Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 26.03.1996 | Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996

Rechtsprechung
   EuGH, 24.10.1996 - C-329/93, C-62/95, C-63/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,484
EuGH, 24.10.1996 - C-329/93, C-62/95, C-63/95 (https://dejure.org/1996,484)
EuGH, Entscheidung vom 24.10.1996 - C-329/93, C-62/95, C-63/95 (https://dejure.org/1996,484)
EuGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1996 - C-329/93, C-62/95, C-63/95 (https://dejure.org/1996,484)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Deutschland u.a. / Kommission

    EG-Vertrag, Artikel 92 und 190
    1. Handlungen der Organe; Begründungspflicht; Umfang; Entscheidung, durch die eine Bürgschaft, die von öffentlichen Stellen zugunsten eines Unternehmens zum Zweck des Erwerbs einer Beteiligung an einem anderen Unternehmen gewährt worden ist, als Beihilfe qualifiziert ...

  • EU-Kommission

    Deutschland u.a. / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Handlungen der Organe ; Staatliche Beihilfe in Form der Bürgschaft von einer öffentlichen Stelle zugunsten eines Unternehmens zum Zweck des Erwerbs einer Beteiligung an einem anderen Unternehmen; Begründungserfordernis für Entscheidung nach den Umständen des Einzelfalls; ...

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 92; ; EG-Vertrag Art. 190; ; EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 1; ; Richtlinie Nr. 90/684

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Handlungen der Organe - Begründungspflicht - Umfang - Entscheidung, durch die eine Bürgschaft, die von öffentlichen Stellen zugunsten eines Unternehmens zum Zweck des Erwerbs einer Beteiligung an einem anderen Unternehmen gewährt worden ist, als Beihilfe qualifiziert ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1996, 2035
  • NVwZ 1997, 475
  • EuZW 1997, 213
  • WM 1996, 2141
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 13.03.1985 - 296/82

    Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.10.1996 - C-329/93
    31 Sodann ist darauf hinzuweisen, daß das Begründungserfordernis, wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt, nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach dem Inhalt des Rechtsakts, zu beurteilen ist (siehe u. a. Urteil vom 13. März 1985 in den Rechtssachen 296/82 und 318/82, Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 809, Randnr. 19).
  • EuGH, 21.03.1991 - C-305/89

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.10.1996 - C-329/93
    Ist der Gesamtwert der neuen BV-Aktien dagegen geringer als der Anteil von 74, 9 % an der KÄ, so ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes in einem zweiten Schritt unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände und Faktoren zu prüfen, wie sich ein privater Investor verhalten hätte, der eine globale oder sektorale Strukturpolitik verfolgt und sich von längerfristigen Rentabilitätsaussichten leiten lässt (Urteil vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-305/89, sogenanntes "Alfa Romeo-Urteil", Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1603).
  • EuGH, 21.03.1990 - 142/87

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.10.1996 - C-329/93
    52 Zwar schließt der Umstand, daß ein Unternehmen einen verhältnismässig geringen Umsatz in der Gemeinschaft hat, nach ständiger Rechtsprechung nicht von vornherein aus, daß eine staatliche Maßnahme zu seinen Gunsten eine Beihilfe darstellt (Urteil vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, sogenanntes "Tubemeuse-Urteil", Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959, Randnr. 43), und in bestimmten Fällen kann sich bereits aus den Umständen, unter denen die Beihilfe gewährt worden ist, ergeben, daß sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigt und den Wettbewerb verfälscht oder zu verfälschen droht; jedoch hat die Kommission diese Umstände in der Begründung ihrer Entscheidung zumindest anzugeben (Urteil Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, a. a. O., Randnr. 24).
  • EuGH, 19.09.2000 - C-156/98

    Deutschland / Kommission

    Dabei hat die Kommission auch in den Fällen, in denen sich aus den Umständen, unter denen die Beihilfe gewährt worden ist, ergibt, dass sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigt und den Wettbewerb verfälscht oder zu verfälschen droht, zumindest diese Umstände in der Begründung ihrer Entscheidung anzugeben (Urteile vom 7. Juni 1988 in der Rechtssache 57/86, Griechenland/Kommission, Slg. 1988, 2855, Randnr. 15, und vom 24. Oktober 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-329/93, C-62/95 und C-63/95, Deutschland u. a./Kommission, Slg. 1996, I-5151, Randnr. 52).
  • EuGH, 06.09.2006 - C-88/03

