Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2003

Rechtsprechung
   EuGH, 29.04.2004 - C-338/01   

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https://dejure.org/2004,2890
EuGH, 29.04.2004 - C-338/01 (https://dejure.org/2004,2890)
EuGH, Entscheidung vom 29.04.2004 - C-338/01 (https://dejure.org/2004,2890)
EuGH, Entscheidung vom 29. April 2004 - C-338/01 (https://dejure.org/2004,2890)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Richtlinie 2001/44/EG - Wahl der Rechtsgrundlage

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Rat

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen Union.

    1. Handlungen der Organe - Wahl der Rechtsgrundlage - Kriterien - Gemeinschaftlicher Rechtsakt mit zwei Zielsetzungen oder zwei Komponenten - Abstellen auf die wesentliche oder überwiegende Zielsetzung oder Komponente - Untrennbar miteinander verbundene Zielsetzungen - ...

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen Union

    Abgaben , Angleichung der Rechtsvorschriften , Freier Warenverkehr , Zollunion , Landwirtschaft , EAGFL

  • Wolters Kluwer

    Klage der Kommission auf Nichtigerklärung der Richtlinie 2001/44/EG des Rates vom 15. Juni 2001 zur Änderung der Richtlinie 76/308/EWG ; Häufung von Rechtsgrundlagen für den Erlass einer Richtlinie; Anforderungen an die Wahl der Rechtsgrundlage für einen Rechtsakt der ...

  • Judicialis

    Richtlinie 76/308 des Rates vom 15. März 1976 über die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen im Zusammenhang mit Maßnahmen, die Bestandteil des Finanzierun... gssystems des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds Art. 2; ; Richtlinie 76/308 des Rates vom 15. März 1976 über die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen im Zusammenhang mit Maßnahmen, die Bestandteil des Finanzierungssystems des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds Art. 7; ; Richtlinie 76/308 des Rates vom 15. März 1976 über die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen im Zusammenhang mit Maßnahmen, die Bestandteil des Finanzierungssystems des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds Art. 8; ; Richtlinie 76/308 des Rates vom 15. März 1976 über die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen im Zusammenhang mit Maßnahmen, die Bestandteil des Finanzierungssystems des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds Art. 9 Abs. 2; ; Richtlinie 76/308 des Rates vom 15. März 1976 über die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen im Zusammenhang mit Maßnahmen, die Bestandteil des Finanzierungssystems des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds Art. 10; ; Richtlinie 76/308 des Rates vom 15. März 1976 über die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen im Zusammenhang mit Maßnahmen, die Bestandteil des Finanzierungssystems des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds Art. 12 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 2001/44/EG - Wahl der Rechtsgrundlage]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Richtlinie 2001/44/EG des Rates vom 15. Juni 2001 zur Änderung der Richtlinie 76/308/EWG über die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen im Zusammenhang mit Maßnahmen, die Bestandteil des Finanzierungssystems des Europäischen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 27.09.1988 - 165/87

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-338/01
    Es spreche z. B. nichts dagegen, Artikel 93 EG und Artikel 95 EG als Rechtsgrundlage zu wählen, da der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 165/87 (Kommission/Rat, Slg. 1988, 5545) die Möglichkeit einer doppelten Rechtsgrundlage bejaht habe, die den Rat verpflichte, mit qualifizierter Mehrheit und einstimmig zu entscheiden.

    54 Nach ständiger Rechtsprechung muss die Wahl der Rechtsgrundlage für einen Rechtsakt der Gemeinschaft auf objektiven und gerichtlich nachprüfbaren Umständen beruhen, zu denen insbesondere das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts gehören (vgl. u. a. Urteil Titandioxid, Randnr. 10, und Urteile vom 4. April 2000 in der Rechtssache C-269/97, Kommission/Rat, Slg. 2000, I-2257, Randnr. 43, und vom 11. September 2003 in der Rechtssache C-211/01, Kommission/Rat, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 38).

