Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003

Rechtsprechung
   EuGH, 06.11.2003 - C-358/01   

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https://dejure.org/2003,7198
EuGH, 06.11.2003 - C-358/01 (https://dejure.org/2003,7198)
EuGH, Entscheidung vom 06.11.2003 - C-358/01 (https://dejure.org/2003,7198)
EuGH, Entscheidung vom 06. November 2003 - C-358/01 (https://dejure.org/2003,7198)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 28 EG - Verbot, unter der Bezeichnung 'limpiador con lejía (Reinigungsmittel mit Bleichlauge) in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig hergestellte und vertriebene Erzeugnisse zu vertreiben, wenn sie weniger als 35 g/Liter ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Spanien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien.

    Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Nationale Regelung, nach der es verboten ist, Erzeugnisse, die weniger als 35 g/Liter aktives Chlor enthalten, unter der Bezeichnung Reinigungsmittel mit Bleichlauge zu vermarkten - ...

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien

    Freier Warenverkehr , Mengenmäßige Beschränkungen , Maßnahmen gleicher Wirkung

  • Wolters Kluwer

    Verstoß des Königreichs Spanien gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 28 EG-Vertrag (EGV) durch Verweigerung des Zugangs von Erzeugnissen anderer Mitgliedstaaten zum spanischen Markt; Verweigerung des Zugangs von Erzeugnissen anderer Mitgliedstaaten zum spanischen ...

  • Judicialis

    EGV Art. 28; ; Entscheidung Nr. 3052/95/EG des Europäischen Parl... aments und des Rates vom 13. Dezember 1995 zur Einführung eines Verfahrens der gegenseitigen Unterrichtung über einzelstaatliche Maßnahmen, die vom Grundsatz des freien Warenverkehrs Art. 1; ; Königliches Dekrets 3360/1983 in der Fassung auf Grund des Real Decreto 349/1993, por el que se modifica la Reglementación técnico-sanitaria de la lejía (Königliches Dekret zur Änderung der sanitär-technischen Regelungen für Bleichlauge) vom 5. März 1993

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Nationale Regelung, nach der es verboten ist, Erzeugnisse, die weniger als 35 g/Liter aktives Chlor enthalten, unter der Bezeichnung Reinigungsmittel mit Bleichlauge" zu vermarkten - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)

    Kommission / Spanien

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG - Verbot, in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig hergestellte und vertriebene Erzeugnisse unter der Bezeichnung "limpiador con lejía" (Reinigungsmittel mit Bleichlauge) zu vertreiben, wenn sie weniger als 35 g/Liter ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 15.01.2002 - C-439/99

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 06.11.2003 - C-358/01
    Nach ständiger Rechtsprechung soll das Vorverfahren dem betroffenen Mitgliedstaat Gelegenheit geben, seinen gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und sich gegen die Rügen der Kommission wirksam zu verteidigen (siehe u. a. Urteile vom 15. Januar 2002 in der Rechtssache C-439/99, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-305, Randnr. 10, und vom 13. Februar 2003 in der Rechtssache C-228/00, Kommission/Deutschland, Slg. 2003, I-1439, Randnr. 25).

    Nichts hindert daher die Kommission daran, in der mit Gründen versehenen Stellungnahme die Vorwürfe näher darzulegen, die sie im Mahnschreiben bereits in allgemeiner Form erhoben hat (Urteil vom 16. September 1997 in der Rechtssache C-279/94, Kommission/Italien, Slg. 1997, I-4743, Randnr. 15).

    Nach ständiger Rechtsprechung verbietet Artikel 28 EG Behinderungen des freien Warenverkehrs, die sich in Ermangelung einer Harmonisierung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften daraus ergeben, dass Waren aus anderen Mitgliedstaaten, die dort rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht worden sind, bestimmten Vorschriften entsprechen müssen (wie etwa hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihrer Form, ihrer Abmessungen, ihres Gewichts, ihrer Zusammensetzung, ihrer Aufmachung, ihrer Kennzeichnung und ihrer Verpackung), selbst wenn diese unterschiedslos für einheimische und eingeführte Erzeugnisse gelten (Urteil vom 16. Januar 2003 in der Rechtssache C-14/00, Kommission/Italien, Slg. 2003, I-513, Randnr. 69, und die dort zitierte Rechtsprechung).

