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   EuGH, 21.06.2001 - C-330/00 P   

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https://dejure.org/2001,11249
EuGH, 21.06.2001 - C-330/00 P (https://dejure.org/2001,11249)
EuGH, Entscheidung vom 21.06.2001 - C-330/00 P (https://dejure.org/2001,11249)
EuGH, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - C-330/00 P (https://dejure.org/2001,11249)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    AICS / Parlament

  • EU-Kommission PDF

    AICS / Parlament

    Artikel 225 EG; EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 51 Absatz 1; Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 112 § 1 Buchstabe c
    1. Rechtsmittel - Gründe - Bloße Wiederholung der vor dem Gericht vorgetragenen Gründe und Argumente - Fehlende Bezeichnung des geltend gemachten Rechtsfehlers - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    AICS / Parlament

  • Wolters Kluwer

    1. Rechtsmittel - Gründe - Bloße Wiederholung der vor dem Gericht vorgetragenen Gründe und Argumente - Fehlende Bezeichnung des geltend gemachten Rechtsfehlers - Unzulässigkeit; (Artikel 225 EG; EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 51 Absatz 1; Verfahrensordnung des ...

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 288 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 288 Abs. 2
    1. Rechtsmittel - Gründe - Bloße Wiederholung der vor dem Gericht vorgetragenen Gründe und Argumente - Fehlende Bezeichnung des geltend gemachten Rechtsfehlers - Unzulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache T-139/99 (Alsace International Car Services/Parlament), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Europäischen Parlaments, das Angebot der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuG, 06.07.2000 - T-139/99

    AICS / Parlament

    Auszug aus EuGH, 21.06.2001 - C-330/00
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Fünfte Kammer) vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache T-139/99 (AICS/Parlament, Slg. 1999, II-2849) wegen Aufhebung dieses Urteils und Entscheidung gemäß den von der Rechtsmittelführerin im ersten Rechtszug gestellten Anträgen,.

    1 Die Alsace International Car Services SARL (im Folgenden: Rechtsmittelführerin) hat mit Rechtsmittelschrift, die am 11. September 2000 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache T-139/99 (AICS/Parlament, Slg. 1999, II-2849, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Europäischen Parlaments, das im Rahmen der Ausschreibung Nr. 99/S 18-8765/FR betreffend einen Auftrag zur Beförderung von Personen während der Parlamentssitzungen in Straßburg in Fahrzeugen mit Fahrer von der Klägerin abgegebene Angebot nicht zu berücksichtigen (im Folgenden: streitige Entscheidung), und wegen Ersatzes des ihr angeblich durch diese Entscheidung entstandenen Schadens abgewiesen hat.

  • EuGH, 16.09.1997 - C-362/95

    Blackspur DIY u.a. / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.06.2001 - C-330/00
    36 Zum Vorbringen der Rechtsmittelführerin, das Gericht habe bei seiner Prüfung die von ihr vorgelegten Nachweise nicht berücksichtigt, ist auf die ständige Rechtsprechung hinzuweisen, nach der es allein Sache des Gerichts ist, den Wert der ihm vorgelegten Beweise zu beurteilen (Urteile vom 1. Juni 1994 in der Rechtssache C-136/92 P, Kommission/Brazzelli Lualdi u. a., Slg. 1994, I-1981, Randnr. 66, und vom 16. September 1997 in der Rechtssache C-362/95 P, Blackspur DIY u. a./Rat und Kommission, Slg. 1997, I-4775, Randnr. 29).
  • EuGH, 15.06.2000 - C-237/98

    Dorsch Consult / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.06.2001 - C-330/00
    37 Das Gericht ist daher vorbehaltlich der Pflicht zur Beachtung der allgemeinen Grundsätze und der Verfahrensvorschriften über die Beweislast und das Beweisverfahren sowie des Verbotes der Verfälschung von Beweismitteln nicht verpflichtet, die Würdigung der einzelnen ihm vorgelegten Beweismittel ausdrücklich zu begründen, insbesondere wenn es der Auffassung ist, dass diese bedeutungslos oder für den Ausgang des Rechtsstreits unerheblich sind (Urteil vom 15. Juni 2000 in der Rechtssache C-237/98 P, Dorsch Consult/Rat und Kommission, Slg. 2000, I-4549, Randnr. 51).
  • EuGH, 01.06.1994 - C-136/92

    Kommission / Brazzelli Lualdi u.a.

