Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1990

Rechtsprechung
   EuGH, 27.06.1991 - C-344/89   

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https://dejure.org/1991,3087
EuGH, 27.06.1991 - C-344/89 (https://dejure.org/1991,3087)
EuGH, Entscheidung vom 27.06.1991 - C-344/89 (https://dejure.org/1991,3087)
EuGH, Entscheidung vom 27. Juni 1991 - C-344/89 (https://dejure.org/1991,3087)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Martínez Vidal / Gemeenschappelijke Medische Dienst

    Verordnung Nr. 574/72 des Rates, Artikel 51 Absatz 1
    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Invaliditätsversicherung - In einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat wohnender Leistungsempfänger - Ärztliche Kontrolle - Verpflichtung des Empfängers, sich auf Verlangen des leistungspflichtigen Trägers in den ...

  • EU-Kommission

    Martínez Vidal / Gemeenschappelijke Medische Dienst

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Einbestellung zur Begutachtung von Berechtigten, die sich in einem anderen EWG-Staat aufhalten

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; VO Nr. 574/72/EWG Art. 51

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 177; VO Nr. 574/72/EWG Art. 51
    VO Nr. 574/72 Art. 51 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewährung von Leistungen bei Invalidität; Überprüfung des Sachverhaltes an Ort und Stelle bei fehlender Reisefähigkeit

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 12.03.1987 - 22/86

    Rindone / Allgemeine Ortskrankenkasse Bad Urach-Münsingen

    Auszug aus EuGH, 27.06.1991 - C-344/89
    11 Zu der in Artikel 18 Absatz 5 im Fall von Krankheit und Mutterschaft vorgesehenen Kontrolle hat der Gerichtshof entschieden, daß es die Rücksichtnahme auf den Gesundheitszustand der betreffenden Person gebietet, daß der Betroffene nicht verpflichtet wird, in den Staat des zuständigen Trägers zurückzukehren, um sich dort einer ärztlichen Kontrolluntersuchung zu unterziehen (Urteil vom 12. März 1987 in der Rechtssache 22/86, Rindone, Slg. 1987, 1339, Randnr. 21).
  • EuG, 24.11.2005 - T-236/02

    Marcuccio / Kommission

    123 En dernier lieu, il estime que la Commission a adopté un comportement de persécution à son égard, en ce qu'elle a insisté pour qu'il se déplace à Bruxelles afin de se soumettre à un contrôle médical, et ce malgré les certificats médicaux contraires du 26 janvier 2002, du 6 février 2002 et des 11 et 16 février 2002, au lieu de faire appel aux autorités sanitaires italiennes qui auraient pu effectuer les contrôles appropriés avec bien plus de diligence et d'efficacité (arrêts de la Cour du 27 juin 1991, Martínez Vidal, C-344/89, Rec.
  • EuGH, 10.12.1998 - C-279/97

    Voeten und Beckers

    Der Centrale Raad van Beroep habe nämlich in einem Urteil vom 4. Mai 1992 die Auffassung vertreten, daß nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 27. Juni 1991 in der Rechtssache C-344/89 (Martínez Vidal, Slg. 1991, I-3245) Artikel 51 Absatz 1 der Verordnung Nr. 574/72 vorschreibe, daß eine etwaige ärztliche Kontrolle des Arbeitnehmers vom Träger des Wohnorts durchgeführt werde.

    Außerdem seien der Träger und die Ärzte des Wohnorts mit der Anwendung der nach dem Recht des Mitgliedstaats des zuständigen Trägers geltenden Kriterien für die Feststellung der Erwerbsminderung weniger vertraut als die Ärzte des zuständigen Trägers; diese Kriterien könnten aber von denen des Wohnmitgliedstaats erheblich abweichen (vgl. in diesem Sinne Urteil Martínez Vidal, Randnr. 14).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-279/97

    Bestuur van het Landelijk instituut sociale verzekeringen gegen C.J.M. Voeten und

    23 Artikel 51 Absatz 1 der Verordnung Nr. 574/72 ist vom Gerichtshof bereits in seinem 1991 erlassenen Urteil in der Rechtssache C-344/89 (Martínez Vidal)(4) ausgelegt worden, das einige Feststellungen enthält, die sich bei der Lösung der vorliegenden Frage als sehr nützlich erweisen könnten.

    (4) - Urteil vom 27. Juni 1991 (Slg. 1991, I-3245).

  • VG Karlsruhe, 10.03.2004 - A 11 K 12230/03

    Tschetschenen droht in der Russischen Föderation politische Verfolgung wegen

    Entscheidend ist nicht eine mathematisch-statistische Wahrscheinlichkeit, sondern eine wertende Betrachtungsweise, die auch die Schwere des befürchteten Verfolgungseingriffs berücksichtigt (BVerwG, Urt. v. 05.11.1991, BVerwGE 89, 162, 169; Urt. v. 14.12.1993, InfAuslR 1994, 201, 202; BVerwG, Urt. v. 23.07.1991, InfAuslR 1991, 336, 337).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1990 - C-344/89   

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https://dejure.org/1990,17548
Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1990 - C-344/89 (https://dejure.org/1990,17548)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.12.1990 - C-344/89 (https://dejure.org/1990,17548)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1990 - C-344/89 (https://dejure.org/1990,17548)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Manuel Martínez Vidal gegen Gemeenschappelijke Medische Dienst.

    Soziale Sicherheit - Anerkennung der Arbeitsunfähigkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 12.03.1987 - 22/86

    Rindone / Allgemeine Ortskrankenkasse Bad Urach-Münsingen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1990 - C-344/89
    In Ihrem Urteil vom 12. März 1987 in der Rechtssache 22/86 (Rindone, Slg. 1987, 1339) hatten Sie eine im wesentlichen inhaltsgleiche Frage zu beantworten.

    Im Urteil Rindone haben Sie zu Artikel 18 Absatz 5 entschieden, daß.

    11. Da sich der Gerichtshof aber im Urteil Rindone ausschließlich auf die "Rücksichtnahme auf den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers" und weder auf den Zweck des Artikels 18 noch auf das mit den Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und (EWG) Nr. 574/72 > eingeführte System gestützt 1 _ Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, und Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71, beide in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2001/83 des Rates vom 2. Juni 1983 (ABl. L 230, S. 6).

    Wenn die Dinge derart einfach wären, hätte sich im übrigen der Gerichtshof bei der Auslegung des gleichlautenden Satzes von Artikel 18 im Urteil Rindone nicht auf eine Erwägung gestützt, die im Text nicht zum Ausdruck kommt, nämlich die "gebotene Rücksichtnahme auf den Gesundheitszustand" der betreffenden Person.

    13. Die Arrondissementsrechtbank Amsterdam vertritt ihrerseits die Meinung, daß sich die gestellte Frage durch das Urteil Rindone nicht beantworten lasse, denn die "Kontrollvorschriften in Artikel 51 sind ... weniger detailliert als die Regelung der ärztlichen Kontrolle, die die obengenannten Artikel 18 und 612.

  • EuGH, 14.11.1990 - C-105/89

    Buhari Haji / INASTI

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1990 - C-344/89
    Diese Ziele sollen insbesondere durch die Zusammenrechnung aller Zeiten verwirklicht werden, die nach den innerstaatlichen 5 - Vergleiche zuletzt das Urteil vom 14. November 1990 in der Rechtssache C-105/89, Buhan Haji, Sig.
  • EuGH, 10.03.1983 - 232/82

    Baccini

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1990 - C-344/89
    Bei den anderen zur Wahl stehenden Lösungen, sei es die der Übertragung der 4 - Vgl. Urteil vom 10. März 1983 in der Rechtssache 232/82, Baccini, Slg. 1983, 583.
  • EuGH, 11.03.1986 - 28/85

    Deghillage / Caisse primaire d'assurance maladie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1990 - C-344/89
    25. Artikel 40 Absatz 4 der Grundverordnung zeigt außerdem, daß das Urteil vom 11. März 1986 in der Rechtssache 28/85 (Deghillage, Slg. 1986, 999), auf das im Rahmen des vorliegenden Verfahrens Bezug genommen wurde, hier nicht einschlägig ist.
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