    55 Ergibt die Prüfung eines Gemeinschaftsrechtsakts, dass er zwei Zielsetzungen hat oder zwei Komponenten umfasst, und lässt sich eine von ihnen als die hauptsächliche oder überwiegende ausmachen, während die andere nur nebensächliche Bedeutung hat, so ist der Rechtsakt nur auf eine Rechtsgrundlage zu stützen, und zwar auf die, die die hauptsächliche oder überwiegende Zielsetzung oder Komponente erfordert (in diesem Sinne Urteile vom 17. März 1993 in der Rechtssache C-155/91, Kommission/Rat, Slg. 1993, I-939, Randnrn.

    19 und 21, vom 30. Januar 2001 in der Rechtssache C-36/98, Spanien/Rat, Slg. 2001, I-779, Randnr. 59, und vom 11. September 2003, Kommission/Rat, Randnr. 39).

    56 Steht ausnahmsweise fest, dass gleichzeitig mehrere Ziele verfolgt werden, die untrennbar miteinander verbunden sind, ohne dass das eine gegenüber dem anderen nur zweitrangig und mittelbar ist, so wird ein solcher Rechtsakt auf die einschlägigen Rechtsgrundlagen gestützt werden müssen (vgl. u. a. Urteile vom 19. September 2002 in der Rechtssache C-336/00, Huber, Slg. 2002, I-7699, Randnr. 31, vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-281/01, Kommission/Rat, Slg. 2002, I-2049, Randnr. 35, und vom 11. September 2003, Kommission/Rat, Randnr. 40, sowie Gutachten 2/00 vom 6. Dezember 2001, Slg. 2001, I-9713, Randnr. 23).

  • EuGH, 23.02.1999 - C-42/97

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-338/01
    Wenn verschiedene Rechtsgrundlagen aufgrund der damit verbundenen Entscheidungsverfahren nicht miteinander vereinbar seien, müsse für die Feststellung der richtigen Rechtsgrundlage auf den "Schwerpunkt" des zu erlassenden Rechtsakts abgestellt werden (vgl. Urteil vom 23. Februar 1999 in der Rechtssache C-42/97, Parlament/Rat, Slg. 1999, I-869, Randnr. 43).

    33 Zweitens sei ein Rechtsakt nach ständiger Rechtsprechung, wenn eine besondere Rechtsgrundlage vorhanden sei, auf diese zu stützen (Urteil vom 26. März 1996 in der Rechtssache C-271/94, Parlament/Rat, Slg. 1996, I-1689).

    57 Eine Häufung der beiden Rechtsgrundlagen ist jedoch ausgeschlossen, wenn die für sie jeweils vorgesehenen Verfahren miteinander unvereinbar sind (vgl. u. a. Urteil Titandioxid, Randnrn. 17 bis 21, und Urteil vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-164/97, Parlament/Rat, Slg. 1999, I-1139, Randnr. 14).

  • EuGH, 27.02.1980 - 55/79

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-338/01
    Da sich nämlich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergebe, dass die Vorschriften über die Einzelheiten der Beitreibung der Abgaben und über Sanktionen von Verstößen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuerzahlung der internen Steuergesetzgebung der Mitgliedstaaten unterlägen (vgl. Urteile vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 55/79, Kommission/Irland, Slg. 1980, 481, und vom 25. Februar 1988 in der Rechtssache 299/86, Drexl, Slg. 1988, 1213), fielen auch die mit der Richtlinie 2001/44 eingeführten Vorschriften unter diese Steuergesetzgebung.

    Selbst wenn die Steuer zum gleichen Satz erhoben wird, kann ihr Einfluss je nach den Modalitäten der Besteuerungsgrundlage und der Erhebung, die für die inländische Erzeugung und für eingeführte Erzeugnisse gelten, unterschiedlich sein (vgl. Urteile Kommission/Irland, Randnr. 8, und Grundig Italiana, Randnr. 13).

