Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1990

Rechtsprechung
   EuGH, 15.01.1991 - C-341/89   

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https://dejure.org/1991,580
EuGH, 15.01.1991 - C-341/89 (https://dejure.org/1991,580)
EuGH, Entscheidung vom 15.01.1991 - C-341/89 (https://dejure.org/1991,580)
EuGH, Entscheidung vom 15. Januar 1991 - C-341/89 (https://dejure.org/1991,580)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Ballmann / Hauptzollamt Osnabrück

    Verordnung Nr. 857/84 des Rates, Artikel 12 Buchstaben c und d
    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Zusätzliche Abgabe für Milch - "Erzeuger" - Begriff - Pächter eines landwirtschaftlichen Betriebs - Einbeziehung - Anrechnung der vom Pächter in den gepachteten Anlagen erzielten Produktion auf ...

  • EU-Kommission

    Ballmann / Hauptzollamt Osnabrück

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Anrechnung der Milchproduktion eines Landwirts, die er in gepachteten Produktionseinheiten erzielt, auf seine eigene Referenzmenge; Anrechnung der Produktionsmenge des Landwirts auf die Referenzmenge des Verpächters; Sinn und Zweck der ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; Verordnung Nr. 857/84 des Rates vom 31.03.1984 Art. 12 c; ; Verordnung Nr. 857/84 des Rates vom 31.03.1984 Art. 12 d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO Nr. 857/84 Art. 12 Buchst. c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 462
 
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Wird zitiert von ... (60)

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2002 - C-268/01

    Agrargenossenschaft Alkersleben

    Im Urteil vom 15. Januar 1991 in der Rechtssache C-341/89(2) hat der Gerichtshof entschieden, dass einem Landwirt die Milchproduktion, die er in gepachteten Anlagen erzielt, auf seine eigene Referenzmenge anzurechnen ist, wenn er die Produktionseinheiten, zu deren Bewirtschaftung er bestimmte Anlagen gepachtet hat, selbständig betreibt und eine klare Trennung der vom Pächter und vom Verpächter jeweils ermolkenen Milchmengen gewährleistet ist.

    In der vorliegenden Rechtssache gehen die vom Verwaltungsgericht Weimar (Deutschland) gestellten Fragen im Wesentlichen dahin, ob die Entscheidung des Gerichtshofes im Urteil Ballmann auf einen Fall übertragbar ist, in dem die Produktionseinheiten, die der Erzeuger zum Zeitpunkt der Zuteilung einer Referenzmenge bewirtschaftet hat, und diejenigen, die er gepachtet hat, im Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik liegen.

    Diese Bestimmungen hat der Gerichtshof im Urteil Ballmann ausgelegt und dabei die in Nummer 2 der vorliegenden Schlussanträge dargestellte Auffassung vertreten.

    Das Verwaltungsgericht Weimar führt zunächst aus, das Urteil Ballmann lasse nicht erkennen, ob ein Landwirt, der seine Milch in Anlagen erzeuge, die er in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland gepachtet habe, ohne seine im Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik liegende Betriebseinheit, der die Referenzmenge zugeteilt worden sei, zu betreiben, als Erzeuger im Sinne von Artikel 9 Buchstabe c der Verordnung Nr. 3950/92 anzusehen sei(23).

    Aufgrund dieser Erwägungen hat das Verwaltungsgericht Weimar das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist Artikel 9 Buchstabe c der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 (geändert durch die Verordnung [EG] Nr. 1256/99) oder eine andere Milchgarantiemengenregelung unter Zugrundelegung der Entscheidung des Gerichtshofes vom 15. Januar 1991 in der Rechtssache C-341/89 (Ballmann, Slg. 1991, I-25) dahin auszulegen, dass auch eine Milchmenge einem Betrieb/Betriebsteil im Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik auf die ihm in dem Beitrittsgebiet (hier: Freistaat Thüringen) vorläufig zugeteilte Referenzmenge anzurechnen ist, die unter Leitung des Betriebsleiters von seinen auf gepachteten Stellplätzen im Beitrittsgebiet (Land Mecklenburg-Vorpommern) eingestellten Kühen ermolken worden ist? 2. Oder wird die auf solche Weise gewonnene Milchmenge der vorläufig zugeteilten Referenzmenge des verpachtenden und zum Teil selbst Milch erzeugenden Landwirts zugerechnet und die vorläufig zugeteilte Milchreferenzmenge zugunsten des Freistaates Thüringen eingezogen, wenn, wie in diesem Fall, zwischen dem Betriebsteil, dem die Referenzmenge zugeteilt wurde, und dem Betriebsteil, in dem die Milch ermolken wird, nationale Bundesländergrenzen überschritten werden und im Gegensatz zu der Entscheidung des Gerichtshofes vom 15. Januar 1991 der Betrieb oder der Betriebsteil, dem die Milchreferenzmenge vorläufig zugeteilt wurde, gleichsam nur noch als Betriebssitz aufrechterhalten und von diesem Betriebssitz aus ein Anteil von weniger als 5 % an der Milchreferenzmenge (Tierbestand/Milcherzeugung) ermolken und beliefert wird? 3. Kommt es zur Beantwortung dieser Fragen darauf an, ob der Betrieb, in dem die Milch ermolken wird, ehemals im Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik lag, aber dieses Gebiet mit Staatsvertrag zwischen den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern nach Niedersachsen umgegliedert wurde? IV - Würdigung A - Zu den ersten beiden Vorlagefragen.

