 98/59/EG -

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 772/11

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren

  • BAG, 21.03.2012 - 6 AZR 607/10

    Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats zur Massenentlassungsanzeige

  • BAG, 21.03.2012 - 6 AZR 601/10

    Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats zur Massenentlassungsanzeige

  • EuGH, 13.02.2014 - C-596/12

    Kommission / Italien

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 48/12

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren

  • EuGH, 11.11.2020 - C-300/19

    Marclean Technologies - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-175/16

    Hälvä u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2012 - C-583/10

    Nolan - Richtlinie 98/59/EG - Zulässigkeit - Schutz der Arbeitnehmer -

  • EuGH, 03.03.2011 - C-236/10

    Jeanjean - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 98/59/EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2020 - C-300/19

    Marclean Technologies - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik -

  • EuGH, 03.03.2011 - C-238/10

    Schneider - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 98/59/EG -

  • EuGH, 03.03.2011 - C-237/10

    Remy - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 98/59/EG -

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2009 - C-323/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,31523
Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2009 - C-323/08 (https://dejure.org/2009,31523)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.07.2009 - C-323/08 (https://dejure.org/2009,31523)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. Juli 2009 - C-323/08 (https://dejure.org/2009,31523)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Rodríguez Mayor u.a.

    Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Begriff - Beendigung des Arbeitsvertrags durch Tod, Zurruhesetzung oder Geschäfts- oder Handlungsunfähigkeit des Arbeitgebers

  • EU-Kommission PDF

    Rodríguez Mayor u.a.

    Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Begriff - Beendigung des Arbeitsvertrags durch Tod, Zurruhesetzung oder Geschäfts- oder Handlungsunfähigkeit des Arbeitgebers

  • EU-Kommission

    Rodríguez Mayor u.a.

    Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Begriff - Beendigung des Arbeitsvertrags durch Tod, Zurruhesetzung oder Geschäfts- oder Handlungsunfähigkeit des Arbeitgebers“

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 12.10.2004 - C-55/02

    Kommission / Portugal

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2009 - C-323/08
    Folglich ist nachvollziehbar, dass der Gerichtshof im Urteil Kommission/Portugal eine Vertragsverletzung Portugals bejaht hat, da Portugal, entgegen dem Wortlaut des neunten Erwägungsgrundes der Richtlinie 98/59, bei der Umsetzung der Richtlinie die in dieser vorgesehenen Verfahrenspflichten, zumindest was die aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung vorgenommene Beendigung des Arbeitsverhältnisses betrifft, nicht berücksichtigt hatte.

    6 - Urteil vom 12. Oktober 2004, Kommission/Portugal (C-55/02, Slg. 2004, I-9387).

    17 - Vgl. Dorssement, F., "Case C-55/02, Commission of the European Communities v. Portuguese Republic, judgment of the Second Chamber of the Court of Justice of 12 October 2004", in Common Market Law Rev. , 2006, S. 225 und 231.

  • EuGH, 07.09.2006 - C-187/05

    Agorastoudis u.a. - Massenentlassungen - Richtlinie 75/129/EWG - Artikel 1 Absatz

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2009 - C-323/08
    8 - Agorastoudis u. a. (C-187/05 bis C-190/05, Slg. 2006, I-7775).
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