Rechtsprechung
   EuGH, 10.03.2005 - C-33/03   

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https://dejure.org/2005,2810
EuGH, 10.03.2005 - C-33/03 (https://dejure.org/2005,2810)
EuGH, Entscheidung vom 10.03.2005 - C-33/03 (https://dejure.org/2005,2810)
EuGH, Entscheidung vom 10. März 2005 - C-33/03 (https://dejure.org/2005,2810)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 17 und 18 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie - Nationale Regelung, die einen Arbeitgeber berechtigt, die Mehrwertsteuer für Kraftstofflieferungen an seine Arbeitnehmer abzuziehen, wenn er ihnen die Kosten dieser ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland.

    Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a und 18 Absatz 1 Buchstabe a
    Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Vorsteuerabzug - Nationale Regelung, die einen Arbeitgeber berechtigt, die Mehrwertsteuer für Kraftstofflieferungen an seine Arbeitnehmer abzuziehen - Nicht ausschließlich für betriebliche ...

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich Grossbritannien un

    Abgaben , Mehrwertsteuer

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsames Mehrwertsteuersystem innerhalb der Europäischen Gemeinschaften; Verstoß gegen Art. 17 und 18 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern; Gemeinschaftskonformität der Gewährung eines ...

  • Judicialis

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 17; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 18

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 17 und 18 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie - Nationale Regelung, die einen Arbeitgeber berechtigt, die Mehrwertsteuer für Kraftstofflieferungen an seine Arbeitnehmer abzuziehen, wenn er ihnen die Kosten dieser ...

  • datenbank.nwb.de

    Unzulässiger Vorsteuerabzug für bestimmte Lieferungen von Kraftstoff an Nichtunternehmer durch das Vereinigte Königreich Großbritannien

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorsteuerabzug des Unternehmers für Lieferungen an seine Arbeitnehmer unzulässig ? Großbritannien verstößt insoweit gegen Gemeinschaftsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Steuerrecht - DIE BRITISCHE VERORDNUNG, NACH DER ARBEITGEBER ZUM ABZUG DER MEHRWERTSTEUER BERECHTIGT SIND, DIE IN DEN BETRÄGEN ENTHALTEN IST, DIE SIE IHREN ARBEITNEHMERN FÜR GEKAUFTEN KRAFTSTOFF ERSTATTEN, IST MIT DEM GEMEINSCHAFTSRECHT UNVEREINBAR

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 17 und 18 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie - Nationale Regelung, die einen Arbeitgeber berechtigt, die Mehrwertsteuer für Kraftstofflieferungen an seine Arbeitnehmer abzuziehen, wenn er ihnen die Kosten dieser ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, eingereicht am 28. Januar 2003

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 17, EWGRL 388/77 Art 18, Richtlinie 77/388/EWG Art 17, Richtlinie 77/388/EWG Art 18
    EG; Großbritannien; Kraftfahrzeugstoff; Kraftstoff; Mehrwertsteuer; Nichtunternehmer; Vorsteuerabzug

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Artikel 17 und 18 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie - Für berufliche Zwecke genutzte Fahrzeuge - Nationale Regelung, die Arbeitgebern das Recht auf Abzug der Mehrwertsteuer für den von ihren nicht ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2005, 384 (Ls.)
  • DB 2005, 986
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 06.07.1995 - C-62/93

    BP Soupergaz / Griechischer Staat

    Auszug aus EuGH, 10.03.2005 - C-33/03
    Diese Vorschrift lässt den Mitgliedstaaten, was ihre Durchführung angeht, keinen Ermessensspielraum (vgl. Urteile vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-62/93, BP Soupergaz, Slg. 1995, I-1883, Randnr. 35, und vom 8. November 2001 in der Rechtssache C-338/98, Kommission/Niederlande, Slg. 2001, I-8265, Randnr. 43).
  • EuGH, 09.03.2000 - C-358/98

