Rechtsprechung
EuGH, 28.10.1999 - C-328/96 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche Bauaufträge - Zulässigkeit - Vereinbarkeit der Ausschreibungsbedingungen mit dem Gemeinschaftsrecht - Fehlende Veröffentlichung einer Ausschreibung im Amtsblatt
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Österreich
- EU-Kommission
Kommission / Autriche
EG-Vertrag, Artikel 169 [jetzt Artikel 226 EG]
1 Vertragsverletzungsverfahren - Vorverfahren - Gegenstand - Mit Gründen versehene Stellungnahme - Inhalt
- EU-Kommission
Kommission / Autriche
- Wolters Kluwer
Vertragsverletzung Österreichs wegen Verstoßes gegen ihre Verpflichtungen aus den Richtlinien 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge; Neubau des niederösterreichischen Landhaus- und Kulturbezirks in St. ...
- Judicialis
Richtlinien 93/37/EWG; ; Richtlinien 89/665/EWG
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
NÖPLAN-Urteil des EuGH
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Fehlerhaftigkeit eines Vergabeverfahrens
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 30 EG-Vertrag (jetzt Artikel 28 EG) und Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1999 - C-328/96
- EuGH, 28.10.1999 - C-328/96
Papierfundstellen
- NVwZ 2000, 427 (Ls.)
- NVwZ 2001, 3 (Ls.)
- NZBau 2000, 150
Wird zitiert von ... (27) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 11.06.1998 - C-206/96
Kommission / Luxemburg
Auszug aus EuGH, 28.10.1999 - C-328/96
Daher kann die Klage nicht auf andere als die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme angeführten Rügen gestützt werden (vgl. Urteil vom 11. Juni 1998 in der Rechtssache C-206/96, Kommission/Luxemburg, Slg. 1998, I-3401, Randnr. 13).Die Kommission ist zwar nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. Urteil Kommission/Portugal, Randnr. 22) nicht verpflichtet, in der mit Gründen versehenen Stellungnahme die zur Abstellung eines rechtswidrigen Verhaltens zu ergreifenden Maßnahmen anzugeben; dies bedeutet jedoch nicht, daß sie nicht verpflichtet wäre, darin die Rügen anzugeben, die Gegenstand ihrer Klage sein werden (vgl. in diesem Sinn Urteil Kommission/Luxemburg, Randnr. 13).
- EuGH, 17.12.1998 - C-353/96
Kommission / Irland
Auszug aus EuGH, 28.10.1999 - C-328/96
Soweit sich die österreichische Regierung auf Artikel 3 Absatz 3 der Richtlinie 89/665 stützt, ist festzustellen, daß das besondere Verfahren nach dieser Richtlinie Präventivcharakter hat; weder nimmt es seinen Bereich von den Befugnissen der Kommission aus Artikel 169 EG-Vertrag aus, noch ersetzt es diese (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-353/96, Kommission/Irland, Slg. 1998, I-8565, Randnr. 22).Zu der Frage, ob die Republik Österreich für das Verhalten der NÖPLAN als öffentlicher Auftraggeber verantwortlich gemacht werden kann, genügt der Hinweis, daß die Gemeinschaftsvorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge ihrer praktischen Wirksamkeit beraubt würden, wenn das Verhalten eines öffentlichen Auftraggebers wie der NÖPLAN dem betreffenden Mitgliedstaat nicht zuzurechnen wäre (vgl. in diesem Sinn das Urteil Kommission/Irland, Randnr. 23).
- EuGH, 11.07.1991 - C-247/89
Kommission / Portugal
Auszug aus EuGH, 28.10.1999 - C-328/96
Die Kommission macht allerdings geltend, es reiche aus, daß sie die österreichische Regierung in der mit Gründen versehenen Stellungnahme aufgefordert habe, "alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die dargestellten Verletzungen abzustellen", da die Kommission nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-247/89, Kommission/Portugal, Slg. 1991, I-3659, Randnr. 22) nicht verpflichtet sei, in der mit Gründen versehenen Stellungnahme die zur Abstellung eines rechtswidrigen Verhaltens zu ergreifenden Maßnahmen anzugeben.Die Kommission ist zwar nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. Urteil Kommission/Portugal, Randnr. 22) nicht verpflichtet, in der mit Gründen versehenen Stellungnahme die zur Abstellung eines rechtswidrigen Verhaltens zu ergreifenden Maßnahmen anzugeben; dies bedeutet jedoch nicht, daß sie nicht verpflichtet wäre, darin die Rügen anzugeben, die Gegenstand ihrer Klage sein werden (vgl. in diesem Sinn Urteil Kommission/Luxemburg, Randnr. 13).
