Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2006

Rechtsprechung
   EuGH, 14.06.2007 - C-342/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5193
EuGH, 14.06.2007 - C-342/05 (https://dejure.org/2007,5193)
EuGH, Entscheidung vom 14.06.2007 - C-342/05 (https://dejure.org/2007,5193)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - C-342/05 (https://dejure.org/2007,5193)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume - Wildlebende Tiere und Pflanzen - Jagd auf Wölfe

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Finnland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume - Wildlebende Tiere und Pflanzen - Jagd auf Wölfe

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Finnland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume - Wildlebende Tiere und Pflanzen - Jagd auf Wölfe

  • EU-Kommission

    Kommission / Finnland

    Umwelt

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Wolfsjagd in Finnland; Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen; Gemeinschaftliches Interesse an einem besonderen Schutz bedrohter Tierarten

  • Judicialis

    Richtlinie 92/43/EWG Art. 12 Abs. 1; ; Richtlinie 92/43/EWG Art. 16 Abs. 1; ; EG Art. 226

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Finnland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume - Wildlebende Tiere und Pflanzen - Jagd auf Wölfe

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Republik Finnland, eingereicht am 19. September 2005

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Artikel 12 Absatz 1 und Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206, S. 7) - Wolfsjagd

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 27.04.2006 - C-441/02

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 8a

    Auszug aus EuGH, 14.06.2007 - C-342/05
    Auch wenn die anwendbare nationale Regelung als solche mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist, kann sich eine Vertragsverletzung doch aus dem Bestehen einer Verwaltungspraxis ergeben, die gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt (vgl. Urteil vom 27. April 2006, Kommission/Deutschland, C-441/02, Slg. 2006, I-3449, Randnr. 47).

    Ihr obliegt es, dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte zu liefern, die es ihm ermöglichen, das Vorliegen der Vertragsverletzung zu prüfen, wobei sie sich nicht auf irgendeine Vermutung stützen kann (vgl. insbesondere Urteile vom 6. November 2003, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-434/01, Slg. 2003, I-13239, Randnr. 21, und Kommission/Deutschland, Randnr. 48).

    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, kann das Verhalten eines Staates, das in einer den Anforderungen des Gemeinschaftsrechts widersprechenden Verwaltungspraxis besteht, zwar eine Vertragsverletzung im Sinne von Art. 226 EG darstellen, doch muss es sich hierbei um eine in bestimmtem Grad verfestigte und allgemeine Praxis handeln (vgl. insbesondere Urteil Kommission/Deutschland, Randnr. 50).

  • EuGH, 06.11.2003 - C-434/01

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 14.06.2007 - C-342/05
    Ihr obliegt es, dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte zu liefern, die es ihm ermöglichen, das Vorliegen der Vertragsverletzung zu prüfen, wobei sie sich nicht auf irgendeine Vermutung stützen kann (vgl. insbesondere Urteile vom 6. November 2003, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-434/01, Slg. 2003, I-13239, Randnr. 21, und Kommission/Deutschland, Randnr. 48).

    Daher hat die Kommission in der vorliegenden Rechtssache nachzuweisen, dass die Praxis in Finnland das strenge Schutzsystem beeinträchtigt, das nach Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie für Wölfe als in Anhang IV Buchst. a der Habitatrichtlinie genannte Tierart vorgesehen ist, weil die Ausnahmen von diesem System nicht unter Beachtung der Voraussetzungen des Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie genehmigt wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Vereinigtes Königreich, Randnr. 22).

  • EuGH, 08.06.2006 - C-60/05

    WWF Italia u.a. - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Richtlinie 79/409/EWG

    Auszug aus EuGH, 14.06.2007 - C-342/05
    Da die letztgenannte Bestimmung eine Ausnahmeregelung vorsieht, die eng auszulegen ist und bei der die Beweislast für das Vorliegen der für jede Abweichung erforderlichen Voraussetzungen die Stelle trifft, die über sie entscheidet, müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass jeder Eingriff, der die geschützten Arten betrifft, nur auf der Grundlage von Entscheidungen genehmigt wird, die mit einer genauen und angemessenen Begründung versehen sind, in der auf die in Art. 16 Abs. 1 der Habitatrichtlinie genannten Gründe, Bedingungen und Anforderungen Bezug genommen wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Juni 2006, WWF Italia u. a., C-60/05, Slg. 2006, I-5083, Randnr. 34).
  • EuGH, 26.04.2005 - C-494/01

