Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1997

Rechtsprechung
   EuGH, 29.05.1997 - C-329/95   

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https://dejure.org/1997,2302
EuGH, 29.05.1997 - C-329/95 (https://dejure.org/1997,2302)
EuGH, Entscheidung vom 29.05.1997 - C-329/95 (https://dejure.org/1997,2302)
EuGH, Entscheidung vom 29. Mai 1997 - C-329/95 (https://dejure.org/1997,2302)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    VAG Sverige

    Richtlinie 70/156 des Rates, Artikel 7 Absätze 1 und 3
    1 Rechtsangleichung - Kraftfahrzeuge - EG-Typgenehmigungsverfahren - Richtlinie 70/156 - Befugnis der Mitgliedstaaten, die Zulassung von Kraftfahrzeugen, denen eine gültige EG-Übereinstimmungsbescheinigung beiliegt, zu verweigern - Voraussetzungen - Nationale Regelung, ...

  • EU-Kommission

    VAG Sverige

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Regelung über das Abhängigmachen der Zulassung von Kraftfahrzeugen von der Vorlage einer nationalen Bescheinigung über die Einhaltung der nationalen Anforderungen auf dem Gebiet der Abgasemission; Verweigerung der Zulassung eines mit einer gültigen ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Kfz-Zulassung: Abgasemissionen

  • Judicialis

    Richtlinie 70/156/EWG vom 6. Februar 1970 Art. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 70/156/EWG vom 6. Februar 1970 Art. 7
    1 Rechtsangleichung - Kraftfahrzeuge - EG-Typgenehmigungsverfahren - Richtlinie 70/156 - Befugnis der Mitgliedstaaten, die Zulassung von Kraftfahrzeugen, denen eine gültige EG-Übereinstimmungsbescheinigung beiliegt, zu verweigern - Voraussetzungen - Nationale Regelung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Länsrätt Stockholm - Auslegung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger sowie der Artikel 30 und 36 EG-Vertrag im ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1997, 610
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.02.1954 - I 92/53 U

    Darlehen einer Stadtgemeinde an ihre Stadtwerke - Bewertung eines Darlehens in

    Auszug aus EuGH, 29.05.1997 - C-329/95
    3 Die Richtlinie 70/156 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger in ihrer durch die Richtlinie 92/53 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, daß sie einer nationalen Regelung entgegensteht, die für die Zulassung von Kraftfahrzeugen, denen eine gültige EG-Übereinstimmungsbescheinigung beiliegt, die Vorlage einer nationalen Bescheinigung verlangt, mit der bestätigt wird, daß die Fahrzeuge den nationalen Anforderungen auf dem Gebiet der Abgasemissionen entsprechen.

    4 Gemäß der Richtlinie 70/156 in der zur Zeit des Sachverhalts zuletzt durch die Richtlinie 92/53/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 (ABl. L 225, S. 1) geänderten Fassung ist der Antrag auf Erteilung einer EG-Typgenehmigung vom Hersteller an die Genehmigungsbehörde eines Mitgliedstaats zu richten (Artikel 3 Absatz 1).

    Die Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger in ihrer durch die Richtlinie 92/53/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, daß sie einer nationalen Regelung entgegensteht, die für die Zulassung von Kraftfahrzeugen, die mit einer gültigen EG-Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind, die Vorlage einer nationalen Bescheinigung verlangt, mit der bestätigt wird, daß die Fahrzeuge den nationalen Anforderungen auf dem Gebiet der Abgasemissionen entsprechen.

  • EuGH, 26.02.1991 - C-292/89

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal, ex parte Antonissen

    Auszug aus EuGH, 29.05.1997 - C-329/95
    23 Im übrigen sind die in einem Protokoll enthaltenen Erklärungen von begrenztem Wert, da sie nicht zur Auslegung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts herangezogen werden können, wenn der Inhalt der Erklärung in der fraglichen Bestimmung keinen Ausdruck gefunden hat und ihm somit keine rechtliche Bedeutung zukommt (vgl. Urteil vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-292/89, Antonissen, Slg. 1991, I-745, Randnr. 18).
  • LG Augsburg, 07.05.2018 - 82 O 4497/16

    Zur Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Pkw VW Diesel mit eingebauter

    Neben diesem ganz spezifischen Fall sei keine Möglichkeit vorgesehen, die Zulassung von Neufahrzeugen, die mit einer gültigen EG-Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind, zu verweigern (EuGH vom 29.05.1997, Az. C-329/95).
  • LG Freiburg, 26.02.2021 - 14 O 333/20

    Haftung wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Fahrzeug mit

    Mitgliedsstaaten sind nämlich auf dem wie im vorliegenden Fall betroffenen Gebiet der Abgasemissionen an eine von einem anderen Mitgliedsstaat erteilte Typengenehmigungen gebunden und daher auch nicht berechtigt, auf dem vorbezeichneten Gebiet zusätzliche nationale Bescheinigungen zu verlangen oder die Betriebsgenehmigung von weiteren Voraussetzungen abhängig zu machen (vgl. EuGH, Urteil vom 29.05.1997 - C-329/95, BeckRS 2004, 76418 Rn. 17 ff.).

