Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1993

Rechtsprechung
   EuGH, 07.12.1993 - C-339/92   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission

    ADM Ölmühlen / BALM

    Verordnung Nr. 1594/83 des Rates, Artikel 5; Verordnung Nr. 2681/83 der Kommission, Artikel 23 Absatz 2
    Landwirtschaft ° Gemeinsame Marktorganisation ° Fette ° Beihilfe für Ölsaaten ° Vorausfestsetzung ° Kautionsregelung ° Nichteinhaltung der Frist für die Identifizierung der Saaten, für die der Beihilfeantrag gestellt wurde ° Verfall der Kaution ° Grundsatz der Verhältnismässigkeit ° Kein Verstoß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Fette - Beihilfe für Ölsaaten - Vorausfestsetzung - Kautionsregelung - Nichteinhaltung der Frist für die Identifizierung der Saaten, für die der Beihilfeantrag gestellt wurde - Verfall der Kaution - Grundsatz der Verhältnismässigkeit - Kein Verstoß

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1993, I-6473



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Wird zitiert von ... (14)  

  • EuGH, 10.12.2002 - C-491/01  

    Richtlinie 2001/37/EG - Herstellung, Aufmachung und Verkauf von Tabakerzeugnissen

    122 Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehört, müssen die von einer gemeinschaftsrechtlichen Bestimmung eingesetzten Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles geeignet sein und dürfen nicht über das dazu Erforderliche hinausgehen (u. a. Urteile vom 18. November 1987 in der Rechtssache 137/85, Maizena, Slg. 1987, Randnr. 15, vom 7. Dezember 1993 in der Rechtssache C-339/92, ADM Ölmühlen, Slg. 1993, I-6473, Randnr. 15, und vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-210/00, Käserei Champignon Hofmeister, Slg. 2002, I-6453, Randnr. 59).
  • EuGH, 11.07.2002 - C-210/00  

    Landwirtschaft - Ausfuhrerstattungen - Unrichtige Erklärung - Sanktion -

    59 Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehört, müssen die von einer gemeinschaftsrechtlichen Bestimmung eingesetzten Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles geeignet sein und dürfen nicht über das dazu Erforderliche hinausgehen (Urteil Maizena, Randnr. 15, und Urteil vom 7. Dezember 1993 in der Rechtssache C-339/92, ADM Ölmühlen, Slg. 1993, I-6473, Randnr. 15).
  • EuGH, 14.12.2004 - C-210/03  

    Richtlinie 2001/37/EG - Herstellung, Aufmachung und Verkauf von Tabakerzeugnissen

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehört, verlangt, dass die von einer Gemeinschaftsbestimmung eingesetzten Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles geeignet sind und nicht über das dazu Erforderliche hinausgehen (vgl. u. a. Urteile vom 18. November 1987 in der Rechtssache 137/85, Maizena, Slg. 1987, 4587, Randnr. 15, vom 7. Dezember 1993 in der Rechtssache C-339/92, ADM Ölmühlen, Slg. 1993, I-6473, Randnr. 15, und vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-210/00, Käserei Champignon Hofmeister, Slg. 2002, I-6453, Randnr. 59).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1993 - C-339/92   

Volltextveröffentlichungen

  • EU-Kommission

    ADM Ölmühlen GmbH, Ölwerke Spyck gegen Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1993, I-6473
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