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

    Auszug aus EuGH, 14.06.2007 - C-342/05
    Darüber hinaus ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung nach ständiger Rechtsprechung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die ihm in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt worden ist (vgl. insbesondere Urteil vom 26. April 2005, Kommission/Irland, C-494/01, Slg. 2005, I-3331, Randnr. 29).
  • EuGH, 10.05.2007 - C-508/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 14.06.2007 - C-342/05
    Nach Art. 16 Abs. 1 der Habitatrichtlinie ist aber der günstige Erhaltungszustand der Populationen der betreffenden Tierarten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet eine unabdingbare Voraussetzung für die Zulassung der in dieser Vorschrift vorgesehenen Ausnahmen (vgl. Urteil vom 10. Mai 2007, Kommission/Österreich, C-508/04, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 115).
  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Maßgeblich ist vielmehr, ob die Population als solche in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet, das über das Plangebiet hinausreicht, als lebensfähiges Element erhalten bleibt (vgl. Urteile vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 572 und vom 21. Juni 2006 a.a.O. Rn. 44; i.d.S. auch EuGH, Urteil vom 14. Juni 2007 - Rs. C-342/05 - I-4713 Rn. 26 f.).

    Bewirkt eine Störung keine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population, so folgt daraus zugleich, dass sich die Störung nicht auf die Zielsetzung der Vogelschutzrichtlinie auswirkt (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Juni 2007 - Rs. C-342/05 - Slg. 2007, I-4713 Rn. 29).

  • EuGH, 10.10.2019 - C-674/17

    Luonnonsuojeluyhdistys Tapiola

    Außerdem verpflichtet Art. 16 Abs. 1 der Habitatrichtlinie die Mitgliedstaaten, eine genaue und angemessene Begründung für die Annahme darzutun, dass es keine anderweitige zufriedenstellende Lösung gibt, um die Ziele zu erreichen, auf die die fragliche Ausnahmeregelung gestützt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juni 2007, Kommission/Finnland, C-342/05, EU:C:2007:341, Rn. 31).

    Eine Ausnahme wäre in einem solchen Fall daher für die betreffende Art neutral (Urteil vom 14. Juni 2007, Kommission/Finnland, C-342/05, EU:C:2007:341" Rn. 29).

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss;

    Nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 14. Juni 2007 - Rs. C-342/05 - (Slg. 2007 S. 1-4713 Rn. 29) kann von den artenschutzrechtlichen Verboten des Art. 12 FFH-RL auch bei einem ungünstigen Erhaltungszustand der betroffenen Populationen ausnahmsweise dann abgewichen werden, wenn hinreichend nachgewiesen ist, dass die Abweichung diesen ungünstigen Erhaltungszustand nicht verschlechtern und die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands nicht behindern kann (vgl. dazu Urteil vom 14. April 2010 - BVerwG 9 A 5.08 - BVerwGE 136, 291 Rn. 141 f.).
  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040

    3. Start- und Landebahn des Flughafens München

    Ausnahmsweise sind nach dieser Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, die auch das Bundesverwaltungsgericht aufgegriffen hat, Ausnahmen jedoch auch in Fällen eines nicht günstigen Erhaltungszustands zulässig, wenn hinreichend nachgewiesen ist, dass die Ausnahmen nicht geeignet sind, den ungünstigen Erhaltungszustand von Populationen weiter zu verschlechtern oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands zu behindern (vgl. EuGH, U.v. 14.6.2007 - C-342/05 - Slg. 2007, I-04713 Rn. 28f.; BVerwG, U.v. 14.4.2010 - 9 A 5/08 - BVerwGE 136, 291 Rn. 141).
  • BVerwG, 06.11.2012 - 9 A 17.11

    Planfeststellung; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Gebietsauswahl;

    UmweltR Nr. 45, jeweils Rn. 57; vgl. zum Artenschutz EuGH, Urteil vom 14. Juni 2007 - Rs. C-342/05 - Slg. 2007, I-4713 Rn. 29).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2017 - 2 M 118/16