    Auszug aus EuGH, 21.06.2001 - C-330/00
    36 Zum Vorbringen der Rechtsmittelführerin, das Gericht habe bei seiner Prüfung die von ihr vorgelegten Nachweise nicht berücksichtigt, ist auf die ständige Rechtsprechung hinzuweisen, nach der es allein Sache des Gerichts ist, den Wert der ihm vorgelegten Beweise zu beurteilen (Urteile vom 1. Juni 1994 in der Rechtssache C-136/92 P, Kommission/Brazzelli Lualdi u. a., Slg. 1994, I-1981, Randnr. 66, und vom 16. September 1997 in der Rechtssache C-362/95 P, Blackspur DIY u. a./Rat und Kommission, Slg. 1997, I-4775, Randnr. 29).
  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.06.2001 - C-330/00
    18 Nach ständiger Rechtsprechung folgt aus den Artikeln 225 EG, 51 Absatz 1 der EG-Satzung des Gerichtshofes und 112 § 1 Buchstabe c der Verfahrensordnung, dass ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des Urteils, dessen Aufhebung beantragt wird, sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss (u. a. Urteil vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-352/98 P, Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 2000, I-5291, Randnr. 34).
  • EuGH, 28.05.1998 - C-7/95

    Deere / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.06.2001 - C-330/00
    25 Für die Würdigung von Tatsachen ist nämlich allein das Gericht zuständig (u. a. Urteil vom 28. Mai 1998 in der Rechtssache C-7/95 P, Deere/Kommission, Slg. 1998, I-3111, Randnr. 21).
  • EuG, 16.10.1996 - T-336/94

    Efisol SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Verordnung (EWG)

    Auszug aus EuGH, 21.06.2001 - C-330/00
    11 Fünftens hat das Gericht bezüglich des Antrags der Rechtsmittelführerin auf Schadensersatz in Randnummer 68 des angefochtenen Urteils ausgeführt, dass [d]ie Begründung der außervertraglichen Haftung der Gemeinschaft aufgrund des Artikels 288 Absatz 2 EG und der allgemeinen Rechtsgrundsätze, auf die diese Bestimmung verweist,... an das Zusammentreffen mehrerer Bedingungen geknüpft [ist]; sie setzt die Rechtswidrigkeit des dem Organ vorgeworfenen Verhaltens, das Vorliegen eines Schadens und das Bestehen eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen diesem Verhalten und dem behaupteten Schaden voraus (vgl. Urteil des Gerichts vom 16. Oktober 1996 in der Rechtssache T-336/94, Efisol/Kommission, Slg. 1996, II-1343, Randnr. 30).".
  • EuG, 11.06.2002 - T-365/00

    AICS / Parlament

    Mit Beschluss vom 21. Juni 2001 (Rechtssache C-330/00 P, AICS/Parlament, Slg. 2001, I-4809) wies der Gerichtshof das von der Klägerin gegen dieses Urteil eingelegte Rechtsmittel zurück.
  • EuG, 05.09.2007 - T-295/05

    Document Security Systems / EZB - Währungsunion - Ausgabe von Euro-Banknoten -

    Es steht dem Gericht jedoch nicht zu, den behaupteten Verstoß gegen nationale Rechtsvorschriften als eine Rechtsfrage zu behandeln, die eine uneingeschränkte rechtliche Prüfung voraussetzt, da eine solche Prüfung ausschließlich Sache der nationalen Stellen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 6. Juli 2000, AICS/Parlament, T-139/99, Slg. 2000, II-2849, Randnr. 40, bestätigt durch Beschluss des Gerichtshofs vom 21. Juni 2001, AICS/Parlament, C-330/00 P, Slg. 2001, I-4809).
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