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE PORTUGALS GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

    Dabei hat die Kommission auch in den Fällen, in denen sich aus den Umständen, unter denen die Beihilfe gewährt worden ist, ergibt, dass sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigt und den Wettbewerb verfälscht oder zu verfälschen droht, zumindest diese Umstände in der Begründung ihrer Entscheidung anzugeben (Urteile vom 7. Juni 1988 in der Rechtssache 57/86, Griechenland/Kommission, Slg. 1988, 2855, Randnr. 15, vom 24. Oktober 1996 in den Rechtssachen C-329/93, C-62/95 und C-63/95, Deutschland u. a./Kommission, Slg. 1996, I-5151, Randnr. 52, und vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission, Randnr. 98).
  • EuG, 06.03.2003 - T-228/99

    DAS GERICHT ERKLÄRT WEGEN UNZUREICHENDER BEGRÜNDUNG DIE ENTSCHEIDUNG DER

    Was die Begründung des in Rede stehenden Punktes betrifft, ist auf die oben in den Randnummern 278 bis 281 zitierte Rechtsprechung sowie darauf hinzuweisen, dass die Kommission auch in den Fällen, in denen sich aus den Umständen, unter denen die Beihilfe gewährt wurde, ergibt, dass sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigt und den Wettbewerb verfälscht oder zu verfälschen droht, diese Umstände in der Begründung ihrer Entscheidung zumindest zu erwähnen hat (Urteile des Gerichtshofes vom 7. Juni 1988 in der Rechtssache 57/86, Griechenland/Kommission, Slg. 1988, 2855, Randnr. 15, vom 24. Oktober 1996 in den Rechtssachen C-329/93, C-62/95 und C-63/95, Deutschland u. a./Kommission, Slg. 1996, I-5151, Randnr. 52, und des Gerichts vom 30. April 1998 in der Rechtssache T-214/95, Vlaams Gewest/Kommission, Slg. 1998, II-717, Randnr. 64).
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Rechtsprechung
   EuGH, 26.03.1996 - C-329/93   

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https://dejure.org/1996,42678
EuGH, 26.03.1996 - C-329/93 (https://dejure.org/1996,42678)
EuGH, Entscheidung vom 26.03.1996 - C-329/93 (https://dejure.org/1996,42678)
EuGH, Entscheidung vom 26. März 1996 - C-329/93 (https://dejure.org/1996,42678)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-329/93   

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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Bundesrepublik Deutschland, Hanseatische Industrie-Beteiligungen GmbH und Bremer Vulkan Verbund AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Staatliche Beihilfen - Bürgschaft, die von öffentlichen Stellen indirekt zugunsten eines Schiffbauunternehmens zum Zweck des Erwerbs eines Unternehmens eines anderen Sektors gewährt wird - Diversifizierung der Tätigkeiten des Empfängerunternehmens - Rückforderung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (66)

  • EuGH, 10.07.1986 - 234/84

    Belgien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-329/93
    In dem schon erwähnten Urteil vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 234/84 (Belgien/Kommission) ist ausgeführt worden, daß sich für die Entscheidung darüber, ob die Kapitalhilfe einer regionalen öffentlichen Holdinggesellschaft für ein Unternehmen, das Ausrüstungsgegenstände für die Lagerung von Bier herstellt, eine staatliche Beihilfe ist, "die Anwendung des ... Kriteriums an[bietet], ob sich das Unternehmen die betreffenden Beträge auf den privaten Kapitalmärkten beschaffen könnte".

    (3) - Urteile vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76 (Hoffmann-La Roche, Slg. 1979, 461, Randnr. 9) zum Verfahren in Wettbewerbssachen und vom 10. Juli 1989 in der Rechtssache 234/84 (Belgien/Kommission, Slg. 1986, 2263, Randnr. 7) zum Verfahren wegen einer Beihilfe.

    (7) - Urteil vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache 301/87 (Frankreich/Kommission, Slg. 1990, 307, Randnr. 31) und das (in Fußnote 3) bereits angeführte Urteil Belgien/Kommission, Randnr. 30.

    (9) - Urteil Belgien/Kommission (in Fußnote 3 bereits angeführt), Randnr. 16.

    15 f.) sowie aus neuerer Zeit die Urteile vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-478/93 (Niederlande/Kommission, Randnrn. 48 f.), vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-122/94 (Kommission/Rat, Randnr. 29) und in der Rechtssache C-56/93 (Belgien/Kommission, Randnr. 86), alle noch nicht in der amtlichen Sammlung der Rechtsprechung veröffentlicht.

    (22) - Urteil Belgien/Kommission (in Fußnote 3 bereits angeführt).

    (36) - Randnr. 14 des (in Fußnote 3) bereits angeführten Urteils C-234/84.

    (47) - Urteil vom 21. März 1990 in der Rechtssache 142/87 (Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959, Randnr. 35).

  • EuGH, 21.03.1991 - 303/88

    Italien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-329/93
    Im Urteil Italien/Kommission vom 2. Juli 1974(97) hat der Gerichtshof folgendes ausgeführt (Randnrn. 14/17): "Nach Geist und System des Artikels 93 muß die Kommission ..., wenn sie feststellt, daß eine Beihilfe unter Verletzung von Absatz 3 eingeführt oder umgestaltet worden ist, und wenn sie insbesondere auch der Auffassung ist, daß die Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nach Artikel 92 unvereinbar ist, das Recht haben zu entscheiden, daß der betreffende Staat die Beihilfe aufzuheben oder umzugestalten hat, ohne daß sie eine Frist setzen müsste, jedoch unbeschadet der Möglichkeit, den Gerichtshof anzurufen, wenn der Staat der Entscheidung nicht mit der gewünschten Eile nachkommt." Ferner hat der Gerichtshof jüngst entschieden, daß "dann, wenn die Beihilfe entgegen Artikel 92 Absatz 3 bereits gewährt worden ist, diese Entscheidung die Form einer an die nationalen Behörden gerichteten Anordnung annehmen kann, die Beihilfe zurückzufordern"(98).

    (6) - Urteil vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88 (Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1433, Randnr. 43).

    (17) - Urteil Italien/Kommission (in Fußnote 6 bereits angeführt), Randnr. 34.

    (43) - Urteile vom 2. Juli 1974 in der Rechtssache 173/73 (Italien/Kommission, Slg. 1974, 709) und vom 17. September 1980 in der Rechtssache 730/79 (Philip Morris, Slg. 1980, 2671).

    (51) - Urteil Italien/Kommission (in Fußnote 37 bereits angeführt), Randnr. 27.

    (66) - Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-47/91 (Italien/Kommission, Slg. 1994, I-4635, Randnrn.

    Siehe auch das (in Fußnote 88) bereits angeführte Urteil Kommission/Belgien (Randnr. 16), das (in Fußnote 6) bereits angeführte Urteil Italien/Kommission (Randnrn. 56 ff.) und aus der neueren Rechtsprechung die Urteile vom 23. Februar 1995 in der Rechtssache C-349/93 (Kommission/Italien, Slg. 1995, I-343, Randnr. 12), vom 4. April 1995 in der Rechtssache C-348/93 (Kommission/Italien, Slg. 1995, I-673, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1989 - 142/87

    Königreich Belgien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Staatliche

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-329/93
    In seinen Schlussanträgen vom 19. September 1989 in der Rechtssache C-142/87 (Nr. 7) hat Generalanwalt Tesauro dazu folgendes ausgeführt: "Diese Prüfung stellt ... eine rechtliche Wirksamkeitsvoraussetzung konstitutiver Art [für die Beihilfe] dar, deren Bedeutung noch durch den Umstand mitgetragen wird, daß die Prüfung mit dem Inhalt der staatlichen Maßnahme befasst ist und daher ... weitgehend vom Ermessen getragene politische und wirtschaftliche Wertungen mit sich bringt."(85).

    (47) - Urteil vom 21. März 1990 in der Rechtssache 142/87 (Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959, Randnr. 35).

    (78) - Rechtssache C-142/87 (Belgien/Kommission, in Fußnote 47 bereits angeführt).

    (94) - Urteil 142/87 (Belgien/Kommission, in Fußnote 47 bereits angeführt), Randnr. 63. Siehe auch Urteil Spanien/Kommission (in Fußnote 87 bereits angeführt), Randnr. 80.

