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Rechtsprechung
   EuGH, 17.11.2011 - C-327/10   

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EuGH, 17.11.2011 - C-327/10 (https://dejure.org/2011,223)
EuGH, Entscheidung vom 17.11.2011 - C-327/10 (https://dejure.org/2011,223)
EuGH, Entscheidung vom 17. November 2011 - C-327/10 (https://dejure.org/2011,223)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Von einem Verbraucher mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats bei einer in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Bank abgeschlossener Hypothekendarlehensvertrag - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Hypotecní banka

    Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Von einem Verbraucher mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats bei einer in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Bank abgeschlossener Hypothekendarlehensvertrag - ...

  • EU-Kommission PDF

    Lindner

    Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Von einem Verbraucher mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats bei einer in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Bank abgeschlossener Hypothekendarlehensvertrag - ...

  • EU-Kommission

    Lindner

    Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Von einem Verbraucher mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats bei einer in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Bank abgeschlossener Hypothekendarlehensvertrag - ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen; Zuständigkeit eines mitgliedstaatlichen Gerichts für eine Klage gegen einen Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats befasst ist, dessen Wohnsitz diesem Gericht nicht ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Anwendungsbereich der EuGVVO - Feststellung des Verbrauchergerichtsstands

  • Betriebs-Berater

    Klage gegen Verbraucher mit unbekanntem Wohnsitz vor Gerichten des letzten bekannten Wohnsitzes möglich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen; Zuständigkeit eines mitgliedstaatlichen Gerichts für eine Klage gegen einen Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats befasst ist, dessen Wohnsitz diesem Gericht nicht ...

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Ist der aktuelle Wohnsitz eines Verbrauchers unbekannt, können die Gerichte des letzten bekannten Wohnsitzes zuständig sein, über eine Klage gegen ihn zu entscheiden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klagezuständigkeit bei unbekanntem Wohnsitz

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Durchführung gerichtlicher Verfahren auch gegen Personen mit aktuell nicht ermittelbarem Wohnsitz

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Klage gegen Verbraucher mit unbekanntem Wohnsitz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH zur gerichtlichen Zuständigkeit bei nicht bekanntem aktuellen Wohnsitz des Beklagten - Nicht auffindbarer neuer Wohnsitz darf Kläger nicht das Recht auf gerichtliches Verfahren nehmen

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Okresní soud v Chebu (Tschechische Republik) eingereicht am 5. Juli 2010 - Hypotecní banka, a.s./Udo Mike Lindner

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1199
  • ZIP 2011, 2377
  • EuZW 2012, 103
  • BB 2011, 2945
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 02.04.2009 - C-394/07

    Gambazzi - Brüsseler Übereinkommen - Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher

    Auszug aus EuGH, 17.11.2011 - C-327/10
    Nach diesen Ausführungen ist in Bezug auf die Erfordernisse, die im weiteren Verfahren zu beachten sind, darauf hinzuweisen, dass die Bestimmungen der Verordnung Nr. 44/2001 insgesamt das Bestreben zum Ausdruck bringen, sicherzustellen, dass im Rahmen der Ziele der Verordnung die Verfahren, die zum Erlass gerichtlicher Entscheidungen führen, unter Wahrung der Verteidigungsrechte durchgeführt werden (vgl. Urteile vom 21. Mai 1980, Denilauler, 125/79, Slg. 1980, 1553, Randnr. 13, und vom 2. April 2009, Gambazzi, C-394/07, Slg. 2009, I-2563, Randnr. 23).

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass das Bemühen, Fälle der Justizverweigerung zu vermeiden, mit denen ein Kläger wegen der Unmöglichkeit, den Beklagten ausfindig zu machen, konfrontiert wäre, ein solches Ziel des Allgemeininteresses darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil Gambazzi, Randnrn.