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 10.03.2005 - C-33/03
    Eine bloße Verwaltungspraxis kann nicht als rechtswirksame Erfüllung der gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen angesehen werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. März 1997 in der Rechtssache C-197/96, Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-1489, Randnr. 14, vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-358/98, Kommission/Italien, Slg. 2000, I-1255, Randnr. 17, und vom 7. März 2002 in der Rechtssache C-145/99, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-2235, Randnr. 30).
  • EuGH, 14.02.1985 - 268/83

    Rompelman / Minister van Financiën

    Auszug aus EuGH, 10.03.2005 - C-33/03
    14 Die Regierung des Vereinigten Königreichs macht geltend, durch die Regelung der Sechsten Richtlinie über den Vorsteuerabzug solle der Unternehmer vollständig von der im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit geschuldeten oder entrichteten Mehrwertsteuer entlastet werden (Urteil vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83, Rompelman, Slg. 1985, 655, Randnr. 19).
  • EuGH, 13.03.1997 - C-197/96

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 10.03.2005 - C-33/03
    Eine bloße Verwaltungspraxis kann nicht als rechtswirksame Erfüllung der gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen angesehen werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. März 1997 in der Rechtssache C-197/96, Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-1489, Randnr. 14, vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-358/98, Kommission/Italien, Slg. 2000, I-1255, Randnr. 17, und vom 7. März 2002 in der Rechtssache C-145/99, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-2235, Randnr. 30).
  • EuGH, 07.03.2002 - C-145/99

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 10.03.2005 - C-33/03
    Eine bloße Verwaltungspraxis kann nicht als rechtswirksame Erfüllung der gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen angesehen werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. März 1997 in der Rechtssache C-197/96, Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-1489, Randnr. 14, vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-358/98, Kommission/Italien, Slg. 2000, I-1255, Randnr. 17, und vom 7. März 2002 in der Rechtssache C-145/99, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-2235, Randnr. 30).
  • EuGH, 08.11.2001 - C-338/98

    DAS KÖNIGREICH DER NIEDERLANDE WIRD WEGEN VERTRAGSVERLETZUNG VERURTEILT

    Auszug aus EuGH, 10.03.2005 - C-33/03
    Diese Vorschrift lässt den Mitgliedstaaten, was ihre Durchführung angeht, keinen Ermessensspielraum (vgl. Urteile vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-62/93, BP Soupergaz, Slg. 1995, I-1883, Randnr. 35, und vom 8. November 2001 in der Rechtssache C-338/98, Kommission/Niederlande, Slg. 2001, I-8265, Randnr. 43).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-508/04

    Kommission / Österreich - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild

    6 - Urteil Kommission/Vereinigtes Königreich (zitiert in Fn. 4, Randnr. 65).

    8 - Urteile vom 13. März 1997, Kommission/Frankreich (C-197/96, Slg. 1997, I-1489, Randnr. 14), vom 9. März 2000, Kommission/Italien, (C-358/98, Slg. 2000, I-1255, Randnr. 17), vom 7. März 2002, Kommission/Italien (C-145/99, Slg. 2002, I-2235, Randnr. 30) und vom 10. März 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-33/03, Slg. 2005, I-1865, Randnr. 25).

    17 - Urteil Kommission/Vereinigtes Königreich [Konformität] (zitiert in Fn. 4, Randnr. 37).

    21 - Urteil Kommission/Vereinigtes Königreich [Konformität] (zitiert in Fn. 4, Randnr. 111); vgl. auch Urteil Kommission/Deutschland [Konformität] (zitiert in Fn. 4, Randnr. 61).

    26 - Urteile Kommission/Vereinigtes Königreich [Konformität] (zitiert in Fn. 4, Randnr. 79) und (Kommission/Deutschland [Konformität] (zitiert in Fn. 4, Randnr. 55).

