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   EuGH, 20.07.2017 - C-357/16   

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https://dejure.org/2017,25180
EuGH, 20.07.2017 - C-357/16 (https://dejure.org/2017,25180)
EuGH, Entscheidung vom 20.07.2017 - C-357/16 (https://dejure.org/2017,25180)
EuGH, Entscheidung vom 20. Juli 2017 - C-357/16 (https://dejure.org/2017,25180)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • damm-legal.de

    Inkassogesellschaften unterliegen dem Wettbewerbsrecht

  • Europäischer Gerichtshof

    Gelvora

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unlautere Geschäftspraktiken - Richtlinie 2005/29/EG - Anwendungsbereich - Inkassogesellschaft - Verbraucherkredit - Forderungsabtretung - Art des Rechtsverhältnisses zwischen der Gesellschaft und dem Schuldner - Art. 2 Buchst. c - Begriff ...

  • Betriebs-Berater

    Sachlicher Anwendungsbereich der RL über unlautere Geschäftspraktiken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Inkassogesellschaften unterliegen dem Wettbewerbsrecht

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Inkassounternehmen unterliegen dem allgemeinen Lauterkeitsrecht und müssen sich an Vorgaben der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken halten

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Gelvora

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unlautere Geschäftspraktiken - Richtlinie 2005/29/EG - Anwendungsbereich - Inkassogesellschaft - Verbraucherkredit - Forderungsabtretung - Art des Rechtsverhältnisses zwischen der Gesellschaft und dem Schuldner - Art. 2 Buchst. c - Begriff ...

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Inkassounternehmen unterliegen bei ihrer Tätigkeit dem Allgemeinen Lauterkeitsrecht

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Auszüge und Tenor)

    Betreibungsschritte von Inkassobüros können unlautere Geschäftspraktiken darstellen

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Durchführung und Abwicklung von Verträgen im Blickfeld des Lauterkeitsrechts (Prof. Dr. Wolfhard Kothe; VuR 2017, 403-406)

Sonstiges (2)

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 2980
  • EuZW 2017, 782
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 19.09.2013 - C-435/11

    Eine den Verbraucher irreführende Geschäftspraxis ist unlauter und mithin

    Auszug aus EuGH, 20.07.2017 - C-357/16
    Zunächst ist zu der Frage, ob Forderungsbeitreibungen in den Anwendungsbereich der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken fallen können, zum einen darauf hinzuweisen, dass Art. 2 Buchst. d dieser Richtlinie den Begriff "Geschäftspraktiken" besonders weit definiert als "jede Handlung, Unterlassung, Verhaltensweise oder Erklärung, kommerzielle Mitteilung einschließlich Werbung und Marketing eines Gewerbetreibenden, die unmittelbar mit der Absatzförderung, dem Verkauf oder der Lieferung eines Produkts an Verbraucher zusammenhängt" (Urteil vom 19. September 2013, CHS Tour Services, C-435/11, EU:C:2013:574, Rn. 27).
  • EuGH, 24.02.2022 - C-143/20

    Der Gerichtshof klärt den Umfang der vorvertraglichen Mitteilungspflicht bei

    Zweitens umfasst der in dieser Bestimmung genannte Ausdruck "unmittelbar mit ... dem Verkauf ... eines Produkts ... zusammenhängt" jede Maßnahme, die u. a. in Bezug auf den Abschluss eines Vertrags ergriffen wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Juli 2017, Gelvora, C-357/16, EU:C:2017:573, Rn. 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2023 - C-598/21

    Vseobecná úverová banka - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz -

    52 Urteil vom 20. Juli 2017, Gelvora (C-357/16, EU:C:2017:573, Rn. 21).

    53 Urteil vom 20. Juli 2017, Gelvora (C-357/16, EU:C:2017:573, Rn. 22 und 23).

  • LG Hamburg, 29.11.2018 - 416 HKO 122/18
    Unter den Begriff "Produkt" (i.S.v. Art. 2 lit. c) UGP-RL) fallen auch von einer solchen Inkassogesellschaft angewandten Praktiken zur Forderungsbeitreibung (EuGH NJW 2017, 2980 - Gelvora UAB ).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-632/16

    Generalanwalt Saugmandsgaard Øe schlägt dem Gerichtshof vor, zu urteilen, dass

    23 Der Gerichtshof hat in diesen "besonders weiten" materiellen Anwendungsbereich einbezogen: Kopplungsangebote (Urteil vom 23. April 2009, VTB-VAB und Galatea, C-261/07 und C-299/07, EU:C:2009:244, Rn. 49 ff.), Werbekampagnen, die die kostenlose Teilnahme an einer Lotterie an den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen binden (Urteile vom 14. Januar 2010, Plus Warenhandelsgesellschaft, C-304/08, EU:C:2010:12, Rn. 36 ff., sowie vom 9. November 2010, Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag, C-540/08, EU:C:2010:660, Rn. 17 ff.), die Angabe eines effektiven Jahreszinses, der geringer ist als der reale, im Kreditvertrag (Urteil vom 15. März 2012, Perenicová und Perenic, C-453/10, EU:C:2012:144, Rn. 38 ff.), die Veröffentlichung einer Information über den Totalabverkauf der Waren eines Verkaufslokals (Urteil vom 17. Januar 2013, Köck, C-206/11, EU:C:2013:14, Rn. 26 ff.), die Veröffentlichung einer Information über die einem Reisebüro zustehende Exklusivität (Urteil vom 19. September 2013, CHS Tour Services, C-435/11, EU:C:2013:574, Rn. 27 ff.), eine Werbung für Arzneimittel (Urteil vom 16. Juli 2015, Abcur, C-544/13 und C-545/13, EU:C:2015:481, Rn. 74 ff.), eine Werbung für Dienstleistungen der Mund- und Zahnversorgung (Urteil vom 4. Mai 2017, Vanderborght, C-339/15, EU:C:2017:335, Rn. 23 ff.) sowie Maßnahmen zur Beitreibung von Forderungen (Urteil vom 20. Juli 2017, Gelvora, C-357/16, EU:C:2017:573, Rn. 19 ff.).
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