  • EuGH, 17.06.1998 - C-68/96

    Grundig Italiana

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-338/01
    Diese Auslegung entspreche auch der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. Urteile vom 12. Mai 1992 in der Rechtssache C-327/90, Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-3033, und vom 17. Juni 1998 in der Rechtssache C-68/96, Grundig Italiana, Slg. 1998, I-3775).

    Selbst wenn die Steuer zum gleichen Satz erhoben wird, kann ihr Einfluss je nach den Modalitäten der Besteuerungsgrundlage und der Erhebung, die für die inländische Erzeugung und für eingeführte Erzeugnisse gelten, unterschiedlich sein (vgl. Urteile Kommission/Irland, Randnr. 8, und Grundig Italiana, Randnr. 13).

  • EuGH, 06.12.2001 - Gutachten 2/00

    Protokoll von Cartagena - Abschluss - Rechtsgrundlage - Artikel 133 EG, 174

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-338/01
    56 Steht ausnahmsweise fest, dass gleichzeitig mehrere Ziele verfolgt werden, die untrennbar miteinander verbunden sind, ohne dass das eine gegenüber dem anderen nur zweitrangig und mittelbar ist, so wird ein solcher Rechtsakt auf die einschlägigen Rechtsgrundlagen gestützt werden müssen (vgl. u. a. Urteile vom 19. September 2002 in der Rechtssache C-336/00, Huber, Slg. 2002, I-7699, Randnr. 31, vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-281/01, Kommission/Rat, Slg. 2002, I-2049, Randnr. 35, und vom 11. September 2003, Kommission/Rat, Randnr. 40, sowie Gutachten 2/00 vom 6. Dezember 2001, Slg. 2001, I-9713, Randnr. 23).
  • EuGH, 25.02.1999 - C-164/97

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-338/01
    57 Eine Häufung der beiden Rechtsgrundlagen ist jedoch ausgeschlossen, wenn die für sie jeweils vorgesehenen Verfahren miteinander unvereinbar sind (vgl. u. a. Urteil Titandioxid, Randnrn. 17 bis 21, und Urteil vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-164/97, Parlament/Rat, Slg. 1999, I-1139, Randnr. 14).
  • EuGH, 17.03.1993 - C-155/91

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-338/01
    55 Ergibt die Prüfung eines Gemeinschaftsrechtsakts, dass er zwei Zielsetzungen hat oder zwei Komponenten umfasst, und lässt sich eine von ihnen als die hauptsächliche oder überwiegende ausmachen, während die andere nur nebensächliche Bedeutung hat, so ist der Rechtsakt nur auf eine Rechtsgrundlage zu stützen, und zwar auf die, die die hauptsächliche oder überwiegende Zielsetzung oder Komponente erfordert (in diesem Sinne Urteile vom 17. März 1993 in der Rechtssache C-155/91, Kommission/Rat, Slg. 1993, I-939, Randnrn.
  • EuGH, 12.12.2002 - C-281/01

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-338/01
    56 Steht ausnahmsweise fest, dass gleichzeitig mehrere Ziele verfolgt werden, die untrennbar miteinander verbunden sind, ohne dass das eine gegenüber dem anderen nur zweitrangig und mittelbar ist, so wird ein solcher Rechtsakt auf die einschlägigen Rechtsgrundlagen gestützt werden müssen (vgl. u. a. Urteile vom 19. September 2002 in der Rechtssache C-336/00, Huber, Slg. 2002, I-7699, Randnr. 31, vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-281/01, Kommission/Rat, Slg. 2002, I-2049, Randnr. 35, und vom 11. September 2003, Kommission/Rat, Randnr. 40, sowie Gutachten 2/00 vom 6. Dezember 2001, Slg. 2001, I-9713, Randnr. 23).
  • EuGH, 30.01.2001 - C-36/98

    Spanien / Rat

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-338/01
    19 und 21, vom 30. Januar 2001 in der Rechtssache C-36/98, Spanien/Rat, Slg. 2001, I-779, Randnr. 59, und vom 11. September 2003, Kommission/Rat, Randnr. 39).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-336/00