  • EuGH, 13.02.2003 - C-228/00

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 06.11.2003 - C-358/01
    Nach ständiger Rechtsprechung soll das Vorverfahren dem betroffenen Mitgliedstaat Gelegenheit geben, seinen gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und sich gegen die Rügen der Kommission wirksam zu verteidigen (siehe u. a. Urteile vom 15. Januar 2002 in der Rechtssache C-439/99, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-305, Randnr. 10, und vom 13. Februar 2003 in der Rechtssache C-228/00, Kommission/Deutschland, Slg. 2003, I-1439, Randnr. 25).

    Die Stellungnahme und die Klage der Kommission müssen daher auf dieselben Rügen gestützt werden wie das Mahnschreiben, mit dem das Vorverfahren eingeleitet wird (Urteil vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-191/95, Kommission/Deutschland, Slg. 1998, I-5449, Randnr. 55).

    Dieses Erfordernis kann jedoch nicht so weit gehen, dass in jedem Fall eine völlige Übereinstimmung zwischen den im Mahnschreiben erhobenen Rügen, dem Tenor der mit Gründen versehenen Stellungnahme und den Anträgen in der Klageschrift bestehen müsste, sofern nur der Streitgegenstand nicht erweitert oder geändert worden ist (Urteil vom 29. September 1998 in der Rechtssache Kommission/Deutschland, Randnr. 56).

  • EuGH, 13.01.2000 - C-220/98

    Estée Lauder

    Auszug aus EuGH, 06.11.2003 - C-358/01
    Dieses Kriterium beruht auf dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und gilt auch im Bereich des Vertriebs kosmetischer Mittel, wenn ein Irrtum über die Eigenschaften des Erzeugnisses die Gesundheit nicht beeinträchtigen kann (Urteile vom 13. Januar 2000 in der Rechtssache C-220/98, Estée Lauder, Slg. 2000, I-117, Randnr. 28, und vom 24. Oktober 2002 in der Rechtssache C-99/01, Linhart und Biffl, Slg. 2002, I-9375, Randnr. 31).
  • EuGH, 16.09.1997 - C-279/94

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 06.11.2003 - C-358/01
    Nichts hindert daher die Kommission daran, in der mit Gründen versehenen Stellungnahme die Vorwürfe näher darzulegen, die sie im Mahnschreiben bereits in allgemeiner Form erhoben hat (Urteil vom 16. September 1997 in der Rechtssache C-279/94, Kommission/Italien, Slg. 1997, I-4743, Randnr. 15).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-191/95

    IN EINEM VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN GEGEN EINEN MITGLIEDSTAAT UNTERLIEGEN DIE

    Auszug aus EuGH, 06.11.2003 - C-358/01
    Die Stellungnahme und die Klage der Kommission müssen daher auf dieselben Rügen gestützt werden wie das Mahnschreiben, mit dem das Vorverfahren eingeleitet wird (Urteil vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-191/95, Kommission/Deutschland, Slg. 1998, I-5449, Randnr. 55).
  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus EuGH, 06.11.2003 - C-358/01
    Der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist zu entnehmen, dass der "Referenzverbraucher" ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher ist (vgl. hierzu in Bezug auf Lebensmittel das Urteil vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-210/96, Gut Springenheide und Tusky, Slg. 1998, I-4657, Randnr. 31).
  • EuGH, 24.10.2002 - C-99/01

    Linhart und Biffl

    Auszug aus EuGH, 06.11.2003 - C-358/01
    Dieses Kriterium beruht auf dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und gilt auch im Bereich des Vertriebs kosmetischer Mittel, wenn ein Irrtum über die Eigenschaften des Erzeugnisses die Gesundheit nicht beeinträchtigen kann (Urteile vom 13. Januar 2000 in der Rechtssache C-220/98, Estée Lauder, Slg. 2000, I-117, Randnr. 28, und vom 24. Oktober 2002 in der Rechtssache C-99/01, Linhart und Biffl, Slg. 2002, I-9375, Randnr. 31).
  • EuGH, 16.01.2003 - C-14/00

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 06.11.2003 - C-358/01
    Nach ständiger Rechtsprechung verbietet Artikel 28 EG Behinderungen des freien Warenverkehrs, die sich in Ermangelung einer Harmonisierung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften daraus ergeben, dass Waren aus anderen Mitgliedstaaten, die dort rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht worden sind, bestimmten Vorschriften entsprechen müssen (wie etwa hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihrer Form, ihrer Abmessungen, ihres Gewichts, ihrer Zusammensetzung, ihrer Aufmachung, ihrer Kennzeichnung und ihrer Verpackung), selbst wenn diese unterschiedslos für einheimische und eingeführte Erzeugnisse gelten (Urteil vom 16. Januar 2003 in der Rechtssache C-14/00, Kommission/Italien, Slg. 2003, I-513, Randnr. 69, und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.07.2007 - C-490/04