    Vorab ist daran zu erinnern, dass sich aus der allgemeinen Systematik der Zusatzabgabenregelung und dem Urteil Ballmann(25) ergibt, dass einem Landwirt - nicht einem Betrieb - eine Referenzmenge nur dann eingeräumt werden kann, wenn er Erzeugereigenschaft hat(26).

    Diese Auslegung wird durch das Urteil Ballmann bestätigt(29).

    2: - Ballmann (Slg. 1991, I-25, Randnr. 17).

    30: - Randnr. 14.31: - Vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Tesauro in der Rechtssache C-341/89 (Nr. 4).

  • EuGH, 08.05.2003 - C-268/01

    Agrargenossenschaft Alkersleben

    Da das Verwaltungsgericht Weimar der Ansicht ist, dass es für die Entscheidung des bei ihm anhängigen Rechtsstreits einer Auslegung des Gemeinschaftsrechts bedürfe, hat es das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist Artikel 9 Buchstabe c der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 (geändert durch die Verordnung [EG] Nr. 1256/99) oder eine andere Milchgarantiemengenregelung unter Zugrundelegung der Entscheidung des Gerichtshofes vom 15. Januar 1991 in der Rechtssache C-341/89 (Ballmann, Slg. 1991, I-25) dahin auszulegen, dass auch eine Milchmenge einem Betrieb/Betriebsteil im Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik auf die ihm in dem Beitrittsgebiet (hier: Freistaat Thüringen) vorläufig zugeteilte Referenzmenge anzurechnen ist, die unter Leitung des Betriebsleiters von seinen auf gepachteten Stellplätzen im Beitrittsgebiet (Land Mecklenburg-Vorpommern) eingestellten Kühen ermolken worden ist? 2. Oder wird die auf solche Weise gewonnene Milchmenge der vorläufig zugeteilten Referenzmenge des verpachtenden und zum Teil selbst Milch erzeugenden Landwirts zugerechnet und die vorläufig zugeteilte Milchreferenzmenge zugunsten des Freistaates Thüringen eingezogen, wenn, wie in diesem Fall, zwischen dem Betriebsteil, dem die Referenzmenge zugeteilt wurde, und dem Betriebsteil, in dem die Milch ermolken wird, nationale Bundesländergrenzen überschritten werden und im Gegensatz zu der Entscheidung des Gerichtshofes vom 15. Januar 1991 (a. a. O.) der Betrieb oder der Betriebsteil, dem die Milchreferenzmenge vorläufig zugeteilt wurde, gleichsam nur noch als Betriebssitz aufrechterhalten und von diesem Betriebssitz aus ein Anteil von weniger als 5 % an der Milchreferenzmenge (Tierbestand/Milcherzeugung) ermolken und beliefert wird? 3. Kommt es zur Beantwortung dieser Fragen darauf an, ob der Betrieb, in dem die Milch ermolken wird, ehemals im Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik lag, aber dieses Gebiet mit Staatsvertrag zwischen den deutschen Bundesländern Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern nach Niedersachsen umgegliedert wurde? Zur ersten und zur zweiten Frage.

    Die Klägerin macht geltend, wie sich aus dem Urteil Ballmann ergebe, könne der Erzeuger nach Artikel 9 Buchstaben c und d der Verordnung Nr. 3950/92 Milch an verschiedenen Standorten im Rahmen der Gesamtheit der von ihm bewirtschafteten Produktionseinheiten erzeugen, solange sich diese im geografischen Gebiet der Gemeinschaft befänden.

