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   EuGH, 09.06.1992 - C-353/90   

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https://dejure.org/1992,11660
EuGH, 09.06.1992 - C-353/90 (https://dejure.org/1992,11660)
EuGH, Entscheidung vom 09.06.1992 - C-353/90 (https://dejure.org/1992,11660)
EuGH, Entscheidung vom 09. Juni 1992 - C-353/90 (https://dejure.org/1992,11660)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit einer nationalen Verbrauchsteuer mit einer Verordnung der EWG; Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit einer Einfuhrsteuer frischer Bananen unmittelbar aus Drittstaaten; Protektionistische Maßnahme; Entscheidung über die ...

  • Judicialis
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 09.06.1992 - C-228/90

    Simba u.a. / Ministero delle finanze

    - VERBUNDENE RECHTSSACHEN C-228/90 BIS C-234/90, C-339/90 UND C-353/90.

    In der Rechtssache C-353/90:.

    5 Mit Beschluß vom 16. September 1991 hat der Gerichtshof die verbundenen Rechtssachen C-228/90 bis C-234/90 und die Rechtssachen C-339/90 und C-353/90 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung und Entscheidung verbunden.

  • EuGH, 12.12.1995 - C-469/93

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Chiquita Italia

    11 Während des Verfahrens vor dem Tribunale Triest hat der Gerichtshof das Urteil vom 9. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-228/90 bis C-234/90, C-339/90 und C-353/90 (Simba u. a., Slg. 1992, I-3713) erlassen, das ebenfalls die Einfuhr von Bananen unmittelbar aus Drittländern nach Italien betraf.

    1) Verleihen das GATT und die zwischen den AKP-Staaten und der EWG geschlossenen Abkommen unter Berücksichtigung der Entscheidung des Gerichtshofes vom 9. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-228/90 bis C-234/90, C-339/90 und C-353/90, die auf die Geltung des auf völkerrechtlichen Abkommen beruhenden Gemeinschaftsrechts besonders verweist, dem einzelnen in den Mitgliedstaaten einklagbare Rechte, aus denen sich für den Fall ihrer Verletzung für die nationalen Gerichte die Verpflichtung ergibt, die innerstaatliche Vorschrift, die den genannten Abkommen zuwiderläuft und mit ihnen unvereinbar ist, nicht anzuwenden?.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1995 - C-469/93

    Amministrazione delle finanze dello Stato gegen Chiquita Italia SpA.

    Verleihen das GATT und die zwischen den AKP-Staaten und der EWG geschlossenen Abkommen unter Berücksichtigung der Entscheidung des Gerichtshofes vom 9. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-228/90 bis C-234/90, C-339/90 und C-353/90, die auf die Geltung des auf völkerrechtlichen Abkommen beruhenden Gemeinschaftsrechts besonders verweist, dem einzelnen Rechte, die im Fall ihrer Verletzung in den Mitgliedstaaten einklagbar sind und aus denen sich für die nationalen Gerichte die Verpflichtung ergibt, die innerstaatliche Vorschrift, die den genannten Abkommen zuwiderläuft und mit ihnen unvereinbar ist, nicht anzuwenden?.

    ( 8 ) Urteil vom 9. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-228/90, C-229/90, C-230/90, C-231/90, C-232/90, C-233/90, C-234/90, C-339/90 und C-353/90 (Simba SpA, Slg. 1992, I-3713).

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