  • EuGH, 11.06.1985 - 49/84

    Debaecker / Bouwman

    Auszug aus EuGH, 17.11.2011 - C-327/10
    Im Gegensatz zur Lage des Beklagten, der, wenn er sich nicht wirksam verteidigen konnte, die Möglichkeit hat, die Wahrung der Verteidigungsrechte zu erwirken, indem er sich nach Art. 34 Nr. 2 der Verordnung Nr. 44/2001 gegen die Anerkennung der gegen ihn ergangenen Entscheidung wehrt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juni 1985, Debaecker und Plouvier, 49/84, Slg. 1985, 1779, Randnr. 11), läuft der Kläger nämlich Gefahr, dass ihm jede Klagemöglichkeit genommen wird.
  • EuGH, 01.03.2005 - C-281/02

    Owusu

    Auszug aus EuGH, 17.11.2011 - C-327/10
    Wie der Gerichtshof bereits in Bezug auf das Brüsseler Übereinkommen entschieden hat, kann sich der Auslandsbezug eines Rechtsverhältnisses daraus ergeben, dass die in einem Rechtsstreit in Rede stehende Situation Fragen hinsichtlich der Bestimmung der internationalen Zuständigkeit der Gerichte aufwerfen kann (Urteil vom 1. März 2005, Owusu, C-281/02, Slg. 2005, I-1383, Randnr. 26).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-189/08

    Zuid-Chemie - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen -

    Auszug aus EuGH, 17.11.2011 - C-327/10
    Dazu ist vorab zu bemerken, dass die Anwendung der Zuständigkeitsvorschriften dieser Verordnung ebenso wie die des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. 1972, L 299, S. 32) in der Fassung der Übereinkommen über den Beitritt neuer Mitgliedstaaten zu diesem Übereinkommen (im Folgenden: Brüsseler Übereinkommen), dessen Auslegung auch für die Verordnung Nr. 44/2001 gilt, soweit die Bestimmungen dieser Rechtsakte der Union als gleichwertig angesehen werden können (Urteil vom 16. Juli 2009, Zuid-Chemie, C-189/08, Slg. 2009, I-6917, Randnr. 18), einen Auslandsbezug erfordert.
  • EuGH, 05.02.2004 - C-18/02

    DFDS Torline

    Auszug aus EuGH, 17.11.2011 - C-327/10
    Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst festzustellen, dass die Verordnung Nr. 44/2001, wie das Brüsseler Übereinkommen, nicht die Vereinheitlichung aller Verfahrensregeln der Mitgliedstaaten zum Gegenstand hat, sondern die Verteilung der gerichtlichen Zuständigkeiten für Zivil- und Handelssachen im Verhältnis zwischen diesen Staaten und die Erleichterung der Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Februar 2004, DFDS Torline, C-18/02, Slg. 2004, I-1417, Randnr. 23).
  • EuGH, 21.05.1980 - 125/79

    Denilauler / Couchet

    Auszug aus EuGH, 17.11.2011 - C-327/10
    Nach diesen Ausführungen ist in Bezug auf die Erfordernisse, die im weiteren Verfahren zu beachten sind, darauf hinzuweisen, dass die Bestimmungen der Verordnung Nr. 44/2001 insgesamt das Bestreben zum Ausdruck bringen, sicherzustellen, dass im Rahmen der Ziele der Verordnung die Verfahren, die zum Erlass gerichtlicher Entscheidungen führen, unter Wahrung der Verteidigungsrechte durchgeführt werden (vgl. Urteile vom 21. Mai 1980, Denilauler, 125/79, Slg. 1980, 1553, Randnr. 13, und vom 2. April 2009, Gambazzi, C-394/07, Slg. 2009, I-2563, Randnr. 23).
  • EuGH, 25.10.2011 - C-509/09