    Die Begriffe "neue Länder" und "alte Länder" sowie die im Urteil Ballmann aufgestellten Grundsätze seien für die Entscheidung des beim vorlegenden Gericht anhängigen Rechtsstreits unerheblich.

    Vorab ist daran zu erinnern, dass sich aus dem allgemeinen Sinn und Zweck der Regelung über die zusätzliche Abgabe für Milch ergibt, dass einem Landwirt eine Referenzmenge nur eingeräumt werden kann, wenn er die Eigenschaft eines Erzeugers hat (Urteile Ballmann, Randnr. 9, und vom 20. Juni 2002 in der Rechtssache C-401/99, Thomsen, Slg. 2002, I-5775, Randnr. 32).

    Der Begriff "Erzeuger" kann demnach nicht dahin ausgelegt werden, dass er die Gruppe der Pächter landwirtschaftlicher Betriebe ausschließt (siehe in diesem Sinne Urteil Ballmann, Randnr. 12).

    Die Erzeugereigenschaft ist auch nicht davon abhängig, dass der Inhaber einer Referenzmenge diese ganz oder teilweise in Produktionseinheiten erzeugt, die er zum Zeitpunkt der Zuteilung der Referenzmenge betrieben hat (vgl. diesem Sinne Urteil Ballmann, Randnr. 14).

  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 33.96

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Einwilligung des Verpächters zur

    Folglich gehörten auch die von der Eigentümerin bereits vor der Betriebsverpachtung an den Kläger verpachteten Milcherzeugungsflächen zum Betrieb der betreffenden Pächter, denen insoweit die Erzeugereigenschaft zukam (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Januar 1991, Rs C-341/89, Rn. 12).
  • BFH, 23.01.1996 - VII R 67/95

    Vorliegen einer Umgehung der Milch-Garantiemengenregelung - Vorübergehende

    Aus der Auslegung des Art. 12 Buchst. c der Verordnung (EWG) Nr. 857/84 (VO Nr. 857/84) des Rates vom 31. März 1984 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften -- ABlEG -- Nr. L 90/13) durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 15. Januar 1991 Rs. C-341/89 (EuGHE 1991, I-25) folge -- so urteilte das Finanzgericht (FG) --, daß die erzeugte Milchmenge auf die Referenzmenge des Pächters anzurechnen sei, wenn eine klare Trennung der vom Pächter und vom Verpächter jeweils ermolkenen Milchmenge gewährleistet sei.

    Einem Landwirt, der Milch in gepachteten Anlagen erzeugt, ist demnach die Milchproduktion auf seine eigene Referenzmenge anzurechnen, wenn er die Produktionseinheiten, zu deren Bewirtschaftung er bestimmte Anlagen gepachtet hat, selbständig betreibt und eine klare Trennung der vom Pächter und vom Verpächter -- falls dieser gleichfalls Erzeuger ist -- jeweils ermolkenen Milchmengen gewährleistet ist (EuGH, Urteil in EuGHE 1991, I-25, Bundesfinanzhof -- BFH --, Vorlagebeschluß vom 26. September 1989 VII R 116/88, BFHE 158, 196).

    Es ist lediglich erforderlich, daß die Milch im Betrieb des "Erzeugers" in dessen Verantwortung erzeugt wird, um die administrative Kontrolle der Anwendung der Milch-Garantiemengenregelung zu gewährleisten (EuGH, Urteil in EuGHE 1991, I-25).

    Ob die vom EuGH in seiner Entscheidung (in EuGHE 1991, I-25) genannten Voraussetzungen dafür, daß die Erzeugereigenschaft besteht (selbständige Bewirtschaftung des Betriebs, Trennung der ermolkenen Milch), im konkreten Fall erfüllt sind, ist eine Frage der Rechtsanwendung, die mithin nicht vom EuGH zu entscheiden ist, der nur über die Auslegung von Gemeinschaftsrecht zu befinden hat (Art. 177 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, vgl. z. B. EuGH, Urteile vom 29. April 1982 Rs. 17/81, EuGHE 1982, 1331; vom 16. März 1978 Rs. 104/77, EuGHE 1978, 791; vom 28. März 1979 Rs. 222/78, EuGHE 1979, 1163).