    Huber

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-338/01
    56 Steht ausnahmsweise fest, dass gleichzeitig mehrere Ziele verfolgt werden, die untrennbar miteinander verbunden sind, ohne dass das eine gegenüber dem anderen nur zweitrangig und mittelbar ist, so wird ein solcher Rechtsakt auf die einschlägigen Rechtsgrundlagen gestützt werden müssen (vgl. u. a. Urteile vom 19. September 2002 in der Rechtssache C-336/00, Huber, Slg. 2002, I-7699, Randnr. 31, vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-281/01, Kommission/Rat, Slg. 2002, I-2049, Randnr. 35, und vom 11. September 2003, Kommission/Rat, Randnr. 40, sowie Gutachten 2/00 vom 6. Dezember 2001, Slg. 2001, I-9713, Randnr. 23).
  • EuGH, 04.04.2000 - C-269/97

    Kommission / Rat

  • EuGH, 25.02.1988 - 299/86

    Drexl

  • EuGH, 11.09.2003 - C-211/01

    Kommission / Rat

  • EuGH, 26.03.1996 - C-271/94

    Parlament / Rat

  • EuGH, 12.11.1996 - C-84/94

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS AUF NICHTIGERKLÄRUNG

  • EuGH, 11.06.1991 - C-300/89

    Kommission / Rat

  • EuGH, 11.12.1990 - 47/88

    Kommission / Denmark

  • EuGH, 12.05.1992 - C-327/90

    Kommission / Griechenland

  • BVerfG, 30.07.2019 - 2 BvR 1685/14

    Regelungen zur Europäischen Bankenunion bei strikter Auslegung nicht

    Dementsprechend hat der EuGH mehrfach zu Art. 95 Abs. 2 EG-Vertrag, der Vorgängerregelung von Art. 114 Abs. 2 AEUV, entschieden, dass der Begriff der Steuern direkte und indirekte Steuern abdeckt, wobei sowohl materielle Regelungen als auch Verfahrensregelungen erfasst sind (vgl. EuGH, Urteil vom 29. April 2004, Kommission/Rat, C-338/01, Slg. 2004, I-4852 ; Urteil vom 26. Januar 2006, Kommission/Rat, C-533/03, Slg. 2006, I-1051 ).

    Eine weite Auslegung des Steuerbegriffs sei auch unter teleologischen Gesichtspunkten vorzugswürdig (vgl. Herdegen, WM 2016, S. 1905 ), weil es der Zweck von Art. 114 Abs. 2 AEUV sei, die nationale Abgabenhoheit zu erhalten und eine Harmonisierung von Vorschriften mit Abgabencharakter nach dem Mehrheitsprinzip zu vermeiden (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Alber vom 9. September 2003, Kommission/Rat, C-338/01, Slg. 2004, I-4832 ; Ohler, Die fiskalische Integration in der Europäischen Gemeinschaft, 1997, S. 206).

  • EuGH, 06.11.2008 - C-155/07

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2006/1016/EG - Garantieleistung

    Nach ständiger Rechtsprechung muss die Wahl der Rechtsgrundlage für einen Rechtsakt der Gemeinschaft auf objektiven und gerichtlich nachprüfbaren Umständen beruhen, zu denen das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts gehören (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 11. Juni 1991, Kommission/Rat, "Titandioxid", C-300/89, Slg. 1991, I-2867, Randnr. 10, und vom 29. April 2004, Kommission/Rat, C-338/01, Slg. 2004, I-4829, Randnr. 54), und nicht auf der für den Erlass anderer Gemeinschaftshandlungen, die gegebenenfalls ähnliche Merkmale aufweisen, herangezogenen Rechtsgrundlage (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. Februar 1988, Vereinigtes Königreich/Rat, 131/86, Slg. 1988, 905, Randnr. 29, und vom 20. Mai 2008, Kommission/Rat, C-91/05, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 106).