    Die Opfer mittels des Internets begangener Persönlichkeitsverletzungen können

    Auszug aus EuGH, 17.11.2011 - C-327/10
    Zunächst entspricht sie nämlich dem mit der Verordnung Nr. 44/2001 verfolgten Zweck, den Rechtsschutz der in der Union ansässigen Personen in der Weise zu verbessern, dass ein Kläger ohne Schwierigkeiten festzustellen vermag, welches Gericht er anrufen kann, und ein Beklagter vorhersehen kann, vor welchem Gericht er verklagt werden kann (vgl. u. a. Urteil vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a., C-509/09 und C-161/10, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 50).
  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 252/12

    Arbeitsvertragsschluss in deutscher Sprache - ausländischer Arbeitnehmer

    b) Die Anwendung der Zuständigkeitsvorschriften der EuGVVO erfordert einen Auslandsbezug (EuGH 17. November 2011 - C-327/10 - [Lindner] Rn. 29, Slg. 2011, I-11543) .
  • BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 698/15

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Gewöhnlicher Arbeitsort des Klägers ist W. Der für die Anwendung der Verordnung erforderliche Auslandsbezug (vgl. EuGH 17. November 2011 - C-327/10 - [Lindner] Rn. 29, Slg. 2011, I-11543; BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 21) ergibt sich daraus, dass die beklagte Republik ein ausländischer Staat ohne "Sitz" im Inland ist.
  • BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 962/13

    Staatenimmunität - drittstaatliche Eingriffsnormen

    Gewöhnlicher Arbeitsort des Klägers ist N. Der für die Anwendung der EuGVVO erforderliche Auslandsbezug (dazu EuGH 17. November 2011 - C-327/10 - [Lindner] Rn. 29, Slg. 2011, I-11543; BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11 - Rn. 21) ergibt sich daraus, dass die Beklagte ein ausländischer Staat ohne "Sitz" im Inland ist (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 21) .
  • BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 228/21

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - Auslandsbezug

    Der für die Anwendung der Brüssel-Ia-VO erforderliche Auslandsbezug (vgl. EuGH 17. November 2011 - C-327/10 - [Hypotecní banka] Rn.  29; BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11 - Rn. 21 jeweils zur EuGVVO) ergibt sich daraus, dass die Klägerin ihren Wohnsitz in Frankreich hat (BAG 7. Mai 2020 - 2 AZR 692/19 - Rn. 16 f.) .
  • BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 692/19

    Kündigung eines Flugbegleiters - Anwendbarkeit deutschen Rechts - § 18 BEEG als

    bb) Der für ihre Anwendung erforderliche Auslandsbezug (vgl. EuGH 17. November 2011 - C-327/10 - [ Hypotecní banka ] Rn. 29; BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11 - Rn. 21; jeweils zur EuGVVO) ergibt sich daraus, dass der Kläger seinen Wohnsitz in einem Drittstaat hat (vgl. EuGH 1. März 2005 - C-281/02 - Rn. 26, zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968 - BGBl. 1972 II S. 774; im Folgenden: EuGVÜ, dem Vorgängervertrag zur EuGVVO) .
  • EuGH, 15.03.2012 - C-292/10

    G - Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und

    Hierzu ist zum einen darauf hinzuweisen, dass, wenn der Wohnsitz des beklagten Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats den Umständen nach unbekannt ist, die Anwendung der einheitlichen Zuständigkeitsvorschriften der Verordnung Nr. 44/2001 anstelle der in den verschiedenen Mitgliedstaaten geltenden Zuständigkeitsvorschriften dem Erfordernis der Rechtssicherheit und dem mit dieser Verordnung verfolgten Zweck entspricht, den Rechtsschutz der in der Union ansässigen Personen in der Weise zu verbessern, dass ein Kläger ohne Schwierigkeiten festzustellen vermag, welches Gericht er anrufen kann, und ein Beklagter vorhersehen kann, vor welchem Gericht er verklagt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. November 2011, Hypotecní banka, C-327/10, Slg. 2011, I-11543, Randnr. 44).