- EuGH, 02.02.1988 - 293/85
Kommission / Belgien
Auszug aus EuGH, 28.10.1999 - C-328/96
Sehr kurze Fristen können daher unter besonderen Umständen gerechtfertigt sein, insbesondere, wenn einer Vertragsverletzung schnell begegnet werden muß oder wenn der betroffene Mitgliedstaat den Standpunkt der Kommission schon vor Einleitung des vorprozessualen Verfahrens vollständig kennt (Urteil vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 293/85, Kommission/Belgien, Slg. 1988, 305, Randnr. 14).
- EuGH, 15.10.2009 - C-275/08
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Dieser Grundsatz gilt auch im Bereich des öffentlichen Auftragswesens in einer Situation, in der die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge vor dem Zeitpunkt des Ablaufs der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist vollständig abgeschlossen, die betreffenden Verträge vor diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht vollständig durchgeführt worden waren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Oktober 1999, Kommission/Österreich, C-328/96, Slg. 1999, I-7479, Randnrn. - EuGH, 02.06.2005 - C-394/02
Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
21 Nach ständiger Rechtsprechung muss zwar die mit Gründen versehene Stellungnahme eine zusammenhängende und detaillierte Darlegung der Gründe enthalten, aus denen die Kommission zu der Überzeugung gelangt ist, dass der betreffenden Mitgliedstaat gegen eine ihm nach dem EG-Vertrag obliegende Verpflichtung verstoßen hat, doch ist die Kommission nicht verpflichtet, in dieser Stellungnahme die Maßnahmen anzugeben, die eine Abstellung des behaupteten Verstoßes ermöglichen würden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-247/89, Kommission/Portugal, Slg. 1991, I-3659, Randnr. 22, und vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-328/96, Kommission/Österreich, Slg. 1999, I-7479, Randnr. 39).22 Das Vorverfahren bezweckt nämlich, den Gegenstand der Vertragsverletzungsklage einzugrenzen, um dem betroffenen Mitgliedstaat Gelegenheit zu geben, seinen gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen oder seine Verteidigungsmittel gegenüber den Rügen der Kommission wirkungsvoll geltend zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Österreich, Randnr. 34, und Kommission/Deutschland vom 5. November 2002, Randnrn.
23 Daher muss die Kommission in der mit Gründen versehenen Stellungnahme nur dann die die Abstellung des behaupteten Verstoßes ermöglichenden Maßnahmen bezeichnen, wenn sie den Nichterlass dieser Maßnahmen zum Gegenstand ihrer Vertragsverletzungsklage machen will (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Österreich, Randnr. 39).
27 Auch wenn man aber unterstellt, dass sich die griechische Regierung auf Artikel 8 der Richtlinie 92/13 beziehen wollte, der ein Verfahren vorsieht, das dem in Artikel 3 der Richtlinie 89/665 vorgesehenen im Wesentlichen gleicht, gilt doch nach ständiger Rechtsprechung, dass, selbst wenn ein unmittelbares Tätigwerden der Kommission nach dem in diesen Richtlinien festgelegten Verfahren vorzuziehen gewesen sein mag, dieses Verfahren eine vorbeugende Maßnahme darstellt, die von den Befugnissen der Kommission aus Artikel 226 EG weder abweichen noch sie ersetzen kann (vgl. im Zusammenhang mit der Richtlinie 89/665 Urteile vom 24. Januar 1995 in der Rechtssache C-359/93, Kommission/Niederlande, Slg. 1995, I-157, Randnr. 13, vom 4. Mai 1995 in der Rechtssache C-79/94, Kommission/Griechenland, Slg. 1995, I-1071, Randnr. 11, vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-353/96, Kommission/Irland, Slg. 1998, I-8565, Randnr. 22, und Urteil Kommission/Österreich, Randnr. 57).
