Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 18.03.2014 | Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013

Rechtsprechung
   EuGH, 18.03.2014 - C-167/12 und C-363/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,4242
EuGH, 18.03.2014 - C-167/12 und C-363/12 (https://dejure.org/2014,4242)
EuGH, Entscheidung vom 18.03.2014 - C-167/12 und C-363/12 (https://dejure.org/2014,4242)
EuGH, Entscheidung vom 18. März 2014 - C-167/12 und C-363/12 (https://dejure.org/2014,4242)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    "Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz - Art. 8 - Bestellmutter, die im ...

  • Europäischer Gerichtshof

    CD

    Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz - Art. 8 - Bestellmutter, die im Rahmen ...

  • EU-Kommission

    CD

    Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG − Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz - Art. 8 - Bestellmutter, die ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Versagung des Mutterschaftsurlaubs für eine Bestellmutter i.R. einer Ersatzmuttervereinbarung

  • hensche.de

    Diskriminierung: Geschlecht, Diskriminierung: Behinderung, Mutterschutz

  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung des Mutterschaftsurlaubs für Bestellmutter im Rahmen einer Ersatzmuttervereinbarung; Vorabentscheidungsersuchen des britischen Employment Tribunal Newcastle upon Tyne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Nach dem Unionsrecht muss einer Bestellmutter, die im Rahmen einer Ersatzmuttervereinbarung im rechtlichen Sinne Mutter eines Kindes geworden ist, kein Anspruch auf Mutterschaftsurlaub oder vergleichbaren Urlaub gewährt werden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Bestellmütter haben keinen Anspruch auf Mutterschafts- oder Adoptionsurlaub

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Mutterschaftsurlaub für Bestellmutter

  • wolterskluwer-online.de (Zusammenfassung)

    Nach dem Unionsrecht muss einer Bestellmutter, die im Rahmen einer Ersatzmuttervereinbarung im rechtlichen Sinne Mutter eines Kindes geworden ist, kein Anspruch auf Mutterschaftsurlaub oder vergleichbaren Urlaub gewährt werden

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zum Urlaubsanspruch einer "Bestellmutter"

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Mutterschaftsurlaubsanspruch ohne eigene Schwangerschaft und Entbindung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bestellmütter haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub - EU-Richtlinie setzt für Gewährung von Mutterschaftsurlaub Schwangerschaft und Geburt des Kindes voraus

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mutterschutz nur bei Schwangerschaft

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    D.

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Employment Tribunal Newcastle upon Tyne - Auslegung der Art. 1 Abs. 1, 2 Buchst. c, 8 Abs. 1 und 11 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 907
  • DB 2014, 14
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 19.09.2013 - C-5/12

    Betriu Montull - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Schutz der Sicherheit und

    Auszug aus EuGH, 18.03.2014 - C-167/12
    So ist der Unionsgesetzgeber zu der Ansicht gelangt, dass wesentliche Änderungen in den Lebensbedingungen der Frauen während des begrenzten Zeitraums von mindestens 14 teils vor und teils nach der Entbindung liegenden Wochen ein triftiger Grund dafür sind, die Ausübung ihrer Berufstätigkeit auszusetzen, ohne dass die Triftigkeit dieses Grundes von den Behörden oder den Arbeitgebern in irgendeiner Weise in Frage gestellt werden kann (Urteile vom 20. September 2007, Kiiski, C-116/06, Slg. 2007, I-7643, Rn. 49, und vom 19. September 2013, Betriu Montull, C-5/12, Rn. 48).

    Es besteht nämlich, wie der Unionsgesetzgeber im 14. Erwägungsgrund der Richtlinie 92/85 anerkannt hat, bei der schwangeren Arbeitnehmerin, der Wöchnerin oder der stillenden Arbeitnehmerin eine besondere Situation der Verletzlichkeit, die einen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub erforderlich macht, aber, speziell während dieses Urlaubs, nicht der Lage eines Mannes oder einer Frau im Krankheitsurlaub gleichgesetzt werden kann (vgl. Urteile vom 27. Oktober 1998, Boyle u. a., C-411/96, Slg. 1998, I-6401, Rn. 40, und Betriu Montull, Rn. 49).

    Dieser Mutterschaftsurlaub der Arbeitnehmerin soll zum einen den Schutz der körperlichen Verfassung der Frau während und nach ihrer Schwangerschaft und zum anderen den Schutz der besonderen Beziehung zwischen der Mutter und ihrem Kind während der an Schwangerschaft und Entbindung anschließenden Zeit gewährleisten, damit diese Beziehung nicht durch die Doppelbelastung infolge der gleichzeitigen Ausübung eines Berufs gestört wird (vgl. u. a. Urteile vom 12. Juli 1984, Hofmann, 184/83, Slg. 1984, 3047, Rn. 25, Kiiski, Rn. 46, und Betriu Montull, Rn. 50).

  • EuGH, 20.09.2007 - C-116/06

    Kiiski - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Schutz schwangerer

    Auszug aus EuGH, 18.03.2014 - C-167/12
    So ist der Unionsgesetzgeber zu der Ansicht gelangt, dass wesentliche Änderungen in den Lebensbedingungen der Frauen während des begrenzten Zeitraums von mindestens 14 teils vor und teils nach der Entbindung liegenden Wochen ein triftiger Grund dafür sind, die Ausübung ihrer Berufstätigkeit auszusetzen, ohne dass die Triftigkeit dieses Grundes von den Behörden oder den Arbeitgebern in irgendeiner Weise in Frage gestellt werden kann (Urteile vom 20. September 2007, Kiiski, C-116/06, Slg. 2007, I-7643, Rn. 49, und vom 19. September 2013, Betriu Montull, C-5/12, Rn. 48).

    Dieser Mutterschaftsurlaub der Arbeitnehmerin soll zum einen den Schutz der körperlichen Verfassung der Frau während und nach ihrer Schwangerschaft und zum anderen den Schutz der besonderen Beziehung zwischen der Mutter und ihrem Kind während der an Schwangerschaft und Entbindung anschließenden Zeit gewährleisten, damit diese Beziehung nicht durch die Doppelbelastung infolge der gleichzeitigen Ausübung eines Berufs gestört wird (vgl. u. a. Urteile vom 12. Juli 1984, Hofmann, 184/83, Slg. 1984, 3047, Rn. 25, Kiiski, Rn. 46, und Betriu Montull, Rn. 50).

  • EuGH, 26.02.2008 - C-506/06

    EINE KÜNDIGUNG, DIE HAUPTSÄCHLICH AUS DEM GRUND ERFOLGT, DASS SICH EINE

    Auszug aus EuGH, 18.03.2014 - C-167/12
    Dieses Ergebnis wird bestätigt durch die Antwort, die der Gerichtshof in dem Urteil vom 26. Februar 2008, Mayr (C-506/06, Slg. 2008, I-1017), auf ein Vorabentscheidungsersuchen zu dem Verbot der Kündigung schwangerer Arbeitnehmerinnen gemäß Art. 10 Nr. 1 der Richtlinie 92/85 gegeben hat.

    Was die in Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und b der Richtlinie 2006/54 genannten Diskriminierungen betrifft, stellt die Versagung eines Mutterschaftsurlaubs in dem Fall, auf den sich das vorlegende Gericht bezieht, dann eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Sinne des genannten Buchst. a dar, wenn der wesentliche Grund für diese Versagung ausschließlich für Arbeitnehmer eines der beiden Geschlechter gilt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. November 1990, Dekker, C-177/88, Slg. 1988, I-3941, Rn. 10, vom 5. Mai 1994, Habermann-Beltermann, C-421/92, Slg. 1994, I-1657, Rn. 14, und Mayr, Rn. 50).

  • EuGH, 02.10.1997 - C-1/95

    Gerster / Freistaat Bayern

    Auszug aus EuGH, 18.03.2014 - C-167/12
    Ferner liegt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vor, wenn eine nationale Maßnahme zwar neutral formuliert ist, in ihrer Anwendung aber wesentlich mehr Arbeitnehmer des einen Geschlechts als Arbeitnehmer des anderen Geschlechts benachteiligt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Oktober 1997, Gerster, C-1/95, Slg. 1997, I-5253, Rn. 30, vom 20. Oktober 2011, Brachner, C-123/10, Slg. 2011, I-10003, Rn. 56, und vom 20. Juni 2013, Rie?¾niece, C-7/12, Rn. 39).
  • EuGH, 20.10.2011 - C-123/10

    Brachner - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der

    Auszug aus EuGH, 18.03.2014 - C-167/12
    Ferner liegt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vor, wenn eine nationale Maßnahme zwar neutral formuliert ist, in ihrer Anwendung aber wesentlich mehr Arbeitnehmer des einen Geschlechts als Arbeitnehmer des anderen Geschlechts benachteiligt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Oktober 1997, Gerster, C-1/95, Slg. 1997, I-5253, Rn. 30, vom 20. Oktober 2011, Brachner, C-123/10, Slg. 2011, I-10003, Rn. 56, und vom 20. Juni 2013, Rie?¾niece, C-7/12, Rn. 39).
  • EuGH, 27.10.1998 - C-411/96

    Boyle u.a.

    Auszug aus EuGH, 18.03.2014 - C-167/12
    Es besteht nämlich, wie der Unionsgesetzgeber im 14. Erwägungsgrund der Richtlinie 92/85 anerkannt hat, bei der schwangeren Arbeitnehmerin, der Wöchnerin oder der stillenden Arbeitnehmerin eine besondere Situation der Verletzlichkeit, die einen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub erforderlich macht, aber, speziell während dieses Urlaubs, nicht der Lage eines Mannes oder einer Frau im Krankheitsurlaub gleichgesetzt werden kann (vgl. Urteile vom 27. Oktober 1998, Boyle u. a., C-411/96, Slg. 1998, I-6401, Rn. 40, und Betriu Montull, Rn. 49).
  • EuGH, 05.05.1994 - C-421/92

    Habermann-Beltermann / Arbeiterwohlfahrt

    Auszug aus EuGH, 18.03.2014 - C-167/12
    Was die in Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und b der Richtlinie 2006/54 genannten Diskriminierungen betrifft, stellt die Versagung eines Mutterschaftsurlaubs in dem Fall, auf den sich das vorlegende Gericht bezieht, dann eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Sinne des genannten Buchst. a dar, wenn der wesentliche Grund für diese Versagung ausschließlich für Arbeitnehmer eines der beiden Geschlechter gilt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. November 1990, Dekker, C-177/88, Slg. 1988, I-3941, Rn. 10, vom 5. Mai 1994, Habermann-Beltermann, C-421/92, Slg. 1994, I-1657, Rn. 14, und Mayr, Rn. 50).
  • EuGH, 20.06.2013 - C-7/12

    Riezniece - Sozialpolitik - Richtlinie 76/207/EWG - Gleichbehandlung männlicher

    Auszug aus EuGH, 18.03.2014 - C-167/12
    Ferner liegt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vor, wenn eine nationale Maßnahme zwar neutral formuliert ist, in ihrer Anwendung aber wesentlich mehr Arbeitnehmer des einen Geschlechts als Arbeitnehmer des anderen Geschlechts benachteiligt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Oktober 1997, Gerster, C-1/95, Slg. 1997, I-5253, Rn. 30, vom 20. Oktober 2011, Brachner, C-123/10, Slg. 2011, I-10003, Rn. 56, und vom 20. Juni 2013, Rie?¾niece, C-7/12, Rn. 39).
  • EuGH, 08.11.1990 - 177/88

    Dekker / Stichting Vormingscentrum voor Jong Volwassenen

    Auszug aus EuGH, 18.03.2014 - C-167/12
    Was die in Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und b der Richtlinie 2006/54 genannten Diskriminierungen betrifft, stellt die Versagung eines Mutterschaftsurlaubs in dem Fall, auf den sich das vorlegende Gericht bezieht, dann eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Sinne des genannten Buchst. a dar, wenn der wesentliche Grund für diese Versagung ausschließlich für Arbeitnehmer eines der beiden Geschlechter gilt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. November 1990, Dekker, C-177/88, Slg. 1988, I-3941, Rn. 10, vom 5. Mai 1994, Habermann-Beltermann, C-421/92, Slg. 1994, I-1657, Rn. 14, und Mayr, Rn. 50).
  • EuGH, 11.11.2010 - C-232/09

    Danosa - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der

    Auszug aus EuGH, 18.03.2014 - C-167/12
    Zunächst ist festzustellen, dass die auf der Grundlage von Art. 118a EG (jetzt Art. 153 AEUV) erlassene Richtlinie 92/85 die Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz bezweckt (Urteile vom 11. Oktober 2007, Paquay, C-460/06, Slg. 2007, I-8511, Rn. 27, und vom 11. November 2010, Danosa, C-232/09, Slg. 2010, I-11405, Rn. 58).
  • EuGH, 11.10.2007 - C-460/06

    Paquay - Sozialpolitik - Schutz von Schwangeren - Richtlinie 92/85/EWG - Art. 10

  • EuGH, 12.07.1984 - 184/83

    Hofmann / Barmer Ersatzkasse

  • BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 753/13

    Bewerbung - Entschädigung bei Benachteiligung wegen des Geschlechts - Abgrenzung

    Zwar geht es bei der unmittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts um einen Grund, der ausschließlich Arbeitnehmer eines der beiden Geschlechter betrifft (EuGH 18. März 2014 - C-167/12 - [CD] Rn. 46 f.; 7. Dezember 2000 - C-79/99 - [Schnorbus] Rn. 33, Slg. 2000, I-10997) .
  • EuGH, 18.11.2020 - C-463/19

    In einem nationalen Tarifvertrag darf ein zusätzlicher Mutterschaftsurlaub

    Es besteht nämlich, wie der Unionsgesetzgeber im 14. Erwägungsgrund der Richtlinie 92/85 anerkannt hat, bei der schwangeren Arbeitnehmerin, der Wöchnerin oder der stillenden Arbeitnehmerin eine besondere Situation der Verletzlichkeit, die einen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub erforderlich macht, aber, speziell während dieses Urlaubs, nicht der Lage eines Mannes oder einer Frau im Krankheitsurlaub gleichgesetzt werden kann (Urteile vom 27. Oktober 1998, Boyle u. a., C-411/96, EU:C:1998:506, Rn. 40, und vom 18. März 2014, D., C-167/12, EU:C:2014:169, Rn. 33).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-463/19

    Syndicat CFTC - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie

    18 Vgl. z. B. Urteile vom 18. März 2014, D. (C-167/12, EU:C:2014:169, Rn. 34), vom 19. Oktober 2017, 0tero Ramos (C-531/15, EU:C:2017:789, Rn. 61), oder vom 12. Dezember 2019, 1nstituto Nacional de la Seguridad Social (Rentenzulage für Mütter) (C-450/18, EU:C:2019:1075, Rn. 56).

    36 Urteil vom 18. März 2014, D. (C-167/12, EU:C:2014:169, Rn. 40).

    37 Urteil vom 18. März 2014, D. (C-167/12, EU:C:2014:169, Rn. 35 und 36).

  • EuGH, 18.03.2014 - C-363/12

    Z - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2006/54/EG -

    Zum anderen hat es der Gerichtshof mit seinem Urteil vom 18. März 2014, D. (C-167/12, Nr. 1 des Tenors), für Recht erkannt, dass die Richtlinie 92/85 dahin auszulegen ist, dass die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet sind, einer Arbeitnehmerin in ihrer Eigenschaft als Bestellmutter, die im Rahmen einer Ersatzmuttervereinbarung ein Kind erhalten hat, Mutterschaftsurlaub nach Art. 8 dieser Richtlinie zu gewähren, und zwar auch dann nicht, wenn sie das Kind nach seiner Geburt möglicherweise oder tatsächlich stillt.
  • EuGH, 21.05.2015 - C-65/14

    Rosselle - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG -

    Der Gesetzgeber der Europäischen Union ist daher zu der Ansicht gelangt, dass wesentliche Änderungen in den Lebensbedingungen der Frauen während des begrenzten Zeitraums von mindestens 14 teils vor und teils nach der Entbindung liegenden Wochen ein triftiger Grund dafür sind, die Ausübung ihrer Berufstätigkeit auszusetzen, ohne dass die Triftigkeit dieses Grundes von den Behörden oder den Arbeitgebern in irgendeiner Weise in Frage gestellt werden kann (Urteile Kiiski, C-116/06, EU:C:2007:536, Rn. 49, Betriu Montull, C-5/12, EU:C:2013:571, Rn. 48, und D., C-167/12, EU:C:2014:169, Rn. 32).

    Zunächst ist daran zu erinnern, dass die auf der Grundlage von Art. 118a EWG-Vertrag (jetzt Art. 153 AEUV) erlassene Richtlinie 92/85 die Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz bezweckt (Urteile Paquay, C-460/06, EU:C:2007:601, Rn. 27, Danosa, C-232/09, EU:C:2010:674, Rn. 58, und D., C-167/12, EU:C:2014:169, Rn. 29).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2018 - C-41/17

    González Castro - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und Gesundheit von

    31 Urteil vom 18. März 2014, D. (C-167/12, EU:C:2014:169, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    34 Urteil vom 18. März 2014, D. (C-167/12, EU:C:2014:169, Rn. 33 und 34).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2017 - C-174/16

    H. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Überarbeitete Rahmenvereinbarung über den

    37 Vgl. auch Urteile vom 20. Juni 2013, Rie?¾niece (C-7/12, EU:C:2013:410, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung), vom 18. März 2014, D. (C-167/12, EU:C:2014:169, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 18. März 2014, Z. (C-363/12, EU:C:2014:159, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • VG Bremen, 11.09.2020 - 6 K 112/19

    Übernahme in das Beamtenverhältnis / Entschädigung, Urteil vom 11.09.2020 -

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs liegt eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vor, "wenn eine nationale Maßnahme zwar neutral formuliert ist, in ihrer Anwendung aber wesentlich mehr Arbeitnehmer des einen Geschlechts als Arbeitnehmer des anderen Geschlechts benachteiligt" (EuGH, Urteil vom 08.05.2019 - C-486/18 -, juris Rn. 80; Urteil vom 18.03.2014 - C-167/12 -, juris Rn. 48).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2015 - C-497/12

    Gullotta und Farmacia di Gullotta Davide & C. - Vorabentscheidungsersuchen -

    5 - Um nur einige anzuführen: Urteile Pringle (C-370/12, EU:C:2012:756), Z (C-363/12, EU:C:2014:159), D (C-167/12, EU:C:2014:169) und International Stem Cell Corporation (C-364/13, EU:C:2014:2451) sowie die anhängige Rechtssache Gauweiler u. a. (C-62/14).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-531/15

    Otero Ramos

    28 - Vgl. auch erster Erwägungsgrund und Art. 1 der Richtlinie 92/85 sowie Urteil vom 18. März 2014, D. (C-167/12, EU:C:2014:169, Rn. 29 und 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2014 - C-65/14

    Rosselle - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Sicherheit und

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Rechtsprechung
   EuGH, 18.03.2014 - C-363/12   

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https://dejure.org/2014,4258
EuGH, 18.03.2014 - C-363/12 (https://dejure.org/2014,4258)
EuGH, Entscheidung vom 18.03.2014 - C-363/12 (https://dejure.org/2014,4258)
EuGH, Entscheidung vom 18. März 2014 - C-363/12 (https://dejure.org/2014,4258)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    "Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2006/54/EG - Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen - Bestellmutter, die im Rahmen einer Ersatzmuttervereinbarung ein Kind erhalten hat - Versagung eines dem Mutterschafts- oder Adoptionsurlaub ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Z

    Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2006/54/EG - Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen - Bestellmutter, die im Rahmen einer Ersatzmuttervereinbarung ein Kind erhalten hat - Versagung eines dem Mutterschafts- oder Adoptionsurlaub ...

  • EU-Kommission

    Z

    Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2006/54/EG - Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen - Bestellmutter, die im Rahmen einer Ersatzmuttervereinbarung ein Kind erhalten hat - Versagung eines dem Mutterschafts- oder Adoptionsurlaub ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Versagung des Mutterschafts- oder Adoptionsurlaubs für eine Bestellmutter i.R. einer Ersatzmuttervereinbarung

  • hensche.de

    Diskriminierung: Geschlecht, Diskriminierung: Behinderung, Mutterschutz

  • hensche.de
  • rechtsportal.de

    Versagung des Mutterschafts- oder Adoptionsurlaubs für Bestellmutter im Rahmen einer Ersatzmuttervereinbarung; Vorabentscheidungsersuchen des irischen Equality Tribunal

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Zusammenfassung)

    Nach dem Unionsrecht muss einer Bestellmutter, die im Rahmen einer Ersatzmuttervereinbarung im rechtlichen Sinne Mutter eines Kindes geworden ist, kein Anspruch auf Mutterschaftsurlaub oder vergleichbaren Urlaub gewährt werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Mutterschaftsurlaubsanspruch ohne eigene Schwangerschaft und Entbindung

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Z.

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - The Equality Tribunal (Irland) - Auslegung der Art. 4 und 14 der Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 525
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 11.04.2013 - C-335/11

    Eine heilbare oder unheilbare Krankheit, die eine physische, geistige oder

    Auszug aus EuGH, 18.03.2014 - C-363/12
    Diese Übereinkünfte haben daher gegenüber den Rechtsakten der Union Vorrang (Urteil vom 21. Dezember 2011, Air Transport Association of America u. a., C-366/10, Slg. 2011, I-13755, Rn. 50, und vom 11. April 2013, HK Danmark, C-335/11 und C-337/11, Rn. 28).

    Der Vorrang der von der Union geschlossenen völkerrechtlichen Verträge vor den Bestimmungen des abgeleiteten Rechts gebietet es, diese Bestimmungen nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit diesen Verträgen auszulegen (Urteile vom 22. November 2012, Digitalnet u. a., C-320/11, C-330/11, C-382/11 und C-383/11, Rn. 39, und HK Danmark, Rn. 29).

    Die Bestimmungen dieses Übereinkommens bilden folglich seit dessen Inkrafttreten einen integrierenden Bestandteil der Unionsrechtsordnung (vgl. Urteile vom 30. April 1974, Haegeman, 181/73, Slg. 1974, 449, Rn. 5, und HK Danmark, Rn. 30).

    Folglich kann das VN-Übereinkommen zur Auslegung der Richtlinie 2000/78 herangezogen werden, die nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen auszulegen ist (vgl. Urteil HK Danmark, Rn. 32).

    Aus diesem Grund hat der Gerichtshof nach der Ratifizierung des VN-Übereinkommens durch die Union festgestellt, dass der Begriff "Behinderung" im Sinne der Richtlinie 2000/78 so zu verstehen ist, dass er eine Einschränkung erfasst, die u. a. auf physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen von Dauer zurückzuführen ist, die in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren den Betreffenden an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben, gleichberechtigt mit den anderen Arbeitnehmern, hindern können (vgl. Urteil HK Danmark, Rn. 37 bis 39).

    Eine andere Auslegung wäre mit dem Ziel dieser Richtlinie unvereinbar, die insbesondere Menschen mit Behinderung Zugang zur Beschäftigung oder die Ausübung eines Berufs ermöglichen soll (vgl. in diesem Sinne Urteil HK Danmark, Rn. 44).

  • EuGH, 21.12.2011 - C-366/10

    Die Richtlinie, mit der der Luftverkehr in das System für den Handel mit

    Auszug aus EuGH, 18.03.2014 - C-363/12
    Diese Übereinkünfte haben daher gegenüber den Rechtsakten der Union Vorrang (Urteil vom 21. Dezember 2011, Air Transport Association of America u. a., C-366/10, Slg. 2011, I-13755, Rn. 50, und vom 11. April 2013, HK Danmark, C-335/11 und C-337/11, Rn. 28).

    Wird eine solche Ungültigkeit vor einem nationalen Gericht geltend gemacht, prüft der Gerichtshof, ob in dem Rechtsstreit, mit dem er befasst ist, bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, um gemäß Art. 267 AEUV die Gültigkeit des betreffenden Rechtsakts der Union an den geltend gemachten völkerrechtlichen Regeln messen zu können (vgl. Urteile vom 3. Juni 2008, 1ntertanko u. a., C-308/06, Slg. 2008, I-4057, Rn. 43, und Air Transport Association of America u. a., Rn. 51).

    Was die in der vorstehenden Randnummer genannten Voraussetzungen betrifft, so ist, wenn die Art und Struktur eines völkerrechtlichen Vertrags eine Kontrolle der Gültigkeit des Rechtsakts der Union anhand der Bestimmungen dieses Vertrags zulassen, außerdem erforderlich, dass die insoweit geltend gemachten Bestimmungen inhaltlich unbedingt und hinreichend genau erscheinen (vgl. Urteile Intertanko u. a., Rn. 45, und Air Transport Association of America u. a., Rn. 54).

