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   EuGH, 06.10.2005 - C-328/04   

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https://dejure.org/2005,15698
EuGH, 06.10.2005 - C-328/04 (https://dejure.org/2005,15698)
EuGH, Entscheidung vom 06.10.2005 - C-328/04 (https://dejure.org/2005,15698)
EuGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2005 - C-328/04 (https://dejure.org/2005,15698)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Vajnai

    Vorabentscheidungsersuchen - Auslegung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung - Nationale Bestimmung, die unter Strafandrohung den Gebrauch eines aus einem fünfzackigen roten Stern bestehenden Symbols in der Öffentlichkeit verbietet - Unzuständigkeit des Gerichtshofes

  • EU-Kommission PDF

    Vajnai

    Vorabentscheidungsersuchen - Auslegung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung - Nationale Bestimmung, die unter Strafandrohung den Gebrauch eines aus einem fünfzackigen roten Stern bestehenden Symbols in der Öffentlichkeit verbietet - Unzuständigkeit des Gerichtshofes

  • EU-Kommission

    Vajnai

    Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Verträge

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung; Strafbarkeit des Gebrauchs "totalitärer Symbole" in der Öffentlichkeit in Ungarn; Zuständigkeit des Gerichtshofes

  • Judicialis

    EU Art. 6; ; Richtlinie 2000/43/EG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EU Art. 6; Richtlinie 2000/43/EG
    Vorabentscheidungsersuchen - Auslegung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung - Nationale Bestimmung, die unter Strafandrohung den Gebrauch eines aus einem fünfzackigen roten Stern bestehenden Symbols in der Öffentlichkeit verbietet - Unzuständigkeit des Gerichtshofes; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Vajnai

    Vorabentscheidungsersuchen - Auslegung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung - Nationale Bestimmung, die unter Strafandrohung den Gebrauch eines aus einem fünfzackigen roten Stern bestehenden Symbols in der Öffentlichkeit verbietet - Unzuständigkeit des Gerichtshofes

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Fövárosi Bíróság (Ungarn) vom 24. Juni 2004 in dem Strafverfahren gegen Attila Vajnai.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Fövárosi Bíróság - Auslegung von Artikel 6 EU und des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung im Hinblick auf nationale Rechtsvorschriften, wonach die Zurschaustellung des aus einem fünfzackigen roten Stern bestehenden Emblems in der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 29.05.1997 - C-299/95

    Kremzow / Republik Österreich

    Auszug aus EuGH, 06.10.2005 - C-328/04
    12 Nach ständiger Rechtsprechung hat der Gerichtshof im Vorabentscheidungsverfahren dann, wenn eine nationale Regelung in den Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts fällt, dem vorlegenden Gericht alle Auslegungshinweise zu geben, die es benötigt, um die Vereinbarkeit dieser Regelung mit den Grundrechten beurteilen zu können, deren Wahrung der Gerichtshof sichert (vgl. Urteil vom 29. Mai 1997 in der Rechtssache C-299/95, Kremzow, Slg. 1997, I-2629, Randnr. 15).

    13 Hinsichtlich einer Regelung, die nicht in den Bereich des Gemeinschaftsrechts fällt, und wenn der Gegenstand des Verfahrens keinen Bezug zu einer der von den Bestimmungen der Verträge in Betracht gezogenen Situationen aufweist, besitzt der Gerichtshof diese Zuständigkeit dagegen nicht (vgl. oben zitiertes Urteil Kremzow, Randnrn.

  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 352/05

    Altersdiskriminierung in der betrieblichen Altersversorgung

    Nur dann erteilt der Gerichtshof den nationalen Gerichten Anwendungshinweise (6. Oktober 2005 - C-328/04 - [Vajnai] Rn. 12, 13).
  • BFH, 19.03.2013 - VII R 6/12

    Keine Zollpräferenzen gemäß Assoziierungsabkommen EG-Israel für im Westjordanland

    Wirtschaftsbeteiligte, die Ursprungsnachweise vorlegten, um für Waren mit Ursprung (u.a.) im Westjordanland eine Präferenzbehandlung zu erwirken, hätten alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, weil aus der Überführung der Waren in den zollrechtlich freien Verkehr eine Zollschuld entstehen könne (Hinweis an die Einführer - Einfuhren aus Israel in die Gemeinschaft, 2001/C 328/04, ABlEG 2001, Nr. C 328/6).
  • EuGH, 19.06.2008 - C-104/08

    Kurt - Art. 92 § 1 und Art. 104 § 3 der Verfahrensordnung - Grundfreiheiten -

    Nach ständiger Rechtsprechung hat der Gerichtshof im Vorabentscheidungsverfahren dann, wenn eine nationale Regelung in den Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts fällt, dem vorlegenden Gericht alle Auslegungshinweise zu geben, die es benötigt, um die Vereinbarkeit dieser Regelung mit dem Gemeinschaftsrecht beurteilen zu können, dessen Wahrung der Gerichtshof sichert (Urteil vom 29. Mai 1997, Kremzow, C-299/95, Slg. 1997, I-2629, Randnr. 15; Beschlüsse vom 6. Oktober 2005, Vajnai, C-328/04, Slg. 2005, I-8577, Randnr. 12 vom 25. Januar 2007, Kovalský, C-302/06, Randnr. 19, und Polier, Randnr. 10).

    15 und 16, sowie die Beschlüsse Vajnai, Randnr. 13, Kovalský, Randnr. 20, und Polier, Randnr. 11).

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