    Vor dem vorbezeichneten Hintergrund ist auch der Vortrag der Klagepartei, wonach die im Motor des Klägerfahrzeugs verbauten Abschalteinrichtung einen Mangel im Sinne des Hauptuntersuchungsrechts nach § 29 Absatz 3 Satz 1 StVZO in Verbindung mit Anlage VIII StVZO darstellen würden und die Erteilung der TÜV-Plakette versagt werden könne, unsubstantiiert und unschlüssig, da eine italienische Betriebsgenehmigung in Deutschland nach dem Urteil des EuGH vom 29.5.1997 - C-329/95, BeckRS 2004, 76418 Rn. 17 ff. auf dem Gebiet der Abgasemissionen gerade nicht von der Erfüllung weiterer Voraussetzungen abhängig gemacht werden kann.

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Eine solche Erklärung kann jedoch nicht zur Auslegung einer Vorschrift des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts herangezogen werden, wenn ihr Inhalt wie im vorliegenden Fall in der fraglichen Bestimmung keinen Ausdruck gefunden hat und ihm somit keine rechtliche Bedeutung zukommt (Urteile vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-292/89, Antonissen, Slg. 1991, I-745, Randnr. 18, und vom 29. Mai 1997 in der Rechtssache C-329/95, VAG Sverige, Slg. 1997, I-2675, Randnr. 23).
  • EuGH, 24.06.2004 - C-49/02

    Heidelberger Bauchemie

    17 Eine solche Erklärung kann nicht zur Auslegung einer Vorschrift des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts herangezogen werden, wenn ihr Inhalt wie im vorliegenden Fall in der fraglichen Bestimmung keinen Ausdruck gefunden hat und ihm somit keine rechtliche Bedeutung zukommt (Urteile vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-292/89, Antonissen, Slg. 1991, I-745, Randnr. 18, und vom 29. Mai 1997 in der Rechtssache C-329/95, VAG Sverige, Slg. 1997, I-2675, Randnr. 23).
  • FG Hamburg, 10.12.2019 - 1 K 337/17

    Umsatzsteuerrecht: Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs bei Leistung von Ist-Versteuerer

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gilt dies jedoch nicht, wenn der Inhalt der Protokollerklärung im Wortlaut der fraglichen Regelung keinen Ausdruck gefunden hat (EuGH, Urteil vom 23. Februar 1988, 429/85, Rn. 9; Urteil vom 26. Februar 1991, C-292/89, Rn. 18; Urteil vom 29. Mai 1997, C-329/95, Rn. 23; Urteil vom 3. Dezember 1998, C-368/96, Rn. 26).
  • EuGH, 03.12.1998 - C-368/96

    Generics (UK) u.a.

    17 und 18, und vom 29. Mai 1997 in der Rechtssache C-329/95, VAG Sverige, Slg. 1997, I-2675, Randnr. 23).
  • EuGH, 27.02.2007 - C-354/04

    und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF WEIST DIE RECHTSMITTEL VON GESTORAS PRO

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs genügt eine solche Erklärung jedoch nicht, um einen Rechtsweg zu eröffnen, der in den geltenden Vorschriften nicht vorgesehen ist; ihr kann daher weder eine rechtliche Bedeutung zuerkannt werden, noch kann sie zur Auslegung des aus dem EU-Vertrag abgeleiteten Rechts herangezogen werden, wenn ihr Inhalt wie hier im Wortlaut der fraglichen Bestimmung keinen Ausdruck gefunden hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Februar 1991, Antonissen, C-292/89, Slg. 1991, I-745, Randnr. 18, vom 29. Mai 1997, VAG Sverige, C-329/95, Slg. 1997, I-2675, Randnr. 23, und vom 24. Juni 2004, Heidelberger Bauchemie, C-49/02, Slg. 2004, I-6129, Randnr. 17).
  • FG Baden-Württemberg, 12.09.2018 - 14 K 3709/16

    EuGH-Vorlage: Mehrwertsteuerfreiheit von Wärmelieferungen einer

    Denn nach der Rechtsprechung des EuGH kann eine Protokollerklärung zur Auslegung einer Bestimmung nicht herangezogen werden, wenn der Inhalt der Erklärung in der fraglichen Bestimmung keinen Ausdruck gefunden und somit keine rechtliche Bedeutung hat (vgl. z. B. EuGH-Urteile vom 26. Februar 1991, Antonissen, C-292/89, Slg 1991, I-745 und vom 29. Mai 1997 in der Rechtssache C-329/95, Slg 1997, I-2675).
  • EuGH, 27.02.2007 - C-355/04