    Generalanwalt Tesauro hat hierzu in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-142/87 (Belgien/Kommission, in Fußnote 47 bereits angeführt) folgendes ausgeführt: "Vielleicht ist eine solche Vorsicht übertrieben, weil ein energischeres Vorgehen die Bedenklichkeit der unter Verstoß gegen das Durchführungsverbot des Artikels 93 Absatz 3 gewährten Beihilfen deutlicher in Erscheinung treten ließe" (Slg. 1990, 979, Nr. 12).

  • EuGH, 04.04.1995 - C-348/93

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-329/93
    Siehe auch das (in Fußnote 88) bereits angeführte Urteil Kommission/Belgien (Randnr. 16), das (in Fußnote 6) bereits angeführte Urteil Italien/Kommission (Randnrn. 56 ff.) und aus der neueren Rechtsprechung die Urteile vom 23. Februar 1995 in der Rechtssache C-349/93 (Kommission/Italien, Slg. 1995, I-343, Randnr. 12), vom 4. April 1995 in der Rechtssache C-348/93 (Kommission/Italien, Slg. 1995, I-673, Randnrn.

    Siehe auch die (in den Fußnoten 83 und 87) bereits angeführten Urteile Deufil (Randnr. 24) und Spanien/Kommission (Randnr. 75) sowie die beiden (in Fußnote 95) bereits angeführten Urteile vom 4. April 1995 (Randnr. 26 des Urteils in der Rechtssache C-348/93 und Randnr. 21 des Urteils in der Rechtssache C-350/93).

    (103) - Siehe die (in Fußnote 95) bereits angeführten Urteile C-348/93 (Randnr. 27) und C-350/93 (Randnr. 22).

    (108) - Siehe die (in Fußnote 95) bereits angeführten beiden Urteile vom 4. April 1995 (C-348/93, Randnr. 27, und C-350/93, Randnr. 22).

  • EuGH, 29.02.1996 - C-56/93

    Belgien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-329/93
    15 f.) sowie aus neuerer Zeit die Urteile vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-478/93 (Niederlande/Kommission, Randnrn. 48 f.), vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-122/94 (Kommission/Rat, Randnr. 29) und in der Rechtssache C-56/93 (Belgien/Kommission, Randnr. 86), alle noch nicht in der amtlichen Sammlung der Rechtsprechung veröffentlicht.

    Siehe auch das jüngst erlassene Urteil vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-56/93 (Belgien/Kommission, in Fußnote 15 bereits angeführt), Randnr. 11.

    Siehe auch die Urteile vom 22. Januar 1976 in der Rechtssache 55/75 (Balkan-Import-Export, Slg. 1976, 19), vom 12. Juli 1978 in der Rechtssache 166/78 (Italien/Rat, Slg. 1979, 2575, Randnr. 14) und Urteil C-56/93 (in Fußnote 18 bereits angeführt), Randnrn.

    (29) - Siehe auch Nr. 29 der Schlussanträge des Generalanwalts Fennelly in der Rechtssache C-56/93 (Belgien/Kommission), in der das (in Fußnote 15) bereits angeführte Urteil erlassen wurde.

  • EuGH, 17.09.1980 - 730/79

    Philip Morris / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-329/93
    So wird eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs angenommen, wenn die staatliche Intervention eine künstliche Veränderung bestimmter Faktoren der Produktionskosten eines Unternehmens hervorruft und seine Stellung gegenüber anderen Wettbewerbern im innergemeinschaftlichen Handel stärkt.(43) Im Urteil Philip Morris entschied der Gerichtshof, daß die dem seinerzeit klagenden Unternehmen gewährte Beihilfe "zwangsläufig zur Erweiterung seiner Produktionskapazität und folglich zur Verstärkung seiner Möglichkeit, die Handelsströme einschließlich der zwischen den Mitgliedstaaten bestehenden zu versorgen", führte und daß sie "die Kosten für die Umstellung der Produktionsanlagen gesenkt und der Klägerin allein dadurch ein Wettbewerbsvorteil gegenüber Herstellern eingeräumt [hätte], die eine entsprechende Erweiterung der Produktionskapazität ihrer Anlagen auf eigene Kosten durchführten oder durchführen wollen"(44).

