Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2015

Rechtsprechung
   EuGH, 17.12.2015 - C-330/14   

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https://dejure.org/2015,38591
EuGH, 17.12.2015 - C-330/14 (https://dejure.org/2015,38591)
EuGH, Entscheidung vom 17.12.2015 - C-330/14 (https://dejure.org/2015,38591)
EuGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - C-330/14 (https://dejure.org/2015,38591)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Szemerey

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik - Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums - Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen - Verordnung (EG) Nr. 1122/2009 - Art. 23 und 58 - Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 -Verordnung (EG) Nr. 1975/2006 - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Szemerey

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik - Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes - Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen - Verordnung (EG) Nr. 1122/2009 - Art. 23 und 58 - Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 -Verordnung (EG) Nr. 1975/2006 - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Szemerey

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik - Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes - Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen - Verordnung (EG) Nr. 1122/2009 - Art. 23 und 58 - Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 - Verordnung (EG) Nr. 1975/2006 - ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)

  • EuGH, 21.06.2016 - C-15/15

    Die mit der Androhung der Nichtigkeit verbundene Verpflichtung,

    Es ist nämlich Aufgabe des Gerichtshofs, alle Bestimmungen des Unionsrechts auszulegen, die die nationalen Gerichte benötigen, um die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, auch wenn diese Bestimmungen in den dem Gerichtshof von diesen Gerichten vorgelegten Fragen nicht ausdrücklich genannt sind (vgl. u. a. Urteil vom 17. Dezember 2015, Szemerey, C-330/14, EU:C:2015:826, Rn. 30).

    Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten vom einzelstaatlichen Gericht vorgelegten Material, insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Ausgangsrechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. entsprechend u. a. Urteil vom 17. Dezember 2015, Szemerey, C-330/14, EU:C:2015:826, Rn. 31).

  • FG Hamburg, 30.09.2016 - 4 K 157/15

    Marktordnungsrecht: Rechtmäßigkeit der Überschussabgabe betreffend das

    Der Grundsatz der Rechtssicherheit gebietet, dass eine Regelung, die nachteilige Folgen für Einzelne hat, klar und bestimmt und ihre Anwendung für den Einzelnen vorhersehbar sein muss (vgl. EuGH, Urteil vom 17.12.2015, C-330/14, Rz. 47; Beschluss vom 16.01.2014, C-24/13, Rz. 32).

    Der Europäische Gerichtshof hat auch betont, dass der Grundsatz der Rechtssicherheit erfordert, dass der Gesetzgeber die besondere Situation des Wirtschaftsteilnehmers berücksichtigt (vgl. EuGH, Urteil vom 17.12.2015, C-330/14, Rz. 48).

  • EuGH, 11.01.2024 - C-371/22

    G (Frais de résiliation anticipée)

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs müssen die Mitgliedstaaten jedoch ihre Befugnisse unter Wahrung des Unionsrechts ausüben und dürfen daher die praktische Wirksamkeit der Richtlinie 2009/72 nicht beeinträchtigen (vgl. entsprechend Urteile vom 30. Juni 2005, Candolin u. a., C-537/03, EU:C:2005:417, Rn. 25 bis 27, und vom 17. Dezember 2015, Szemerey, C-330/14, EU:C:2015:826, Rn. 42).
  • EuGH, 18.01.2024 - C-656/22

    Askos Properties

    Was als Erstes die Frage betrifft, ob die Kündigung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Mietverträge einen "Fall höherer Gewalt" bzw. einen "außergewöhnlichen Umstand" im Sinne von Art. 47 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1974/2006 darstellen kann, ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Kontext des ELER bereits entschieden hat, dass jedes Ereignis, das auf außerhalb der Sphäre des Wirtschaftsteilnehmers liegenden, ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Umständen beruht, deren Folgen trotz aller von ihm aufgewandten Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, einen Fall höherer Gewalt darstellt (Urteile vom 17. Dezember 2015, Szemerey, C-330/14, EU:C:2015:826, Rn. 58, vom 16. Februar 2023, Zamestnik izpalnitelen direktor na Darzhaven fond "Zemedelie", C-343/21, EU:C:2023:111, Rn. 58, und vom 7. September 2023, Groenland Poultry, C-169/22, EU:C:2023:638, Rn. 39).
  • EuGH, 28.02.2018 - C-518/16

    ZPT - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Verordnung (EG) Nr.