  • BVerwG, 10.03.2022 - 3 C 5.21

    Vorlagebeschluss zur Verwendung der Bezeichnung "Weingut"

    Nur dann kann davon ausgegangen werden, dass er die gepachtete Anlage selbständig betreibt oder verwaltet (EuGH, Urteil vom 15. Januar 1991 - C-341/89 [ECLI:EU:C:1991:11], Ballmann - Rn. 15).

    Soweit ersichtlich, sind die benannten Kriterien aber auch auf andere Anlagen - wie etwa Kuhställe (EuGH, Urteil vom 15. Januar 1991 - C-341/89, Ballmann -) - angewendet worden.

  • EuGH, 20.06.2002 - C-401/99

    Thomsen

    Die Kommission schlägt in erster Linie unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes und insbesondere auf die Urteile vom 15. Januar 1991 in der Rechtssache C-341/89 (Ballmann, Slg. 1991, I-25) und vom 17. April 1997 in der Rechtssache C-15/95 (EARL de Kerlast, Slg. 1997, I-1961) vor, auf die drei Vorlagefragen zu antworten, dass bei Beendigung eines landwirtschaftlichen Pachtvertrags die verfügbare Referenzmenge des betreffenden Betriebes nach den von dem jeweiligen Mitgliedstaat festgelegten oder festzulegenden Bestimmungen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Beteiligten nur dann ganz oder teilweise auf den Übernehmer des Betriebes - sei es auf den Verpächter oder einen neuen Pächter - übertragen werden könne, wenn dieser im Zeitpunkt dieser Übernahme Erzeuger im Sinne von Artikel 9 Buchstabe c der Verordnung Nr. 3950/92 sei.

    Um eine sachdienliche Antwort auf die gestellten Fragen geben zu können, ist demnach vom Begriff des Erzeugers im Sinne der fraglichen Regelung auszugehen, der hier in Artikel 9 Buchstabe c der Verordnung Nr. 3950/92 definiert ist (Urteil Ballmann, Randnr. 9).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-401/99

    Peter Heinrich Thomsen gegen Amt für ländliche Räume Husum. - Verordnung (EWG)

    In diesem Urteil hat der Gerichtshof auf die Ausführungen im Urteil Ballmann hingewiesen, wonach sich aus dem allgemeinen Sinn und Zweck der Regelung über die zusätzliche Abgabe für Milch ergibt, dass eine Referenzmenge einem Landwirt nicht eingeräumt werden kann, der nicht Erzeuger ist.

    Dies belegen die Urteile Ballmann und EARL de Kerlast, die die Zuteilung und die Übertragung einer Referenzmenge von der Voraussetzung abhängig machen, dass der Betriebsinhaber Erzeuger ist.

    13: - Urteil vom 15. Januar 1991 in der Rechtssache C-341/89 (Ballmann, Slg. 1991, I-25, Randnr. 9).

  • BFH, 26.05.2009 - VII R 28/08

    Vermeidung der Milchabgabe durch kurzfristige Verpachtung von Stall und Kuhherde?

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat dabei in seinem Urteil vom 15. Januar 1991 C-341/89 --Ballmann-- (Slg. 1991, I-25), das zwar zu einer früheren Fassung der Milchabgaberegelung ergangen, jedoch auch für den Streitfall einschlägig ist, die Erzeugereigenschaft im Sinne der Milchabgaberegelung jeder Person zugestanden, die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaftet und die Milch oder Milcherzeugnisse verkauft oder liefert; sie braucht nicht Eigentümer der Anlagen zu sein, die sie für ihre Produktion nutzt; erforderlich ist lediglich, dass sie die Produktionseinheiten, zu deren Bewirtschaftung sie bestimmte Anlagen gepachtet hat, selbständig betreibt.
  • BFH, 04.12.2006 - VII B 316/05

    Milch-Garantiemengen-Abgabe: Pächter von Kühen als Milcherzeuger

    In Fällen dieser Art setzt die Anrechnung der gelieferten Milchmenge auf die Referenzmenge des Pächters jedoch voraus, dass er die gepachteten Produktionseinheiten selbständig betreibt und dass die von ihm erzeugten Milchmengen eindeutig von den vom Verpächter --falls dieser ebenfalls Erzeuger ist-- erzeugten Milchmengen zu unterscheiden sind (Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 15. Januar 1991 Rs. C-341/89, EuGHE 1991, I-25; Senatsurteil vom 23. Januar 1996 VII R 67/95, BFH/NV 1996, 654).