    (43) - Urteile vom 2. Juli 1974 in der Rechtssache 173/73 (Italien/Kommission, Slg. 1974, 709) und vom 17. September 1980 in der Rechtssache 730/79 (Philip Morris, Slg. 1980, 2671).

    (49) - Urteil Philip Morris (in Fußnote 43 bereits angeführt), Randnr. 11.

    (60) - Urteil Philip Morris (in Fußnote 43 bereits angeführt), Randnr. 24, sowie Urteil Frankreich/Kommission (in Fußnote 7 bereits angeführt), Randnr. 49, und in Urteil C-303/88 (Italien/Kommission, in Fußnote 6 bereits angeführt), Randnr. 34.

  • EuGH, 24.02.1987 - 310/85

    Deufil / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-329/93
    Schließlich hat der Gerichtshof im Urteil Deufil entschieden, daß dann, "wenn die Beihilfe entgegen Artikel 93 Absatz 3 bereits gewährt worden ist, ... diese Entscheidung die Form einer an die nationalen Behörden gerichteten Anordnung annehmen [kann], die Beihilfe zurückzufordern"(83).

    (83) - Urteil vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 310/85 (Deufil, Slg. 1987, 901, Randnr. 24).

    (86) - Siehe u. a. Urteil Deufil (in Fußnote 83 bereits angeführt) und Urteil vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-5/89 (Kommission/Deutschland, Slg. 1990, I-3456).

    Siehe auch die (in den Fußnoten 83 und 87) bereits angeführten Urteile Deufil (Randnr. 24) und Spanien/Kommission (Randnr. 75) sowie die beiden (in Fußnote 95) bereits angeführten Urteile vom 4. April 1995 (Randnr. 26 des Urteils in der Rechtssache C-348/93 und Randnr. 21 des Urteils in der Rechtssache C-350/93).

  • EuGH, 04.04.1995 - C-350/93

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-329/93
    Siehe auch die (in den Fußnoten 83 und 87) bereits angeführten Urteile Deufil (Randnr. 24) und Spanien/Kommission (Randnr. 75) sowie die beiden (in Fußnote 95) bereits angeführten Urteile vom 4. April 1995 (Randnr. 26 des Urteils in der Rechtssache C-348/93 und Randnr. 21 des Urteils in der Rechtssache C-350/93).

    (103) - Siehe die (in Fußnote 95) bereits angeführten Urteile C-348/93 (Randnr. 27) und C-350/93 (Randnr. 22).

    (108) - Siehe die (in Fußnote 95) bereits angeführten beiden Urteile vom 4. April 1995 (C-348/93, Randnr. 27, und C-350/93, Randnr. 22).

  • EuGH, 24.10.1996 - C-329/93

    Deutschland u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-329/93
    In den Rechtssachen C-329/93 und C-63/95, in denen ich vorschlage, die angefochtene Entscheidung aufzuheben, soweit darin die Unvereinbarkeit der streitigen Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt wird, und die Klage im übrigen abzuweisen, hat jede Partei, da sie teils obsiegt, teils unterliegt, ihre eigenen Kosten zu tragen.

    - in den Rechtssachen C-329/93 und C-63/95:.

    - in den Rechtssachen C-329/93 und C-63/95 jeder Partei ihre eigenen Kosten aufzuerlegen.

  • EuGH, 13.07.1988 - 102/87

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-329/93
    (45) - Urteil vom 11. November 1987 in der Rechtssache 259/85 (Frankreich/Kommission, Slg. 1988, 4067, Randnr. 24).

    (46) - Rechtssache 102/87 (Frankreich/Kommission, Slg. 1988, 4067, Randnr. 19).

    (71) - Urteil 102/87 (Frankreich/Kommission, in Fußnote 46 bereits angeführt), Randnr. 15, und Urteil C-301/87 (Frankreich/Kommission, in Fußnote 7 bereits angeführt), Randnr. 36.

