Rechtsprechung
EuGH, 19.10.2000 - C-339/98 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Tarifierung von Netzwerkkarten - Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur
- Europäischer Gerichtshof
Peacock
- EU-Kommission
Peacock
Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Netzwerkkarten, die dazu bestimmt sind, in automatische Datenverarbeitungsmaschinen eingebaut zu werden - Karten ohne eigene Funktion im Sinne der Anmerkung 5 B zu Kapitel 84 der Kombinierten Nomenklatur - Einreihung in die ...
- EU-Kommission
Peacock
- Wolters Kluwer
Gemeinsamer Zolltarif; Tarifierung von Netzwerkkarten; Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur
- Judicialis
EGV Art. 177 (a. F.); ; Verordnung Nr. 3115/94/EWG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGV Art. 177 (a. F.); Verordnung Nr. 3115/94/EWG
Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Netzwerkkarten, die dazu bestimmt sind, in automatische Datenverarbeitungsmaschinen eingebaut zu werden - Karten ohne eigene Funktion im Sinne der Anmerkung 5 B zu Kapitel 84 der Kombinierten Nomenklatur - Einreihung in die ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Düsseldorf - Auslegung der Anmerkung 5 Teil B zu Kapitel 84 der Kombinierten Nomenklatur in der durch die Verordnungen (EWG) Nr. 2886/89 der Kommission vom 2. August 1989, (EWG) Nr. 2472/90 der Kommission vom 31. Juli 1990, ...
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 14.09.1998 - 4 K 5853/95
- Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-339/98
- EuGH, 19.10.2000 - C-339/98
Wird zitiert von ... (57) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 18.12.1997 - C-382/95
Techex
Auszug aus EuGH, 19.10.2000 - C-339/98
Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs und in den Vorschriften zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Urteile vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache C-11/93, Siemens Nixdorf, Slg. 1994, I-1945, Randnr. 11, und vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-382/95, Techex, Slg. 1997, I-7363, Randnr. 11).Sowohl die Vorschriften zu den Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs als auch die Erläuterungen zur Nomenklatur des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens sind wichtige Hilfsmittel, um eine einheitliche Anwendung des Zolltarifs zu gewährleisten, und können deshalb als wertvolle Erkenntnismittel für die Auslegung des Tarifs angesehen werden (Urteile Siemens Nixdorf, Randnr. 12, und Techex, Randnr. 12).
- EuGH, 19.05.1994 - C-11/93
Siemens Nixdorf / Hauptzollamt Augsburg
Auszug aus EuGH, 19.10.2000 - C-339/98
Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs und in den Vorschriften zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Urteile vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache C-11/93, Siemens Nixdorf, Slg. 1994, I-1945, Randnr. 11, und vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-382/95, Techex, Slg. 1997, I-7363, Randnr. 11).Sowohl die Vorschriften zu den Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs als auch die Erläuterungen zur Nomenklatur des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens sind wichtige Hilfsmittel, um eine einheitliche Anwendung des Zolltarifs zu gewährleisten, und können deshalb als wertvolle Erkenntnismittel für die Auslegung des Tarifs angesehen werden (Urteile Siemens Nixdorf, Randnr. 12, und Techex, Randnr. 12).
- EuGH, 10.05.2001 - C-463/98
Cabletron
Nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 19. Oktober 2000 in der Rechtssache C-339/98 (Peacock, Slg. 2000, I-8947) waren Netzwerkkarten, die dazu bestimmt sind, in automatische Datenverarbeitungsmaschinen eingebaut zu werden, zwischen Juli 1990 und Mai 1995 als Einheiten solcher Maschinen in die Position 8471 einzureihen.Er leitete daraus ab, dass Netzwerkkarten mit allen anderen Mitteln vergleichbar seien, mit deren Hilfe eine automatische Datenverarbeitungsmaschine Daten empfange oder liefere, und also keine Funktion hätten, die sie ohne eine solche Maschine ausüben könnten (Peacock, Randnr. 16).
Daher habe der letzte Absatz der Anmerkung 5 B zu Kapitel 84 der Kombinierten Nomenklatur in ihrer vor dem 1. Januar 1996 geltenden Fassung sie nicht von einer Einreihung in die Position 8471 ausschließen können, denn sie hätten keine eigene Funktion (Peacock, Randnrn.