    Allerdings hat der Gerichtshof die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren, um eine sachdienliche Antwort zu geben (vgl. u. a. Urteil vom 17. Dezember 2015, Szemerey, C-330/14, EU:C:2015:826, Rn. 30).
  • EuGH, 23.11.2023 - C-213/22

    Instituto de Financiamento da Agricultura e Pescas (Mesures de reboisement)

    Im Bereich der Agrarregelung setzt der Begriff "höhere Gewalt" zwar keine absolute Unmöglichkeit voraus, verlangt jedoch, dass die Nichterfüllung einer Voraussetzung für die Gewährung einer Beihilfe auf außerhalb der Sphäre des Wirtschaftsteilnehmers liegenden, ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Umständen beruht, deren Folgen trotz aller von ihm aufgewandten Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 2015, Szemerey, C-330/14, EU:C:2015:826, Rn. 58).
  • BVerwG, 04.01.2022 - 3 B 14.21

    Auszahlung einer Zuwendung nach dem Programm zur Förderung im ländlichen Raum

    Die Mitgliedstaaten haben dafür Sorge zu tragen, dass alle durch unionsrechtliche oder einzelstaatliche Rechtsvorschriften oder in den Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums aufgestellten Förderkriterien anhand von überprüfbaren Indikatoren kontrolliert werden können (vgl. Art. 4 VO Nr. 65/2011; Art. 58 ff. VO Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 ; EuGH, Urteil vom 17. Dezember 2015 - C-330/14 [ECLI:EU:C:2015:826], Szemerey - Rn. 37 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 10 LB 100/22

    Flächen, brachliegende; Gewalt, höhere; Greeningprämie; Günstigkeitsprinzip;

    Nach einer auf verschiedenen Gebieten des Unionsrechts entwickelten ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs sind unter "höherer Gewalt" ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse zu verstehen, auf die derjenige, der sich darauf beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (EuGH, Urteil vom 28.04.2022 - C-804/21 -, juris Rn. 44; vgl. auch EuGH, Urteil vom 17.12.2015 - C-330/14 -, juris Rn. 58 zu Art. 23 Abs. 1 Unterabs. 1 VO (EU) Nr. 1122/2009 ; EuGH, Urteil vom 17.10.2002 - C-208/01 -, juris Rn. 19 zu Agrarverordnungen; BVerwG, Urteil vom 29.4.2004 - 3 C 27.03 -, juris Rn. 15 f.; Senatsurteil vom 17.1.2012 - 10 LB 58/10 -, juris Rn. 54).
  • VG Würzburg, 12.10.2020 - W 8 K 19.1540

    Kürzung und Rückforderung landwirtschaftlicher Subventionen

    Ein solcher ist nach der Rechtsprechung des EuGH ein ungewöhnlicher, vom Willen des Betroffenen unabhängiger und unvorhersehbarer Umstand, der trotz äußerster, nach den Umständen erforderlicher und zumutbarer Sorgfalt von den Beteiligten nicht zu vermeiden war (EuGH, U.v. 17.12.2015 - C-330/14 - juris Rn. 58).
  • OVG Niedersachsen, 17.03.2020 - 10 LC 324/18

    Betriebsaufteilung; Betriebsinhaber; Erstzuweisung; Verkauf; Zahlungsansprüche;

    Diese Umstände können weder als Fall "höherer Gewalt" noch als "außergewöhnliche Umstände" i.S.v. Art. 30 Abs. 7 Buchstabe c) der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 noch als "sonstiger Fall höherer Gewalt", den der Europäische Gerichtshofs als ungewöhnlichen, vom Willen des Betroffenen unabhängigen und unvorhersehbaren Umstand, der trotz äußerster, nach den Umständen erforderlicher und zumutbarer Sorgfalt von den Beteiligten nicht zu vermeiden war, definiert hat (vgl. EuGH, Urteil vom 17.12.2015 - C-330/14 -, juris Rn. 58), angesehen werden.
  • EuGH, 08.06.2023 - C-636/21

