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   EuGH, 26.11.2009 - C-363/08   

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https://dejure.org/2009,18564
EuGH, 26.11.2009 - C-363/08 (https://dejure.org/2009,18564)
EuGH, Entscheidung vom 26.11.2009 - C-363/08 (https://dejure.org/2009,18564)
EuGH, Entscheidung vom 26. November 2009 - C-363/08 (https://dejure.org/2009,18564)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Familienbeihilfe - Versagung - Inländerin, die mit ihrem Kind in einem anderen Mitgliedstaat wohnt, während der Vater des Kindes im Inland arbeitet

  • Europäischer Gerichtshof

    Slanina

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Familienbeihilfe - Versagung - Inländerin, die mit ihrem Kind in einem anderen Mitgliedstaat wohnt, während der Vater des Kindes im Inland arbeitet

  • EU-Kommission PDF

    Slanina

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Familienbeihilfe - Versagung - Inländerin, die mit ihrem Kind in einem anderen Mitgliedstaat wohnt, während der Vater des Kindes im Inland arbeitet

  • EU-Kommission

    Slanina

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Familienbeihilfe - Versagung - Inländerin, die mit ihrem Kind in einem anderen Mitgliedstaat wohnt, während der Vater des Kindes im Inland arbeitet“

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Slanina

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Familienbeihilfe - Versagung - Inländerin, die mit ihrem Kind in einem anderen Mitgliedstaat wohnt, während der Vater des Kindes im Inland arbeitet

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs (Österreich) eingereicht am 7. August 2008 - Romana Slanina gegen Unabhängiger Finanzsenat Außenstelle Wien

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs (Österreich) - Auslegung von Art. 73 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 05.02.2002 - C-255/99

    KINDER GESCHIEDENER ELTERN KÖNNEN VON DEM MITGLIEDSTAAT, IN DEM DER SÄUMIGE

    Auszug aus EuGH, 26.11.2009 - C-363/08
    Der Zweck dieses Art. 73 besteht darin, zugunsten der Familienangehörigen eines den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats unterliegenden Arbeitnehmers, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, sicherzustellen, dass ihnen die in den anwendbaren Rechtsvorschriften des ersten Staates vorgesehenen Familienleistungen gewährt werden (vgl. Urteile vom 10. Oktober 1996, Hoever und Zachow, C-245/94 und C-312/94, Slg. 1996, I-4895, Randnr. 32, und vom 5. Februar 2002, Humer, C-255/99, Slg. 2002, I-1205, Randnr. 39).

    In einem solchen Fall wird auch der gewöhnliche Aufenthalt des minderjährigen Kindes in diesen anderen Mitgliedstaat verlegt (vgl. Urteil Humer, Randnrn.

    Folglich kommt es nicht darauf an, ob es sich bei dem Leistungsberechtigten um Frau Slanina oder den Arbeitnehmer selbst, nämlich ihren früheren Ehemann, handelt (vgl. Urteil Humer, Randnr. 50).

  • EuGH, 10.10.1996 - C-245/94

    Hoever und Zachow / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus EuGH, 26.11.2009 - C-363/08
    Der Zweck dieses Art. 73 besteht darin, zugunsten der Familienangehörigen eines den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats unterliegenden Arbeitnehmers, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, sicherzustellen, dass ihnen die in den anwendbaren Rechtsvorschriften des ersten Staates vorgesehenen Familienleistungen gewährt werden (vgl. Urteile vom 10. Oktober 1996, Hoever und Zachow, C-245/94 und C-312/94, Slg. 1996, I-4895, Randnr. 32, und vom 5. Februar 2002, Humer, C-255/99, Slg. 2002, I-1205, Randnr. 39).
  • EuGH, 07.06.2005 - C-543/03

    ES GIBT AUSNAHMEN VON DEM GRUNDSATZ, DASS DER BESCHÄFTIGUNGSSTAAT VORRANGIG

    Auszug aus EuGH, 26.11.2009 - C-363/08
    Diese Bestimmung soll den Fall der Kumulierung von Ansprüchen auf Familienleistungen regeln, die nach Art. 73 dieser Verordnung und nach den innerstaatlichen Rechtsvorschriften des Wohnstaats der Familienangehörigen, die den Anspruch auf Familienleistungen wegen Ausübung einer Erwerbstätigkeit begründen, geschuldet werden (vgl. Urteil vom 7. Juni 2005, Dodl und Oberhollenzer, C-543/03, Slg. 2005, I-5049, Randnr. 53).
  • EuGH, 22.10.2015 - C-378/14

    Trapkowski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EG)

    Es ist indessen nicht Sache des Gerichtshofs, eine solche Feststellung, die auf das nationale Recht in der Auslegung durch das nationale Gericht gestützt ist, in Frage zu stellen (vgl. in diesem Sinne Urteil Slanina, C-363/08, EU:C:2009:732, Rn. 27).
  • BFH, 08.05.2014 - III R 17/13

    EuGH-Vorlage zur VO Nr. 883/2004 und zur VO Nr. 987/2009 - Anspruch auf

    In Fortführung dieser Rechtsprechung habe der EuGH in der Rechtssache Slanina durch Urteil vom 26. November 2009 C-363/08 (Slg. 2009, I-11111) entschieden, dass grundsätzlich auch der im Ausland lebende Elternteil die Ansprüche auf Familienleistungen im Inland geltend machen könne.

    cc) In der Rechtssache Slanina (EuGH-Urteil in Slg. 2009, I-11111), in der es darum ging, ob eine zusammen mit dem Kind in das EU-Ausland ausgewanderte Person einen Anspruch auf Familienleistungen geltend machen kann, der nach dem Recht des früheren Wohnstaats an den dortigen Mittelpunkt der Lebensinteressen anknüpft, hat der EuGH darauf abgestellt, ob das Kind in den persönlichen Anwendungsbereich der damals einschlägigen VO (EG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, fällt.

    i) Eine Auslegung der Art. 7 und 67 der VO Nr. 883/2004 und des Art. 60 der VO Nr. 987/2009 dahingehend, dass dem im Ausland mit dem Kind lebenden Elternteil der Anspruch auf Kindergeld nach deutschem Recht zusteht, scheint in Einklang zu stehen mit dem EuGH-Urteil in der Rechtssache Slanina in Slg. 2009, I-11111.

  • EuGH, 14.10.2010 - C-16/09

    Schwemmer - Soziale Sicherheit - Verordnungen (EWG) Nrn. 1408/71 und 574/72 -

    Überdies lässt sich der Rechtsprechung des Gerichtshofs entnehmen, dass zwar Familiensituationen nach einer Scheidung von der Verordnung Nr. 1408/71 nicht ausdrücklich erfasst werden, dass es sich jedoch nicht rechtfertigen lässt, derartige Situationen vom Anwendungsbereich der Verordnung auszunehmen (vgl. Urteile vom 3. Februar 1983, Robards, 149/82, Slg. 1983, 171, Randnr. 15, Kulzer, Randnr. 32, vom 5. Februar 2002, Humer, C-255/99, Slg. 2002, I-1205, Randnr. 42, und vom 26. November 2009, Slanina, C-363/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 30).

    Nach ihrem Wortlaut soll diese Vorschrift den Fall der Kumulierung von Ansprüchen auf Familienleistungen regeln, die zum einen insbesondere nach Art. 73 dieser Verordnung und zum anderen nach den innerstaatlichen Rechtsvorschriften des Wohnstaats der Familienangehörigen, die den Anspruch auf Familienleistungen wegen Ausübung einer Erwerbstätigkeit begründen, geschuldet werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Dodl und Oberhollenzer, Randnr. 53, sowie Slanina, Randnr. 37).

  • EuGH, 13.06.2013 - C-45/12

    Hadj Ahmed - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Verordnung (EWG) Nr.

    Somit verweist diese Bestimmung in einem ersten Schritt ausdrücklich auf die nationalen Rechtsvorschriften und definiert als "Familienangehörigen" "jede Person, die in den Rechtsvorschriften, nach denen die Leistungen gewährt werden, ... als Familienangehöriger bestimmt, anerkannt oder als Haushaltsangehöriger bezeichnet ist" (Urteil vom 26. November 2009, Slanina, C-363/08, Slg. 2009, I-11111, Randnr. 25).

    In einem zweiten Schritt führt Art. 1 Buchst. f Ziff. i der Verordnung Nr. 1408/71 folgendes Korrektiv ein: "[W]ird nach diesen [nationalen] Rechtsvorschriften eine Person jedoch nur dann als Familienangehöriger oder Haushaltsangehöriger angesehen, wenn sie mit dem Arbeitnehmer oder dem Selbständigen ... in häuslicher Gemeinschaft lebt, so gilt diese Voraussetzung als erfüllt, wenn der Unterhalt der betreffenden Person überwiegend von diesem bestritten wird" (Urteil Slanina, Randnr. 26).

    Wie die tschechische Regierung und die Europäische Kommission zu Recht ausführen, wäre die in Art. 1 Buchst. f Ziff. i der Verordnung Nr. 1408/71 aufgestellte Voraussetzung demnach erfüllt, wenn unter den Umständen des Ausgangsverfahrens die Mutter oder die Tochter im Sinne des nationalen Gesetzes und für dessen Anwendung als "Familienangehörige" des Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats angesehen werden kann und, sofern dies nicht der Fall ist, wenn ihr "Unterhalt ... überwiegend von diesem bestritten wird" (vgl. in diesem Sinne Urteil Slanina, Randnr. 27).