- EuGH, 15.11.2005 - C-320/03
DAS FAHRVERBOT FÜR BESTIMMTE LASTKRAFTWAGEN AUF DER INNTALAUTOBAHN IST MIT DEM …
29 Mit Beschluss vom 30. Juli 2003 in der Rechtssache C-320/03 R (Kommission/Österreich, Slg. 2003, I-7929) hat der Präsident des Gerichtshofes der Republik Österreich im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, das Fahrverbot gemäß der streitigen Verordnung bis zum Erlass des Beschlusses, der das Verfahren der einstweiligen Anordnung abschließt, auszusetzen.30 Durch Beschluss vom 2. Oktober 2003 in der Rechtssache C-320/03 R (Kommission/Österreich, Slg. 2003, I-11665) ist die Anordnung der Aussetzung dieses Fahrverbots bis zum 30. April 2004 verlängert und diese Verlängerung durch Beschluss vom 27. April 2004 in der Rechtssache C-320/03 R (Slg. 2004, I-3593) bis zur Entscheidung des Gerichtshofes über die Klage aufrechterhalten worden.
34 Unter diesen Umständen kann der Kommission, die gemäß Artikel 211 EG darüber zu wachen hat, dass die Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsrecht erfüllen, nicht zum Vorwurf gemacht werden, Fristen unter Berücksichtigung der für den Einzelfall maßgeblichen Umstände, insbesondere der Dringlichkeit, festgesetzt zu haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 293/85, Kommission/Belgien, Slg. 1988, 305, Randnr. 14, vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-328/96, Kommission/Österreich, Slg. 1999, I-7479, Randnrn.
- EuGH, 10.04.2003 - C-20/01
Kommission / Deutschland
Dagegen hat er eine Einrede der Unzulässigkeit, die darauf gestützt war, dass der behauptete Verstoß abgestellt worden sei, in einer Situation zurückgewiesen, in der zwar die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge vor Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist vollständig durchgeführt, die Verträge aber vor diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig erfüllt worden waren (Urteil vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-328/96, Kommission/Österreich, Slg. 1999, I-7479, Randnrn. - EuGH, 20.06.2002 - C-287/00
Kommission / Deutschland
22 und 24, und vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-328/96, Kommission/Österreich, Slg. 1999, I-7479, Randnr. 34) enthalte nämlich die mit Gründen versehene Stellungnahme, die sich auf sieben Sätze beschränke, weder eine umfassende tatsächliche Darstellung noch eine detaillierte und zusammenhängende rechtliche Würdigung des Streitgegenstands, sondern beschränke sich im Wesentlichen darauf, den Inhalt des Aufforderungsschreibens zu wiederholen. - Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2020 - C-66/18
Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott muss Ungarn ausländische und inländische …
38 Urteile vom 2. Februar 1988, Kommission/Belgien (…293/85, EU:C:1988:40, Rn. 13 und 14), vom 2. Juli 1996, Kommission/Luxemburg (…C-473/93, EU:C:1996:263, Rn. 19 und 20), vom 28. Oktober 1999, Kommission/Österreich (C-328/96, EU:C:1999:526, Rn. 51), und vom 13. Dezember 2001, Kommission/Frankreich (…C-1/00, EU:C:2001:687, Rn. 64 und 65).39 In der Rechtssache, in der das Urteil vom 2. Februar 1988, Kommission/Belgien (293/85, EU:C:1988:40), ergangen ist, betrugen die Fristen acht bzw. 14 Tage; in der Rechtssache Kommission/Frankreich (C-1/00, EU:C:2001:687) betrugen die Fristen 15 Tage bzw. fünf Tage; in der Rechtssache Kommission/Österreich (C-328/96, EU:C:1999:526) betrugen die Fristen eine Woche bzw. 15 Tage; in der Rechtssache, in der das Urteil vom 31. Januar 1984, Kommission/Irland (74/82, EU:C:1984:34), ergangen ist, wurde eine Frist von fünf Tagen beanstandet.
- Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2005 - C-394/02
Kommission / Griechenland
7 - Urteil vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-328/96 (Kommission/Österreich, Slg. 1999, I-7479, Randnrn.15 - Urteil Kommission/Österreich (zitiert in Fußnote 7, Randnr. 39).
