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   EuGH, 21.10.2014 - C-348/13   

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https://dejure.org/2014,31191
EuGH, 21.10.2014 - C-348/13 (https://dejure.org/2014,31191)
EuGH, Entscheidung vom 21.10.2014 - C-348/13 (https://dejure.org/2014,31191)
EuGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2014 - C-348/13 (https://dejure.org/2014,31191)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    BestWater International - Einbettung eines urheberrechtlich geschützten Werkes in eine Website mittels Framing regelmäßig nicht rechtswidrig!?

  • Telemedicus

    Embedding grundsätzlich keine Urheberrechtsverletzung - "Bestwater International"

  • Telemedicus

    Embedding grundsätzlich keine Urheberrechtsverletzung ("Bestwater International")

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Framing/Embedding verstößt grundsätzlich nicht gegen das Urheberrecht

  • Europäischer Gerichtshof

    BestWater International

    Vorabentscheidungsersuchen - Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 2001/29/EG - Informationsgesellschaft - Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte - Art. 3 Abs. 1 - Öffentliche Wiedergabe - ...

  • IWW
  • JurPC

    Verwendung der Framing-Technik

  • kanzlei.biz

    Framing grundsätzlich keine Urheberrechtsverletzung

  • online-und-recht.de

    Framing ist keine Urheberrechtsverletzung: "BestWater"

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    BestWater International

    Art. 3 Abs. 1 Richtlinie 2001/29/EG

  • rabüro.de

    Framing keine öffentliche Wiedergabe

  • new-media-law.net PDF
  • aufrecht.de

    Framing / Embedding ist nur in Ausnahmen eine Urheberrechtsverletzung BestWater International

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BestWater International/Mebes u. a.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (52)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Einbettung eines fremden Videos per Framing zulässig, wenn das Video mit Zustimmung des Urhebers auf Videoplattform veröffentlicht wurde - Auszüge aus den Entscheidungsgründen

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Embedding fremder Videos grundsätzlich erlaubt

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Framing keine Urheberrechtsverletzung

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    »Framing« eines auf einer anderen Internetseite öffentlich zugänglichen Werkes keine »öffentliche Wiedergabe«

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Einbindung von Youtube-Videos ist keine Urheberrechtsverletzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Framing und Urheberrechtsverletzung

  • lto.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Framing von Youtube-Videos erlaubt

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Einbindung von geschützten Internetinhalten mittels Framing

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Einbindung von geschützten Internetinhalten mittels Framing

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    EuGH zur Zulässigkeit des "Framings"

  • golem.de (Pressebericht, 23.10.2014)

    Framende Links sind keine Urheberrechtsverletzung

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 24.10.2014)

    Internetseiten dürfen Youtube-Videos einbetten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Framing grundsätzlich keine Urheberrechtsverletzung

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    EuGH entscheidet zu Gunsten der urheberrechtlichen Zulässigkeit des Framing

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    EuGH stellt bei Zulässigkeit des Framing auf Willen der Berechtigten ab

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Facebook & Co.: Ist das Einbinden von YouTube-Videos für Facebook-Nutzer jetzt legal?

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht bei Videos auf Internetseiten

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Einbinden von YouTube-Videos: Was ist erlaubt?

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Framing von You Tube-Videos ist zulässig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit des sogenannten "Embedding"

  • maslaton.de (Kurzinformation)

    Framing stellt keine Urheberrechtsverletzung dar

  • new-media-law.net (Kurzinformation)

    Framing

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Framing-Link auf fremde Filme ist kein Urheberrechtsverstoß

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Einbettung von YouTube-Videos verletzt nicht das Urheberrecht

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Adventskalender: Rechtstipp

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Einbinden fremder Inhalte im Web ist keine Urheberrechtsverletzung!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Embedded Content und Urheberrechte

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Einbinden von Youtube-Videos ist legal! - Facebook-Nutzer können aufatmen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Framing - Einbetten von YouTube-Videos ist legal!

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Einbetten (Framing) von YouTube-Videos erlaubt

  • swd-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Einbindung von Videos mittels Framing kein Urheberrechtsverstoß

  • ra-domanski.de (Kurzinformation)

    Framing von Internetvideos

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Embedded Content & Urheberrechte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einbettung von YouTube-Videos zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einbetten von YouTube-Videos u.ä. auf der eigenen Website ist erlaubt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einbettung von YouTube-Videos in der Regel erlaubt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Framing stellt keinen Urheberrechtsverstoß dar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Framing

  • juve.de (Kurzinformation)

    Framing: Freie YouTube-Links sind zulässig

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Einbetten von Internet-Videos durch sog. Framing auf eigener Website stellt keine Urheberrechtsverletzung dar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Framing - Einbetten von YouTube-Videos ist legal!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die öffentl. Wiedergabe bei Online-Einbindung einer Fotografie

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Framing ist erlaubt!

