Rechtsprechung
   EuGH, 08.04.1992 - C-346/90 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3180
EuGH, 08.04.1992 - C-346/90 P (https://dejure.org/1992,3180)
EuGH, Entscheidung vom 08.04.1992 - C-346/90 P (https://dejure.org/1992,3180)
EuGH, Entscheidung vom 08. April 1992 - C-346/90 P (https://dejure.org/1992,3180)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,3180) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    F. / Kommission

    EWG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 51
    Rechtsmittel - Rechtsmittelgründe - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Verspätete Einlegung einer Beamtenklage - Ärztliche Feststellungen über den ursächlichen Zusammenhang einer Krankheit mit der Berufstätigkeit - Unzulässigkeit - Zurückweisung

  • EU-Kommission

    F. / Kommission

  • Judicialis

    EWGS Art. 49; ; EWGV Art. 168a; ; Beamtenstatut Art. 78; ; Beamtenstatut Art. 90

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Rechtsmittelgründe - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Verspätete Einlegung einer Beamtenklage - Ärztliche Feststellungen über den ursächlichen Zusammenhang einer Krankheit mit der Berufstätigkeit - Unzulässigkeit - Zurückweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines Rechtsmittelgrundes, mit dem Tatsachfeststellungen des Gerichts bestritten werden; Rüge der Verletzung von Rechtsvorschriften; Beurteilung von Feststellungen zur Frage des Kausalzusammenhangs einer Dienstunfähigkeit mit der Berufstätigkeit

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel - Beamte - Entschädigung(en) bei Unfällen und Berufskrankheiten - Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit - Rechtsmittelbeantwortung, mit der die teilweise Aufhebung der Entscheidung des Gerichts beantragt wird.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 01.10.1991 - C-283/90

    Vidrányi / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.04.1992 - C-346/90
    7 Weiterhin ist daran zu erinnern, daß das Rechtsmittel nur auf Gründe gestützt werden kann, die sich auf die Verletzung von Rechtsvorschriften beziehen und jede Tatsachenwürdigung ausschließen, und daher nur zulässig ist, soweit dem Gericht vorgeworfen wird, unter Verletzung von Rechtsvorschriften entschieden zu haben, die es zu beachten hatte (Urteil vom 1. Oktober 1991 in der Rechtssache C-283/90 P, Vidrányi/Kommission, Slg. 1991, I-4339, Randnrn.
  • EuG, 26.09.1990 - T-122/89

    F. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - 1)

    Auszug aus EuGH, 08.04.1992 - C-346/90
    1 Herr F. hat mit Rechtsmittelschrift, die am 27. November 1990 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EWG-Satzung und den entsprechenden Bestimmungen der EGKS- und der EAG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 26. September 1990 in der Rechtssache T-122/89 (F./Kommission, Slg. 1990, II-517) eingelegt, mit dem das Gericht erster Instanz die Entscheidung der Kommission vom 15. Juli 1988 insoweit aufgehoben hat, als darin der Grad seiner dauernden Dienstunfähigkeit auf nur 50 % festgesetzt wurde, und seinen Antrag auf Schadensersatz zurückgewiesen hat.
  • EuGH, 02.03.1994 - C-53/92

    Hilti / Kommission

    10 Vor der Prüfung der von der Rechtsmittelführerin vorgetragenen Rechtsmittelgründe ist darauf hinzuweisen, daß ein Rechtsmittel nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes gemäß Artikel 168a EWG-Vertrag und Artikel 51 der EWG-Satzung des Gerichtshofes nur auf Gründe gestützt werden kann, die sich auf die Verletzung von Rechtsvorschriften beziehen und jede Tatsachenwürdigung ausschließen (vgl. u. a. Urteile vom 1. Oktober 1991 in der Rechtssache C-283/90 P, Vidrányi/Kommission, Slg. 1991, I-4339, Randnr. 12, und vom 8. April 1992 in der Rechtssache C-346/90 P, F./Kommission, Slg. 1992, I-2691, Randnr. 7).
  • EuGH, 01.06.1994 - C-136/92

    Kommission / Brazzelli Lualdi u.a.