    Feldhamster dürfen vorerst nicht umgesiedelt werden

    Im Falle eines ungünstigen Erhaltungszustands der Populationen einer betroffenen Art sind Ausnahmen nach Art. 16 Abs. 1 FFHRL (ausnahmsweise) zulässig, wenn sachgemäß bzw. hinreichend nachgewiesen ist, dass sie weder den ungünstigen Erhaltungszustand dieser Population weiter verschlechtern noch die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes behindern (BVerwG, Urt. v. 28.03.2013 - BVerwG 9 A 22/11 -, juris, RdNr. 135; Urt. v. 14.04.2010 - BVerwG 9 A 5/08 -, juris, RdNr 141; EuGH, Urt. v. 14.06.2007 - C-342/05 -, juris, RdNr. 29).(Rn.40).

    Art. 16 Abs. 1 FFH-RL ist als Ausnahmeregelung eng auszulegen, bei der die Beweislast für das Vorliegen der für jede Abweichung erforderlichen Voraussetzungen die Stelle trifft, die über sie entscheidet (EuGH, Urt. v. 14.06.2007 - C-342/05 -, juris, RdNr. 25).

    Im Falle eines ungünstigen Erhaltungszustands der Populationen der betroffenen Art sind Ausnahmen nach Art. 16 Abs. 1 FFH-RL (ausnahmsweise) zulässig, wenn sachgemäß bzw. hinreichend nachgewiesen ist, dass sie weder den ungünstigen Erhaltungszustand dieser Population weiter verschlechtern noch die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes behindern; darüber hinaus müssen keine "außergewöhnlichen Umstände" vorliegen (BVerwG, Urt. v. 28.03.2013 - BVerwG 9 A 22.11 -, juris, RdNr. 135; Urt. v. 14.04.2009 - BVerwG 9 A 5.08 -, juris, RdNr 141; EuGH, Urt. v. 14.06.2007 - C-342/05 -, juris, RdNr. 29).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2019 - C-674/17

    Luonnonsuojeluyhdistys Tapiola - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

    6 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Oktober 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-6/04, EU:C:2005:626, Rn. 111), vom 10. Mai 2007, Kommission/Österreich (C-508/04, EU:C:2007:274, Rn. 110), und vom 14. Juni 2007, Kommission/Finnland (C-342/05, EU:C:2007:341, Rn. 25).

    7 Urteil vom 14. Juni 2007, Kommission/Finnland (C-342/05, EU:C:2007:341, Rn. 25).

    Vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 14. Juni 2007, Kommission/Finnland (C-342/05, EU:C:2007:341" Rn. 29).

    27 C-342/05, EU:C:2007:341, Rn. 42.

    28 Siehe Nr. 44 der vorliegenden Schlussanträge sowie Urteil vom 14. Juni 2007, Kommission/Finnland (C-342/05, EU:C:2007:341, Rn. 31).

    34 C-342/05, EU:C:2007:341, Rn. 27.

    44 C-342/05, EU:C:2007:341, Rn. 27.

    46 C-342/05, EU:C:2007:341, Rn. 29.

  • VGH Hessen, 02.01.2009 - 11 B 368/08

    Ausbau des Flughafens Frankfurt a.M.; FFH-Gebiet; Vogelschutzgebiet; Fluglärm;

    Allerdings hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 14. Juni 2007 (C-342/05 "Jagd auf Wölfe" -, juris, 2. Leitsatz) auch entschieden, dass bei einem als ungünstig zu bewertenden Erhaltungszustand der Populationen der betroffenen Arten nach Anhang IV der Richtlinie unter "außergewöhnlichen Umständen" Ausnahmen zulässig sind, wenn hinreichend nachgewiesen ist, dass sie den ungünstigen Erhaltungszustand dieser Populationen nicht verschlechtern oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes nicht behindern können.

    In dieser Entscheidung des Gerichtshofs hat aber auch Berücksichtigung gefunden, dass das damalige Vorhaben konkrete positive Auswirkungen für die beeinträchtigten Arten hatte (hierauf hat die Generalanwältin Kokott, die in diesem Zusammenhang von "außerordentlichen Gründen" spricht, in ihren Schlussanträgen vom 30. November 2006 - C-342/05 -, juris, Rdnr. 51 ff. unter Bezugnahme auf die "Leybucht"-Entscheidung des EuGH besonders hingewiesen).

