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   EuGH, 19.05.1994 - C-36/92 P   

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https://dejure.org/1994,1943
EuGH, 19.05.1994 - C-36/92 P (https://dejure.org/1994,1943)
EuGH, Entscheidung vom 19.05.1994 - C-36/92 P (https://dejure.org/1994,1943)
EuGH, Entscheidung vom 19. Mai 1994 - C-36/92 P (https://dejure.org/1994,1943)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    SEP / Kommission

    Verordnung Nr. 17 des Rates, Artikel 10 und 20
    1. Wettbewerb; Verwaltungsverfahren; Informationen, die die Kommission bei der Anwendung der Verordnung Nr. 17 erlangt hat; Übermittlung an die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten; Wahrung des Berufsgeheimnisses; Verpflichtung der Behörden der Mitgliedstaaten, die ...

  • EU-Kommission

    SEP / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Begriff der "erforderlichen Auskünfte"; Handelspolitik der Gasunie; Erhebung einer Nichtigkeitsklage

  • Judicialis

    EWG-Satzung Artikel 49; ; Verordnung Nr. 17 Artikel 12; ; EWG-Vertrag Artikel 214

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Informationen, die die Kommission bei der Anwendung der Verordnung Nr. 17 erlangt hat - Übermittlung an die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten - Wahrung des Berufsgeheimnisses - Verpflichtung der Behörden der Mitgliedstaaten, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - An ein Unternehmen gerichtete Entscheidung über ein Auskunftsverlangen - Erforderliche Auskünfte - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Verpflichtung der Mitgliedstaaten, das Berufsgeheimnis zu wahren.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuG, 12.12.1991 - T-39/90

    NV Samenwerkende Elektriciteits-Produktiebedrijven gegen Kommission der

    Auszug aus EuGH, 19.05.1994 - C-36/92
    1 Die SEP hat mit Rechtsmittelschrift, die am 12. Februar 1992 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EWG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 12. Dezember 1991 in der Rechtssache T-39/90 (SEP/Kommission, Slg. 1991, II-1497) eingelegt, mit dem das Gericht die Klage der SEP abgewiesen und sie zur Tragung der Kosten verurteilt hat.

    Dieser Antrag wurde durch Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 21. November 1990 in der Rechtssache T-39/90 R (SEP/Kommission, Slg. 1990, II-649) zurückgewiesen.

  • EuGH, 24.06.1986 - 53/85

    AKZO Chemie / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.05.1994 - C-36/92
    36 Sodann ist Artikel 10 Absatz 1 unter Berücksichtigung des allgemeinen Grundsatzes des Rechts der Unternehmen auf Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse auszulegen, der in Artikel 214 EWG-Vertrag sowie in verschiedenen Bestimmungen der Verordnung Nr. 17 wie den Artikeln 19 Absatz 3, 20 Absatz 2 und 21 Absatz 2 zum Ausdruck kommt (vgl. Urteil vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 53/85, AKZO Chemie/Kommission, Slg. 1986, 1965, Randnr. 28).

    Angesichts des ausserordentlich schweren Schadens, der aus der unzulässigen Weiterleitung von Unterlagen an einen Wettbewerber entstehen kann, muß die Kommission vor dem Vollzug ihrer Entscheidung dem Unternehmen die Möglichkeit geben, den Gerichtshof anzurufen, um die vorgenommenen Beurteilungen überprüfen zu lassen und die Weiterleitung zu verhindern (vgl. Urteil AKZO Chemie/Kommission, a. a. O., Randnr. 29).

  • EuGH, 16.07.1992 - C-67/91

    Dirección General de Defensa de la Competencia / Asociación Española de Banca

    Auszug aus EuGH, 19.05.1994 - C-36/92
    27 Es ist daran zu erinnern, daß nach Artikel 20 Absatz 2 die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sowie ihre Beamten und sonstigen Bediensteten verpflichtet sind, Kenntnisse nicht preiszugeben, die sie bei der Anwendung der Verordnung Nr. 17 erlangt haben und die ihrem Wesen nach unter das Berufsgeheimnis fallen (Urteil vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-67/91, Asociación Española de Banca Privada u. a., Slg. 1992, I-4785, Randnr. 21).
  • EuGH, 03.05.1991 - C-22/91

    SEP / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.05.1994 - C-36/92
    Sie nahm diese Anträge jedoch zurück, nachdem sich die Kommission verpflichtet hatte, den Inhalt des Statoil-Vertrags in keiner Weise den Behörden der Mitgliedstaaten mitzuteilen, bevor das Gericht erster Instanz über die von der Rechtsmittelführerin erhobene Nichtigkeitsklage entschieden habe (Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 3. Mai 1991 in den Rechtssachen C-372/90 P, C-372/90 P-R und C-22/91 P, Slg. 1991, I-2043, Randnr. 7).
  • EuGH, 03.05.1991 - C-372/90

    SEP / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.05.1994 - C-36/92
    Sie nahm diese Anträge jedoch zurück, nachdem sich die Kommission verpflichtet hatte, den Inhalt des Statoil-Vertrags in keiner Weise den Behörden der Mitgliedstaaten mitzuteilen, bevor das Gericht erster Instanz über die von der Rechtsmittelführerin erhobene Nichtigkeitsklage entschieden habe (Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 3. Mai 1991 in den Rechtssachen C-372/90 P, C-372/90 P-R und C-22/91 P, Slg. 1991, I-2043, Randnr. 7).
  • EuGH, 09.06.1992 - C-30/91

    Lestelle / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.05.1994 - C-36/92
    Wie nämlich der Gerichtshof im Urteil vom 9. Juni 1992 in der Rechtssache C-30/91 P (Lestelle/Kommission, Slg. 1992, I-3755, Randnr. 28) entschieden hat, ist das Rechtsmittel zurückzuweisen, wenn die Gründe eines Urteils des Gerichts eine Verletzung des Gemeinschaftsrechts erkennen lassen, sich die Urteilsformel aber aus anderen Rechtsgründen als richtig erweist.
  • EuG, 12.06.2014 - T-286/09

    Klage von Intel gegen Milliarden-Bußgeld durch EU-Kommission wegen Missbrauch der

    Das Vorbringen der Klägerin, in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache SEP/Kommission (C-36/92 P, Urteil vom 19. Mai 1994, Slg. 1994, I-1911, Nr. 21) habe Generalanwalt Jacobs zu Recht darauf abgestellt, ob "die Kommission zum Zeitpunkt des Verlangens vernünftigerweise davon ausgehen konnte, dass das Schriftstück ihr bei der Prüfung, ob die vermutete Zuwiderhandlung tatsächlich vorgelegen hat, nützen würde", ist zurückzuweisen.
  • EuGH, 14.02.2008 - C-450/06

    Varec - Öffentliche Aufträge - Klage - Richtlinie 89/665/EWG - Wirksame

    Im Übrigen hat der Gerichtshof den Schutz von Geschäftsgeheimnissen als einen allgemeinen Grundsatz anerkannt (vgl. Urteile vom 24. Juni 1986, AKZO Chemie/Kommission, 53/85, Slg. 1986, 1965, Randnr. 28, und vom 19. Mai 1994, SEP/Kommission, C-36/92 P, Slg. 1994, I-1911, Randnr. 37).
  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

    Dies verstoße gegen die Rechtsprechung im Urteil Dow Benelux/Kommission und in den Urteilen vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-67/91 (Asociación Española de Banca Privada u. a., Slg. 1992, I-4785) und vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache C-36/92 P (SEP/Kommission, Slg. 1994, I-1911).
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