    Im Übrigen ist der betreffende Rechtsakt, wenn der Vertrag eine spezifischere Bestimmung enthält, die als Rechtsgrundlage für ihn dienen kann, auf diese Bestimmung zu stützen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. April 2004, Kommission/Rat, Randnr. 60, und vom 26. Januar 2006, Kommission/Rat, C-533/03, Slg. 2006, I-1025, Randnr. 45).

    19 und 21, vom 30. Januar 2001, Spanien/Rat, C-36/98, Slg. 2001, I-779, Randnr. 59, vom 29. April 2004, Kommission/Rat, Randnr. 55, und vom 20. Mai 2008, Kommission/Rat, Randnr. 73).

    Zu einer Maßnahme, die mehrere Zielsetzungen zugleich hat oder mehrere Komponenten umfasst, die untrennbar miteinander verbunden sind, ohne dass die eine gegenüber der anderen nebensächlich ist, hat der Gerichtshof entschieden, dass sie, wenn somit verschiedene Vertragsbestimmungen anwendbar sind, ausnahmsweise auf diese verschiedenen Rechtsgrundlagen gestützt werden muss (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. September 2003, Kommission/Rat, C-211/01, Slg. 2003, I-8913, Randnr. 40, und vom 20. Mai 2008, Kommission/Rat, Randnr. 75).

    17 bis 21 des Urteils Titandioxid ausgeführt hat, der Rückgriff auf eine doppelte Rechtsgrundlage ausgeschlossen, wenn sich die für die beiden Rechtsgrundlagen jeweils vorgesehenen Verfahren nicht miteinander vereinbaren lassen (vgl. in diesem Sinne auch Urteile vom 25. Februar 1999, Parlament/Rat, C-164/97 und C-165/97, Slg. 1999, I-1139, Randnr. 14, vom 29. April 2004, Kommission/Rat, Randnr. 57, sowie vom 10. Januar 2006, Kommission/Rat, C-94/03, Slg. 2006, I-1, Randnr. 52, und Kommission/Parlament und Rat, C-178/03, Slg. 2006, I-107, Randnr. 57).

    Anders als in der Rechtssache Titandioxid ist der Rückgriff auf die von den Art. 179 EG und 181a EG gebildete doppelte Rechtsgrundlage unter den im vorliegenden Fall gegebenen Umständen nicht geeignet, die Rechte des Parlaments zu beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Januar 2006, Kommission/Rat, Randnr. 54, sowie Kommission/Parlament und Rat, Randnr. 59).

  • EuGH, 18.10.2012 - C-498/10

    X - Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkungen - Steuerrecht -Steuerabzug an

    Die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Richtlinie 76/308 u. a. auf Einkommensteuerforderungen durch die Richtlinie 2001/44 soll, wie sich aus den ersten drei Erwägungsgründen dieser letztgenannten Richtlinie ergibt, die "Neutralität des Binnenmarktes in steuerlicher Hinsicht" gewährleisten und angesichts der Entwicklung des Steuerbetrugs die finanziellen Interessen u. a. der Mitgliedstaaten schützen (vgl. Urteil vom 29. April 2004, Kommission/Rat, C-338/01, Slg. 2004, I-4829, Randnr. 68).

    Die Richtlinie 2001/44 bewirkt zwar eine gewisse Angleichung der nationalen Vorschriften im Bereich der Steuern, da sie alle Mitgliedstaaten verpflichtet, die Forderungen aus anderen Mitgliedstaaten wie inländische Forderungen zu behandeln (Urteil Kommission/Rat, Randnr. 75); wie die Generalanwältin in Nr. 53 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, war sie aber nicht dazu bestimmt, an die Stelle des Steuerabzugs an der Quelle als Erhebungstechnik zu treten.