  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 5.08

    Planfeststellung; vereinfachtes Änderungsverfahren; Anhörung; FFH-Gebiet;

    Im Falle eines ungünstigen Erhaltungszustands der Populationen der betroffenen Art sind Ausnahmen nach Art. 16 Abs. 1 FFH-RL zulässig, wenn sachgemäß nachgewiesen ist, dass sie weder den ungünstigen Erhaltungszustand dieser Populationen weiter verschlechtern noch die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands behindern; darüber hinaus müssen keine "außergewöhnlichen Umstände" vorliegen (zu EuGH, Urteil vom 14. Juni 2007 - Rs. C-342/05 - "Wolfsjagd" - Slg. 2007, I-4713 ).

    Nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 14. Juni 2007 - Rs. C-342/05 - (Slg. 2007, I-4713 ) kann von den artenschutzrechtlichen Verboten des Art. 12 FFH-RL auch bei einem ungünstigen Erhaltungszustand der betroffenen Populationen ausnahmsweise dann abgewichen werden, wenn hinreichend nachgewiesen ist, dass die Abweichung diesen ungünstigen Erhaltungszustand nicht verschlechtern und die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands nicht behindern kann.

  • BVerwG, 03.06.2010 - 4 B 54.09

    Verkehrslandeplatz; Alternativenprüfung; Standortalternative; Vogelschutzgebiet;

    ob "außergewöhnliche Umstände" im Sinne der Rechtsprechung des EuGH (EuGH, Urteil vom 14. Juni 2007 - Rs. C-342/05 -) jedenfalls dann vorliegen, wenn mit dem Planfeststellungsbeschluss, der eine Ausnahme gemäß § 43 Abs. 8 BNatSchG zulässt, ein Verkehrsinfrastrukturvorhaben zugelassen wird, für das zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses streiten und für das eine zumutbare Alternativlösung nicht vorhanden ist,.

    Hierzu kann auf den "Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse im Rahmen der FFH-RL 92/43/EWG" der Kommission (Leitfaden) verwiesen werden, auf den der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 14. Juni 2007 - Rs. C-342/05 - (Slg. 2007, I-4713 Rn. 29) und der Senat in seinem Beschluss vom 1. April 2009 - BVerwG 4 B 61.08 - (NVwZ 2009, 910 Rn. 55) Bezug genommen haben.

    Dabei handelt es sich nach der Auffassung der Generalanwältin um eine Anwendung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit (Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rs. C-342/05 - Slg. 2007, I-04713 Rn. 54), das nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland als Teil des Rechtsstaatsprinzips Verfassungsrang genießt, sondern auch zu den elementaren Grundsätzen des Rechts der Europäischen Union zählt.

    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Juni 2007 (a.a.O. Rn. 29) sind solche Ausnahmen "unter außergewöhnlichen Umständen" weiterhin zulässig, wenn hinreichend nachgewiesen ist, dass sie den ungünstigen Erhaltungszustand dieser Populationen nicht verschlechtern oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands nicht behindern können.

  • BVerwG, 28.03.2013 - 9 A 22.11

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Dimensionierung; Sonderquerschnitt;

  • OVG Niedersachsen, 24.11.2020 - 4 ME 199/20

    Alternativen, zumutbare; Art, streng geschützte; Artenschutz;

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2013 - 3 S 284/11

    Planfeststellungsbeschluss für den Bau und Betrieb des Rückhalteraums Elzmündung

  • VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 318/08

    Regimewechsel von Vogelschutz- zu FFH-Richtlinie; Abgrenzung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2011 - 2 D 36/09

    Anforderungen an eine hinreichende Abwägung im Zusammenhang mit der Aufstellung

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2009 - 5 S 2348/08

    Planfeststellungsverfahren für den Bau einer Bundesfernstraße - Erteilung einer

  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40024

    Straßenplanungsrecht: Planfeststellung Autobahn (A94) // Alternativenprüfung;

  • VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 1975/07

    Planfeststellungsbeschluss für Ausbau des Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden

  • BVerwG, 01.04.2009 - 4 B 61.08

    Aktenwidrigkeit; Planrechtfertigung; Abwägung; Verkehrsbedarf; regionaler

  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40023

    Planfeststellung Autobahn (A 94); Klage eines in der Vorausschau

  • BVerwG, 17.04.2010 - 9 B 5.10

    Artenschutz; Verbotstatbestände; Ausnahme; Populationen der betroffenen Art;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2017 - 2 K 66/16