    Aus den genannten Entscheidungen des EuGH in EuGHE 1991, I-25, und des Senats in BFH/NV 1996, 654, folgt bereits, dass die administrative Kontrolle der gemeinschaftsrechtlichen Milchmengenregelung gewährleistet sein muss.

  • BFH, 25.09.2007 - VII R 28/06

    Vermeidung der Milchabgabe durch kurzfristige Verpachtung von Stall und Kuhherde?

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) hat dabei in seinem Urteil vom 15. Januar 1991 Rs. C-341/89 --Ballmann-- (EuGHE 1991, I-25) die Erzeugereigenschaft im Sinne der Milchabgabenregelung jeder Person zugestanden, die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaftet und die Milch oder Milcherzeugnisse verkauft oder liefert; sie brauche nicht Eigentümer der Anlagen zu sein, die sie für ihre Produktion nutzt; erforderlich sei lediglich, dass sie die Produktionseinheiten, zu deren Bewirtschaftung sie bestimmte Anlagen gepachtet hat, selbständig betreibt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2010 - C-230/09

    Kurt und Thomas Etling - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation für Milch

  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 276/02

    Rückübertragung einer Milchreferenzmenge an den Verpächter

  • EuGH, 20.06.2002 - C-313/99

    Mulligan u.a.

  • BGH, 27.10.2004 - XII ZR 165/01

    Rückübertragung einer flächenlosen Milchreferenzmenge nach Beendigung des

  • EuGH, 09.10.1997 - C-152/95

    Macon u.a.

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2011 - 10 LC 174/09

    Vereinbarkeit eines hohen Grasaufwuchses zur Vermeidung von Vogelschlag bei

  • EuGH, 17.04.1997 - C-15/95

    EARL de Kerlast / Unicopa und Coopérative du Trieux

  • BVerwG, 09.07.2020 - 3 C 11.19

    Prämienberechtigung einer GmbH & Co. KG

  • BFH, 06.03.2001 - VII R 5/00

    SLOM-Referenzmenge - Milchproduktion - Referenzmenge - Futterfläche -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.1996 - C-152/95

    Michel Macon e.a. gegen Préfet de l'Aisne. - Zusätzliche Abgabe für Milch -

  • BFH, 26.05.2009 - VII R 45/08

    Anforderungen an den Nachweis, dass ein Kurzzeitpächter Milcherzeuger ist

  • FG Hamburg, 21.07.2005 - IV 350/01

    Voraussetzungen der selbständigen Milcherzeugung

  • BFH, 09.01.2007 - VII B 210/05

    Milchgarantiemenge; Unternehmerrisiko

  • EuGH, 26.10.2006 - C-275/05

    Kibler - Milch und Milcherzeugnisse - Artikel 5c der Verordnung (EWG) Nr. 804/68

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2023 - C-354/22

    Weingut A - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame

  • OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LC 193/07

    Anforderungen an die Begriffsbestimmung des Erzeugers" i.S.d. Art. 11 Abs. 1 der

  • BFH, 29.10.2007 - VII B 339/06

    Pächter als Milcherzeuger?

  • BFH, 26.09.1989 - VII R 116/88

    Begriff des Milcherzeugers

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2012 - 10 LB 155/08

    Hinreichende Bestimmtheit zurückgenommener Bewilligungsbescheide über

  • EuG, 26.06.2008 - T-94/98

    Alferink u.a. / Kommission - Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2004 - 20 A 2293/02

    Anspruch auf Erteilung einer Bescheinigung über einen Referenzmengenübergang;

  • FG Sachsen, 17.01.2013 - 7 K 1561/08

    Rückwirkende Einziehung der vorläufigen Anlieferungsmenge für Milch wegen

  • EuGH, 29.04.1999 - C-288/97

    'Consorzio Caseifici dell'' Altopiano di Asiago'

  • FG München, 27.10.2005 - 14 K 2637/03

    Milchreferenzmenge; Zurechnung der in gepachteten Produktionseinheiten erzeugten

  • VG Sigmaringen, 12.05.2005 - 2 K 1092/04

    Rückgabe einer Milcherzeugungsfläche bei Beendigung des Pachtverhältnisses

  • FG Hamburg, 01.03.1999 - IV 61/92

    Anspruch auf Aufhebung eines Referenzmengenbescheides; Anforderungen an die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2022 - 12 A 2612/19

    Teilweise Rücknahme eines Festsetzungs- und Zuweisungsbescheids betreffend die

  • FG Sachsen, 27.02.2008 - 7 K 530/06

    Rechtmäßigkeit eines Abgabenbescheides gem. § 4 der Verordnung zur Durchführung

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2012 - 10 LB 184/09

    Anspruch eines Landwirts auf Zuweisung höherwertiger Zahlungsansprüche i.R.d.

