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   EuGH, 02.06.1994 - C-326/91 P   

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https://dejure.org/1994,2546
EuGH, 02.06.1994 - C-326/91 P (https://dejure.org/1994,2546)
EuGH, Entscheidung vom 02.06.1994 - C-326/91 P (https://dejure.org/1994,2546)
EuGH, Entscheidung vom 02. Juni 1994 - C-326/91 P (https://dejure.org/1994,2546)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    De Compte / Parlament

    Beamtenstatut, Artikel 86 bis 89 und Anhang IX; Haushaltsordnung, Artikel 72
    1. Beamte; Disziplinarordnung; Einleitung eines Disziplinarverfahrens; Verjährungsfrist; Fehlen; Bestehen einer Frist für die Entlastung der Rechnungsführer; Unbeachtlich

  • EU-Kommission

    De Compte / Parlament

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 86 Abs. 1; ; Haushaltsordnung Art. 70 Abs. 1; ; Haushaltsordnung Art. 72

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Beamte - Disziplinarordnung - Einleitung eines Disziplinarverfahrens - Verjährungsfrist - Fehlen - Bestehen einer Frist für die Entlastung der Rechnungsführer - Unbeachtlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Frist für Entlastung der Rechnungsführer; Formelle Vorwürfe im Entlastungs- und Disziplinarverfahren; Bestimmung der Angemessenheit; Ermessensmißbrauch; Tatsachenwürdigung des Gerichtes; Disziplinarstrafen gegen Beamten

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuG, 17.10.1991 - T-26/89

    Henri de Compte gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Disziplinarordnung -

    Auszug aus EuGH, 02.06.1994 - C-326/91
    1 Der Rechtsmittelführer hat mit Schriftsatz, der am 16. Dezember 1991 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, ein Rechtsmittel gegen das Urteil vom 17. Oktober 1991 in der Rechtssache T-26/89 (de Compte/Parlament, Slg. 1991, II-781) eingelegt, mit dem das Gericht erster Instanz seine Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Präsidenten des Parlaments vom 18. Januar 1988 abgewiesen hat, mit der dieser in seiner Eigenschaft als Anstellungsbehörde gegen ihn die Disziplinarstrafe der Rückstufung von Besoldungsgruppe A 3, Dienstaltersstufe 8, in Besoldungsgruppe A 7, Dienstaltersstufe 6, verhängte.
  • EuGH, 24.01.1991 - C-27/90

    SITPA / ONIFLHOR

    Auszug aus EuGH, 02.06.1994 - C-326/91
    Unter diesen Umständen kann das festgestellte Redaktionsversehen nicht als Begründungsfehler angesehen werden, der es rechtfertigen würde, das angefochtene Urteil insoweit aufzuheben (vgl. in diesem Sinne, in bezug auf Verordnungen, Urteil vom 24. Januar 1991 in der Rechtssache C-27/90, SITPA, Slg. 1991, I-133, Randnr. 13).
  • EuGH, 20.06.1985 - 141/84

    De Compte / Parlament

    Auszug aus EuGH, 02.06.1994 - C-326/91
    Mit Urteil vom 20. Juni 1985 in der Rechtssache 141/84 (Slg. 1985, 1951) stellte der Gerichtshof fest, daß das Verfahren des Disziplinarrats mit einem wesentlichen Mangel behaftet war (Anhörung von Zeugen in Abwesenheit des Beschuldigten oder von dessen Verteidiger), und hob folglich die Entscheidung der Anstellungsbehörde auf.
  • EuGH, 18.12.2008 - C-16/06

    Éditions Albert René / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

    Folglich kann das von der Rechtsmittelführerin benannte Redaktionsversehen nicht als ein Begründungsfehler angesehen werden, der es rechtfertigen würde, das angefochtene Urteil in diesem Punkt aufzuheben (vgl. Urteil vom 2. Juni 1994, de Compte/Parlament, C-326/91 P, Slg. 1994, I-2091, Randnr. 96).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-496/99

    Kommission / CAS Succhi di Frutta

    68 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes bleiben, wenn einer der vom Gericht genannten Gründe den Tenor des Urteils trägt, mögliche Fehler einer in dem betreffenden Urteil ebenfalls angeführten weiteren Begründung für diesen Tenor jedenfalls ohne Wirkung, so dass der diesbezüglich geltend gemachte Rechtsmittelgrund nicht durchgreift und damit zurückzuweisen ist (u. a. Urteil vom 2. Juni 1994 in der Rechtssache C-326/91 P, De Compte/Parlament, Slg. 1994, I-2091, Randnr. 94, und Beschluss vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-49/96, Progoulis/Kommission, Slg. 1996, I-6803, Randnr. 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.1998 - C-2/98

    de Compte / Parlament

    7: Rechtssache C-326/91 P (de Compte, Slg. 1994, I-2091, Randnr. 2).

    10: Urteil in der Rechtssache C-326/91 P (zitiert in Fußnote 6, Randnr. 76).

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