  • EuGH, 27.04.2022 - C-674/20

    Es widerspricht nicht dem Unionsrecht, wenn in Belgien die Erbringer von

    Im Urteil vom 29. April 2004, Kommission/Rat (C-338/01, EU:C:2004:253, Rn. 63), hat der Gerichtshof ausgeführt, dass dieser Ausdruck nicht nur alle Gebiete des Steuerrechts ohne Unterscheidung der Art der betroffenen Steuern oder Abgaben abdeckt, sondern auch alle Aspekte dieses Rechtsgebiets, ob es sich nun um materielle Regelungen oder Verfahrensregelungen handelt.

    Er hat auch klargestellt, dass die Modalitäten der Beitreibung von Steuern jeglicher Art vom Abgaben- oder Steuersystem, mit dem sie verbunden sind, nicht getrennt werden können (Urteil vom 29. April 2004, Kommission/Rat, C-338/01, EU:C:2004:253, Rn. 66).

  • EuGH, 20.05.2008 - C-91/05

    und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DEN BESCHLUSS DES RATES FÜR

    Ergibt nämlich die Prüfung einer Maßnahme, dass sie zwei Zielsetzungen hat oder zwei Komponenten umfasst, und lässt sich eine von ihnen als die hauptsächliche ausmachen, während die andere nur nebensächliche Bedeutung hat, so ist die Maßnahme auf nur eine Rechtsgrundlage zu stützen, und zwar auf die, die die hauptsächliche Zielsetzung oder Komponente erfordert (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. September 2003, Kommission/Rat, C-211/01, Slg. 2003, I-8913, Randnr. 39, vom 29. April 2004, Kommission/Rat, C-338/01, Slg. 2004, I-4829, Randnr. 55, und vom 10. Januar 2006, Kommission/Rat, C-94/03, Slg. 2006, I-1, Randnr. 35, sowie zur Anwendung von Art. 47 EU Urteile vom 13. September 2005, Kommission/Rat, Randnrn.
  • EuGH, 20.04.2023 - C-348/22

    Die Konzessionen für die Nutzung der italienischen Strände dürfen nicht

    Eine Häufung der beiden Rechtsgrundlagen ist jedoch ausgeschlossen, wenn die für sie jeweils vorgesehenen Verfahren miteinander unvereinbar sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. März 1987, Kommission/Rat, 45/86, EU:C:1987:163, Rn. 11, und vom 29. April 2004, Kommission/Rat, C-338/01, EU:C:2004:253, Rn. 54 bis 57).

    Gemäß dem Grundsatz, wonach das spezielle Gesetz dem allgemeinen vorgeht, musste der in Rede stehende Rechtsakt, da es im EG-Vertrag eine speziellere Bestimmung gab, die als Rechtsgrundlage für ihn dienen konnte, auf diese Bestimmung gestützt werden (vgl. entsprechend Urteil vom 29. April 2004, Kommission/Rat, C-338/01, EU:C:2004:253, Rn. 60).

  • EuGH, 12.09.2017 - C-589/15

    Der Gerichtshof bestätigt die fehlende Registrierungsfähigkeit der geplanten

    Einleitend ist daran zu erinnern, dass sich nach ständiger Rechtsprechung die Wahl der Rechtsgrundlage eines Unionsrechtsakts auf objektive, gerichtlich nachprüfbare Umstände gründen muss, zu denen insbesondere Ziel und Inhalt des Rechtsakts gehören (Urteile vom 29. April 2004, Kommission/Rat, C-338/01, EU:C:2004:253, Rn. 54, vom 19. Juli 2012, Parlament/Rat, C-130/10, EU:C:2012:472, Rn. 42, und vom 18. Dezember 2014, Vereinigtes Königreich/Rat, C-81/13, EU:C:2014:2449, Rn. 35).
  • EuGH, 10.01.2006 - C-178/03