    Ortsumfahrung Wedringen darf vorläufig nicht gebaut werden

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.07.2009 - 8 C 10399/08

    Ausbau des Verkehrslandeplatzes Speyer im Grundsatz gebilligt - Nur Nachtflug

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 10 S 2102/09

    Zur Rügebefugnis eines anerkannten Umweltverbands nach dem

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.2007 - 8 C 11523/06

    Hochmoselübergang

  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40026

    Planfeststellung Autobahn (A 94); Klagen von in der Vorausschau

  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40025

    Existenzgefährdung eines Betriebs

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2024 - C-601/22

    WWF Österreich u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie

  • OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 4 ME 116/20

    Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Tötung von Wölfen

  • OVG Niedersachsen, 22.02.2019 - 4 ME 48/19

    Artenschutzrechtliches Tötungsverbot; Entnahme; Population; Schaden;

  • EuGH, 08.07.2010 - C-171/08

    Das Halten von "golden shares" an Portugal Telecom durch den portugiesischen

  • OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 4 ME 97/20

    Abschuss; Alternative, zumutbare; Antrag auf Aussetzung der Vollziehung;

  • BVerwG, 01.04.2009 - 4 B 62.08

    Klagen gegen Ausbau des Flughafens Kassel-Calden erfolglos

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40021

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40007

    Planfeststellung für Neubau der A 94

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - 11 S 3.15

    OVG untersagt vorerst Tötung von Bibern und Eingriffe in deren Bauten im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2022 - 8 B 407/22

    Klage eines anerkannten Naturschutzverbandes gegen die Erteilung einer

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40023

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40024

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40025

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40022

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • EuGH, 18.11.2010 - C-458/08

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2008 - C-73/07

    Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia - Richtlinie 95/46 EG - Schutz

  • VG Sigmaringen, 02.04.2019 - 3 K 74/17

    Biber, artenschutzrechtliche Verbote, Abfang, Tötungsverbot, Ausnahmetatbestände,

  • VG Augsburg, 13.02.2013 - Au 2 S 13.143

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Klagebefugnis von

  • VG Neustadt, 25.03.2014 - 5 K 505/13

    Durchführung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen; Verpflichtung zu

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2013 - C-292/11

    Kommission / Portugal - Rechtsmittel - Art. 258 AEUV - Durchführung eines Urteils

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2011 - 2 D 140/09

    Städtebauliche Erforderlichkeit des Bebauungsplans "Hochschulcampus Nord";

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-165/09

    Stichting Natuur en Milieu u.a. - Richtlinie 2001/81/EG - Luftverschmutzung -

  • VG Saarlouis, 21.07.2021 - 5 K 1944/18

    Naturschutzrechtliche Anforderungen an die Erteilung einer

  • EuGH, 23.04.2020 - C-217/19

    Kommission/ Finnland (Chasse printanière à l'eider à duvet mâle)

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2012 - C-286/12

    Kommission / Ungarn - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Sozialpolitik -

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2009 - C-226/08

    Stadt Papenburg - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden

  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040-40045
  • VG Frankfurt/Oder, 07.01.2015 - 5 L 289/14

    Naturschutzrecht, Landschaftsschutzrecht einschl. Artenschutzrecht

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2009 - C-75/08

    Mellor - Richtlinie 85/337/EWG - Umweltverträglichkeitsprüfung - Begründung der

  • EuGH, 04.10.2007 - C-179/06

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2013 - C-151/12

    Kommission / Spanien - Richtlinie 2000/60/EG - Wasserpolitik der Union -

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2011 - C-383/09

    Kommission / Frankreich - Richtlinie 92/43/EG - Artenschutz - Cricetus cricetus

  • EuGH, 25.10.2007 - C-248/05

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Schutz des

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2008 - C-489/06

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

  • VG Oldenburg, 27.10.2022 - 5 B 3146/22

    Zu den Voraussetzungen einer sukzessiven letalen Entnahme eines ganzen Wolfrudels

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2009 - C-346/08

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Richtlinie 2001/80/EG - Umweltbelastungen -

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2006 - C-342/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,23847
Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2006 - C-342/05 (https://dejure.org/2006,23847)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30.11.2006 - C-342/05 (https://dejure.org/2006,23847)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30. November 2006 - C-342/05 (https://dejure.org/2006,23847)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Finnland

    Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen - Jagd auf den Wolf

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Finnland

    Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen - Jagd auf den Wolf

  • EU-Kommission

    Kommission / Finnland

    Umwelt

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 27.04.2006 - C-441/02

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 8a

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2006 - C-342/05
    5 - Urteil vom 27. April 2006 in der Rechtssache C-441/02 (Kommission/Deutschland, Slg. 2006, I-3449, Randnr. 47 m.w.N.).