Überdies hätten Netzwerkkarten die Merkmale von "Einheiten" gemäß dieser Anmerkung, da sie an die Zentraleinheit angeschlossen werden könnten und ihrer Beschaffenheit nach als Teil für ein automatisches Datenverarbeitungssystem bestimmt seien (Peacock, Randnr. 20).
Das Urteil Peacock betrifft zwar nur eine einzige Art von Netzwerkausrüstung, doch ist unstreitig, dass alle im Ausgangsverfahren streitigen Waren die Merkmale von "Einheiten" gemäß der Anmerkung 5 B zu Kapitel 84 der Kombinierten Nomenklatur in ihrer bis zum 1. Januar 1996 geltenden Fassung haben, was der Gerichtshof im Urteil Peacock als ausschlaggebend für die Anwendung der Position 8471 ansah.
Auch die ab dem 1. Januar 1996 geltende Änderung der Anmerkung 5 hat für die Zeit nach diesem Datum keine Auswirkung auf das Ergebnis, zu dem der Gerichtshof im Urteil Peacock gelangt ist.
- EuGH, 07.02.2002 - C-276/00
Turbon International
Zur Beantwortung der vorgelegten Frage ist zunächst auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes hinzuweisen, wonach im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der Position des Gemeinsamen Zolltarifs und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. insbesondere Urteile vom 20. November 1997 in der Rechtssache C-338/95, Wiener SI, Slg. 1997, I-6495, Randnr. 10, vom 19. Oktober 2000 in der Rechtssache C-339/98, Peacock, Slg. 2000, I-8947, Randnr. 9, und vom 7. Juni 2001 in der Rechtssache C-479/99, CBA Computer, Slg. 2001, I-4391, Randnr. 21).Es ist weiter ständige Rechtsprechung, dass bei der Auslegung des Gemeinsamen Zolltarifs sowohl die Anmerkungen zu den Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs als auch die Erläuterungen zur Nomenklatur des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens wichtige Hilfsmittel dafür sind, eine einheitliche Anwendung des Zolltarifs zu gewährleisten, und dass sie deshalb wertvolle Erkenntnismittel für die Auslegung des Tarifs darstellen (vgl. Urteile Wiener SI, Randnr. 11, und Peacock, Randnr. 10).
In dieser Hinsicht ist daran zu erinnern, dass der Begriff "Teil" im Sinne der Position 8473 KN voraussetzt, dass es ein Ganzes gibt, für dessen Funktion dieses Teil unabdingbar ist (vgl. Urteil Peacock, Randnr. 21), was bei der im Ausgangsverfahren fraglichen Kartusche nicht der Fall ist.
- BFH, 30.07.2003 - VII R 40/01
Tarifierung von COM-Recordern
8471 einzureihen ist (vgl. EuGH-Urteile vom 19. Oktober 2000 Rs. C-339/98 --Peacock--, EuGHE 2000, I-8947 Rdnr. 20;… vom 7. Juni 2001 Rs. C-479/99 --CBA Computer--, EuGHE 2001, I-4391 Rdnr. 22).Entscheidend ist vielmehr, dass die COM-Recorder nach den Feststellungen des FG ohne die Zuführung der Daten von einer Zentraleinheit oder einer Bandlesestation nicht in der Lage sind, eigenständig Arbeiten auszuführen und keine Funktion haben, die sie ohne eine solche Maschine ausüben könnten (vgl. EuGH-Urteil in EuGHE 2000, I-8947 Rdnr. 16).