  • EuGH, 14.02.1990 - 301/87

    Frankreich / Kommission

  • EuGH, 24.10.1996 - C-62/95

    Handlungen der Organe ; Staatliche Beihilfe in Form der Bürgschaft von einer

  • EuGH, 02.02.1989 - 94/87

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 21.11.1991 - C-354/90

    Fédération nationale du commerce extérieur des produits alimentaires u.a. /

  • EuGH, 22.03.1977 - 78/76

    Steinike & Weinlig

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

  • EuGH, 12.07.1979 - 166/78

    Italien / Rat

  • EuGH, 15.06.1993 - C-225/91

    Matra / Kommission

  • EuGH, 29.02.1996 - C-122/94

    Kommission / Rat

  • EuGH, 23.02.1995 - C-349/93

    Kommission / Italien

  • EuGH, 14.09.1994 - C-278/92

    Spanien / Kommission

  • EuGH, 05.10.1994 - C-400/92

    Deutschland / Kommission

  • EuGH, 09.11.1995 - C-466/93

    Atlanta Fruchthandelsgesellschaft und others (II) / Bundesamt für Ernährung und

  • EuGH, 05.10.1994 - C-47/91

    Italien / Kommission

  • EuGH, 20.09.1990 - C-5/89

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 20.03.1959 - 18/57

    Firma J. Nold KG, Kohlen-und Baustoffgrosshandlung, gegen Hohe Behörde der

  • EuGH, 05.12.1963 - 35/62

    Herr André Leroy gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und

  • EuGH, 12.07.1973 - 70/72

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 11.12.1973 - 120/73

    Lorenz GmbH / Bundesrepublik Deutschland u.a.

  • EuGH, 11.12.1973 - 121/73

    Markmann AG / Bundesrepublik Deutschland u.a.

  • EuGH, 11.12.1973 - 122/73

    Nordsee GmbH / Bundesrepublik Deutschland u.a.

  • EuGH, 11.12.1973 - 141/73

    Lohrey / Bundesrepublik Deutschland u.a.

  • EuGH, 02.07.1974 - 173/73

    Italien / Kommission

  • EuGH, 23.10.1974 - 17/74

    Transocean Marine Paint Association / Kommission

  • EuGH, 22.01.1976 - 55/75

    Balkan Import Export GmbH / Hauptzollamt Berlin Packhof

  • EuGH, 27.10.1977 - 121/76

    Moli / Kommission

  • EuGH, 29.10.1980 - 138/79

    Roquette / Rat

  • EuGH, 26.11.1981 - 195/80

    Michel / Parlament

  • EuGH, 20.03.1985 - 264/82

    Timex / Rat und Kommission

  • EuGH, 13.03.1985 - 296/82

    Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek / Kommission

  • EuGH, 14.11.1984 - 323/82

    Intermills / Kommission

  • EuGH, 09.10.1984 - 91/83

    Heineken

  • EuGH, 11.07.1985 - 42/84

    Remia / Kommission

  • EuGH, 15.01.1986 - 52/84

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 17.11.1987 - 142/84

    BAT und Reynolds / Kommission

  • EuGH, 07.05.1987 - 240/84

    Toyo / Rat

  • EuGH, 22.01.1986 - 250/84

    Eridania / Cassa conguaglio zucchero

  • EuGH, 07.05.1987 - 255/84

    Nachi Fujikoshi / Rat

  • EuGH, 23.10.1986 - 26/85

    Vaysse / Kommission

  • EuGH, 10.07.1986 - 40/85

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 27.09.1988 - 89/85

    Ahlström / Kommission

  • EuGH, 01.07.1986 - 185/85

    Usinor / Kommission

  • EuGH, 11.11.1987 - 259/85

    Frankreich / Kommission

  • EuGH, 08.03.1988 - 64/86

    Sergio / Kommission

  • EuGH, 08.03.1988 - 62/87

    Exécutif régional wallon / Kommission

  • EuGH, 14.02.1990 - 350/88

    Delacre u.a. / Kommission

  • EuGH, 09.12.1993 - C-115/92

    Parlament / Volger

  • EuGH, 17.10.1995 - C-478/93

    Niederlande / Kommission

  • EuGH, 27.09.1988 - 125/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 129/85
  • EuG, 22.11.1990 - T-4/90

    Jean Lestelle gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 13.12.1990 - T-115/89

    José Maria González Holguera gegen Europäisches Parlament. - Beamte -

  • EuG, 18.02.1993 - T-45/91

    Helen Mc Avoy gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Aufhebung einer Ernennung

  • EuGH, 21.03.1990 - 142/87

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 12.07.1990 - 169/84

    Cdf Chimie und Fertilisants / Kommission

  • EuG, 14.07.1994 - T-534/93
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