    Segi u.a. / Rat - Rechtsmittel - Europäische Union - Polizeiliche und justizielle

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs genügt eine solche Erklärung jedoch nicht, um einen Rechtsweg zu eröffnen, der in den geltenden Vorschriften nicht vorgesehen ist; ihr kann daher weder eine rechtliche Bedeutung zuerkannt werden, noch kann sie zur Auslegung des aus dem EU-Vertrag abgeleiteten Rechts herangezogen werden, wenn ihr Inhalt wie hier im Wortlaut der fraglichen Bestimmung keinen Ausdruck gefunden hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Februar 1991, Antonissen, C-292/89, Slg. 1991, I-745, Randnr. 18, vom 29. Mai 1997, VAG Sverige, C-329/95, Slg. 1997, I-2675, Randnr. 23, und vom 24. Juni 2004, Heidelberger Bauchemie, C-49/02, Slg. 2004, I-6129, Randnr. 17).
  • LG Magdeburg, 19.05.2022 - 10 O 837/21
    An die Entscheidung der italienischen Behörde ist das KBA gebunden Mitgliedsstaaten sind nämlich auf dem wie im vorliegenden Fall betroffenen Gebiet der Abgasemissionen an eine von einem anderen Mitgliedsstaat erteilte Typengenehmigungen gebunden und daher auch nicht berechtigt, auf dem vorbezeichneten Gebiet zusätzliche nationale Bescheinigungen zu verlangen oder die Betriebsgenehmigung von weiteren Voraussetzungen abhängig zu machen (vgl. EuGH, Urteil vom 29.05.1997 - C-329/95, BeckRS 2004, 76418 Rn. 17 ff.; LG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 26. Februar 2021 -14 0 333/20 -, Rn. 54, juris: zitiert nach Landgericht Aurich, Urteil vom 27.07.2021, S. 8; B3).

    Eigene Maßnahmen dürfen die Mitgliedsstaaten hingegen grundsätzlich nicht ergreifen, insbesondere nicht Fahrzeugen, für die eine EG-Typgenehmigung besteht und die mit einer gültigen EG-Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind, die Zulassung zum Straßenverkehr versagen (so ausdrücklich: EuGH, Urteil v. 29.05.1997 -C-329/95.

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1997 - C-338/95

    Wiener S.I. GmbH gegen Hauptzollamt Emmerich. - Gemeinsamer Zolltarif -

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-9/20

    Grundstücksgemeinschaft Kollaustraße 136 - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2007 - C-319/06

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2013 - C-639/11

    Kommission / Polen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 2a der

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2002 - C-466/98

    GENERALANWALT TIZZANO SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, FESTZUSTELLEN, DASS DIE

  • EuG, 07.06.2004 - T-338/02

    Segi u.a. / Rat

  • EuGH, 18.05.2000 - C-206/98

    Kommission / Belgien

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2013 - C-61/12

    Kommission / Litauen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 2a der

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2002 - C-246/00

    Kommission / Niederlande

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2017 - C-513/15

    Agrodetale

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2000 - C-206/98

    Kommission / Belgien

  • OLG Hamburg, 16.06.2022 - 12 U 9/21

    Unzulässige Abschalteinrichtung bei Überschreitung von Grenzwerten im realen

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1999 - C-327/98

    Kommission / Frankreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.1999 - C-206/97

    Schweden / Rat

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1997 - C-329/95   

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Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1997 - C-329/95 (https://dejure.org/1997,29888)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.02.1997 - C-329/95 (https://dejure.org/1997,29888)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. Februar 1997 - C-329/95 (https://dejure.org/1997,29888)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Zulassung von Kraftfahrzeugen - Nationale Bescheinigung über die Abgasemissionen - Vereinbarkeit mit der Richtlinie 70/156/EWG

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 26.02.1991 - C-292/89

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal, ex parte Antonissen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1997 - C-329/95
    (11) - Urteil vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-292/89 (Antonissen, Slg. 1991, I-745, Randnr. 18).
  • EuGH, 23.05.1996 - C-5/94

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Hedley Lomas

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1997 - C-329/95
    (14) - Urteil vom 23. Mai 1996 in der Rechtssache C-5/94 (Hedley Lomas, Slg. 1996, I-2553, Randnr. 18).
  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1997 - C-329/95
    (12) - Urteil vom 24. November 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-267/91 und C-268/91 (Slg. 1993, I-6097).
  • EuGH, 08.02.1983 - 124/81

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1997 - C-329/95
    (13) - Vgl. z. B. Urteil vom 8. Februar 1983 in der Rechtssache 124/81 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1983, 203, Randnr. 18).
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