- EuGH, 18.07.2007 - C-142/06
Olicom - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung in die Kombinierte …
Nach ständiger Rechtsprechung ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der Kombinierten Nomenklatur und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. u. a. Urteile vom 19. Oktober 2000, Peacock, C-339/98, Slg. 2000, I-8947, Randnr. 9, vom 16. September 2004, DFDS, C-396/02, Slg. 2004, I-8439, Randnr. 27, vom 15. September 2005, 1ntermodal Transports, C-495/03, Slg. 2005, I-8151, Randnr. 47, und vom 12. Januar 2006, Algemene Scheeps Agentuur Dordrecht, C-311/04, Slg. 2006, I-609, Randnr. 26).Sowohl die Vorschriften zu den Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs als auch die Erläuterungen zur Nomenklatur des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens sind nämlich wichtige Hilfsmittel, um eine einheitliche Anwendung des Zolltarifs zu gewährleisten, und können deshalb als wertvolle Erkenntnismittel für die Auslegung des Tarifs angesehen werden (vgl. Urteile vom 19. Mai 1994, Siemens Nixdorf, C-11/93, Slg. 1994, I-1945, Randnr. 12, vom 18. Dezember 1997, Techex, C-382/95, Slg. 1997, I-7363, Randnr. 12, und Peacock, Randnr. 10).
Ebenso wie die Netzwerkkarten, um die es in den Urteilen Peacock und Cabletron ging, erfüllen die kombinierten Karten - laut der Beschreibung in den Akten - alle drei Voraussetzungen gleichzeitig, da sie ausschließlich als Steckkarten in tragbaren Computern verwendet werden, nur funktionieren, wenn sie an diese Art von Computern angeschlossen sind, und in der Lage sind, die Signale - unabhängig davon, ob diese innerhalb eines lokalen (LAN) oder eines externen (WAN) Netzwerks übertragen werden - bei ihrem Eingang in von einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine verwendbare Daten und bei ihrem Ausgang in von der externen Umgebung verwendbare Daten umzuwandeln.
- EuGH, 20.11.2014 - C-666/13
Rohm Semiconductor - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Tarifierung - …
Sodann ist mit Rohm Semiconductor und der Europäischen Kommission festzustellen, dass zur Gewährleistung der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der KN-Position und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. u. a. Urteile Peacock, C-339/98, EU:C:2000:573, Rn. 9, Codirex Expeditie, C-400/06, EU:C:2007:519, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Sysmex Europe, C-480/13, EU:C:2014:2097, Rn. 29).Nach der zu KN-Position 8473 und zu Anmerkung 2b des Abschnitts XVI entwickelten Rechtsprechung des Gerichtshofs setzt der Begriff "Teil" voraus, dass es ein Ganzes gibt, für dessen Funktion dieses Teil unabdingbar ist (Urteile Peacock, EU:C:2000:573, Rn. 21, sowie Data I/O, EU:C:2014:331, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- BFH, 23.10.2018 - VII R 19/17
Zur Erkennbarkeit von Teilen und Zubehör
