Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1992

Rechtsprechung
   EuGH, 16.06.1993 - C-325/91   

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https://dejure.org/1993,1060
EuGH, 16.06.1993 - C-325/91 (https://dejure.org/1993,1060)
EuGH, Entscheidung vom 16.06.1993 - C-325/91 (https://dejure.org/1993,1060)
EuGH, Entscheidung vom 16. Juni 1993 - C-325/91 (https://dejure.org/1993,1060)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Frankreich / Kommission

    EWG-Vertrag, Artikel 173; Richtlinie 80/723 der Kommission, Artikel 5 Absatz 2; Mitteilung der Kommission vom 18. Oktober 1991
    1. Nichtigkeitsklage; Anfechtbare Handlungen; Handlungen, die Rechtswirkungen entfalten sollen; Mitteilung der Kommission, mit der nach deren Darstellung die Einzelheiten der Anwendung einer Richtlinie verdeutlicht werden sollen, die aber neue Pflichten für die ...

  • EU-Kommission

    Frankreich / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Nichtigerklärung einer Handlung der Kommission in Bezug auf öffentliche Unternehmen in der verarbeitenden Industrie; Angreifbarkeit einer Handlung mit der Nichtigkeitsklage; Erlassen eines Akts ohne Angabe einer Rechtsgrundlage

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Beihilfen: Mitteilung der Kommission

  • Judicialis

    EWGV Art. 92; ; EWGV Art. 93; ; Richtlinie 80/723/EWG vom 25.06.1980

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Handlungen, die Rechtswirkungen entfalten sollen - Mitteilung der Kommission, mit der nach deren Darstellung die Einzelheiten der Anwendung einer Richtlinie verdeutlicht werden sollen, die aber neue Pflichten für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1993, 789
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 31.03.1971 - 22/70

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 16.06.1993 - C-325/91
    9 Nach ständiger Rechtsprechung ist die Nichtigkeitsklage gegen alle Handlungen der Organe, die dazu bestimmt sind, Rechtswirkungen zu erzeugen, ohne Unterschied ihrer Rechtsnatur oder Form gegeben (Urteil vom 31. März 1971 in der Rechtssache 22/70, Kommission/Rat, Slg. 1971, 263, Randnr. 42).
  • EuG, 20.05.2010 - T-258/06

    Deutschland / Kommission - Auf öffentliche Aufträge anwendbare Vorschriften -

    Somit ist zu prüfen, ob die Mitteilung nur die Bestimmungen über den freien Warenverkehr, die Niederlassungsfreiheit, den freien Dienstleistungsverkehr, das Diskriminierungsverbot, die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit sowie die Regeln der Transparenz und der gegenseitigen Anerkennung erläutert, die für Aufträge gelten, die nicht oder nur teilweise unter die Vergaberichtlinien fallen, oder ob sie gegenüber diesen Bestimmungen, Grundsätzen und Regeln spezifische oder neue Verpflichtungen festlegt (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 16. Juni 1993, Frankreich/Kommission, C-325/91, Slg. 1993, I-3283, Randnr. 14, und vom 20. März 1997, Frankreich/Kommission, oben in Randnr. 25 angeführt, Randnr. 13).
  • EuGH, 24.11.2005 - C-138/03

    Italien / Kommission - Nichtigkeitsklage - Strukturfonds - Kofinanzierung -

    32 Nach ständiger Rechtsprechung ist die Nichtigkeitsklage gegen alle Handlungen der Organe gegeben, die dazu bestimmt sind, Rechtswirkungen zu erzeugen, ohne dass es auf ihre Rechtsnatur oder -form ankäme (Urteile vom 31. März 1971 in der Rechtssache 22/70, Kommission/Rat, Slg. 1971, 263, Randnr. 42, und vom 16. Juni 1993 in der Rechtssache C-325/91, Frankreich/Kommission, Slg. 1993, I-3283, Randnr. 9).

    35 Folglich ist die Begründetheit des Vorbringens der Kommission zusammen mit den durch den Rechtsstreit aufgeworfenen materiell-rechtlichen Fragen zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-57/95, Frankreich/Kommission, Slg. 1997, I-1627, Randnrn.

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Artikels 253 EG genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. Urteile vom 22. März 2001 in der Rechtssache C-17/99, Frankreich/Kommission, Slg. 2001, I-2481, Randnr. 36, und vom 7. März 2002 in der Rechtssache C-310/99, Italien/Kommission, Slg. 2002, I-2289, Randnr. 48).

  • EuG, 11.09.2002 - T-70/99

    Alpharma / Rat

    Unter diesen Umständen sei die angefochtene Verordnung für nichtig zu erklären, da der Rat gegen seine Verpflichtung verstoßen habe, die Rechtsgrundlage der angefochtenen Verordnung klar zu bezeichnen (Urteil des Gerichtshofes vom 16. Juni 1993 in der Rechtssache C-325/91, Frankreich/Kommission, Slg. 1993, I-3283, Randnr. 26).

    Diese Gebot verlangt, dass jede Maßnahme, die rechtliche Wirkungen erzeugen soll, ihre Bindungswirkung einer Bestimmung des Gemeinschaftsrechts entnimmt, die ausdrücklich als Rechtsgrundlage bezeichnet sein muss und die Rechtsform vorschreibt, in der die Maßnahme zu erlassen ist (Urteil Frankreich/Kommission, zitiert in vorstehender Randnr., Randnr. 26).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1992 - C-325/91   

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https://dejure.org/1992,22864
Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1992 - C-325/91 (https://dejure.org/1992,22864)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.12.1992 - C-325/91 (https://dejure.org/1992,22864)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1992 - C-325/91 (https://dejure.org/1992,22864)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Französische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Anfechtbare Handlung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 31.03.1971 - 22/70

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1992 - C-325/91
    Zum Begriff der anfechtbaren Handlung im Sinne von Artikel 173 Absatz 1 hat der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 31. März 1971 in der Rechtssache 22/70(3) ausgeführt, daß die Nichtigkeitsklage "gegen alle Handlungen der Organe, die dazu bestimmt sind, Rechtswirkungen zu erzeugen, ohne Unterschied ihrer Rechtsnatur oder Form zulässig sein [muß]".

    (3) ° Kommission/Rat (Slg. 1971, 263, Randnrn. 38 bis 43).

  • EuGH, 13.11.1991 - C-303/90

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1992 - C-325/91
    Diese Auffassung wurde durch das Urteil vom 9. Oktober 1990 in der Rechtssache C-366/88(4) und später durch das Urteil vom 13. November 1991 in der Rechtssache C-303/90(5) bestätigt; in der Tat hat der Gerichtshof sowohl die "Interne Dienstanweisung" als auch den "Verhaltenskodex" die den jeweiligen Streitgegenstand der genannten Rechtssachen bildeten als anfechtbare Rechtsakte angesehen, da sie dazu bestimmt waren, Rechtswirkungen zu erzeugen.

    (6) ° Urteil vom 13. November 1991 (a. a. O., Randnr. 34).

  • EuGH, 18.06.1970 - 74/69

    Hauptzollamt Bremen Freihafen / Krohn

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1992 - C-325/91
    (18) ° Hier sei auf den vom Gerichtshof aufgestellten Grundsatz hingewiesen, daß die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts ... nur durch im Rahmen des Vertrages ergangene förmliche Maßnahmen gewährleistet [wird] (Urteil vom 18. Juni 1970 in der Rechtssache 74/69, Krohn, Slg. 1970, 451, Randnr. 9).
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