Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2004

Rechtsprechung
   EuGH, 13.01.2005 - C-356/03   

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https://dejure.org/2005,2104
EuGH, 13.01.2005 - C-356/03 (https://dejure.org/2005,2104)
EuGH, Entscheidung vom 13.01.2005 - C-356/03 (https://dejure.org/2005,2104)
EuGH, Entscheidung vom 13. Januar 2005 - C-356/03 (https://dejure.org/2005,2104)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Mutterschaftsurlaub - Erwerb von Rentenanwartschaften

  • Europäischer Gerichtshof

    Mayer

  • EU-Kommission PDF

    Elisabeth Mayer gegen Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder.

    Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Mutterschaftsurlaub - Erwerb von Rentenanwartschaften

  • EU-Kommission

    Elisabeth Mayer gegen Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

    Sozialvorschriften , Soziale Sicherheit für Wanderarbeitnehmer

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen in einem Rechtsstreit um die Berücksichtigung von Zeiten des Mutterschutzes bei der Berechnung der Anwartschaft auf eine Versicherungsrente; Sinn und Zweck einer Versicherungsrente im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Richtlinie 86/378 in der durch die ...

  • Judicialis

    Richtlinie 86/378/EWG des Rates vom 24. Juli 1986 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherh... eit in der durch die Richtlinie 96/97/EG des Rates vom 20. Dezember 1996 Art. 2; ; Richtlinie 86/378/EWG des Rates vom 24. Juli 1986 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit in der durch die Richtlinie 96/97/EG des Rates vom 20. Dezember 1996 Art. 4; ; Richtlinie 86/378/EWG des Rates vom 24. Juli 1986 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit in der durch die Richtlinie 96/97/EG des Rates vom 20. Dezember 1996 Art. 6 Abs. 1 Buchst. g; ; Richtlinie 96/97/EG des Rates vom 20. Dezember 1996 Art. 2 Abs. 1; ; Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder in der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung § 29 Abs. 1; ; Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder in der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung § 29 Abs. 7; ; Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder in der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung § 44 Abs. 1 S. 1a; ; Mutterschutzgesetz § 13 Abs. 2; ; Mutterschutzgesetz § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Mutterschaftsurlaub - Erwerb von Rentenanwartschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Mayer

    Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Mutterschaftsurlaub - Erwerb von Rentenanwartschaften

  • europa-mobil.de (Kurzinformation)

    Erwerb von Rentenanwartschaften - Mayer

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Erwerb von Rentenanwartschaften des Zusatzversorgungssystems des öffentlichen Dienstes auch während des Mutterschaftsurlaubs

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs - Auslegung von Artikel 119 EG-Vertrag (die Artikel 117 bis 120 EG-Vertrag sind durch die Artikel 136 EG bis 143 EG ersetzt worden), Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2005, 150
  • NZA 2005, 347
  • NZS 2005, 307 (Ls.)
  • FamRZ 2005, 1441 (Ls.)
  • DVBl 2005, 370
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 01.06.2005 - IV ZR 100/02

    Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei Errechnung einer von der

    Als Folge des Verstoßes ist die VBL gegenüber der klagenden Versicherten unmittelbar verpflichtet, deren Mutterschutzzeiten bei Errechnung der Versicherungsrentenanwartschaft wie Umlagemonate zu berücksichtigen (nach Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 13. Januar 2005, Rechtssache C-356/03, NZA 2005, 347).

    Mit Urteil der Ersten Kammer des Gerichtshofes vom 13. Januar 2005 hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften über das Vorabentscheidungsersuchen des Senats wie folgt entschieden (Rechtssache C-356/03, NZA 2005, 347):.

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat mit der vom Senat eingeholten und ihn bindenden Vorabentscheidung vom 13. Januar 2005 (aaO) ausgesprochen, die genannte europarechtliche Bestimmung stehe nationalen Bestimmungen entgegen, nach denen eine Arbeitnehmerin während des teilweise vom Arbeitgeber bezahlten gesetzlichen Mutterschutzes keine Anwartschaften auf eine Versicherungsrente, die Teil eines Zusatzversorgungssystems ist, erwirbt, weil die Entstehung solcher Anwartschaften davon abhängt, daß die Arbeitnehmerin während des Mutterschutzes steuerpflichtigen Arbeitslohn erhält.

  • BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 1409/10

    Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen

    Mit Urteil vom 13. Januar 2005 (Rs. C-356/03, Mayer) stellte der Gerichtshof fest, dass Art. 6 Abs. 1 Buchstabe g der Richtlinie 86/378/EWG in der durch die Richtlinie 96/97/EG geänderten Fassung nationalen Bestimmungen wie § 29 Abs. 7 VBLS a.F. entgegensteht, nach denen eine Arbeitnehmerin während des teilweise vom Arbeitgeber bezahlten gesetzlichen Mutterschaftsurlaubs keine Anwartschaften auf eine Versicherungsrente, die Teil eines Zusatzversorgungssystems ist, erwirbt, weil die Entstehung solcher Anwartschaften davon abhängt, dass die Arbeitnehmerin während des Mutterschaftsurlaubs steuerpflichtigen Arbeitslohn erhält.

    Diese Systementscheidung darf aber nicht über daran anknüpfende Regeln wie die der VBLS a.F. zu Lasten von Müttern gehen (vgl. auch EuGH, Urteil vom 1. Juli 2010, Rs. C-194/08, Gassmayr; Urteil vom 13. Januar 2005, Rs. C-356/03, Mayer).

  • LG Karlsruhe, 05.02.2010 - 6 S 18/09

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Anrechnung von Mutterschutzzeiten bei

    Zwar nicht auf der Grundlage der Entscheidung des EuGH vom 13.01.2005 - Az.: C - 356/03 -, aber auf der Grundlage der Entscheidung des BVerfG vom 18.06.2008 - 2 BvL 6/07 - und wegen Art. 3 Abs. 3 GG seien auch die Mutterschutzzeiten als Umlagezeiten zu berücksichtigen.

    Der EuGH hat in seinem Urteil vom 13. Januar 2005 - Az.: C - 356/03 - entschieden, dass Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g der Richtlinie 86/378/EWG des Rates vom 24. Juli 1986 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit in der durch die Richtlinie 96/97/EG des Rates vom 20. Dezember 1996 geänderten Fassung dahingehend auszulegen ist, dass er nationalen Bestimmungen entgegen steht, nach denen eine Arbeitnehmerin während des teilweise vom Arbeitgeber bezahlten gesetzlichen Mutterschaftsurlaubs keine Anwartschaften auf eine Versicherungsrente, die Teil des Zusatzversorgungssystems ist, erwirbt, weil die Entstehung solcher Anwartschaften davon abhängt, dass die Arbeitnehmerin während des Mutterschaftsurlaubs steuerpflichtigen Arbeitslohn enthält.

    Die angesprochene Entscheidung des EuGH vom 13.01.2005 - Az.: C - 356/03 - zur Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten nebst die der Entscheidung des EuGH zugrunde liegenden Richtlinien 92/85/EWG vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz (ABl. L 348, S. 11) und Richtlinie 86/378/EWG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit (ABL. L 225, S. 40), in der durch die Richtlinie 96/97/EG des Rates vom 20. Dezember 1996 (ABl. 1997, L 46, S. 20) geänderten Fassung, sind für die bei der Klägerin vorliegenden Mutterschutzzeiten aus dem Jahr 1988 nicht einschlägig.

    Warum die schon aufgrund der oben zitierten EuGH-Rechtsprechung (vom 13.01.2005 - Az.: C - 356/03 -) einschlägige Übergangsfrist des 17.05.1990 nicht ausreichend sein soll, zeigt die klagende Partei nicht auf und ist auch nicht ersichtlich.

  • OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 12 U 99/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlage

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum EG-vertraglichen Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen (Art. 141 EGV, früher Art. 119 EGV) kann sich ein versicherter Arbeitnehmer gegenüber der Beklagten auf Art. 119 EGV auch unmittelbar gegenüber dem am Arbeitsverhältnis selbst nicht beteiligten, rechtlich selbständigen Träger eines Betriebsrentensystems berufen (Urteile vom 9.10.2001 - "Barmer Ersatzkasse" - aaO Rdn. 20 betr. Pensionskasse deutschen Rechts und vom 13.01.2005, Rs. C-356/03 - "Mayer" betr. die Beklagte; weiterhin BGH-Urteil vom 01.06.2005 - IV ZR 100/02 - unter II 5 m.w.N.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2007 - C-267/06

    Maruko - Hinterbliebenenversorgung aus einem berufsständischen

    37 - Unter den jüngsten Schlussanträgen stechen die in den Rechtssachen hervor, in denen die Urteile vom 13. Januar 2005, Mayer (C-356/03, Slg. 2005, I-295), Nrn. 35 und 36, und vom 21. Juli 2005, Vergani (C-207/04, Slg. 2005, I-7453), Nrn. 31 und 39, ergangen sind.
  • OLG Karlsruhe, 24.11.2005 - 12 U 102/04

    VBL-Zusatzversorgung: OLG Karlsruhe bestätigt Rechtsprechung zu den

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum EG-vertraglichen Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen (Art. 141 EGV, früher Art. 119 EGV) kann sich ein versicherter Arbeitnehmer gegenüber der Beklagten auf Art. 119 EGV auch unmittelbar gegenüber dem am Arbeitsverhältnis selbst nicht beteiligten, rechtlich selbständigen Träger eines Betriebsrentensystems berufen (Urteile vom 9.10.2001 - "Barmer Ersatzkasse" - aaO Rdn. 20 betr. Pensionskasse deutschen Rechts und vom 13.01.2005, Rs. C- 356/03 - "Mayer" betr. die Beklagte; weiterhin BGH-Urteil vom 01.06.2005 - IV ZR 100/02 - unter II 5 m.w.N.).
  • BGH, 17.03.2010 - IV ZR 92/07

    Versicherungsrente aus einer Sonderregelung für Pflichtversicherte aus der

    Zu den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherung in diesem Sinne gehört auch das von der Beklagten betriebene Zusatzversorgungssystem für den öffentlichen Dienst (EuGH, Urteil vom 13. Januar 2005 - Rechtssache C-356/03 - Elisabeth Mayer gegen VBL, EuZW 2005, 150 Abschnitt 29).
  • BGH, 15.02.2006 - IV ZR 271/02

    Berechnung der Zusatzrente bei Versorgungseinrichtungen für den öffentlichen

    Der Grundsatz des gleichen Entgelts aus betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit deckt ohnehin nur Leistungen ab, die für Beschäftigungszeiten nach dem 17. Mai 1990 gewährt werden (EuGH NZA 2005, 347 f.; EuGH, Rs. C-262/88, Barber, Slg. 1990, I-1889, 1955 f. Rdn. 40 ff.).
  • BGH, 15.02.2006 - IV ZR 397/02

    Berechnung einer Versicherungsrente in der Zusatzversorgung

    Der Grundsatz des gleichen Entgelts aus betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit deckt nur Leistungen ab, die für Beschäftigungszeiten nach dem 17. Mai 1990 gewährt werden (EuGH NZA 2005, 347 f.; EuGH, Rs. C-262/88, Barber, Slg. 1990, I-1889, 1955 f. Rdn. 40 ff.).
  • BGH, 15.02.2006 - IV ZR 129/02

    Berechnung der Zusatzrente im öffentlichen Dienst

    Das ist schon deshalb nicht der Fall, weil der Grundsatz des gleichen Entgelts aus betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit nur Leistungen abdeckt, die für Beschäftigungszeiten nach dem 17. Mai 1990 gewährt werden (EuGH NZA 2005, 347 f.; EuGH, Rs. C-262/88, Barber, Slg. 1990, I-1889, 1955 f. Rdn. 40 ff.).
  • BGH, 15.02.2006 - IV ZR 255/02

    Berechnung der Zusatzrente bei Versorgungseinrichtungen für den öffentlichen

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2005 - C-207/04

    Vergani - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und

  • LG Karlsruhe, 12.11.2010 - 6 O 167/10

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Berücksichtigung der Elternzeit als

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2004 - C-356/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,13020
Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2004 - C-356/03 (https://dejure.org/2004,13020)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09.09.2004 - C-356/03 (https://dejure.org/2004,13020)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09. September 2004 - C-356/03 (https://dejure.org/2004,13020)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Mayer

  • EU-Kommission PDF

    Elisabeth Mayer gegen Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder.

    Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Mutterschaftsurlaub - Erwerb von Rentenanwartschaften

  • EU-Kommission

    Elisabeth Mayer gegen Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

    Sozialvorschriften , Soziale Sicherheit für Wanderarbeitnehmer

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