Deshalb ist nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteile G.E. Security vom 25. Februar 2016 C-143/15, EU:C:2016:115, Rz 60; Rohm Semiconductor vom 20. November 2014 C-666/13, EU:C:2014:2388, Rz 44; HARK vom 12. Dezember 2013 C-450/12, EU:C:2013:824, ZfZ 2014, 105) im Interesse einer kohärenten Auslegung der KN auf die im Zusammenhang mit den Kap. 84 und 85 sowie Kap. 90 KN entwickelte Rechtsprechung zurückzugreifen, wonach der Begriff "Teile" voraussetzt, dass es ein Ganzes gibt, für dessen Funktion oder Funktionieren diese Teile unabdingbar sind, während der Begriff "Zubehör" eine auswechselbare Vorrichtung umfasst, die ein Gerät für die Ausführung einer bestimmten Arbeit geeignet macht, seine Verwendungsmöglichkeiten erweitert oder es in die Lage versetzt, eine im Zusammenhang mit seiner Hauptfunktion stehende Sonderarbeit auszuführen (vgl. u.a. EuGH-Urteile Oliver Medical vom 4. März 2015 C-547/13, EU:C:2015:139; Rohm & Haas Electronic Materials CMP Europe u.a. vom 19. Juli 2012 C-336/11, EU:C:2012:500; Turbon International vom 7. Februar 2002 C-276/00, EU:C:2002:88, Rz 30 und 32, Slg. 2002, I-1389; Peacock vom 19. Oktober 2000 C-339/98, EU:C:2000:573, Rz 21, Slg. 2000, I-8947; Unomedical vom 16. Juni 2011 C-152/10, EU:C:2011:402, Rz 29, Slg. 2011, I-5433; RUMA vom 15. Februar 2007 C-183/06, EU:C:2007:110, Rz 31, Slg. 2007, I-1559). - EuGH, 26.10.2006 - C-250/05
Turbon International - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von …
17 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt sich außerdem, dass der Begriff "Teil" im Sinne der Position 8473 impliziert, dass es ein Ganzes gibt, für dessen Funktionieren dieses Teil unabdingbar ist (Urteil vom 19. Oktober 2000 in der Rechtssache C-339/98, Peacock, Slg. 2000, I-8947, Randnr. 21). - EuGH, 15.05.2014 - C-297/13
Data I / O - Vorabentscheidungsersuchen - Tarifierung - Gemeinsamer Zolltarif - …
Gemäß der zu Position 8473 der KN und zu Anmerkung 2 Buchst. b zu deren Abschnitt XVI entwickelten Rechtsprechung des Gerichtshofs setzt der Begriff "Teil" aber voraus, dass es ein Ganzes gibt, für dessen Funktion dieses Teil unabdingbar ist (vgl. Urteile Peacock, C-339/98, EU:C:2000:573, Rn. 21, Ruma, C-183/06, EU:C:2007:110, Rn. 31, sowie Rohm & Haas Electronic Materials CMP Europe u. a., C-336/11, EU:C:2012:500, Rn. 34).So ist zunächst zum Urteil Peacock (EU:C:2000:573) zu bemerken, dass nach der in Rn. 21 dieses Urteils vom Gerichtshof getroffenen Feststellung die in dieser Rechtssache in Rede stehenden Waren, nämlich Netzwerkkarten, die dazu bestimmt waren, in automatische Datenverarbeitungsmaschinen eingebaut zu werden, keine "Teile" einer Maschine sind.
- EuGH, 16.06.2011 - C-152/10
Unomedical
Die Funktion eines Katheters hängt nämlich ersichtlich nicht vom Vorhandensein eines Urinsammelbehälters ab, und ebenso wenig setzt die Funktion eines Dialysegeräts voraus, dass ein Dialysebeutel angeschlossen ist, da das Verfahren der Reinigung des Blutes zum Zeitpunkt der Verwendung dieses Beutels abgeschlossen ist, der nur dazu dient, die ausgeschiedenen Flüssigkeiten zu sammeln (vgl. entsprechend Urteile vom 19. Oktober 2000, Peacock, C-339/98, Slg. 2000, I-8947, Randnr. 21, und Turbon International, Randnr. 30). - EuGH, 15.02.2007 - C-183/06
Ruma - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Position …
Nach dem Urteil des Gerichtshofs vom 19. Oktober 2000, Peacock (C-339/98, Slg. 2000, I-8947, Randnr. 21), setze der Begriff "Teil" voraus, dass "es ein Ganzes gibt, für dessen Funktion dieses Teil unabdingbar ist".Der Begriff "Teil" setzt voraus, dass es ein Ganzes gibt, für dessen Funktion dieses Teil unabdingbar ist (Urteile Peacock, Randnr. 21, und vom 7. Februar 2002, Turbon International, C-276/00, Slg. 2002, I-1389, Randnr. 30).