    6 - Urteil Kommission/Deutschland (zitiert in Fußnote 5, Randnr. 49).

    7 - Urteil Kommission/Deutschland (zitiert in Fußnote 5, Randnr. 50 m.w.N.).

  • EuGH, 28.02.1991 - C-57/89

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2006 - C-342/05
    29 - Urteil vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-57/89 (Kommission/Deutschland [Leybucht], Slg. 1991, I-883, Randnr. 21).
  • EuGH, 08.07.1987 - 247/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2006 - C-342/05
    19 - Urteil vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache C-247/85 (Kommission/Belgien [Konformität], Slg. 1987, 3029, Randnr 56).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2019 - C-674/17

    Luonnonsuojeluyhdistys Tapiola - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

    6 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Oktober 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-6/04, EU:C:2005:626, Rn. 111), vom 10. Mai 2007, Kommission/Österreich (C-508/04, EU:C:2007:274, Rn. 110), und vom 14. Juni 2007, Kommission/Finnland (C-342/05, EU:C:2007:341, Rn. 25).

    7 Urteil vom 14. Juni 2007, Kommission/Finnland (C-342/05, EU:C:2007:341, Rn. 25).

    12 Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Kommission/Finnland (C-342/05, EU:C:2006:752, Nr. 24).

    Vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 14. Juni 2007, Kommission/Finnland (C-342/05, EU:C:2007:341" Rn. 29).

    18 Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Kommission/Finnland (C-342/05, EU:C:2006:752, Nr. 25) und von Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Kommission/Malta (C-557/15, EU:C:2017:613, Nr. 67).

    27 C-342/05, EU:C:2007:341, Rn. 42.

    28 Siehe Nr. 44 der vorliegenden Schlussanträge sowie Urteil vom 14. Juni 2007, Kommission/Finnland (C-342/05, EU:C:2007:341, Rn. 31).

    34 C-342/05, EU:C:2007:341, Rn. 27.

    44 C-342/05, EU:C:2007:341, Rn. 27.

    46 C-342/05, EU:C:2007:341, Rn. 29.

    Vgl. auch Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Kommission/Finnland (C-342/05, EU:C:2006:752" Nr. 49).

  • VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 2706/07
    Allerdings hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 14. Juni 2007 ( C-342/05 "Jagd auf Wölfe"-, juris, 2. Leitsatz) auch entschieden, dass bei einem als ungünstig zu bewertenden Erhaltungszustand der Populationen der betroffenen Arten nach Anhang IV der Richtlinie unter "außergewöhnlichen Umständen" Ausnahmen zulässig sind, wenn hinreichend nachgewiesen ist, dass sie den ungünstigen Erhaltungszustand dieser Populationen nicht verschlechtern oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes nicht behindern können.

    In dieser Entscheidung des Gerichtshofs hat aber auch Berücksichtigung gefunden, dass das damalige Vorhaben konkrete positive Auswirkungen für die beeinträchtigten Arten hatte (hierauf hat die Generalanwältin Kokott, die in diesem Zusammenhang von "außerordentlichen Gründen" spricht, in ihren Schlussanträgen vom 30. November 2006 - C-342/05 -, juris, Rdnr. 51 ff. unter Bezugnahme auf die "Leybucht"-Entscheidung des EuGH besonders hingewiesen).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2024 - C-601/22

    WWF Österreich u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie

    50 Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Kommission/Finnland (C-342/05, EU:C:2006:752, Nrn. 24 und 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-508/04

    Kommission / Österreich - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild

    22 - Siehe meine Schlussanträge vom 30. November 2006, Kommission/Finnland [Wolfsjagd] (C-342/05, Slg. 2007, I-0000, Nrn. 51 ff.).
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