24 - Urteil Kommission/Österreich (zitiert in Fußnote 7, Randnr. 75).
- EuGH, 09.09.2004 - C-125/03
Kommission / Deutschland
Die Absicht, künftig die Müllentsorgungsverträge in Übereinstimmung mit dem Gemeinschaftsrecht über die Vergabe öffentlicher Aufträge zu vergeben, genüge nicht, um die beanstandete Vertragsverletzung zu beenden (vgl. Urteil vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-328/96, Kommission/Österreich, Slg. 1999, I-7479, Randnrn.11 und 13), ergibt sich jedoch ebenfalls aus der Rechtsprechung, dass ein Verstoß zu diesem Zeitpunkt fortbesteht, wenn die unter Verletzung der Gemeinschaftsbestimmungen über öffentliche Aufträge geschlossenen Verträge weiter fortwirken (in diesem Sinne Urteile Kommission/Österreich, Randnr. 44, und Kommission/Deutschland, Randnrn.
- Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2010 - C-20/09
Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit - …
23 - Vgl. u. a. Urteile vom 28. Oktober 1999, Kommission/Österreich (C-328/96, Slg. 1999, I-7479, Randnrn.41 - Vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 28. Oktober 1999, Kommission/Österreich (C-328/96, Slg. 1999, I-7479, Randnr. 54).
- Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2011 - C-264/09
Kommission / Slowakei - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
14 - Urteile vom 10. April 2003, Kommission/Deutschland (C-20/01 und C-28/01, Slg. 2003, I-3609), und vom 28. Oktober 1999, Kommission/Österreich (C-328/96, Slg. 1999, I-7479).47 - Vgl. Urteil vom 3. März 2009, Kommission/Österreich, oben in Fn. 46 angeführt, Randnr. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung (Urteile vom 14. Oktober 1980, Burgoa [812/79, Slg. 1980, 2787, Randnr. 8], vom 4. Juli 2000, Kommission/Portugal [C-84/98, Slg. 2000, I-5215, Randnr. 53], und vom 18. November 2003, Budejovický Budvar [C-216/01, Slg. 2003, I-13617, Randnrn.
- Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2002 - C-299/01
Kommission / Luxemburg
- EuGH, 13.12.2001 - C-1/00
Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Französische Republik
- Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2007 - C-503/04
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 228 …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2002 - C-454/99
Kommission / Vereinigtes Königreich
- Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2009 - C-536/07
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2004 - C-247/02
Sintesi
- Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2014 - C-527/12
Commissie/Duitsland - Klage nach Art. 108 Abs. 2 AEUV - Staatliche Beihilfen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2006 - C-523/04
Kommission / Niederlande - 'Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Abschluss …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002 - C-57/01
DIE GENERALANWÄLTIN ÄUSSERT SICH ZU FRAGEN EINES GRIECHISCHEN GERICHTS ÜBER DAS …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-290/98
GENERALANWALT SAGGIO SCHLÄGT VOR, FESTZUSTELLEN, DASS ÖSTERREICH GEGEN DIE …
- VK Nordbayern, 09.08.2000 - 320.VK-3194-07/00
Begriff "Öffentlicher Auftrag" im Sinne des Gestzes über …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2002 - C-254/01
Kommission / Finnland
- Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2018 - C-14/17
VAR - Vorabentscheidungsersuchen - Beförderungsvertrag - Lieferung von …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-237/05
Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2000 - C-429/97
Kommission / Frankreich
- EuGH, 29.09.2005 - C-251/03
Kommission / Portugal
- VK Nordbayern, 10.11.2000 - 320.VK-3194-28/00
Ausschreibung von Trockenbauarbeiten
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1999 - C-328/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Österreich
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Österreich.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche Bauaufträge - Zulässigkeit - Vereinbarkeit der Ausschreibungsbedingungen mit dem Gemeinschaftsrecht - Fehlende Veröffentlichung einer Ausschreibung im Amtsblatt
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1999 - C-328/96
- EuGH, 28.10.1999 - C-328/96
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 24.01.1995 - C-359/93
Kommission / Niederlande
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1999 - C-328/96
22: - Schlußreinigung des niederösterreichischen Landhauses, Beschallungsanlage für das Ladenzentrum, Bepflanzung des Hains etc. 23: - Urteil vom 24. Januar 1995 in der Rechtssache C-359/93 (Kommission/Niederlande, Slg. 1995, I-157, Randnrn.32: - Urteil in der Rechtssache C-359/93 (Kommission/Niederlande, zitiert in Fußnote 22, Randnr. 13).
