Rechtsprechung
EuGH, 07.09.2004 - C-346/02, C-347/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Luxemburg
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Großherzogtum Luxemburg.
Versicherungen - Dritte Richtlinie 'Schadenversicherung' - Bonus-Malus-System
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Großherzogtum Luxemburg
Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr
- Wolters Kluwer
Verstoß des Großherzogtums Luxemburg gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 92/49/EWG durch Einführung und Beibehaltung eines Bonus-Malus-Systems mit Auswirkungen für alle in Luxemburg von natürlichen Personen geschlossenen Kraftfahrzeug-Versicherungsverträge ; ...
- Judicialis
Richtlinie 92/49/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) sowie zu... r Änderung der Richtlinien 73/239/EWG und 88/357/EWG Art. 6 Abs. 3; ; Richtlinie 92/49/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) sowie zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG und 88/357/EWG Art. 29; ; Richtlinie 92/49/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) sowie zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG und 88/357/EWG Art. 39; ; Großherzogliche Verordnung vom 20. Dezember 1994 zur Durchführung des Artikels 17 Absätze 2 und 3 des geänderten Gesetzes vom 7. April 1976 über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und zur Festsetzung der Anforderungen, die Kraftfahrzeug Art. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Freier Dienstleistungsverkehr - DER GERICHTSHOF BEANSTANDET NICHT DIE IN FRANKREICH UND IN LUXEMBURG FÜR KRAFTFAHRZEUG-VERSICHERUNGSVERTRÄGE EINGEFÜHRTEN BONUS-MALUS-SYSTEME
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Kommission / Luxemburg
Versicherungen - Dritte Richtlinie "Schadenversicherung" - Bonus-Malus-System
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Kommission / Luxemburg
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 6 Absatz 3, 29 und 39 der Richtlinie 92/49/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) sowie zur Änderung der ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2004 - C-346/02
- EuGH, 07.09.2004 - C-346/02, C-347/02
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 25.02.2003 - C-59/01
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 07.09.2004 - C-346/02
Ihre Auslegung werde durch die Urteile des Gerichtshofes vom 11. Mai 2000 in der Rechtssache C-296/98 (Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-3025) und vom 25. Februar 2003 in der Rechtssache C-59/01 (Kommission/Italien, Slg. 2003, I-1759) bestätigt.22 Im Urteil Kommission/Italien sah der Gerichtshof eine Regelung, mit der die Preise im Hinblick auf die Festlegung wie auf die Entwicklung der Tarife im Rahmen von Schadensfälle auf italienischem Gebiet betreffenden Verträgen über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung eingefroren wurden, als Verstoß gegen den Grundsatz der Tariffreiheit an (Urteil Kommission/Italien, Randnrn.
23 Das luxemburgische Bonus-Malus-System, das Gegenstand dieser Klage ist, unterscheidet sich in seinen Auswirkungen auf die Tarife der Versicherungsunternehmen von den italienischen Rechtsvorschriften, um die es im Urteil Kommission/Italien ging.
- EuGH, 11.05.2000 - C-296/98
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 07.09.2004 - C-346/02
Ihre Auslegung werde durch die Urteile des Gerichtshofes vom 11. Mai 2000 in der Rechtssache C-296/98 (Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-3025) und vom 25. Februar 2003 in der Rechtssache C-59/01 (Kommission/Italien, Slg. 2003, I-1759) bestätigt.
- EuGH, 28.04.2009 - C-518/06
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, hatte der Gemeinschaftsgesetzgeber somit die Absicht, den Grundsatz der Tariffreiheit im Versicherungssektor (mit Ausnahme der Lebensversicherung) einschließlich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zu gewährleisten (Urteile vom 25. Februar 2003, Kommission/Italien, C-59/01, Slg. 2003, I-1759, Randnr. 29, und vom 7. September 2004, Kommission/Luxemburg, C-346/02, Slg. 2004, I-7517, Randnr. 21).Eine vollständige Harmonisierung auf dem Gebiet der Tarife im Bereich der Versicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung, mit der jede nationale Maßnahme ausgeschlossen wird, die Auswirkungen auf die Tarife haben kann, kann mangels eines entsprechenden vom Gemeinschaftsgesetzgeber klar geäußerten Willens nicht vermutet werden (Urteil Kommission/Luxemburg, Randnr. 24).