    Kommission / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 304/2003

    42 Ergibt die Prüfung eines Gemeinschaftsrechtsakts, dass er zwei Zielsetzungen hat oder zwei Komponenten umfasst, und lässt sich eine von ihnen als die hauptsächliche oder überwiegende ausmachen, während die andere nur nebensächliche Bedeutung hat, so ist der Rechtsakt nur auf eine Rechtsgrundlage zu stützen, und zwar auf die, die die hauptsächliche oder überwiegende Zielsetzung oder Komponente erfordert (vgl. Urteile vom 30. Januar 2001 in der Rechtssache C-36/98, Spanien/Rat, Slg. 2001, I-779, Randnr. 59, vom 11. September 2003 in der Rechtssache C-211/01, Kommission/Rat, Slg. 2003, I-8913, Randnr. 39, und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-338/01, Kommission/Rat, Slg. 2004, I-4829, Randnr. 55).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2013 - C-270/12

    Generalanwalt Jääskinen ist der Ansicht, dass Art. 28 der Verordnung über

    80 - Anzuerkennen ist, dass nach gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofs (vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofs vom 29. April 2004, Kommission/Rat, C-338/01, Slg. 2004, I-4829, Randnrn.
  • EuGH, 21.07.2005 - C-349/03

    DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH HAT DADURCH GEGEN SEINE GEMEINSCHAFTLICHEN

    36 Die Regierung des Vereinigten Königreichs erinnert daran, dass der Gerichtshof in Randnummer 67 des Urteils vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-338/01 (Kommission/Rat, Slg. 2004, I-4829) festgestellt habe, dass der Ausdruck "Bestimmungen über die Steuern" in Artikel 95 Absatz 2 EG dahin auszulegen sei, dass er nicht nur die Bestimmungen über die Steuerpflichtigen, die steuerbaren Umsätze, die Besteuerungsgrundlage sowie die Sätze der direkten und indirekten Steuern und die Befreiungen von ihnen, sondern auch diejenigen über die Modalitäten der Beitreibung dieser Steuern abdecke.

    47 Diese Würdigung steht nicht im Widerspruch zu der des Gerichtshofes im Urteil Kommission/Rat vom 29. April 2004, in dem der Begriff "Bestimmungen über die Steuern" im Sinne von Artikel 95 Absatz 2 EG und nicht der Begriff "Rechtsakte betreffend die Harmonisierung" im Sinne von Artikel 28 der Beitrittsakte ausgelegt wird.

  • EuGH, 10.01.2006 - C-94/03

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2003/106/EG des Rates über die

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2015 - C-28/12

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Art. 218 AEUV - Beschluss über die

  • EuG, 24.01.2024 - T-405/21

    Dexia Crédit Local/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - Gutachten 1/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachtenantrag - Zulässigkeit -

  • EuGH, 03.09.2009 - C-166/07

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr.1968/2006 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2005 - C-317/04

    GENERALANWALT LÉGER SCHLÄGT VOR, DIE ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION UND DES RATES

  • EuGH, 18.12.2014 - C-81/13

    Vereinigtes Königreich / Rat - Nichtigkeitsklage - Koordinierung der Systeme der

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - Gutachten 3/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Abschluss internationaler

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2012 - C-490/10

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Wahl von Art. 337 AEUV und Art. 187 EA als

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2008 - C-343/07

    Bavaria und Bavaria Italia - Gültigkeit der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 und der

  • EuGH, 27.02.2014 - C-656/11

    Vereinigtes Königreich / Rat - Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

  • FG Hamburg, 15.10.2008 - 2 K 216/07

    Steuerabzugsfähigkeit der von einer deutschen Konzertagentur für ausländische

  • EuGH, 26.01.2006 - C-533/03

    Kommission / Rat - Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 - Richtlinie 2003/93/EG - Wahl

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2021 - C-479/21

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott sind die Bestimmungen des

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2005 - C-94/03

    Kommission / Rat - Gefährliche Chemikalien und Pestizide - Rotterdamer

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2005 - C-178/03

    Kommission / Parlament und Rat - Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-411/06

    Kommission / Parlament und Rat - Verbringung von Abfällen - Rechtsgrundlage der

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2023 - C-387/22

    Nord Vest Pro Sani Pro - Vorabentscheidungsersuchen - Grundfreiheiten -

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2005 - C-217/04

    Vereinigtes Königreich / Parlament und Rat - Europäische Agentur für Netz- und

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2009 - C-233/08

    Kyrian - Richtlinie 76/308/EWG - Gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2008 - C-155/07