- EuG, 30.09.2003 - T-243/01
Sony Computer Entertainment Europe / Kommission
- EuGH, 14.04.2011 - C-288/09
Decoder mit Festplatte - wie die "Sky+"-STB - sind für Zwecke des Zolls als …
- FG München, 20.07.2006 - 14 K 496/06
Zollrechtliche Tarifierung eines Adapters für Programmiergeräte; Kriterien für …
- BFH, 07.11.2000 - VII R 46/98
Einreihung von sog. Controllern (Netz-Steuereinheiten)
- BFH, 23.09.2009 - VII R 42/07
Einreihung eines Graustufenmonitors
- EuGH, 29.10.2009 - C-522/07
Dinter - Gemeinsamer Zolltarif - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Kombinierte …
- BFH, 17.06.2008 - VII R 15/07
Einreihung von Adaptern für Programmiermaschinen
- EuGH, 19.02.2009 - C-376/07
Kamino International Logistics - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur …
- EuGH, 18.06.2009 - C-173/08
Kloosterboer Services - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Kühlsysteme für …
- EuGH, 12.06.2014 - C-330/13
Lukoyl Neftohim Burgas - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsamer Zolltarif - …
- BFH, 21.11.2002 - VII R 57/01
Tarifierung von Filmrecordern
- EuGH, 11.12.2008 - C-362/07
Kip Europe u.a. - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - …
- EuGH, 22.11.2012 - C-320/11
Digitalnet - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Zum …
- EuGH, 19.07.2012 - C-336/11
Rohm & Haas Electronic Materials CMP Europe u.a. - Gemeinsamer Zolltarif - …
- EuGH, 12.07.2012 - C-291/11
TNT Freight Management (Amsterdam) - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte …
- EuGH, 29.04.2010 - C-123/09
Roeckl Sporthandschuhe - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von …
- FG Baden-Württemberg, 18.09.2018 - 11 K 3691/16
Branntweinsteuerpflicht von Aromen - Einreihung von Vanille-Extrakt
- FG Hessen, 14.04.2005 - 7 K 526/02
Tarifierung einer Tintenkartusche ohne integrierten Druckkopf
- BFH, 14.10.1998 - VII R 56/97
Tarifierung von Netzwerksteckkarten
- FG Baden-Württemberg, 18.09.2018 - 11 K 629/18
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Urteil des FG Baden-Württemberg vom 18.09.2018 …
- BFH, 03.05.2001 - VII R 56/97
Erledigung - Verfahrenskosten - Mutmaßlicher Verfahrensausgang - …
- FG Baden-Württemberg, 18.09.2018 - 11 K 627/18
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Urteil des FG Baden-Württemberg vom 18.09.2018 …
- FG Hessen, 16.07.2001 - 7 K 3138/96
Zolltarif; Lasergraphics Film Recorder; Foto; Bild; Datenverarbeitung; …
- FG Baden-Württemberg, 18.09.2018 - 11 K 630/18
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Urteil des FG Baden-Württemberg vom 18.09.2018 …
- FG Baden-Württemberg, 18.09.2018 - 11 K 939/17
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Urteil des FG Baden-Württemberg vom 18.09.2018 …
- FG Baden-Württemberg, 18.09.2018 - 11 K 938/17
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Urteil des FG Baden-Württemberg vom 18.09.2018 …
- FG Baden-Württemberg, 18.09.2018 - 11 K 626/18
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Urteil des FG Baden-Württemberg vom 18.09.2018 …
- FG Baden-Württemberg, 18.09.2018 - 11 K 625/18
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Urteil des FG Baden-Württemberg vom 18.09.2018 …
- FG Baden-Württemberg, 18.09.2018 - 11 K 628/18
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Urteil des FG Baden-Württemberg vom 18.09.2018 …
- FG Baden-Württemberg, 18.09.2018 - 11 K 940/17
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Urteil des FG Baden-Württemberg vom 18.09.2018 …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2006 - C-250/05
Turbon International - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von …
- FG Düsseldorf, 27.11.2013 - 4 K 4637/12
Zolltarifliche Einreihung von Sende-/Empfangsmodulen zur Datenübertragung mit …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2001 - C-479/99
CBA Computer
- FG Hessen, 26.04.2001 - 7 K 1600/97
COM-Recorder; Datenverarbeitungsanlage; Mikrofiche; Zentraleinheit; - Fehlende …
- FG Baden-Württemberg, 18.09.2018 - 11 K 384/18
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Urteil des FG Baden-Württemberg vom 18.09.2018 …
- FG Baden-Württemberg, 14.03.2017 - 11 K 1438/14
Zolltarifliche Einreihung von Waren der Lasertechnik
- Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-362/07
Kip Europe u.a. - Tarifierung - Automatische Datenverarbeitungsmaschinen - …
- EuGH, 08.07.2004 - C-400/03
Waterman
- FG Düsseldorf, 20.03.2002 - 4 K 6370/98
Tarifierung; Schmelzmagnesia; Magnesiumcarbonat; Zoll-Nacherhebung; Irrtum - …
- EuGH, 06.11.2014 - C-546/13
ADL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Gemeinsamer …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2005 - C-467/03
Ikegami
- FG München, 31.07.2002 - 3 K 2563/99
Tarifierung eines "Conditional-Access-Module-Cam" (DVB-Modul); Zoll
- FG Düsseldorf, 19.09.2012 - 4 K 3107/11
Antidumpingzoll: Einreihung von Ofenrohrsets als Teile von Raumheizöfen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2004 - C-396/02
DFDS
- EuGH, 06.09.2012 - C-524/11
Lowlands Design Holding - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2001 - C-276/00
Turbon International
- Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2001 - C-463/98
Cabletron
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-339/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Peacock
- EU-Kommission
Peacock AG gegen Hauptzollamt Paderborn.
Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Tarifierung von Netzwerkkarten - Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 14.09.1998 - 4 K 5853/95
- Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-339/98
- EuGH, 19.10.2000 - C-339/98
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 18.12.1997 - C-382/95
Techex
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-339/98
21: - Vgl. z. B. Urteile vom 9. Oktober 1997 in der Rechtssache C-67/95 (Rank Xerox, Slg. 1997, I-5401, Randnr. 17) und vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-382/95 (Techex, Slg. 1997, I-7363, Randnr. 12).41: - Erläuterungen zum HS, I A zu Position 8471, wiedergegebenen oben in Nr. 51.42: - Erläuterungen zum HS, I D, zitiert oben in Nr. 52.43: - Siehe oben, Nr. 86.44: - Urteil Techex, zitiert in Fußnote 20.45: - Rechtssache C-121/95, Vobis Microcomputer, Slg. 1996, I-3047, Randnr. 18.46: - Nrn. 51 und 52. .
- EuGH, 09.02.1999 - C-280/97
ROSE Elektrotechnik
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-339/98
Hingegen hat er es in den Randnummern 22 bis 24 seines Urteils in der Rechtssache C-280/97 (ROSE Elektrotechnik, Slg. 1999, I-689) mit der Begründung, daß "diese Erläuterungen dem Wortlaut der Position 8536 [widersprechen] und ... deren Bedeutung [verändern]", abgelehnt, diesen Erläuterungen zu folgen. - EuGH, 14.12.1995 - C-267/94
Frankreich / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-339/98
40: - Zitiert in Fußnote 2, siehe Artikel 3 des Übereinkommens und Urteil in der Rechtssache C-267/94 (Frankreich/Kommission, Slg. 1995, I-4845, Randnr. 20). - EuG, 13.02.2001 - T-133/98
Hewlett Packard France / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-339/98
In der Rechtssache C-463/98, Cabletron/Revenue Commissioners, ersuchen die irischen Appeal Commissioners um Vorabentscheidung über die Einreihung einer Reihe von LAN-Material, einschließlich Netzwerkkarten, und über die Gültigkeit der Verordnungen Nr. 1638/94(8) und Nr. 1165/95. In den beim Gericht erster Instanz anhängigen Rechtssachen T-133/98 und T-134/98, Hewlett Packard France/Kommission, begehrt die Klägerin die Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission, mit der die Ungültigerklärung verbindlicher Zolltarifauskünfte angeordnet wird, nach denen Schalter und Karten, die verschiedene Computer innerhalb eines LAN in die Lage versetzen, sich in die Bedienung eines oder mehrerer Drucker zu teilen, in Position 8471 eingereiht wurden; das Verfahren in diesen Rechtssachen ist bis zum Urteil in der vorliegenden Rechtssache oder in der Rechtssache Cabletron ausgesetzt worden. - EuGH, 09.10.1997 - C-67/95
Rank Xerox
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-339/98
21: - Vgl. z. B. Urteile vom 9. Oktober 1997 in der Rechtssache C-67/95 (Rank Xerox, Slg. 1997, I-5401, Randnr. 17) und vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-382/95 (Techex, Slg. 1997, I-7363, Randnr. 12).
- Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2024 - C-104/23
A GmbH & Co. KG - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gemeinsamer …
19 In diesem Zusammenhang erinnere ich an die Ausführungen des Generalanwalts Jacobs in seinen Schlussanträgen vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache Peacock (C-339/98, EU:C:1999:540, Nr. 37): "[D]er Gerichtshof [ist] ein Gericht speziell für das Gemeinschaftsrecht ... Zu seinen Aufgaben gehört eindeutig die Auslegung der Begriffe der [Kombinierten Nomenklatur] als Rechtsproblem.