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 10 LC 217/08

    Übergang der Milchreferenzmenge nach Erwerb landwirtschaftlicher Flächen

  • FG Düsseldorf, 06.10.2010 - 4 K 1072/10

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Abgabe im Milchsektor

  • VG Osnabrück, 23.06.2005 - 1 A 21/05
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2022 - 12 A 1042/20

    Rückforderung gezahlter staatlicher Förderungsleistungen im Agrarbereich wegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2022 - 12 A 4576/19

    Ablehnung der Festsetzung und Zuweisung von Zahlungsansprüchen und die Gewährung

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.04.1993 - C-2/92

    The Queen gegen Ministry of Agriculture, Fisheries and Food, ex parte Dennis

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1992 - C-236/90

    Reinhard Maier gegen Freistaat Bayern. - Zusätzliche Abgabe für Milch.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.2022 - 12 A 3276/20

    Erfüllen der Voraussetzungen für die Prämienbewilligung durch Nachweis eines

  • VG Oldenburg, 31.01.2006 - 12 A 3834/03

    Bescheinigung des Übergangs einer Referenzmenge infolge der Rückgabe von

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1998 - C-288/97

    Consorzio fra i Caseifici dell'Altopiano di Asiago gegen Regione Veneto. - Milch

  • VG Düsseldorf, 19.01.2023 - 28 K 18465/17
  • VG Osnabrück, 10.05.2005 - 1 A 5/05

    Erzeuger ; Milcherzeuger; Milchquote; Milchwirtschaftsbetrieb; neuer Pächter;

  • VG Oldenburg, 23.03.2004 - 12 A 3818/01

    Erzeuger; flächenlose Übertragung; Milcherzeuger; Milchquote; Referenzmenge;

  • VG Oldenburg, 29.08.2002 - 12 A 2268/00

    Bescheinigung über Milchanlieferungsreferenzmengenübergang infolge der Rückgabe

  • FG Hamburg, 28.06.2000 - IV 21/96

    Zum Begriff des Milcherzeugers

  • FG Hamburg, 28.06.2000 - IV 22/96

    Zum Begriff des Milcherzeugers

  • FG Hamburg, 01.03.1999 - IV 62/92

    Begriff des "Milcherzeugers"; Erhebung einer gemeinschaftsrechtlichen

  • FG Hamburg, 20.06.2008 - 4 K 63/07

    Milchabgabe: Anfechtung der Abgabeanmeldung durch den Milcherzeuger

  • FG Hamburg, 10.03.1997 - IV 154/96

    Pflicht zur Zahlung einer Milchgarantiemengenabgabe wegen Überschreitung seiner

  • FG Hamburg, 16.10.2000 - IV 376/97

    Festsetzung von Milch-Garantiemengenabgabe

  • FG Hamburg, 16.06.1999 - IV 741/97

    Anforderungen an Erzeugereigenschaft bei Milchbauern; Bindungswirkung der

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1990 - C-341/89   

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https://dejure.org/1990,18562
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Heinrich Ballmann gegen Hauptzollamt Osnabrück.

    Zusätzliche Abgabe für Milch

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 13.07.1989 - 5/88

    Wachauf / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1990 - C-341/89
    Sinn und Zweck des Milchquotensystems ist es nämlich nicht, die Milchproduktion gänzlich zu unterbinden, sondern vielmehr 4 - Rechtssache 5/88, Wachauf, Slg. 1989, 2609.
  • OVG Niedersachsen, 13.08.1992 - 3 L 152/89

    Milch-Garantiemengen: Betriebswechsel vor Inkrafftreten der MGV:;

    Die Referenzmengen werden nicht einem Betrieb, sondern einer Person, dem Erzeuger, zugeteilt (vgl. auch Stellungnahme des Generalanwalts vom 14.11.1990 in Rs C-341/89 vor dem EuGH, EuGHE 1991, 25).
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