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2006/1016/EG - Garantie der

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2005 - C-349/03

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2014 - C-377/12

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2012/272/EU -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2020 - C-19/19

    Pantochim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 76/308/EWG - Gegenseitige

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2003 - C-338/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,19745
Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2003 - C-338/01 (https://dejure.org/2003,19745)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09.09.2003 - C-338/01 (https://dejure.org/2003,19745)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09. September 2003 - C-338/01 (https://dejure.org/2003,19745)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Rat

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen Union.

    Richtlinie 2001/44/EG - Wahl der Rechtsgrundlage

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen Union

    Abgaben , Angleichung der Rechtsvorschriften , Freier Warenverkehr , Zollunion , Landwirtschaft , EAGFL

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 04.04.2000 - C-269/97

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2003 - C-338/01
    - Urteil vom 4. April 2000 in der Rechtssache C-269/97 (Kommission/Rat, Slg. 2000, I-2257, Randnr. 43).Da die Verfahren nach Artikel 93 EG und 94 EG einerseits und Artikel 95 EG andererseits unvereinbar miteinander seien,.

    - Hierzu verweist der Rat auf das Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 165/87 (Kommission/Rat, Slg. 1988, 5545).

    - Urteile vom 17. März 1993 in der Rechtssache C-155/91 (Kommission/Rat, Slg. 1993, I-939) und vom 28. Juni 1994 in der Rechtssache C-187/93 (Parlament/Rat, Slg. 1994, I-2857).

    - Urteile vom 17. März 1993 in der Rechtssache C-155/91 (zitiert in Fußnote 17), vom 26. März 1996 in der Rechtssache C-271/94 (Parlament/Rat, Slg. 1996, I-1689, Randnr. 14), vom 11. Juni 1991 in der Rechtssache C-300/89 (Kommission/Rat, Slg. 1991, I-2867, Randnr. 10), vom 9. November 1995 in der Rechtssache C-426/93 (Deutschland/Rat, Slg. 1995, I-3723, Randnr. 29) und vom 23. Februar 1999 in der Rechtssache C-42/97 (Europäisches Parlament/Rat, Slg. 1999, I-869, Randnr. 36).

  • EuGH, 23.02.1988 - 68/86

    Vereinigtes Königreich / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2003 - C-338/01
    - Vgl. zu dem ähnlich gelagerten Verhältnis zwischen den Artikel 118a und Artikel 100a EG-Vertrag Urteil in der Rechtssache C-84/94 (Vereinigtes Königreich/Rat, zitiert in Fußnote 14, Randnr. 12) und zum dem Verhältnis zwischen Artikel 129c und Artikel 100a EG-Vertrag Urteil vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 68/86 (Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1988, 855, Randnr. 24).

    - Urteil in der Rechtssache 68/86 (zitiert in Fußnote 21, Randnr. 24).

  • EuGH, 27.02.1980 - 55/79

    Kommission / Irland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2003 - C-338/01
    - Der Rat verweist in diesem Zusammenhang auf die Urteile vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 55/79 (Kommission/Irland, Slg. 1980, 481, Randnr. 8) und vom 25. Februar 1988 in der Rechtssache 299/86 (Rainer Drexl, Slg. 1988, 1213).

    - Urteil in der Rechtssache 55/79 (Kommission/Irland, zitiert in Fußnote 15).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - Gutachten 3/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Abschluss internationaler

    Richtig ist, wie die Kommission vorträgt, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 29. April 2004, Kommission/Rat (C-338/01, EU:C:2004:253), offenbar Einstimmigkeit und qualifizierte Mehrheit bei einer Abstimmung als nicht miteinander vereinbar erachtet hat.

    Vgl. hierzu Schlussanträge von Generalanwalt Alber in der Rechtssache Kommission/Rat (C-338/01, EU:C:2003:433, Nr. 55).

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