- EuGH, 07.03.2013 - C-577/11
DKV Belgium - Freier Dienstleistungsverkehr - Niederlassungsfreiheit - …
Eine vollständige Harmonisierung auf dem Gebiet der Tarife im Bereich der Versicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung, mit der jede nationale Maßnahme ausgeschlossen wird, die Auswirkungen auf die Tarife haben kann, lässt sich jedoch mangels eines entsprechenden vom Gesetzgeber der Europäischen Union klar geäußerten Willens nicht vermuten (Urteile vom 7. September 2004, Kommission/Luxemburg, C-346/02, Slg. 2004, I-7517, Randnr. 24, Kommission/Frankreich, C-347/02, Slg. 2004, I-7557, Randnr. 25, und Kommission/Italien, Randnr. 106).Mithin ist eine nationale Regelung, durch die ein technischer Rahmen vorgegeben wird, in dem die Versicherungsunternehmen ihre Prämien kalkulieren müssen, nicht allein aufgrund der Tatsache, dass dieser technische Rahmen sich auf die Tarifentwicklung auswirkt, unvereinbar mit dem Grundsatz der Tariffreiheit (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Luxemburg, Randnr. 25, Kommission/Frankreich, Randnr. 26, und Kommission/Italien, Randnr. 105).
Rechtsprechung
EuGH, 07.09.2004 - C-347/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Versicherungen - Dritte Richtlinie 'Schadenversicherung' - Bonus-Malus-System
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Frankreich
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.
Richtlinie 92/49 des Rates
Freizügigkeit - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung - Richtlinie 92/49 - Tariffreiheit - Bonus-Malus-System, das nicht zu einer unmittelbaren Festlegung der Tarife durch den Staat führt - ...
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik
Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr
- Wolters Kluwer
Verstoß der Französischen Republik gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 92/49/EWG durch Einführung und Beibehaltung eines Bonus-Malus-Systems ohne Unterscheidung zwischen Versicherungsgesellschaften mit Sitz in Frankreich und Versicherungsunternehmen, die ihre ...
- Judicialis
Richtlinie 92/49/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) sowie zu... r Änderung der Richtlinien 73/239/EWG und 88/357/EWG Art. 6 Abs. 3; ; Richtlinie 92/49/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) sowie zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG und 88/357/EWG Art. 29; ; Richtlinie 92/49/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) sowie zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG und 88/357/EWG Art. 39; ; Code des assurances (Versicherungskodex) (Frankreich) Art. A. 121-1 Abs. 1
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Kommission / Frankreich
Versicherungen - Dritte Richtlinie "Schadensversicherung" - Bonus-Malus-System
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Kommission / Frankreich
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 6 Absatz 3, 29 und 39 der Richtlinie 92/49/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) sowie zur Änderung der ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2004 - C-347/02
- EuGH, 07.09.2004 - C-347/02
Papierfundstellen
- EuZW 2004, 597
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 25.02.2003 - C-59/01
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 07.09.2004 - C-347/02
Ihre Auslegung werde durch die Urteile des Gerichtshofes vom 11. Mai 2000 in der Rechtssache C-296/98 (Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-3025) und vom 25. Februar 2003 in der Rechtssache C-59/01 (Kommission/Italien, Slg. 2003, I-1759) bestätigt.23 Im Urteil Kommission/Italien sah der Gerichtshof eine Regelung, mit der die Preise im Hinblick auf die Festlegung wie auf die Entwicklung der Tarife im Rahmen von Schadensfälle auf italienischem Gebiet betreffenden Verträgen über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung eingefroren wurden, als Verstoß gegen den Grundsatz der Tariffreiheit an (Urteil Kommission/Italien, Randnrn.
24 Das französische Bonus-Malus-System, das Gegenstand dieser Klage ist, unterscheidet sich in seinen Auswirkungen auf die Tarife der Versicherungsunternehmen von den italienischen Rechtsvorschriften, um die es im Urteil Kommission/Italien ging.
- EuGH, 11.05.2000 - C-296/98
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 07.09.2004 - C-347/02
Ihre Auslegung werde durch die Urteile des Gerichtshofes vom 11. Mai 2000 in der Rechtssache C-296/98 (Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-3025) und vom 25. Februar 2003 in der Rechtssache C-59/01 (Kommission/Italien, Slg. 2003, I-1759) bestätigt.
- EuGH, 07.03.2013 - C-577/11
DKV Belgium - Freier Dienstleistungsverkehr - Niederlassungsfreiheit - …
Eine vollständige Harmonisierung auf dem Gebiet der Tarife im Bereich der Versicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung, mit der jede nationale Maßnahme ausgeschlossen wird, die Auswirkungen auf die Tarife haben kann, lässt sich jedoch mangels eines entsprechenden vom Gesetzgeber der Europäischen Union klar geäußerten Willens nicht vermuten (Urteile vom 7. September 2004, Kommission/Luxemburg, C-346/02, Slg. 2004, I-7517, Randnr. 24, Kommission/Frankreich, C-347/02, Slg. 2004, I-7557, Randnr. 25, und Kommission/Italien, Randnr. 106). - Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2008 - C-518/06
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG und …
59 - Vgl. u. a. Urteil vom 7. September 2004, Kommission/Frankreich (C-347/02, Slg. 2004, I-7557, Randnr. 22).
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2004 - C-346/02, C-347/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Luxemburg
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Großherzogtum Luxemburg.
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Großherzogtum Luxemburg
Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2004 - C-346/02, C-347/02
- EuGH, 07.09.2004 - C-346/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- EuGH, 25.02.2003 - C-59/01
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2004 - C-346/02
b) Das Urteil in der Rechtssache C-59/01 (Kommission/Italien).Bedenkt man jedoch, dass in der Rechtssache C-59/01 die Beschränkung der Tariffreiheit unbestritten war, stellt sich die Frage nach der Tragweite dieses Grundsatzes.
Vorauszuschicken ist, dass das Urteil in der Rechtssache C-59/01 (29) diese Frage nicht abschließend geklärt hat, weil unbestritten war, dass jene dort in Rede stehende Regelung jedenfalls als Beschränkung der Tariffreiheit anzusehen war.
Soferne der Grundsatz der Tariffreiheit jedoch Ausdruck des Wegfalls einer präventiven Tarifkontrolle sowie allfälliger systematischer Mitteilungspflichten ist, ist seine Geltung nach dem Urteil in der Rechtssache C-59/01 eindeutig.
Die Kommission ist damit konsequent, wenn sie die Übertragung der Lösung aus dem Urteil in der Rechtssache C-59/01 fordert: Nur ein allgemeines Preiskontrollsystem vermöge Ausnahmen vom Grundsatz der Tariffreiheit im weiteren Sinne zu rechtfertigen; Artikel 28 dürfe die praktische Wirksamkeit dieses Regel-Ausnahme-Verhältnisses nicht nehmen.
- Urteil vom 25. Februar 2003 in der Rechtssache C-59/01 (Kommission/Italien, Slg. 2003, I-1759).
35 - Siehe nur das Urteil vom 5. Juni 2003 in der Rechtssache C-145/01 (Kommission/Italien, Slg. 2003, I-5581, Randnr. 17): "Insbesondere soll das Aufforderungsschreiben im Vorverfahren den Gegenstand des Rechtsstreits eingrenzen und dem Mitgliedstaat, der zur Äußerung aufgefordert wird, die notwendigen Angaben zur Vorbereitung seiner Verteidigung an die Hand geben.".
- EuGH, 04.12.1986 - 205/84
Kommission / Deutschland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2004 - C-346/02
39 - Die luxemburgische Regierung beruft sich insoweit auf das Urteil vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 205/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 3755).44 - Urteil in der Rechtssache 205/84 (zitiert in Fußnote 39), Randnr. 47.
45 - Mit Blick auf die Versicherungswirtschaft erscheint der Verweis auf die wegweisenden Urteile in der Rechtssache 252/83 (zitiert in Fußnote 42), Randnr. 20, und in der Rechtssache 205/84 (zitiert in Fußnote 39), Randnr. 30, zutreffend.
- EuGH, 05.10.1994 - C-55/93
Strafverfahren gegen Van Schaik
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2004 - C-346/02
40 - Die luxemburgische Regierung beruft sich hier auf das Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-55/93 (van Schaik, Slg. 1994, I-4837).47 - Zur Sicherheit im Straßenverkehr als Rechtfertigungsgrund: Urteil in der Rechtssache C-55/93 (zitiert in Fußnote 40).
- EuGH, 05.06.1997 - C-398/95
Syndesmos ton en Elladi Touristikon kai Taxidiotikon Grafeion / Ypourgos Ergasias
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2004 - C-346/02
Die französische Regierung bezieht sich auf das Urteil in der Rechtssache C-398/95 (41) und erinnert daran, dass der freie Dienstleistungsverkehr nur durch Regelungen beschränkt werden darf, die durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind und für alle im Hoheitsgebiet des Bestimmungsstaats tätigen Personen oder Unternehmen gelten.- Urteil vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-398/95 (SETTG, Slg. 1997, I-3091).
- EuGH, 04.12.1986 - 252/83
Kommission / Denmark
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2004 - C-346/02
42 - Diese Gründe seien nach Ansicht der französischen Regierung in den Urteilen vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 252/83 (Kommission/Dänemark, Slg. 1986, 3713) und vom 11. Juni 1987 in der Rechtssache 406/85 (Gofette und Gilliard, Slg. 1987, 2525) als legitim anerkannt worden.45 - Mit Blick auf die Versicherungswirtschaft erscheint der Verweis auf die wegweisenden Urteile in der Rechtssache 252/83 (zitiert in Fußnote 42), Randnr. 20, und in der Rechtssache 205/84 (zitiert in Fußnote 39), Randnr. 30, zutreffend.
- EuGH, 11.07.2002 - C-294/00
Gräbner
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2004 - C-346/02
Die luxemburgische Regierung bezieht sich insbesondere auf das Urteil in der Rechtssache C-294/00 (38) und führt aus, dass nationale Maßnahmen, die die vom Vertrag garantierten Grundfreiheiten beschränken, nur unter vier Voraussetzungen zulässig sind: Sie müssen in nichtdiskriminierender Weise angewandt werden, sie müssen zwingenden Gründen des Allgemeininteresses entsprechen, sie müssen zur Erreichung des verfolgten Zieles geeignet sein, und sie dürfen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist.38 - Urteil vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-294/00 (Deutsche Paracelsus Schulen, Slg. 2002, I-6515).
- EuGH, 07.06.1983 - 78/82
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2004 - C-346/02
27 - Urteil vom 7. Juni 1983 in der Rechtssache 78/82 (Slg. 1983, 1955). - EuGH, 11.06.1987 - 406/85
Procureur de la République / Gofette und Gilliard
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2004 - C-346/02
42 - Diese Gründe seien nach Ansicht der französischen Regierung in den Urteilen vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 252/83 (Kommission/Dänemark, Slg. 1986, 3713) und vom 11. Juni 1987 in der Rechtssache 406/85 (Gofette und Gilliard, Slg. 1987, 2525) als legitim anerkannt worden. - EuGH, 11.05.2000 - C-296/98
Kommission / Frankreich
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2004 - C-346/02
19 - Siehe in diesem Sinne bereits das Urteil vom 11. Mai 2000 in der Rechtssache C-296/98 (Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-3025, Randnr. 29): "Die Verpflichtung zur systematischen Mitteilung [bestimmt]er Daten ist ein Erfordernis, das dem freien Vertrieb von Versicherungsprodukten in der Gemeinschaft, die die Richtlinien 92/49 und 92/96 verwirklichen sollen, zuwiderläuft.". - EuGH, 29.01.1985 - 231/83
Cullet / Leclerc
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2004 - C-346/02
28 - Urteil vom 29. Jänner 1985 in der Rechtssache 231/83 (Slg. 1985, 305). - EuGH, 05.06.2003 - C-145/01
Kommission / Italien
- EuGH, 02.10.2003 - C-232/01
DIE BELGISCHE REGELUNG, NACH DER DIE FAHRZEUGE VON INLÄNDERN IN BELGIEN …
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2004 - C-347/02 |
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Kommission / Frankreich
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2004 - C-347/02
- EuGH, 07.09.2004 - C-347/02