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Framen von Videofilmen erlaubt

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Framing ist keine öffentliche Wiedergabe

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Einbetten von Youtube-Videos urheberrechtlich in Ordnung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Framing - Einbetten von YouTube-Videos ist legal!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Social Media Recht - Gefahren beim Teilen, Einbinden und Verlinken von Youtube Videos und anderen Inhalten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Einbettung fremder Youtube-Videos auf eigener Homepage erlaubt

Besprechungen u.ä. (16)

  • hiesige-meinung.de (Entscheidungsbesprechung)

    Videoeinbettungen vor dem EuGH

  • ferner-alsdorf.de (Entscheidungsbesprechung)

    Framing und embedded Content können Urheberrechtsverletzung sein

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    EuGH zum Framing: Der Beschluss im Detail

  • internet-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Einbettung von Videos regelmäßig keine Urheberrechtsverletzung

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vorabentscheidung zur Zulässigkeit des "Framings″

  • lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Folgen der "Framing”-Entscheidung des EuGH: Es bleibt die Störerhaftung

  • faz.net (Interview mit Bezug zur Entscheidung)

    Framing-Urteil: Ist der Zugriff auf Videos im Netz nun grenzenlos?

  • lto.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Framing von Youtube-Videos erlaubt

  • academia.edu (Entscheidungsbesprechung)

    Embedded Content und das Recht der öffentlichen Wiedergabe - Svensson ist die (neue) Realität! (RA Dr. David Jahn und Mag. jur. Christoph Palzer; K&R 2015, 1-6)

  • rechtsanwalt-schwenke.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    YouTube-Videos: Embedding stellt (grundsätzlich) keinen Rechtsverstoß dar

  • channelpartner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fremde Videos auf eigener Website?

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Framing ist kein Urheberrechtsverstoß - Online-Händler dürfen fremde Inhalte kostenfrei in den Webshop integrieren

  • rechtambild.de (Entscheidungsbesprechung)

    Embedding ist grundsätzlich erlaubt

  • heuking.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine öffentliche Wiedergabe eines Werks allein durch Framing

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Zulässigkeit des sogenannten "Embedding"

  • it-recht-kanzlei.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Abmahnungen wegen Einbindung von Youtube-Videos in Blogs und bei Facebook?

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    BestWater International

  • new-media-law.net (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Framing keine Urheberrechtsverletzung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Bundesgerichtshof - Auslegung von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 148
  • ZIP 2014, 87
  • GRUR 2014, 1196
  • GRUR Int. 2014, 1160
  • EuZW 2015, 28
  • WM 2014, 2193
  • MMR 2015, 46
  • MIR 2014, Dok. 108
  • K&R 2014, 794
  • ZUM 2015, 141
  • afp 2014, 520
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 13.02.2014 - C-466/12

    Der Inhaber einer Internetseite darf ohne Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber über

    Auszug aus EuGH, 21.10.2014 - C-348/13
    Was speziell die Fallgestaltung betrifft, bei der ein Dritter auf einer Website ein geschütztes Werk, das bereits auf einer anderen Website frei öffentlich wiedergegeben wurde, mittels eines Internetlinks einstellt, hat der Gerichtshof in Rn. 24 des Urteils Svensson u. a. (C-466/12, EU:C:2014:76) entschieden, dass eine solche Wiedergabehandlung, da sie sich desselben technischen Verfahrens bedient, das schon für die Wiedergabe des Werkes auf einer anderen Website verwendet wurde, nur dann als "öffentliche Wiedergabe" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 einzustufen ist, wenn die Handlung gegenüber einem neuen Publikum erfolgt.

    Ist dies nicht der Fall, insbesondere weil das Werk bereits auf einer anderen Website mit Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber für alle Internetnutzer frei zugänglich ist, kann die betreffende Handlung nicht als "öffentliche Wiedergabe" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 eingestuft werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Svensson u. a., EU:C:2014:76, Rn. 25 bis 28).

    In den Rn. 29 und 30 des Urteils Svensson u. a. (EU:C:2014:76) hat der Gerichtshof klargestellt, dass diese Feststellung nicht durch den Umstand in Frage gestellt wird, dass das Werk bei Anklicken des betreffenden Links durch die Internetnutzer in einer Art und Weise erscheint, die den Eindruck vermittelt, dass es von der Website aus gezeigt wird, auf der sich dieser Link befindet, obwohl es in Wirklichkeit einer anderen Website entstammt.

  • EuGH, 07.03.2013 - C-607/11

    Fernsehsendeunternehmen können die Weiterverbreitung ihrer Sendungen durch ein

    Auszug aus EuGH, 21.10.2014 - C-348/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ist es nämlich für eine Einstufung als "öffentliche Wiedergabe" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 erforderlich, dass ein geschütztes Werk unter Verwendung eines technischen Verfahrens, das sich von dem bisher verwendeten unterscheidet, oder, ansonsten, für ein neues Publikum wiedergegeben wird, d. h. für ein Publikum, an das die Inhaber des Urheberrechts nicht gedacht hatten, als sie die ursprüngliche öffentliche Wiedergabe erlaubten (vgl. in diesem Sinne Urteil SGAE, C-306/05, EU:C:2006:764, Rn. 40 und 42, Beschluss Organismos Sillogikis Diacheirisis Dimiourgon Theatrikon kai Optikoakoustikon Ergon, C-136/09, EU:C:2010:151, Rn. 38, sowie Urteil ITV Broadcasting u. a., C-607/11, EU:C:2013:147, Rn. 39).
  • EuGH, 07.12.2006 - C-306/05

    DIE VERBREITUNG EINES SIGNALS DURCH VON EINEM HOTEL AUFGESTELLTE FERNSEHAPPARATE

    Auszug aus EuGH, 21.10.2014 - C-348/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ist es nämlich für eine Einstufung als "öffentliche Wiedergabe" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 erforderlich, dass ein geschütztes Werk unter Verwendung eines technischen Verfahrens, das sich von dem bisher verwendeten unterscheidet, oder, ansonsten, für ein neues Publikum wiedergegeben wird, d. h. für ein Publikum, an das die Inhaber des Urheberrechts nicht gedacht hatten, als sie die ursprüngliche öffentliche Wiedergabe erlaubten (vgl. in diesem Sinne Urteil SGAE, C-306/05, EU:C:2006:764, Rn. 40 und 42, Beschluss Organismos Sillogikis Diacheirisis Dimiourgon Theatrikon kai Optikoakoustikon Ergon, C-136/09, EU:C:2010:151, Rn. 38, sowie Urteil ITV Broadcasting u. a., C-607/11, EU:C:2013:147, Rn. 39).
  • EuGH, 18.03.2010 - C-136/09

    Organismos Sillogikis Diacheirisis Dimiourgon Theatrikon kai Optikoakoustikon

    Auszug aus EuGH, 21.10.2014 - C-348/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ist es nämlich für eine Einstufung als "öffentliche Wiedergabe" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 erforderlich, dass ein geschütztes Werk unter Verwendung eines technischen Verfahrens, das sich von dem bisher verwendeten unterscheidet, oder, ansonsten, für ein neues Publikum wiedergegeben wird, d. h. für ein Publikum, an das die Inhaber des Urheberrechts nicht gedacht hatten, als sie die ursprüngliche öffentliche Wiedergabe erlaubten (vgl. in diesem Sinne Urteil SGAE, C-306/05, EU:C:2006:764, Rn. 40 und 42, Beschluss Organismos Sillogikis Diacheirisis Dimiourgon Theatrikon kai Optikoakoustikon Ergon, C-136/09, EU:C:2010:151, Rn. 38, sowie Urteil ITV Broadcasting u. a., C-607/11, EU:C:2013:147, Rn. 39).
  • EuGH, 26.04.2017 - C-527/15

    Der Verkauf eines multimedialen Medienabspielers, mit dem kostenlos und einfach

    Dass auf einer Internetseite anklickbare Links zu geschützten Werken bereitgestellt werden, die auf einer anderen Seite ohne Zugangsbeschränkung veröffentlicht sind, bietet, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, den Nutzern der erstgenannten Seite direkten Zugang zu diesen Werken (Urteil vom 13. Februar 2014, Svensson u. a., C-466/12, EU:C:2014:76, Rn. 18, vgl. in diesem Sinne auch Beschluss vom 21. Oktober 2014, BestWater International, C-348/13, EU:C:2014:2315, Rn. 15, und Urteil vom 8. September 2016, GS Media, C-160/15, EU:C:2016:644, Rn. 43).

    Was darüber hinaus die Frage betrifft, ob sich die Wiedergabe dieser Werke an eine "neues" Publikum im Sinne der in Rn. 33 des vorliegenden Urteils genannten Rechtsprechung richtet, ist festzustellen, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 13. Februar 2014, Svensson u. a. (C-466/12, EU:C:2014:76, Rn. 24 und 31), sowie in seinem Beschluss vom 21. Oktober 2014, BestWater International (C-348/13, EU:C:2014:2315), entschieden hat, dass es sich bei einem solchen Publikum um ein Publikum handelt, an das die Urheberrechtsinhaber nicht gedacht haben, als sie die ursprüngliche Wiedergabe erlaubten.

  • EuGH, 08.09.2016 - C-160/15

    Das Setzen eines Hyperlinks auf eine Website zu urheberrechtlich geschützten

    Im Rahmen der Prüfung dieser Anschlusskassationsbeschwerde stellt das vorlegende Gericht fest, dass weder aus dem Urteil vom 13. Februar 2014, Svensson u. a. (C-466/12, EU:C:2014:76), noch aus dem Beschluss vom 21. Oktober 2014, BestWater (C-348/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2315), mit hinreichender Sicherheit abgeleitet werden könne, ob eine "öffentliche Wiedergabe" vorliege, wenn das Werk zuvor tatsächlich, aber ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers veröffentlicht worden sei.

    Darüber hinaus ist es nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs für eine Einstufung als "öffentliche Wiedergabe" erforderlich, dass ein geschütztes Werk unter Verwendung eines technischen Verfahrens, das sich von dem bisher verwendeten unterscheidet, oder, ansonsten, für ein neues Publikum wiedergegeben wird, d. h. für ein Publikum, an das die Inhaber des Urheberrechts nicht gedacht hatten, als sie die ursprüngliche öffentliche Wiedergabe erlaubten (Urteil vom 13. Februar 2014, Svensson u. a., C-466/12, EU:C:2014:76, Rn. 24, und Beschluss vom 21. Oktober 2014, BestWater International, C-348/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2315, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die gleiche Auslegung wurde auch im Beschluss vom 21. Oktober 2014, BestWater International (C-348/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2315), für ein solches Verlinken unter Verwendung der Framing-Technik vorgenommen.

    Denn sofern und soweit dieses Werk auf der Website, auf die durch den Hyperlink zugegriffen werden kann, frei zugänglich ist, ist davon auszugehen, dass die Inhaber des Urheberrechts, als sie diese Wiedergabe erlaubt haben, an alle Internetnutzer als Publikum gedacht haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Februar 2014, Svensson u. a., C-466/12, EU:C:2014:76, Rn. 24 bis 28, sowie Beschluss vom 21. Oktober 2014, BestWater International, C-348/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2315, Rn. 15, 16 und 18).

    Daher kann weder aus dem Urteil vom 13. Februar 2014, Svensson u. a. (C-466/12, EU:C:2014:76), noch aus dem Beschluss vom 21. Oktober 2014, BestWater International (C-348/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2315), abgeleitet werden, dass das Setzen von Hyperlinks auf eine Website zu geschützten Werken, die auf einer anderen Website frei zugänglich gemacht wurden, aber ohne dass hierfür die Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers vorlag, grundsätzlich nicht unter den Begriff "öffentliche Wiedergabe" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 fällt.

  • BGH, 09.07.2015 - I ZR 46/12

    Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des "Framing"

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat hierüber durch Beschluss vom 21. Oktober 2014 (C-348/13, GRUR 2014, 1196 = WRP 2014, 1441 - Best Water International/Mebes und Potsch) wie folgt entschieden:.

    Erfolgt die nachfolgende Wiedergabe nach einem spezifischen technischen Verfahren, das sich von demjenigen der ursprünglichen Wiedergabe unterscheidet, braucht nicht geprüft zu werden, ob das Werk für ein neues Publikum wiedergegeben wird; in einem solchen Fall bedarf die Wiedergabe ohne Weiteres der Erlaubnis des Urhebers (vgl. EuGH, GRUR 2007, 225 Rn. 40 und 41 - SGAE/Rafael; EuGH, Beschluss vom 18. März 2010 - C-136/09, MR-Int 2010, 123 Rn. 38 - OSDD/Divani Akropolis; EuGH, GRUR 2012, 156 Rn. 197 - Football Association Premier League und Murphy; GRUR 2013, 500 Rn. 39 und 24 bis 26 - ITV Broadcasting/TVC; GRUR 2014, 360 Rn. 24 - Svensson/Retriever Sverige; GRUR 2014, 1196 Rn. 14 - BestWater International/Mebes und Potsch).

    Soweit das betreffende Werk weder nach einem speziellen technischen Verfahren, das sich von demjenigen der ursprünglichen Wiedergabe unterscheidet, noch für ein neues Publikum wiedergegeben wird, stellt die Einbettung eines auf einer Webseite öffentlich zugänglichen geschützten Werkes in eine andere Webseite mittels eines Links unter Verwendung der Framing-Technik, wie sie hier in Frage steht, allein keine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG dar (EuGH, GRUR 2014, 1196 Rn. 19 - BestWater International/Mebes und Potsch).

    Stellt ein Dritter auf einer Webseite ein geschütztes Werk, das bereits auf einer anderen Webseite frei öffentlich wiedergegeben wurde, mittels eines Internetlinks ein, bedient sich eine solche Wiedergabehandlung desselben technischen Verfahrens, das schon für die Wiedergabe des Werkes auf der anderen Webseite verwendet wurde (EuGH, GRUR 2014, 360 Rn. 24 - Svensson/Retriever Sverige; GRUR 2014, 1196 Rn. 15 - BestWater International/Mebes und Potsch).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob sich der Dritte bei einer solchen Wiedergabehandlung der Framing-Technik bedient und das der anderen Webseite entstammende Werk mittels eines "eingebetteten" Internetlinks in einem Rahmen auf seiner Webseite angezeigt wird, so dass den Nutzern seines Webauftritts die ursprüngliche Umgebung dieses Werkes verborgen bleibt (vgl. EuGH, GRUR 2014, 360 Rn. 29 - Svensson/Retriever Sverige; GRUR 2014, 1196 Rn. 17 - BestWater International/Mebes und Potsch).

    Sie ist daher keine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG und bedarf keiner Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber (vgl. EuGH, GRUR 2014, 360 Rn. 25 bis 28 - Svensson/Retriever Sverige; GRUR 2014, 1196 Rn. 15 und 16 - BestWater International/Mebes und Potsch).

    Soweit dieses Werk auf der Webseite, auf die der Internetlink verweist, frei zugänglich ist, ist davon auszugehen, dass die Inhaber des Urheberrechts, als sie diese Wiedergabe erlaubten, an alle Internetnutzer als Publikum dachten (vgl. EuGH, GRUR 2014, 1196 Rn. 17 und 18 - BestWater International/Mebes und Potsch).

    Werden - wie im Streitfall - auf einer Internetseite anklickbare Links zu Werken bereitgestellt, die auf einer anderen Internetseite für alle Internetnutzer frei zugänglich sind, führt dies nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union demnach nur dann nicht zu einer Wiedergabe der fraglichen Werke für ein neues Publikum, wenn die Werke auf der anderen Internetseite mit Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber für alle Internetnutzer frei zugänglich sind (vgl. EuGH, GRUR 2014, 360 Rn. 25 bis 28 - Svensson/Retriever Sverige; GRUR 2014, 1196 Rn. 15 und 16 - BestWater International/Mebes und Potsch).

    In einem solchen Fall richtet sich daher jede Wiedergabe des Werkes durch einen Dritten an ein neues Publikum im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. Leistner, GRUR 2014, 1145, 1154; Höfinger, ZUM 2014, 293, 295; Jani/Leenen, GRUR 2014, 362, 363; Solmecke, MMR 2015, 48; Jahn/Palzer, K&R 2015, 1, 4; Reinauer, MDR 2015, 252, 254; Fuchs/Farkas, ZUM 2015, 110, 117 f.; aA Abrar, GRUR-Prax 2014, 506; vgl. auch Rauer/Ettig, WRP 2014, 1443, 1444; Dietrich, GRUR Int. 2014, 1162; Ernst, jurisPR-WettbR 1/2015 Anm. 2; Schmidt-Wudy, EuZW 2015, 28, 30; unterscheidend danach, ob die Rechtswidrigkeit des ohne Zustimmung des Rechtsinhabers erfolgten Zugänglichmachens offensichtlich ist Grünberger, ZUM 2015, 273, 280 ff.).

    Diese Frage ist für die Entscheidung des Senats über die Revision der Klägerin erheblich und durch die Entscheidungen "Svensson/Retriever Sverige" (GRUR 2014, 360) und "BestWater International/Mebes und Potsch" (GRUR 2014, 1196) des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht unmittelbar beantwortet.

  • EuGH, 07.08.2018 - C-161/17

    Renckhoff - Auch Schüler haben beim Hochladen von Projekten auf Schul-Website das

    Im Übrigen hat der Gerichtshof zwar - u. a. in seinem Urteil vom 13. Februar 2014, Svensson u. a. (C-466/12, EU:C:2014:76, Rn. 25 und 26), und in seinem Beschluss vom 21. Oktober 2014, BestWater International (C-348/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2315, Rn. 16) - in Bezug auf die Zugänglichmachung geschützter Werke über einen anklickbaren Link, der auf eine andere Website verweist, auf der die ursprüngliche Wiedergabe erfolgt war, angenommen, dass das Zielpublikum der ursprünglichen Wiedergabe alle potenziellen Besucher der betreffenden Seite waren, da die Werke in Anbetracht dessen, dass der Zugang zu ihnen auf dieser Seite keiner beschränkenden Maßnahme unterlag, für sämtliche Internetnutzer frei zugänglich waren.
  • BGH, 21.09.2017 - I ZR 11/16

    Keine Urheberrechtsverletzung bei der Bildersuche durch Suchmaschinen

    Erfolgt die nachfolgende öffentliche Wiedergabe nach einem spezifischen technischen Verfahren, das sich von demjenigen der ursprünglichen öffentlichen Wiedergabe unterscheidet, braucht nicht geprüft zu werden, ob das Werk für ein neues Publikum wiedergegeben wird; in einem solchen Fall bedarf die öffentliche Wiedergabe ohne weiteres der Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers (vgl. EuGH, GRUR 2007, 225 Rn. 40 f. - SGAE/Rafael; GRUR 2012, 156 Rn. 197 - Football Association Premier League und Murphy; GRUR 2013, 500 Rn. 39 und 24 bis 26 - ITV Broadcasting/TVC; GRUR 2014, 360 Rn. 24 - Svensson/Retriever Sverige; EuGH, Urteil vom 21. Oktober 2014 - C-348/13, GRUR 2014, 1196 Rn. 14 = WRP 2014, 1441 - BestWater International/Mebes und Potsch; EuGH, GRUR 2016, 1152 Rn. 37 - GS Media/Sanoma u.a.; GRUR 2017, 610 Rn. 33 - Stichting Brein/Wullems; GRUR 2017, 790 Rn. 28 - Stichting Brein/XS 4ALL).

    (1) Erfolgen die ursprüngliche und die nachfolgende Wiedergabe im Internet, handelt es sich um dasselbe technische Verfahren (vgl. EuGH, GRUR 2014, 360 Rn. 24 - Svensson/Retriever Sverige; GRUR 2014, 1196 Rn. 15 - BestWater International/Mebes und Potsch; GRUR 2016, 1152 Rn. 42 - GS Media/Sanoma u.a.).

    (1) Eine öffentliche Wiedergabe für ein neues Publikum setzt voraus, dass sie sich an ein Publikum richtet, an das der Inhaber des Urheberrechts nicht dachte, als er die ursprüngliche öffentliche Wiedergabe erlaubte (vgl. EuGH, GRUR 2014, 360 Rn. 24 - Svensson/Retriever Sverige; GRUR 2014, 1196 Rn. 14 - BestWater International/Mebes und Potsch; GRUR 2016, 1152 Rn. 37 - GS Media/Sanoma u.a.).

    Eine solche Wiedergabe erfolgt nicht gegenüber einem neuen Publikum und bedarf daher nicht nach Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG der Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers (vgl. EuGH, GRUR 2014, 360 Rn. 25 bis 28 - Svensson/Retriever Sverige; GRUR 2014, 1196 Rn. 15 f. - BestWater International/Mebes und Potsch; GRUR 2016, 1152 Rn. 40 bis 42 - GS Media/Sanoma u.a.; GRUR 2017, 610 Rn. 48 - Stichting Brein/Wullems).

  • LG Hamburg, 18.11.2016 - 310 O 402/16

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Öffentliche Zugänglichmachung eines

    [Tz. 37] Darüber hinaus ist es nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs für eine Einstufung als "öffentliche Wiedergabe" erforderlich, dass ein geschütztes Werk unter Verwendung eines technischen Verfahrens, das sich von dem bisher verwendeten unterscheidet, oder, ansonsten, für ein neues Publikum wiedergegeben wird, d. h. für ein Publikum, an das die Inhaber des Urheberrechts nicht gedacht hatten, als sie die ursprüngliche öffentliche Wiedergabe erlaubten (Urteil vom 13. Februar 2014, Svensson u. a., C-466/12, EU:C:2014:76, Rn. 24, und Beschluss vom 21. Oktober 2014, BestWater International, C-348/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2315, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die gleiche Auslegung wurde auch im Beschluss vom 21. Oktober 2014, BestWater International (C-348/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2315), für ein solches Verlinken unter Verwendung der Framing-Technik vorgenommen.

    Denn sofern und soweit dieses Werk auf der Website, auf die durch den Hyperlink zugegriffen werden kann, frei zugänglich ist, ist davon auszugehen, dass die Inhaber des Urheberrechts, als sie diese Wiedergabe erlaubt haben, an alle Internetnutzer als Publikum gedacht haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Februar 2014, Svensson u. a., C-466/12, EU:C:2014:76, Rn. 24 bis 28, sowie Beschluss vom 21. Oktober 2014, BestWater International, C-348/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2315, Rn. 15, 16 und 18).

    [Tz. 43] Daher kann weder aus dem Urteil vom 13. Februar 2014, Svensson u. a. (C-466/12, EU:C:2014:76), noch aus dem Beschluss vom 21. Oktober 2014, BestWater International (C-348/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2315), abgeleitet werden, dass das Setzen von Hyperlinks auf eine Website zu geschützten Werken, die auf einer anderen Website frei zugänglich gemacht wurden, aber ohne dass hierfür die Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers vorlag, grundsätzlich nicht unter den Begriff "öffentliche Wiedergabe" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 fällt.

  • BGH, 17.09.2015 - I ZR 228/14

    Ramses - GEMA kann von Wohnungseigentümergemeinschaften kein Entgelt für

    Erfolgt die nachfolgende Wiedergabe nach einem spezifischen technischen Verfahren, das sich von demjenigen der ursprünglichen Wiedergabe unterscheidet, braucht nicht geprüft zu werden, ob das Werk für ein neues Publikum wiedergegeben wird, sondern bedarf die Wiedergabe ohne Weiteres der Erlaubnis des Urhebers (vgl. EuGH, GRUR 2007, 225 Rn. 40 und 41 - SGAE/Rafael; EuGH, Beschluss vom 18. März 2010 - C-136/09, MR-Int 2010, 123 Rn. 38 - OSDD/Divani Akropolis; EuGH, GRUR 2012, 156 Rn. 197 - Football Association Premier League und Murphy; GRUR 2013, 500 Rn. 39 und 24 bis 26 - ITV Broadcasting/TVC; GRUR 2014, 360 Rn. 24 - Svensson/Retriever Sverige; EuGH, Urteil vom 21. Oktober 2014 - C-348/13, GRUR 2014, 1196 Rn. 14 - BestWater International/Mebes und Potsch).
  • OLG Hamburg, 01.07.2015 - 5 U 87/12

    GEMA ./. YouTube I

    Dies ergibt sich für den Senat aus den Rechtsgrundsätzen, die der EuGH in der Entscheidung "BestWater International" aufgestellt hat (EuGH GRUR 2014, 1196 - BestWater International).
  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 140/15

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Haftung von YouTube

    Nach diesen Maßstäben hat der Gerichtshof der Europäischen Union in der Bereitstellung anklickbarer Links auf einer Internetseite, die Zugang zu auf anderen Internetseiten veröffentlichten Werken eröffnen (EuGH, GRUR 2014, 360 Rn. 18 - Svensson/Retriever Sverige; EuGH, Urteil vom 21. Oktober 2014 - C-348/13, GRUR 2014, 1196 Rn. 15 = WRP 2014, 1441 - BestWater International/Mebes und Potsch; EuGH, GRUR 2016, 1152 Rn. 43 - GS Media BV/Sanoma u.a.), in der Bereitstellung eines Medienabspielgeräts, das den Zugriff auf ohne Zustimmung des Rechtsinhabers im Internet zur Verfügung gestellte Werke ermöglicht (EuGH, GRUR 2017, 610 Rn. 38 bis 42 - Stichting Brein/Wullems [Filmspeler]), und in der Bereitstellung und dem Betrieb einer Filesharing-Plattform im Internet, die durch die Indexierung von geschützten Werken und das Anbieten einer Suchmaschine den Nutzern den Zugriff auf ohne Zustimmung des Rechtsinhabers bereitgestellte Werke ermöglicht (EuGH, GRUR 2017, 790 Rn. 35 bis 39 - Stichting Brein/XS 4ALL [The Pirate Bay]), Handlungen der Wiedergabe gesehen.

    bb) Für eine Einstufung als "öffentliche Wiedergabe" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG ist es weiterhin erforderlich, dass ein geschütztes Werk unter Verwendung eines technischen Verfahrens, das sich vom bisher verwendeten unterscheidet, oder - ansonsten - für ein neues Publikum wiedergegeben wird, also für ein Publikum, an das der Inhaber des Urheberrechts nicht dachte, als er die ursprüngliche öffentliche Wiedergabe erlaubte (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2006 - C-306/05, Slg. 2006, I-11519 = GRUR 2007, 225 Rn. 40 und 41 - SGAE/Rafael; EuGH, Beschluss vom 18. März 2010 - C-136/09, MR-Int. 2010, 123 Rn. 38 - OSDD/Divani Akropolis; EuGH, GRUR 2012, 156 Rn. 197 - Football Association Premier League und Murphy; GRUR 2013, 500 Rn. 39 und 24 bis 26 - ITV Broadcasting/TVC; GRUR 2014, 360 Rn. 24 - Svensson/Retriever Sverige; GRUR 2014, 1196 Rn. 14 - BestWater International/Mebes und Potsch; GRUR 2016, 684 Rn. 45 - Reha Training/GEMA; GRUR 2016, 1152 Rn. 37 - GS Media BV/Sanoma u.a.; BGH, GRUR 2017, 514 Rn. 28 - Cordoba).

  • EuGH, 09.03.2021 - C-392/19

    Hat der Urheberrechtsinhaber beschränkende Maßnahmen gegen Framing getroffen oder

    Der Bundesgerichtshof hat jedoch Zweifel, wie diese Frage unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Praxis der Einbettung (Beschluss vom 21. Oktober 2014, BestWater International, C-348/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2315) und der in Art. 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta) verankerten Meinungs- und Informationsfreiheit im digitalen Kontext (Urteil vom 8. September 2016, GS Media, C-160/15, EU:C:2016:644, Rn. 45) zu beantworten sei, aus der sich ergebe, dass Hyperlinks zum ordnungsgemäßen Funktionieren des Internets und zum Meinungs- und Informationsaustausch beitrügen, und hat daher beschlossen, das Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof folgende Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen:.

    Es ist jedoch festzustellen, dass dieser Rechtsprechung die Sachverhaltsfeststellung zugrunde lag, dass der Zugang zu den betreffenden Werken auf der ursprünglichen Website keiner beschränkenden Maßnahme unterlag (Urteil vom 13. Februar 2014, Svensson u. a., C-466/12, EU:C:2014:76, Rn. 26, und Beschluss vom 21. Oktober 2014, BestWater International, C-348/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2315, Rn. 16 und 18).

    Insoweit kann weder aus dem Urteil vom 13. Februar 2014, Svensson u. a. (C-466/12, EU:C:2014:76), noch aus dem Beschluss vom 21. Oktober 2014, BestWater International (C-348/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2315), abgeleitet werden, dass das Setzen von Hyperlinks auf eine Website zu geschützten Werken, die auf einer anderen Website frei zugänglich gemacht wurden, aber ohne dass hierfür die Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers vorlag, grundsätzlich nicht unter den Begriff "öffentliche Wiedergabe" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 fällt.

  • BGH, 23.02.2017 - I ZR 267/15

    Richtlinie 2001/29/EG Art. 3 Abs. 1

  • BGH, 10.01.2019 - I ZR 267/15

    Cordoba II - Urheberrechtsverletzung: Vorliegen einer öffentlichen Wiedergabe bei

  • BGH, 20.09.2018 - I ZR 53/17

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Haftung eines

  • BGH, 25.04.2019 - I ZR 113/18

    Zur Urheberrechtsverletzung durch Framing

  • OLG München, 25.08.2016 - 6 U 1092/11

    Die Realität III

  • EuGH, 14.06.2017 - C-610/15

    Die Bereitstellung und das Betreiben einer Plattform für das Online-Filesharing

  • BGH, 09.09.2021 - I ZR 113/18

    Deutsche Digitale Bibliothek II - Urheberrechtsverletzung durch Framing

  • BGH, 17.12.2015 - I ZR 21/14

    Keine Urhebervergütung für das bloße Bereitstellen von Fernsehgeräten in

  • BGH, 11.01.2018 - I ZR 85/17

    Krankenhausradio

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-160/15

    Nach Auffassung von Generalanwalt Melchior Wathelet stellt das Setzen eines

  • BGH, 08.02.2024 - I ZR 34/23

    BGH legt Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur weiteren Klärung des

  • LG Hamburg, 13.06.2017 - 310 O 117/17

    Haftung für Links: Nachforschungen können unzumutbar sein

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-392/19

    Nach Auffassung von Generalanwalt Szpunar bedarf die Einbettung von von anderen

  • OLG München, 14.07.2016 - 29 U 953/16

    Zugänglichmachung kleiner Textausschnitte aus Online-Zeitung - Kein Vollgas

  • BGH, 28.03.2019 - I ZR 132/17

    Darstellen des Bereithaltens eines Computerprogramms zum Abruf auf einem

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2016 - C-527/15

    Stichting Brein

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2018 - C-161/17

    Renckhoff - Vorlagefrage Urheberrecht und verwandte Schutzrechte in der

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2015 - 20 U 203/14

    Framing-Entscheidung des EuGH ist bei Übernahme eines Bildes nicht anwendbar

  • KG, 18.06.2018 - 24 U 146/17

    Framingschutz - Urheberrechtsschutz in digitalen Bibliotheken: Pflicht einer

  • LG Köln, 16.06.2016 - 14 O 355/14

    Urheberrechtsverletzung durch Zugänglichmachung von Lichtbildern auf der

  • LG Berlin, 06.01.2015 - 15 O 412/14

    Pokalbild - Urheberrechtsverletzung im Internet: Unterlassungsanspruch gegen die

  • LG Hamburg, 01.06.2017 - 308 O 151/17

    Loulou - Urheberrechtsverletzung im Internet: Öffentliche Wiedergabe bei

  • LG Hamburg, 14.07.2020 - 310 O 339/18

    Haftung eines Betreibers eines Sharehosting-Dienstes wegen einer

  • LG München I, 31.05.2016 - 33 O 6198/14

    Störerhaftung eines Sharehosting-Dienstes

  • OLG Köln, 24.02.2023 - 6 U 137/22

    Kunstmaschinen - Die automatisierte Einstellung eines Amazon-Angebots unter einer

  • KG, 18.09.2023 - 24 U 110/22

    Lindner-Foto

  • LG München I, 30.06.2015 - 33 O 9639/14

    Urheberrechtliche Haftung der Betreiberin einer Plattform für Videoclips -

  • OLG München, 17.12.2015 - 29 U 2324/15

    Bestimmung des Umfangs der eingeräumten Nutzungsrechte an Modefotografien nach

  • OLG Köln, 27.03.2015 - 6 U 134/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung höherer Übertragungsraten im Internet mittels

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2019 - C-263/18

    Nederlands Uitgeversverbond und Groep Algemene Uitgevers - Richtlinie 2001/29/EG

  • OLG Dresden, 04.01.2023 - 14 U 1307/22
  • OLG Köln, 28.10.2016 - 6 U 206/15
  • OLG Dresden, 10.01.2023 - 14 U 1307/22

    Vergütungspflichtigkeit der Einspeisung von per Satellit empfangenen Fernseh- und

  • OLG Dresden, 12.03.2019 - 14 U 1071/06

    Internet-Videorecorder

  • AG Berlin-Charlottenburg, 08.09.2016 - 218 C 165/16

    Urheberrechtswahrnehmung bei Kabelweitersendung von Rundfunk- und

  • LG Flensburg, 26.01.2018 - 8 S 4/17

    Urheberrechtsverletzung: Weiterleitung eines Sendesignals über terrestrische

  • AG Köln, 06.12.2021 - 137 C 498/20
  • AG Berlin-Charlottenburg, 01.09.2016 - 218 C 176/16

    Urheberrecht: "Öffentliche Wiedergabe" von Rundfunksignalen durch

  • AG Berlin-Charlottenburg, 01.02.2018 - 218 C 288/17

    Lizenzvertrag mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft über

  • LG Hamburg, 19.12.2018 - 308 O 145/17
  • LG Stuttgart, 02.03.2021 - 17 O 333/18
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