  • EuGH, 10.05.2007 - C-508/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Zudem kann eine bloße Verwaltungspraxis, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern kann und die nur unzureichend bekannt ist, nicht als Erfüllung der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten im Rahmen der Richtlinienumsetzung angesehen werden (vgl. Urteile vom 13. März 1997, Kommission/Frankreich, C-197/96, Slg. 1997, I-1489, Randnr. 14, vom 7. März 2002, Kommission/Italien, C-145/99, Slg. 2002, I-2235, Randnr. 30, und vom 10. März 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-33/03, Slg. 2005, I-1865, Randnr. 25).
  • EuGH, 12.07.2007 - C-507/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Erhaltung der

    Zum Vorbringen der Republik Österreich hinsichtlich der richtlinienkonformen Durchführung genügt der Hinweis, dass eine bloße Verwaltungspraxis, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern kann und die nur unzureichend bekannt ist, nicht als Erfüllung der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten im Rahmen der Richtlinienumsetzung angesehen werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. März 1997, Kommission/Frankreich, C-197/96, Slg. 1997, I-1489, Randnr. 14, vom 9. März 2000, Kommission/Italien, C-358/98, Slg. 2000, I-1255, Randnr. 17, und vom 10. März 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-33/03, Slg. 2005, I-1865, Randnr. 25).
  • EuGH, 05.10.2010 - C-512/08

    Die französische Regelung in Bezug auf die Kostenerstattung für geplante

    Zwar trifft es zu, dass gemäß der von der Kommission angeführten ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs eine bloße Verwaltungspraxis, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern kann und die nur unzureichend bekannt ist, im Kontext mit dem Unionsrecht nicht zu vereinbarender innerstaatlicher Rechtsvorschriften nicht als rechtswirksame Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag angesehen werden kann (vgl. insbesondere Urteile vom 13. März 1997, Kommission/Frankreich, C-197/96, Slg. 1997, I-1489, Randnr. 14, vom 9. März 2000, Kommission/Italien, C-358/98, Slg. 2000, I-1255, Randnr. 17, und vom 10. März 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-33/03, Slg. 2005, I-1865, Randnr. 25), jedoch stützt unter diesen Umständen das Fehlen eines Nachweises einer dem Unionsrecht zuwiderlaufenden Verwaltungspraxis die Feststellung, dass die französische Regelung, insbesondere Art. R. 332-3 des Code de la sécurité sociale, keine Situation schafft, die geeignet wäre, den Sozialversicherten des französischen Systems die Rechte vorzuenthalten, die ihnen nach Art. 49 EG in der Auslegung des Urteils Vanbraekel u. a. zustehen.
  • EuGH, 08.05.2019 - C-566/17

    Zwiazek Gmin Zaglebia Miedziowego - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames

    Wie der Gerichtshof hervorgehoben hat, definiert diese Bestimmung die Voraussetzungen für die Entstehung des Rechts auf Vorsteuerabzug und den Umfang dieses Rechts genau und lässt den Mitgliedstaaten, was ihre Durchführung angeht, keinen Ermessensspielraum (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. März 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-33/03, EU:C:2005:144, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2009 - C-427/07

    Kommission / Irland - Richtlinie 2003/35/EG - Umweltverträglichkeitsprüfung -

    40 - Urteile vom 13. März 1997, Kommission/Frankreich (C-197/96, Slg. 1997, I-1489, Randnr. 14), vom 9. März 2000, Kommission/Italien (C-358/98, Slg. 2000, I-1255, Randnr. 17), vom 7. März 2002, Kommission/Italien (C-145/99, Slg. 2002, I-2235, Randnr. 30), und vom 10. März 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-33/03 , Slg. 2005, I-1865, Randnr. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2011 - C-414/10

    Véleclair - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Sechste Richtlinie

    11 - Urteile BP Soupergaz (zitiert in Fn. 6, Randnr. 35), vom 10. März 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-33/03, Slg. 2005, I-1865, Randnr. 16), und vom 23. April 2009, PARAT Automotive Cabrio (C-74/08, Slg. 2009, I-3459, Randnr. 32).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-507/04

    Kommission / Österreich - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Umsetzung der

    6 - Urteile vom 13. März 1997, Kommission/Frankreich (C-197/96, Slg. 1997, I-1489, Randnr. 14), vom 9. März 2000, Kommission/Italien (C-358/98, Slg. 2000, I-1255, Randnr. 17), vom 7. März 2002, Kommission/Italien (C-145/99, Slg. 2002, I-2235, Randnr. 30) und vom 10. März 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich, (C-33/03 , Slg. 2005, I-1865, Randnr. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2008 - C-227/07

    Kommission / Polen - Vertragsverletzungsverfahren - Elektronische

    39 - Urteile des Gerichtshofs vom 13. März 1997, Kommission/Frankreich (C-197/96, Slg. 1997, I-1489), vom 9. März 2000, Kommission/Italien (C-358/98, Slg. 2000, I-1255), und vom 10. März 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-33/03, Slg. 2005, I-1865).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2012 - C-216/11

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzungsklage - Richtlinie 92/12/EWG - Art.

    7 - Vgl. u. a. die Urteile vom 13. März 1997, Kommission/Frankreich (C-197/96, Slg. 1997, I-1489, Randnr. 14), vom 9. März 2000, Kommission/Italien (C-358/98, Slg. 2000, I-1255, Randnr. 17), und vom 10. März 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-33/03, Slg. 2005, I-1865, Randnr. 25).
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Rechtsprechung
   EuGH, 10.05.2005 - C-33/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,28159
EuGH, 10.05.2005 - C-33/03 (https://dejure.org/2005,28159)
EuGH, Entscheidung vom 10.05.2005 - C-33/03 (https://dejure.org/2005,28159)
EuGH, Entscheidung vom 10. Mai 2005 - C-33/03 (https://dejure.org/2005,28159)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 17 und 18 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie - Nationale Regelung, die einen Arbeitgeber berechtigt, die Mehrwertsteuer für Kraftstofflieferungen an seine Arbeitnehmer abzuziehen, wenn er ihnen die Kosten dieser ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 09.03.2000 - C-358/98

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 10.05.2005 - C-33/03
    Eine bloße Verwaltungspraxis kann nicht als rechtswirksame Erfüllung der gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen angesehen werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. März 1997 in der Rechtssache C-197/96, Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-1489, Randnr. 14, vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-358/98, Kommission/Italien, Slg. 2000, I-1255, Randnr. 17, und vom 7. März 2002 in der Rechtssache C-145/99, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-2235, Randnr. 30).
  • EuGH, 08.11.2001 - C-338/98

    DAS KÖNIGREICH DER NIEDERLANDE WIRD WEGEN VERTRAGSVERLETZUNG VERURTEILT

    Auszug aus EuGH, 10.05.2005 - C-33/03
    Diese Vorschrift lässt den Mitgliedstaaten, was ihre Durchführung angeht, keinen Ermessensspielraum (vgl. Urteile vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-62/93, BP Soupergaz, Slg. 1995, I-1883, Randnr. 35, und vom 8. November 2001 in der Rechtssache C-338/98, Kommission/Niederlande, Slg. 2001, I-8265, Randnr. 43).
  • EuGH, 06.07.1995 - C-62/93

    BP Soupergaz / Griechischer Staat

    Auszug aus EuGH, 10.05.2005 - C-33/03
    Diese Vorschrift lässt den Mitgliedstaaten, was ihre Durchführung angeht, keinen Ermessensspielraum (vgl. Urteile vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-62/93, BP Soupergaz, Slg. 1995, I-1883, Randnr. 35, und vom 8. November 2001 in der Rechtssache C-338/98, Kommission/Niederlande, Slg. 2001, I-8265, Randnr. 43).
  • EuGH, 13.03.1997 - C-197/96

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 10.05.2005 - C-33/03
    Eine bloße Verwaltungspraxis kann nicht als rechtswirksame Erfüllung der gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen angesehen werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. März 1997 in der Rechtssache C-197/96, Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-1489, Randnr. 14, vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-358/98, Kommission/Italien, Slg. 2000, I-1255, Randnr. 17, und vom 7. März 2002 in der Rechtssache C-145/99, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-2235, Randnr. 30).
  • EuGH, 07.03.2002 - C-145/99

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 10.05.2005 - C-33/03
    Eine bloße Verwaltungspraxis kann nicht als rechtswirksame Erfüllung der gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen angesehen werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. März 1997 in der Rechtssache C-197/96, Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-1489, Randnr. 14, vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-358/98, Kommission/Italien, Slg. 2000, I-1255, Randnr. 17, und vom 7. März 2002 in der Rechtssache C-145/99, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-2235, Randnr. 30).
  • EuGH, 14.02.1985 - 268/83

    Rompelman / Minister van Financiën

    Auszug aus EuGH, 10.05.2005 - C-33/03
    [14] Die Regierung des Vereinigten Königreichs macht geltend, durch die Regelung der Sechsten Richtlinie über den Vorsteuerabzug solle der Unternehmer vollständig von der im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit geschuldeten oder entrichteten Mehrwertsteuer entlastet werden (Urteil vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83, Rompelman, Slg. 1985, 655, Randnr. 19).
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   EuGH, 10.03.2004 - C-33/03   

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https://dejure.org/2004,72376
EuGH, 10.03.2004 - C-33/03 (https://dejure.org/2004,72376)
EuGH, Entscheidung vom 10.03.2004 - C-33/03 (https://dejure.org/2004,72376)
EuGH, Entscheidung vom 10. März 2004 - C-33/03 (https://dejure.org/2004,72376)
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   Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2004 - C-33/03   

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https://dejure.org/2004,19598
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2004 - C-33/03 (https://dejure.org/2004,19598)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a und 18 Absatz 1 Buchstabe a der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie 77/388/EWG - Nationale Regelung, die es einem Arbeitgeber gestattet, in Bezug auf von ihm vorgenommene Kostenerstattungen von ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a und 18 Absatz 1 Buchstabe a der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie 77/388/EWG - Nationale Regelung, die es einem Arbeitgeber gestattet, in Bezug auf von ihm vorgenommene Kostenerstattungen von ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Abgaben , Mehrwertsteuer

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  • EuGH, 08.11.2001 - C-338/98

    DAS KÖNIGREICH DER NIEDERLANDE WIRD WEGEN VERTRAGSVERLETZUNG VERURTEILT

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2004 - C-33/03
    Es stellt sich in dieser Rechtssache insbesondere die Frage, ob die britische Mehrwertsteuerregelung, wonach ein Arbeitgeber in Bezug auf von ihm vorgenommene Kostenerstattungen für an seine Arbeitnehmer gelieferten Kraftstoff zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, mit der niederländischen Abzugsregelung vergleichbar ist, welche der Gerichtshof in seinem Urteil vom 8. November 2001 in der Rechtssache C-338/98(3) als mit Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a und 18 Absatz 1 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie unvereinbar angesehen hat.

    Nachdem am 8. November 2001 das Urteil Kommission/Niederlande ergangen war, welches die Kommission abgewartet hatte, erhob diese mit Schriftsatz vom 27. Januar 2003, eingetragen in das Register des Gerichtshofes am 28. Januar 2003, die vorliegende Klage.

    Sie stützt sich dabei in erster Linie auf das Urteil Kommission/Niederlande und führt aus, dass die gegenständliche britische Regelung mit jener vergleichbar sei, die der Gerichtshof in diesem Urteil als mit der Sechsten Richtlinie unvereinbar erachtet habe.

    Die Regierung des Vereinigten Königreichs gesteht zwar zu, dass es zwischen dem System, um das es im Urteil Kommission/Niederlande ging, und dem britischen System Ähnlichkeiten gebe.

    Außerdem waren, gemäß den Ausführungen des Gerichtshofes im Urteil Kommission/Niederlande, in der Rechtssache Intiem die Voraussetzungen für einen Steuerabzug - insbesondere die Voraussetzung, dass eine zwischen Steuerpflichtigen durchgeführte Lieferung vorliegt - vor allem deshalb erfüllt, weil der Arbeitgeber in diesem Fall seinen Arbeitnehmern für seine eigene Rechnung Gegenstände hatte liefern lassen und er infolgedessen vom Lieferer Rechnungen erhalten hatte, mit denen ihm die Mehrwertsteuer für die gelieferten Gegenstände in Rechnung gestellt wurde(14).

    Legt man das Urteil Kommission/Niederlande dem vorliegenden Fall zugrunde, so ist festzustellen, dass die Abzugsregelung, wie sie im Mehrwertsteuererlass 1991 geregelt und von der Regierung des Vereinigten Königreichs dargestellt worden ist, ebenso jedenfalls keine direkte Verrechnung oder sonstige direkte Beziehung zwischen dem Lieferer des Kraftstoffs und dem Arbeitgeber voraussetzt und daher so gesehen keine Lieferung von Gegenständen zwischen Steuerpflichtigen vorliegt.

    Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat dagegen geltend gemacht, dass der britische Mechanismus des Vorsteuerabzugs im Unterschied zu jenem, um den es im Urteil Kommission/Niederlande ging, sicherstelle, dass die Mehrwertsteuer nur bezüglich der tatsächlichen Kraftstoffkosten der Arbeitnehmer abziehbar sei.

    Gestützt auf das Urteil Kommission/Niederlande führt sie aus, dass, wenn keine Lieferung von Gegenständen oder eine Dienstleistung zwischen Steuerpflichtigen vorliege und daher keine Rechnung oder kein entsprechendes anderes Dokument ausgestellt werden könnte, durch die Gewährung eines Rechts auf Vorsteuerabzug folglich auch Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie verletzt sei.

    3 - Urteil vom 8. November 2001 in der Rechtssache C-338/98 (Kommission/Niederlande, Slg. 2001, I-8265); im Folgenden: Urteil Kommission/Niederlande.

    9 - Vgl. entsprechend das Urteil Kommission/Niederlande (zitiert in Fußnote 3), Randnrn.

    14 - Siehe das Urteil Kommission/Niederlande (zitiert in Fußnote 3), Randnrn.

  • EuGH, 08.03.1988 - 165/86

    Intiem / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2004 - C-33/03
    Aus dem Urteil Intiem geht hervor, dass die körperliche Lieferung eines Gegenstandes an den Arbeitnehmer für sich genommen dem Vorsteuerabzugsrecht des Arbeitgebers nicht entgegensteht.

    In seinem Urteil Intiem ist der Gerichtshof sichtlich davon ausgegangen, dass die Lieferung des Kraftstoffs im Rahmen der Geschäftstätigkeit des Arbeitgebers erfolgte bzw. der Kraftstoff für geschäftliche Zwecke des Arbeitgebers gebraucht wurde(13).

    5 - Urteil vom 8. März 1988 in der Rechtssache 165/86 (Intiem, Slg. 1988, 1471).

  • EuGH, 08.07.1999 - C-354/98

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2004 - C-33/03
    18 - Unter anderem die Urteile vom 18. Januar 2001 in der Rechtssache C-162/99 (Kommission/Italien, Slg. 2001, I-541, Randnr. 22), vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-354/98 (Kommission/Frankreich, Slg. 1999, I-4927, Randnr. 11), vom 4. Dezember 1997 in der Rechtssache C-207/96 (Kommission/Italien, Slg. 1997, I-6869, Randnr. 26) und vom 13. März 1997 in der Rechtssache C-197/96 (Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-1489, Randnrn.

    20 - Unter anderem die Urteile vom 26. Juni 2003 in der Rechtssache C-233/00 (Kommission/Frankreich, Slg. 2003, I-6625, Randnr. 30) und vom 12. September 2002 in der Rechtssache C-152/00 (Kommission/Frankreich, Slg. 2002, I-6973, Randnr. 15).

  • EuGH, 11.07.1991 - C-97/90

    Lennartz / Finanzamt München III

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2004 - C-33/03
    Das Urteil vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-97/90 (Lennartz, Slg. 1991, I-3795, Randnr. 21).

    12 - Vgl. u. a. die Urteile in der Rechtssache C-137/02 (zitiert in Fußnote 8), Randnr. 28, in der Rechtssache C-97/90 (zitiert in Fußnote 11), Randnrn.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-137/02

    Faxworld

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2004 - C-33/03
    8 - Vgl. das Urteil vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-137/02 (Faxworld, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 24).

    12 - Vgl. u. a. die Urteile in der Rechtssache C-137/02 (zitiert in Fußnote 8), Randnr. 28, in der Rechtssache C-97/90 (zitiert in Fußnote 11), Randnrn.

  • EuGH, 18.01.2001 - C-162/99

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2004 - C-33/03
    18 - Unter anderem die Urteile vom 18. Januar 2001 in der Rechtssache C-162/99 (Kommission/Italien, Slg. 2001, I-541, Randnr. 22), vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-354/98 (Kommission/Frankreich, Slg. 1999, I-4927, Randnr. 11), vom 4. Dezember 1997 in der Rechtssache C-207/96 (Kommission/Italien, Slg. 1997, I-6869, Randnr. 26) und vom 13. März 1997 in der Rechtssache C-197/96 (Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-1489, Randnrn.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-152/02

    Terra Baubedarf-Handel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2004 - C-33/03
    4 - Zu dieser Einteilung vgl. die Urteile vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-152/02 (Terra Baubedarf-Handel, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 30) sowie in der Rechtssache Kommission/Niederlande (zitiert in Fußnote 3), Randnr. 71.
  • EuGH, 08.06.2000 - C-400/98

    Breitsohl

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2004 - C-33/03
    8 und 14, vom 21. März 2000 in den Rechtssachen C-110/98 bis C-147/98 (Gabalfrisa u. a., Slg. 2000, I-1577, Randnr. 47) und vom 8. Juni 2000 in der Rechtssache C-400/98 (Breitsohl, Slg. 2000, I-4321, Randnr. 34).
  • EuGH, 14.02.1985 - 268/83

    Rompelman / Minister van Financiën

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2004 - C-33/03
    7 - Vgl. u. a. die Urteile vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83 (Rompelman, Slg. 1985, 655, Randnr. 19) und vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-37/95 (Ghent Coal Terminal, Slg. 1998, I-1, Randnr. 15).
  • EuGH, 20.02.1997 - C-260/95

    Kommissioners of Customs und Excise / DFDS

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2004 - C-33/03
    Siehe beispielsweise das Urteil Faxworld (zitiert in Fußnote 8), Randnr. 42; vgl. in diesem Zusammenhang auch das Urteil vom 20. Februar 1997 in der Rechtssache C-260/95 (DFDS, Slg. 1997, I-1005, Randnr. 23), wonach "die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Realität ein grundlegendes Kriterium für die Anwendung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems" darstelle.
  • EuGH, 15.01.1998 - C-37/95

    Ghent Coal Terminal

  • EuGH, 21.03.2000 - C-110/98

    Gabalfrisa

  • EuGH, 04.12.1997 - C-207/96

    Kommission / Italien

  • EuGH, 12.09.2002 - C-152/00

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 26.06.2003 - C-233/00

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 13.03.1997 - C-197/96

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 01.04.2004 - C-90/02

    Bockemühl

  • EuGH, 30.05.1991 - C-59/89

    Kommission / Deutschland

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