  • FG Bremen, 10.11.2011 - 3 K 26/11

    Vorrangige Kindergeldanspruchsberechtigung der im EU-Ausland wohnenden Großmutter

    Der Anspruch des im EU-Ausland lebenden Berechtigten auf das deutsche Kindergeld ergebe sich aus § 1 BKGG i.V.m. Art. 67, 68 VO (EG) Nr. 883/2004 und Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (nachfolgend abgekürzt: DVO (EG) Nr. 987/2009) sowie dem EuGH-Urteil vom 26. November 2009 C-363108, Slanina (Slg 2009, I-11111).

    Des Weiteren sei das EuGH-Urteil vom 26. November 2009 C-363108, Slanina (Slg 2009, I-11111) zu beachten, welches grundsätzlich verlange, dass auch der im Ausland lebende Berechtigte die Ansprüche auf Familienleistungen geltend machen könne.

    Dass auch einer Person ein Anspruch auf Familienleistungen zustehen kann, die nicht in dem EU-Mitgliedstaat wohnt, nach dessen Rechtsvorschriften sich dieser Anspruch richtet, ist spätestens seit dem EuGH-Urteil in der Rechtssache "Slanina" (Urteil vom 26. November 2009 C-363108, Slg 2009, I-11111) geklärt (ebenso auch schon EuGH-Urteile vom 10. Oktober 1996 C-245/94 und C-312/94, Höver/Zachow, Slg 1996, I-04895; vom 5. Februar 2002 C-255/99, Humer, Slg 2002, I-01205).

  • EuGH, 02.04.2020 - C-802/18

    Ein Mitgliedstaat darf die Zahlung von Kindergeld für das Kind des Ehepartners

    Nach der Rechtsprechung können nämlich Familienleistungen schon aufgrund ihrer Natur nicht als Ansprüche betrachtet werden, die einem Einzelnen unabhängig von seiner familiären Situation zustehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Februar 2002, Humer, C-255/99, EU:C:2002:73, Rn. 50, und vom 26. November 2009, Slanina, C-363/08, EU:C:2009:732, Rn. 31).
  • FG Niedersachsen, 08.12.2011 - 16 K 291/11

    Kindergeld eines in Deutschland wohnenden und als Arbeitnehmer beschäftigten

    Es handele sich auch nicht um einen vergleichbaren Sachverhalt wie er dem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 26.11.2009 in der Rechtssache Slanina (C-363/08) zugrunde gelegen habe.

    Diese Rechtslage entspreche der ständigen Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 10. Oktober 1996 RS C-245/94 - Hoever/Zachow; Urteil vom 07.06.2005 RS C-543/03 - Dudel/Oberhollenzer sowie Urteil vom 07.07.2005, RS C-153/03 - Weide, verheiratete Schwarz -) sowie dem Urteil des EuGH in der Rechtssache C-363/08 - Slanina -.

    Demgegenüber hat der EuGH zwar in der Rechtssache Slanina ( Urteil vom 26.11.2009 C-363/08 , Slg. 2009 S. 1-11111) zur VO (EWG) Nr. 1408/71 entschieden, dass dem Umstand einer Scheidung keine Bedeutung zukomme.

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2011 - 2 K 2248/10

    Zur Kindergeldberechtigung i.S. von §§ 64 Abs. 2 Satz 1 EStG, 3 Abs. 2 Satz 1

    d 2) Der EuGH hat in der Rechtssache "Slanina" zum Fall einer geschiedenen, nicht erwerbstätigen Klägerin, die mit ihrem Kind von Österreich nach Griechenland gezogen war, während der Kindesvater weiterhin in Österreich wohnte und dort eine Beschäftigung ausübte, entschieden, die Klägerin behalte gemäß Art. 73 der VO (EWG) Nr. 1408/71 ihren Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe auch nach dem Wegzug nach Griechenland, obwohl der Kindesvater die Familienbeihilfe in seinem Wohnmitgliedstaat beziehen könnte (vgl. EuGH, Urteil vom 26. November 2009, C-363/08, Slanina, Slg. 2009, I-11111 ähnlich bereits zuvor EuGH, Urteile vom 10. Oktober 1996, C-245/94 und C-312/94, Höver/Zachow, Slg. 1996, I-04895; EuGH, Urteil vom 05. Februar 2002, C-255/99, Humer, Slg. 2002, I-01205).

    Wenn die Gewährung einer Beihilfe dem Ausgleich von Familienlasten diene, sei es ohne Bedeutung, welcher Elternteil sie in Anspruch nehmen wolle (vgl. EuGH, Höver/Zachow, Rn. 37; EuGH, Slanina, Rn. 31).

  • EuGH, 25.11.2021 - C-372/20

    Finanzamt Österreich (Allocations familiales pour coopérant) - Vorlage zur

    Insoweit ist zum einen hinzuzufügen, dass den Urteilen vom 12. Juni 1980, Laterza (733/79, EU:C:1980:156), und vom 26. November 2009, Slanina (C-363/08, EU:C:2009:732), keine für die Beantwortung dieser Fragen relevanten Hinweise entnommen werden können, da die diesen Urteilen zugrunde liegenden Rechtssachen weder tatsächlich noch rechtlich mit der im Vorabentscheidungsersuchen geschilderten Situation des Ausgangsverfahrens vergleichbar sind.
  • FG Münster, 24.07.2012 - 11 K 489/11

    Kindergeldanspruch im Verhältnis Deutschland/Spanien

    Der Anspruch der Kindesmutter ergebe sich dabei aus § 1 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) i.V.m. Art. 67, 68 VO (EG) Nr. 883/2004 und Art. 60 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 987/2009 i.V.m. EuGH, Rs C-363/08 (Slanina).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten folgt ein Anspruch der Kindesmutter - und damit eine unter Anwendung des § 64 EStG zu lösende Anspruchskollision - auch nicht aus den Erwägungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in der Sache Slanina (EuGH Urteil vom 26. November 2009, C-363/08, Rechtssache Slanina).

  • BFH, 04.07.2012 - III B 174/11

    Kindergeldberechtigung in Entführungsfällen - Keine Fiktion einer

  • FG Hamburg, 31.01.2012 - 1 K 204/11

    Kindergeld: Kindergeldanspruch eines im Inland nichtselbstständig tätigen

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40007

    Planfeststellung für Neubau der A 94

  • FG München, 27.10.2011 - 5 K 3245/10

    Kindergeldberechtigung eines in Polen lebenden Vaters, der sein Kind in seinen

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2014 - C-4/13

    Fassbender-Firman - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 76

  • FG Köln, 30.01.2013 - 15 K 3230/11

    Familienbetrachtung i.S. des Art. 60 VO (EG) Nr. 987/2009 im Rahmen des § 64 Abs.

  • FG Düsseldorf, 25.08.2012 - 10 K 2183/11

    Kindergeldanspruch eines im Inland wohnhaften Arbeitnehmers - Berechtigung bei

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2010 - C-16/09

    Schwemmer - Soziale Sicherheit - Familienbeihilfen nach Scheidung - Fehlen eines

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2012 - 2 K 1224/12

    Kein vorrangiger Kindergeldanspruch des gemeinsam mit dem Kind im EU-Ausland

  • FG Niedersachsen, 15.12.2011 - 3 K 155/11

    Anspruch auf Kindergeld für in Polen lebende Kinder

  • FG München, 07.08.2012 - 12 K 1488/11

    Kein Kindergeld des Kindsvaters für in Ungarn bei der Mutter lebendes Kind für

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.12.2011 - 2 K 2085/10

    Kein vorrangiger Kindergeldanspruch des gemeinsam mit dem Kind im EU-Ausland

  • FG Münster, 04.04.2014 - 14 K 3662/11

    Im Ausland beim anderen Ehepartner lebendes Kind, Auszahlung des Kindergelds an

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2022 - C-199/21

    Finanzamt Österreich (Recouvrement de prestations familiales) - Vorlage zur

  • FG Münster, 04.04.2014 - 14 K 3663/11

    Im Ausland beim anderen Ehepartner lebendes Kind, Auszahlung des Kindergelds an

  • FG Hamburg, 19.03.2013 - 1 K 121/12

    Gewährung von Kindergeld für in England lebenden Sohn

  • FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 9 K 353/10

    Kindergeld eines in Deutschland wohnenden und Arbeitslosengeld II beziehenden

  • FG Niedersachsen, 15.12.2011 - 3 K 154/11

    Anspruch auf Kindergeld für einen in der Slowakei lebenden Sohn

  • FG Münster, 27.08.2013 - 13 K 2409/11

    Anspruch auf Differenzkindergeld, anderer Elternteil im EU-Ausland

  • FG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 4 K 4012/11

    Prozesskostenhilfe: Hinreichende Erfolgsaussichten einer Klage gegen die

  • FG Köln, 12.12.2013 - 14 K 1087/13

    Ausländischer Arbeitnehmer - EU-Recht

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