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsverfahren - Zulässigkeit - Art. 49

    Dieses Erfordernis kann jedoch nicht so weit gehen, dass in jedem Fall eine völlige Übereinstimmung zwischen dem verfügenden Teil der mit Gründen versehenen Stellungnahme und den Anträgen in der Klageschrift bestehen muss, sofern nur der Streitgegenstand nicht erweitert oder geändert worden ist (Urteile vom 29. September 1998, Kommission/Deutschland, C-191/95, Slg. 1998, I-5449, Randnr. 56, und vom 6. November 2003, Kommission/Spanien, C-358/01, Slg. 2003, I-13145, Randnr. 28).
  • EuGH, 13.02.2014 - C-530/11

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Zwar grenzen das Mahnschreiben der Kommission und die mit Gründen versehene Stellungnahme den Streitgegenstand ein, so dass dieser nicht mehr erweitert werden kann, doch kann dieses Erfordernis nach ständiger Rechtsprechung nicht so weit gehen, dass in jedem Fall eine völlige Übereinstimmung zwischen den im Mahnschreiben erhobenen Rügen, dem Tenor der mit Gründen versehenen Stellungnahme und den Anträgen in der Klageschrift bestehen müsste, sofern nur der Streitgegenstand nicht erweitert oder geändert worden ist (vgl. u. a. in diesem Sinne Urteil vom 6. November 2003, Kommission/Spanien, C-358/01, Slg. 2003, I-13145, Rn. 27 und 28).

    Nichts hindert daher die Kommission daran, in der mit Gründen versehenen Stellungnahme die Vorwürfe näher darzulegen, die sie in dem Mahnschreiben bereits in allgemeiner Form erhoben hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Spanien, Rn. 29).

  • EuGH, 07.04.2011 - C-20/09

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit

    Die Kommission ist somit nicht daran gehindert, in der mit Gründen versehenen Stellungnahme die Vorwürfe näher darzulegen, die sie im Mahnschreiben bereits in allgemeiner Form erhoben hat (vgl. u. a. Urteile vom 31. Januar 1984, Kommission/Irland, 74/82, Slg. 1984, 317, Randnr. 20, vom 28. März 1985, Kommission/Italien, 274/83, Slg. 1985, 1077, Randnr. 21, und vom 6. November 2003, Kommission/Spanien, C-358/01, Slg. 2003, I-13145, Randnr. 29).

    Es ist daher zu prüfen, ob die streitige Regelung zu diesem Zeitpunkt noch Wirkungen entfaltete (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Oktober 2005, Kommission/Italien, Randnr. 16, vom 18. Mai 2006, Kommission/Spanien, Randnr. 25, und vom 6. Dezember 2007, Kommission/Deutschland, Randnr. 16).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2010 - C-20/09

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit -

    4 - Vgl. dazu Urteile vom 31. Januar 1984, Kommission/Irland (74/82, Slg. 1984, 317, Randnr. 20), vom 28. März 1985, Kommission/Italien (274/83, Slg. 1985, 1077, Randnr. 21), vom 17. September 1996, Kommission/Italien (C-289/94, Slg. 1996, I-4405, Randnr. 16), und vom 6. November 2003, Kommission/Spanien (C-358/01, Slg. 2003, I-13145, Randnr. 29).

    28 - Urteil Kommission/Spanien (C-221/04, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2013 - C-530/11

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Übereinkommen von Aarhus - Richtlinie

    37 - Urteile vom 29. September 1998, Kommission/Deutschland (C-191/95, Slg. 1998, I-5449, Randnr. 55), vom 6. November 2003, Kommission/Spanien (C-358/01, Slg. 2003, I-13145, Randnr. 27), und vom 18. Dezember 2007, Kommission/Spanien (C-186/06, Slg. 2007, I-12093, Randnr. 15).
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   Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-358/01   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. Mai 2003 - C-358/01 (https://dejure.org/2003,16069)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Spanien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 28 EG - Verbot, unter der Bezeichnung 'limpiador con lejía' (Reinigungsmittel mit Bleichlauge) in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig hergestellte und vertriebene Erzeugnisse zu vertreiben, wenn sie weniger als 35 g/Liter ...

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien

    Freier Warenverkehr , Mengenmäßige Beschränkungen , Maßnahmen gleicher Wirkung

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