33: - Vgl. Urteil in der Rechtssache C-359/93 (Kommission/Niederlande, zitiert in Fußnote 22, Randnr. 14) und Urteil in der Rechtssache C-353/96 (Kommission/Irland, zitiert in Fußnote 30, Randnr. 22).
- EuGH, 17.12.1998 - C-353/96
Kommission / Irland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1999 - C-328/96
31: - So zuletzt Urteil vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-353/96 (Kommission/Irland, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 23).Zuletzt Urteil in der Rechtssache C-353/96 (Kommission/Irland, zitiert in Fußnote 30, Randnr. 22).
33: - Vgl. Urteil in der Rechtssache C-359/93 (Kommission/Niederlande, zitiert in Fußnote 22, Randnr. 14) und Urteil in der Rechtssache C-353/96 (Kommission/Irland, zitiert in Fußnote 30, Randnr. 22).
- EuGH, 11.07.1991 - C-247/89
Kommission / Portugal
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1999 - C-328/96
17: - Vgl. Antwortschreiben der österreichischen Regierung vom 22. März 1996 Kapitel IV. 18: - Urteil vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-247/89 (Kommission/Portugal, Slg. 1991, I-3659).35: - Vgl. Urteil vom 7. Februar 1973 in der Rechtssache 39/72 (Kommission/Italien, Slg. 1973, 101, Randnr. 10); vgl. auch Schlußanträge des Generalanwalts vom 13. März 1991 in der Rechtssache C-247/89 (Kommission/Portugal, Slg. 1991, I-3670, Randnr. 36); vgl. auch Beschluß in der Rechtssache C-87/94 R (zitiert in Fußnote 33, Randnr. 40).
- EuGH, 22.04.1994 - C-87/94
Kommission / Belgien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1999 - C-328/96
34: - Vgl. Beschluß des Präsidenten vom 22. April 1994 in der Rechtssache C-87/94 R (Kommission/Belgien, Slg. 1994, I-1395, Randnr. 34), auf den sich die österreichische Regierung ausdrücklich beruft.35: - Vgl. Urteil vom 7. Februar 1973 in der Rechtssache 39/72 (Kommission/Italien, Slg. 1973, 101, Randnr. 10); vgl. auch Schlußanträge des Generalanwalts vom 13. März 1991 in der Rechtssache C-247/89 (Kommission/Portugal, Slg. 1991, I-3670, Randnr. 36); vgl. auch Beschluß in der Rechtssache C-87/94 R (zitiert in Fußnote 33, Randnr. 40).
- EuGH, 15.01.1998 - C-44/96
Mannesmann Anlagenbau Austria u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1999 - C-328/96
28: - Zitiert im vorigen, Nr. 63.29: - Vgl. Urteil vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-44/96 (Mannesmann Anlagenbau Austria, Slg. 1998, I-73, Randnr. 21).30: - Vgl. Urteil in der Rechtssache C-44/96 (zitiert in Fußnote 28, Randnr. 29).
- EuGH, 07.02.1973 - 39/72
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1999 - C-328/96
35: - Vgl. Urteil vom 7. Februar 1973 in der Rechtssache 39/72 (Kommission/Italien, Slg. 1973, 101, Randnr. 10); vgl. auch Schlußanträge des Generalanwalts vom 13. März 1991 in der Rechtssache C-247/89 (Kommission/Portugal, Slg. 1991, I-3670, Randnr. 36); vgl. auch Beschluß in der Rechtssache C-87/94 R (zitiert in Fußnote 33, Randnr. 40).
- Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2019 - C-620/16
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung - Art. 258 AEUV - Beschluss des …
Ob zum maßgeblichen Zeitpunkt tatsächlich eine Vertragsverletzung vorlag, ist natürlich eine Frage der Begründetheit der Klage; siehe auch Schlussanträge des Generalanwalts Alber in der Rechtssache Kommission/Österreich (C-328/96, EU:C:1999:5, Nr. 30).