    Regione Lombardia (Mesures de soutien du marché liées aux maladies animales)

  • VG Lüneburg, 20.06.2018 - 1 A 104/16

    Basisprämie; Basisprämienregelung; Hof; Kauf; Zahlungsansprüche

  • EuGH, 16.02.2023 - C-343/21

    Zamestnik izpalnitelen direktor na Darzhaven fond "Zemedelie"

  • OVG Niedersachsen, 06.06.2023 - 10 LC 85/22

    Agrarförderung; Beihilfefähigkeit; Direktzahlungen; höhere Gewalt;

  • VG Bremen, 27.09.2018 - 5 K 52/17

    Zur Frage der Zuordnung von Flächen zu einem landwirtschaftlichen Betrieb im

  • VG Regensburg, 02.11.2017 - RN 5 K 16.1989

    Zu den Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln für die Landwirtschaft

  • VG Minden, 30.11.2016 - 11 K 237/16

    Auszahlung der Basisprämie, Greeningprämie und Umverteilungsprämie ohne

  • VG Würzburg, 12.10.2020 - W 8 K 20.296

    Zuweisung von Zahlungsansprüchen aus der nationalen Reserve zur Beantragung von

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2015 - C-330/14   

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https://dejure.org/2015,24798
Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2015 - C-330/14 (https://dejure.org/2015,24798)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.09.2015 - C-330/14 (https://dejure.org/2015,24798)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. September 2015 - C-330/14 (https://dejure.org/2015,24798)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Szemerey

    Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit - Gemeinsame Agrarpolitik - Direktzahlungen - Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem - Kürzung oder Ausschluss von Zahlungen bei Nichteinhaltung von Beihilfekriterien und anderweitiger Verpflichtungen - Verstoß des ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 14.10.2010 - C-243/09

    Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2015 - C-330/14
    Vgl. außerdem statt aller Urteil Fuß (C-243/09, EU:C:2010:609, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.10.2002 - C-190/02

    Viacom

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2015 - C-330/14
    12 - Vgl. z. B. Beschluss Viacom (C-190/02, EU:C:2002:569, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.12.2012 - C-11/12

    Maatschap L.A. en D.A.B. Langestraat en P. Langestraat-Troost - Gemeinsame

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2015 - C-330/14
    22 - Vgl. z. B. Urteil Maatschap L. A. en D. A. B. Langestraat en P. Langestraat-Troost (C-11/12, EU:C:2012, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.06.2013 - C-3/12

    Syndicat OP 84 - Landwirtschaft - Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2015 - C-330/14
    Vgl. entsprechend Urteil Syndicat OP 84 (C-3/12, EU:C:2013:389, Rn. 21 bis 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.01.2014 - C-24/13

    Dél-Zempléni Nektár Leader Nonprofit - Landwirtschaft - Verordnung (EG)

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2015 - C-330/14
    17 - Beschluss Dél-Zempléni Nektár Leader Nonprofit (C-24/13, EU:C:2014:40, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.12.2014 - C-562/13

    Abdida - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2015 - C-330/14
    13 - Vgl. z. B. Urteil Abdida (C-562/13; EU:C:2014:2453, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2015 - C-684/13

    Demmer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2015 - C-330/14
    14 - Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Demmer (C-684/13, EU:C:2015:131, Nr. 71).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2015 - C-497/12

    Gullotta und Farmacia di Gullotta Davide & C. - Vorabentscheidungsersuchen -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2015 - C-330/14
    10 - Zu den Grenzen der Zulässigkeit vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Gullotta und Farmacia di Gullotta Davide & C. (C-497/12, EU:C:2015:168, insbesondere Nr. 20).
  • EuGH, 23.04.2015 - C-38/14

    Zaizoune - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2015 - C-330/14
    11 - Vgl. aus jüngster Zeit Urteil Zaizoune (C-38/14, EU:C:2015:260, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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