    11 bis 13; vom 8. April 1992 in der Rechtssache C-346/90 P, F./Kommission, Slg. 1992, I-2691, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.1994 - C-404/92

    X gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel - Bediensteter

    Diese ergänzende Prüfung ist erforderlich, da das Recht auf Achtung des Privatlebens und das Recht auf Schutz des ärztlichen Berufsgeheimnisses, wie der Gerichtshof im Urteil vom 8. April 1992, a. a. O., festgestellt hat, keine uneingeschränkte Geltung beanspruchen:.

    11 und 12), bestätigt durch Urteil vom 8. April 1992 in der Rechtssache C-346/90 P (F./Kommission, Slg. 1992, I-2691, Randnr. 7).

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.10.1993 - C-136/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Augusto Brazzelli Lualdi und

    (81) - Urteil vom 8. April 1992 in der Rechtssache C-346/90 P (F./Kommission, Slg. 1992,.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2010 - C-51/09

    Becker / Harman International Industries - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

    27- Urteile vom 8. April 1992, F./Kommission (C-346/90 P, Slg. 1992, I-2691, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-194/99

    Thyssen Stahl / Kommission

    142 ff. 22: - Das Urteil vom 16. Juni 1994 in der Rechtssache C-39/93 P (SFEI u. a./Kommission, Slg. 1994, I-2681) betraf die Frage, ob ein Schreiben der Kommission, wonach ein Antrag zu den Akten gelegt wird, als "vorbereitende Stellungnahme" zu sehen und daher ein anfechtbarer Rechtsakt war; das Urteil vom 1. Oktober 1991 in der Rechtssache C-283/90 P (Vidrányi/Kommission, Slg. 1991, I-4339) betraf die Frage, ob ein Dokument "medizinischen Charakter" hatte, wovon nach bestimmten Rechtsgrundlagen ein Einsichtsrecht abhing; das Urteil vom 8. April 1992 in der Rechtssache C-346/90 P (F./Kommission, Slg. 1992, I-2691) betraf die Frage, ob ein Schreiben eine Klarstellung oder eine "Beschwerde" enthielt, wovon ein bestimmter Fristenlauf abhing.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1993 - C-137/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen BASF AG, Limburgse Vinyl

    (24) - Urteil vom 8. April 1992 in der Rechtssache C-346/90 P (F./Kommission, Slg. 1992, I-2691, Randnr. 7); Urteil vom 1. Oktober 1991 in der Rechtssache C-283/90 P (Vidrányi/Kommission, Slg. 1991, I-4339, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-5/93

    DSM NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel - Antrag

    (12) - Vgl. z. B. Urteil vom 8. April 1992 in der Rechtssache C-346/90 P (F./Kommission, Slg. 1992, I-2691); nach dieser Rechtsprechung ist ein Rechtsmittelgrund zulässig, der sich gegen die vom Gericht vorgenommene Beurteilung richtet, die Feststellungen des Ausschusses, der über den ursächlichen Zusammenhang einer Dienstunfähigkeit mit der Berufstätigkeit zu entscheiden hat, seien medizinischer Natur.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-446/00

    Cubero Vermurie / Kommission

    7: - Urteil vom 8. April 1992 in der Rechtssache C-346/90 P (Slg. 1992, I-2691).
  • EuGH, 11.01.1996 - C-89/95

    D / Kommission

    12 und 13, vom 8. April 1992 in der Rechtssache C-346/90 P, F./Kommission, Slg. 1992, I-2691, Randnr. 7, vom 2. März 1994 in der Rechtssache C-53/92 P, Hilti/Kommission, Slg. 1994, I-667, Randnr. 10, und vom 1. Juni 1994 in der Rechtssache C-136/92 P, Kommission/Brazzelli Lualdi u. a., Slg. 1994, I-1981, Randnr. 48).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1994 - C-360/92

    The Publishers Association gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1995 - C-43/94

    Europäisches Parlament gegen Philippe Vienne. - Beamte - Tagegeld - Kumulierung.

  • EuG, 14.01.1993 - T-88/91

    F. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Entschädigungen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht