Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 17.02.1998

Rechtsprechung
   EuGH, 19.01.1999 - C-348/96   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Öffentliche Ordnung - Tourist mit Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats - Verurteilung wegen des Verbrauchs von Betäubungsmitteln - Aufenthaltsverbot auf Lebenszeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Calfa

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freizügigkeit - Freier Dienstleistungsverkehr - Ausnahmen - Gründe der öffentlichen Ordnung - Strafrechtliche Verurteilung wegen des Verbrauchs von Betäubungsmitteln - Automatische Verhängung eines Aufenthaltsverbots auf Lebenszeit bei Gemeinschaftsbürgern - Unzulässigkeit

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    AUSWEISUNG AUF LEBENSZEIT FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG ERKLÄRT

  • Österreichisches Institut für Menschenrechte (Ausführliche Zusammenfassung)

    Strafverfahren gegen Donatella CALFA

    Art. 48 EG-V; Art. 52 EG-V; Art. 59 EG-V; Art. 3 der RL 64/221/EWG des Rates v. 25.2.1964 zur Koordinierung der Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern
    Ausweisung auf Lebenszeit für gemeinschaftsrechtswidrig erklärt

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1999, I-11
  • NJW 1999, 2262 (Ls.)
  • EuZW 1999, 345
  • DVBl 1999, 534



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Wird zitiert von ... (96)  

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02  

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Diese darf ausschließlich auf das persönliche Verhalten der betroffenen Unionsbürger gestützt werden (vgl. EuGH, Urteile vom 19. Januar 1999 - Rs. C-348/96 - Calfa - Slg. 1999 I-11 Rn. 24 und vom 29. April 2004, a.a.O., Rn. 66), es sei denn, es handelt sich um eine zum Schutz der öffentlichen Gesundheit getroffene Maßnahme (§ 12 Abs. 3 AufenthG/EWG), was hier jedoch nicht der Fall ist.

    Auch insoweit hängt aber die Zulässigkeit der Ausweisung von den konkreten Umständen des Einzelfalles, insbesondere von dem persönlichen Verhalten des Betroffenen ab (EuGH, Urteil vom 19. Januar 1999 - a.a.O., Rn. 22 ff.).

    Sollte der angefochtene Bescheid, der im Tenor anordnet, die Wirkung der Ausweisung nach § 8 Abs. 2 AuslG "gilt unbefristet", nach seiner Begründung ("dauernde Fernhaltung vom Bundesgebiet geboten", S. 6) im Sinne einer Ausweisung auf Dauer zu verstehen sein, würde dies im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erheblichen Bedenken begegnen (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Januar 1999 - Rs. C-348/96 - Calfa - Slg. 1999 I-11, Rn. 25 bis 29).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-482/01  

    Freizügigkeit - Öffentliche Ordnung - Richtlinie 64/221/EWG - Ausweisung wegen

    Zwar kann ein Mitgliedstaat die Verwendung von Betäubungsmitteln als eine Gefahr für die Gesellschaft ansehen, die besondere Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Ordnung gegen Ausländer rechtfertigt, die gegen Vorschriften über Betäubungsmittel verstoßen, doch ist die Ausnahme der öffentlichen Ordnung eng auszulegen, so dass eine strafrechtliche Verurteilung eine Ausweisung nur insoweit rechtfertigen kann, als die ihr zugrunde liegenden Umstände ein persönliches Verhalten erkennen lassen, das eine gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellt (vgl. u. a. Urteil vom 19. Januar 1999 in der Rechtssache C-348/96, Calfa, Slg. 1999, I-11, Randnrn. 22 bis 24).

    Der Gerichtshof hat daraus gefolgert, dass das Gemeinschaftsrecht der Ausweisung eines Angehörigen eines Mitgliedstaats entgegensteht, die auf generalpräventive Gesichtspunkte gestützt, d. h. zum Zweck der Abschreckung anderer Ausländer verfügt wird (vgl. u. a. Urteil Bonsignore, Randnr. 7), insbesondere, wenn die Ausweisung aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung automatisch verfügt wird, ohne dass das persönliche Verhalten des Täters oder die von ihm ausgehende Gefährdung der öffentlichen Ordnung berücksichtigt wird (vgl. Urteile Calfa, Randnr. 27, und Nazli, Randnr. 59).

    Für die Entscheidung, ob ein Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaats im Rahmen der auf Gründe der öffentlichen Ordnung gestützten Ausnahme ausgewiesen werden kann, müssen die zuständigen innerstaatlichen Behörden im Einzelfall feststellen, ob die Maßnahme oder die Umstände, die dieser Verurteilung zugrunde liegen, ein persönliches Verhalten erkennen lassen, das eine gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellt (vgl. u. a. Urteil Calfa, Randnr. 24).

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04  

    Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Auslegung der Art.

    Das Strafrecht darf nämlich nicht die durch das Gemeinschaftsrecht garantierten Grundfreiheiten beschränken (vgl. Urteil vom 19. Januar 1999, Calfa, C-348/96, Slg. 1999, I-11, Randnr. 17).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 17.02.1998 - C-348/96   

Volltextveröffentlichungen

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Donatella Calfa.

    Öffentliche Ordnung - Tourist mit Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats - Verurteilung wegen des Verbrauchs von Betäubungsmitteln - Aufenthaltsverbot auf Lebenszeit

Verfahrensgang

  • Areios Pagos [Griechenland], 27.09.1996 - 1067/96
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.02.1998 - C-348/96
  • EuGH, 17.02.1998 - C-348/96
  • EuGH, 19.01.1999 - C-348/96

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1999, I-11



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Wird zitiert von ...  

  • VG Darmstadt, 16.08.2006 - 8 E 1364/05  

    Ausländerrecht: Verlust des durch Familiennachzug erworbenen

    Hieraus zieht er die Schlussfolgerung (Schlussantrag des Generalanwalts La Pergola vom 17.02.1998 - Rs C-348/96 -, Calfa, Slg. 1999, I-11, Rdnr. 6): "Anders ausgedrückt, kann eine Diskriminierung darin erblickt werden, dass bei der gleichen Straftat gegen eigene Staatsangehörige nur die Hauptstrafe verhängt wird, gegen Ausländer jedoch zudem eine Zusatzstrafe".
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