    Zum anderen ist die Wendung "kein Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats" in Art. 4 Abs. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 dahin zu verstehen, dass die Anwendung der innerstaatlichen anstelle der einheitlichen Zuständigkeitsvorschriften nur dann zulässig ist, wenn das angerufene Gericht über beweiskräftige Indizien verfügt, die den Schluss zulassen, dass der Beklagte, ein Unionsbürger, der im Mitgliedstaat dieses Gerichts keinen Wohnsitz hat, einen solchen tatsächlich außerhalb des Unionsgebiets hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Hypotecní banka, Randnr. 42).

    Insoweit ist zunächst zu beachten, dass die Verordnung Nr. 44/2001 - wie das Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. 1972, L 299, S. 32) in der Fassung der Übereinkommen über den Beitritt neuer Mitgliedstaaten zu diesem Übereinkommen - nicht die Vereinheitlichung aller Verfahrensregeln der Mitgliedstaaten zum Gegenstand hat, sondern die Verteilung der gerichtlichen Zuständigkeiten für Zivil- und Handelssachen im Verhältnis zwischen diesen Staaten und die Erleichterung der Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen (Urteil Hypotecní banka, Randnr. 37).

    Insoweit ist zu beachten, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass das Bemühen, Fälle der Justizverweigerung zu vermeiden, mit denen ein Kläger wegen der Unmöglichkeit, den Beklagten ausfindig zu machen, konfrontiert wäre, ein solches Ziel des Allgemeininteresses darstellt (Urteil Hypotecní banka, Randnr. 51).

    Zu diesem Zweck muss sich das angerufene Gericht vergewissern, dass alle Nachforschungen, die der Sorgfaltsgrundsatz und der Grundsatz von Treu und Glauben gebieten, vorgenommen worden sind, um den Beklagten ausfindig zu machen (vgl. Urteil Hypotecní banka, Randnr. 52).

    Diese Beeinträchtigung ist jedoch im Hinblick auf das Recht des Klägers auf einen effektiven Rechtsschutz gerechtfertigt, da dieses Recht ohne eine solche Zustellung lediglich auf dem Papier stünde (vgl. Urteil Hypotecní banka, Randnr. 53).

    Im Gegensatz zur Lage des Beklagten, der, wenn er sich nicht wirksam verteidigen konnte, die Möglichkeit hat, für die Wahrung der Verteidigungsrechte zu sorgen, indem er sich nach Art. 34 Nr. 2 der Verordnung Nr. 44/2001 gegen die Anerkennung der gegen ihn ergangenen Entscheidung wehrt, läuft der Kläger nämlich Gefahr, dass ihm jede Klagemöglichkeit genommen wird (vgl. Urteil Hypotecní banka, Randnr. 54).

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 348/11

    Keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung

    Der für die Anwendung der EuGVVO erforderliche Auslandsbezug (vgl. dazu EuGH 17. November 2011 - C-327/10 - [Lindner] Rn. 29, NJW 2012, 1199) ergibt sich daraus, dass die sog. Beklagten zu 1.
  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

    Der für die Anwendung der EuGVVO erforderliche Auslandsbezug (vgl. dazu EuGH 17. November 2011 - C-327/10 - [Lindner] Rn. 29) ergibt sich daraus, dass die Beklagte zu 1.
  • EuGH, 25.10.2012 - C-133/11

    Folien Fischer und Fofitec - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts -

    Zweitens ist zum einen darauf hinzuweisen, dass die Verordnung Nr. 44/2001 einen der Rechtssicherheit dienenden Zweck verfolgt, der darin besteht, den Rechtsschutz der in der Europäischen Union ansässigen Personen in der Weise zu verbessern, dass ein Kläger ohne Schwierigkeiten festzustellen vermag, welches Gericht er anrufen kann, und ein Beklagter bei vernünftiger Betrachtung vorhersehen kann, vor welchem Gericht er verklagt werden kann (vgl. u. a. Urteil vom 23. April 2009, Falco Privatstiftung und Rabitsch, C-533/07, Slg. 2009, I-3327, Randnr. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 17. November 2011, Hypotecní banka, C-327/10, Slg. 2011, I-11543, Randnr. 44).
  • BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 207/15

    Staatenimmunität - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

    Der für ihre Anwendung erforderliche Auslandsbezug (vgl. dazu EuGH 17. November 2011 - C-327/10 - [Hypote c ni banka] Rn. 29, Slg. 2011, I-11543; BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11 - Rn. 21) ergibt sich daraus, dass die Beklagte zu 1.
  • BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 55/19

    Internationale Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

  • EuGH, 11.09.2014 - C-112/13

    A - Art. 267 AEUV - Nationale Verfassung - Obligatorisches Zwischenverfahren zur

  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 253/11

    Grenzüberschreitende Insolvenz - Administrator

  • OLG Braunschweig, 10.06.2020 - 3 W 6/18

    Schadensersatzansprüche wegen angeblich pflichtwidrig unterlassener

  • AG Königswinter, 24.06.2015 - 3 C 35/15

    Örtliche Gerichtszuständigkeit bei Minderungsbegehren bezüglich Pauschalreise ins

  • BAG, 20.10.2017 - 2 AZR 783/16

    Staateninsolvenz - Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung

  • BGH, 12.05.2020 - XI ZR 371/18

    Vorabentscheidungsersuchen: "Ausüben" i.S.d. Luganer Übereinkommens 2007;

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 5/12

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.10.2023 - C-566/22

    Inkreal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

  • OLG München, 19.06.2012 - 5 U 1150/12

    Internationale Zuständigkeit: Bestimmung des Verbrauchergerichtsstands in

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 752/11

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-774/22

    FTI Touristik (Élément d'extranéité) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der

  • EuGH, 03.09.2020 - C-98/20

    mBank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des

  • BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 525/14

    Internationale Zuständigkeit - Gerichtsstandsvereinbarung

  • EuGH, 30.09.2021 - C-296/20

    Commerzbank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 608/11

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

  • EuGH, 25.02.2021 - C-804/19

    Markt24 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit und

  • EuGH, 19.12.2013 - C-9/12

    Corman-Collins - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen -

  • LAG Düsseldorf, 27.08.2015 - 3 Sa 140/15

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Lehrers an einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2017 - C-498/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek kann sich Herr Schrems hinsichtlich der

  • BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 960/11

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener

  • LAG Düsseldorf, 10.01.2017 - 3 Sa 736/15

    Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Gerichtsstandsvereinbarung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2015 - 26 Sa 1513/14

    Luftverkehrsbetrieb als Betrieb iSd. KSchG - Anwendbarkeit des § 15 KSchG auf

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 78/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-296/20

    Commerzbank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

  • LAG Düsseldorf, 17.11.2020 - 3 Sa 285/19

    Ersatzfähigkeit eines Steuerschadens bei unberechtigter Kündigung und

  • EuGH, 31.05.2018 - C-306/17

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  • BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 77/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 772/11

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  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2024 - C-339/22

    BSH Hausgeräte

  • BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 110/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener

  • BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 80/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener

  • LG Mainz, 10.06.2020 - 3 O 105/18

    Reisevertrag / Haushaltsführungsschaden / Zuständigkeit

  • BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 76/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 79/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an griechischer Schule

  • BayObLG, 12.09.2019 - 1 AR 67/19

    Gerichtsstandsbestimmung bei einem Streitgenossen mit unbekanntem Aufenthalt

  • AG Nürnberg, 07.12.2022 - 23 C 3359/22

    Vorlagefrage zur örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts bei sog. "unechten

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 48/12

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2014 - C-112/13

    A - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung (EG) Nr.

  • OLG Celle, 05.05.2022 - 10 WF 51/22
  • BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 46/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener

  • OLG Celle, 08.02.2023 - 10 UF 153/22

    Anerkennung einer unter fiktiver Zustellung des verfahrenseinleitenden

  • BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 238/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 81/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an griechischer Schule

  • LAG Hessen, 27.04.2023 - 11 Sa 766/22

    Erfolglose Klage eines bei einem US-amerikanischen Luftfahrtunternehmen

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2015 - C-297/14

    Hobohm - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-709/19

    Vereniging van Effectenbezitters - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EU)

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-484/15

    Zulfikarpasic

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2016 - C-108/16

    Dworzecki - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren -

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2015 - C-49/14

    Finanmadrid E.F.C. - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-215/15

    Gogova - Zuständigkeit der Gerichte eines Mitgliedstaats in Verfahren betreffend

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-270/17

    Tupikas

  • OLG Düsseldorf, 15.02.2023 - U (Kart) 6/22
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EuGH, 16.01.2012 - C-327/10 (https://dejure.org/2012,1333)
EuGH, Entscheidung vom 16.01.2012 - C-327/10 (https://dejure.org/2012,1333)
EuGH, Entscheidung vom 16. Januar 2012 - C-327/10 (https://dejure.org/2012,1333)
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Volltextveröffentlichung

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Okresní soud v Chebu - Auslegung von Art. 81 AEUV sowie der Art. 16 Abs. 2, 17 Nr. 3 und 24 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von ...

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-327/10   

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Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-327/10 (https://dejure.org/2011,6480)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.09.2011 - C-327/10 (https://dejure.org/2011,6480)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. September 2011 - C-327/10 (https://dejure.org/2011,6480)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Hypotecní banka

    Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Bestellung eines Prozesspflegers für einen Verbraucher, dessen Wohnsitz nicht bekannt ist - Regeln über die internationale Zuständigkeit - Anwendbarkeit - Art. 24 der Verordnung Nr. 44/2001 - Einlassung durch einen ohne den Willen und das ...

  • EU-Kommission PDF
  • EU-Kommission

    Lindner

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 16.07.2009 - C-189/08

    Zuid-Chemie - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-327/10
    11 - Zur grundsätzlichen Übertragbarkeit dieser Rechtsprechung siehe Urteile vom 16. Juli 2009, Zuid-Chemie (C-189/08, Slg. 2009, I-6917, Randnr. 18), und vom 14. Mai 2009, 11singer (C-180/06, Slg. 2009, I-3961, Randnr. 41).

    20 - Urteile vom 16. Juli 2009, Zuid-Chemie (C-189/08, Slg. 2009, I-6917, Randnr. 17), vom 2. Oktober 2008, Hassett und Doherty (C-372/07, Slg. 2008, I-7403, Randnr. 17), und vom 23. April 2009, Draka NK Cables u. a. (C-167/08, Slg. 2009, I-3477, Randnr. 19).

  • EuGH, 20.05.2010 - C-111/09

    CPP Vienna Insurance Group - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Klage eines

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-327/10
    15 - Urteil vom 20. Mai 2010, CPP Vienna Insurance Group (C-111/09, Slg. 2010, I-0000, Randnrn.

    24 - Ebd., Randnr. 18. Nicht unerwähnt bleiben soll in diesem Zusammenhang das Urteil CPP Vienna Insurance Group (bereits in Fn. 15 angeführt, Randnr. 33).

  • EuGH, 01.03.2005 - C-281/02

    Owusu

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-327/10
    10 - Urteil vom 1. März 2005, Owusu (C-281/02, Slg. 2005, I-1383, Randnr. 25 f.).

    12 - Urteil Owusu (bereits in Fn. 10 angeführt, Randnr. 25).

  • EuGH, 02.04.2009 - C-394/07

    Gambazzi - Brüsseler Übereinkommen - Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-327/10
    48 - Zu den Voraussetzungen für die Rechtfertigung eines solchen Eingriffs siehe Art. 52 Abs. 1 der Charta sowie Urteil vom 2. April 2009, Gambazzi (C-394/07, Slg. 2009, I-2563, Randnrn.
  • EuGH, 23.04.2009 - C-167/08

    Draka NK Cables u.a. - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-327/10
    20 - Urteile vom 16. Juli 2009, Zuid-Chemie (C-189/08, Slg. 2009, I-6917, Randnr. 17), vom 2. Oktober 2008, Hassett und Doherty (C-372/07, Slg. 2008, I-7403, Randnr. 17), und vom 23. April 2009, Draka NK Cables u. a. (C-167/08, Slg. 2009, I-3477, Randnr. 19).
  • EuGH, 24.06.1981 - 150/80

    Elefanten Schuh GmbH / Jacqmain

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-327/10
    21 - Urteil vom 24. Juni 1981, Elefanten Schuh (150/80, Slg. 1981, 1671, Randnr. 16).
  • EuGH, 04.06.2009 - C-243/08

    DAS NATIONALE GERICHT MUSS DIE MISSBRÄUCHLICHKEIT EINER KLAUSEL IN EINEM VERTRAG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-327/10
    38 - Siehe Urteile vom 4. Juni 2009, Pannon (C-243/08, Slg. 2009, I-4713, Randnrn.
  • EuGH, 01.04.2004 - C-237/02

    Freiburger Kommunalbauten

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-327/10
    35 - Urteil vom 1. April 2004, Freiburger Kommunalbauten (C-237/02, Slg. 2004, I-3403, Randnr. 19).
  • EuGH, 09.11.2010 - C-137/08

    VB Pénzügyi Lízing - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-327/10
    42 f.), und vom 9. November 2010, VB Pénzügyi Lízing (C-137/08, Slg. 2010, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 27.06.2000 - C-240/98

    Océano Grupo Editorial

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-327/10
    In diesen Urteilen ist der Gerichtshof von seiner im Urteil vom 27. Juni 2000, 0céano Grupo Editorial und Salvat Editores (C-240/98 bis C-244/98, Slg. 2000, I-4941, Randnrn.
  • EuGH, 16.07.1992 - C-187/91

    Belgischer Staat / Belovo

  • EuGH, 02.10.2008 - C-372/07

    Hassett und Doherty - Gerichtliche Zuständigkeit - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 -

  • EuGH, 10.10.1996 - C-78/95

    Hendrikman und Feyen / Magenta Druck & Verlag

  • EuGH, 28.02.1984 - 294/82

    Einberger / Hauptzollamt Freiburg

  • EuGH, 15.03.2012 - C-292/10

    G - Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und

  • EuGH, 14.05.2009 - C-180/06

    Ilsinger - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr.

  • EuGH, 07.03.1995 - C-68/93

    Shevill u.a. / Presse Alliance

  • EuGH, 11.06.1985 - 49/84

    Debaecker / Bouwman

  • EuGH, 05.02.2004 - C-18/02

    DFDS Torline

  • EuGH, 15.05.1990 - 365/88

    Hagen / Zeehaghe

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-296/20

    Commerzbank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Weder im Vorbringen der Parteien noch in den Schlussanträgen der Generalanwältin Trstenjak (C-327/10, EU:C:2011:561) wurde auf diese besonderen Gesichtspunkte eingegangen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2015 - C-580/13

    Coty Germany - Geistiges und gewerbliches Eigentum - Verkauf nachgeahmter Waren -

    In den Schlussanträgen der Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Hypotecni banka (C-327/10, EU:C:2011:561) heißt es hierzu: "Würde ein Kläger gegen einen Beklagten, der auch nach Vornahme aller Nachforschungen, welche die Sorgfalt sowie Treu und Glauben gebieten, nicht erreicht werden kann, keine Klage einlegen können, so drohte das Recht des Klägers auf effektiven Rechtsschutz völlig ausgehöhlt zu werden" (Nr. 131).
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