    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die geltend gemachte Vorschrift eine klare und präzise Verpflichtung enthält, deren Erfüllung und deren Wirkungen nicht vom Erlass eines weiteren Rechtsakts abhängen (vgl. Urteile vom 30. September 1987, Demirel, 12/86, Slg. 1987, 3719, Rn. 14, vom 15. Juli 2004, Pêcheurs de l'étang de Berre, C-213/03, Slg. 2004, I-7357, Rn. 39, und Air Transport Association of America u. a., Rn. 55).

  • EuGH, 02.10.1997 - C-1/95

    Gerster / Freistaat Bayern

    Auszug aus EuGH, 18.03.2014 - C-363/12
    Ferner liegt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vor, wenn eine nationale Maßnahme zwar neutral formuliert ist, in ihrer Anwendung aber wesentlich mehr Arbeitnehmer des einen Geschlechts als Arbeitnehmer des anderen Geschlechts benachteiligt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Oktober 1997, Gerster, C-1/95, Slg. 1997, I-5253, Rn. 30, vom 20. Oktober 2011, Brachner, C-123/10, Slg. 2011, I-10003, Rn. 56, und vom 20. Juni 2013, Rie?¾niece, C-7/12, Rn. 39).
  • EuGH, 10.01.2006 - C-222/04

    Cassa di Risparmio di Firenze - Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 EG -

    Auszug aus EuGH, 18.03.2014 - C-363/12
    Was schließlich die Gültigkeit der Richtlinie 2006/54 im Hinblick auf Art. 3 EUV, Art. 8 AEUV und Art. 157 AEUV sowie die Art. 21, 23, 33 und 34 der Charta betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof nach ständiger Rechtsprechung nicht über eine Frage entscheidet, wenn die Bestimmung, deren Gültigkeit in der Vorlage beanstandet wird, für die Entscheidung des Ausgangsrechtsstreits offensichtlich unerheblich ist (vgl. Urteil vom 10. Januar 2006, Cassa di Risparmio di Firenze u. a., C-222/04, Slg. 2006, I-289, Rn. 75).
  • EuGH, 15.07.2004 - C-213/03

    'Pêcheurs de l''Etang de Berre'

    Auszug aus EuGH, 18.03.2014 - C-363/12
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die geltend gemachte Vorschrift eine klare und präzise Verpflichtung enthält, deren Erfüllung und deren Wirkungen nicht vom Erlass eines weiteren Rechtsakts abhängen (vgl. Urteile vom 30. September 1987, Demirel, 12/86, Slg. 1987, 3719, Rn. 14, vom 15. Juli 2004, Pêcheurs de l'étang de Berre, C-213/03, Slg. 2004, I-7357, Rn. 39, und Air Transport Association of America u. a., Rn. 55).
  • EuGH, 08.11.1990 - 177/88

    Dekker / Stichting Vormingscentrum voor Jong Volwassenen

    Auszug aus EuGH, 18.03.2014 - C-363/12
    Was die in Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und b der Richtlinie 2006/54 genannten Diskriminierungen betrifft, stellt die Versagung eines Mutterschaftsurlaubs in dem Fall, auf den sich das vorlegende Gericht bezieht, dann eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Sinne des genannten Buchst. a dar, wenn der wesentliche Grund für diese Versagung ausschließlich für Arbeitnehmer eines der beiden Geschlechter gilt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. November 1990, Dekker, C-177/88, Slg. 1990, I-3941, Rn. 10, vom 5. Mai 1994, Habermann-Beltermann, C-421/92, Slg. 1994, I-1657, Rn. 14, und vom 26. Februar 2008, Mayr, C-506/06, Slg. 2008, I-1017, Rn. 50).
  • EuGH, 20.10.2011 - C-123/10

    Brachner - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der

    Auszug aus EuGH, 18.03.2014 - C-363/12
    Ferner liegt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vor, wenn eine nationale Maßnahme zwar neutral formuliert ist, in ihrer Anwendung aber wesentlich mehr Arbeitnehmer des einen Geschlechts als Arbeitnehmer des anderen Geschlechts benachteiligt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Oktober 1997, Gerster, C-1/95, Slg. 1997, I-5253, Rn. 30, vom 20. Oktober 2011, Brachner, C-123/10, Slg. 2011, I-10003, Rn. 56, und vom 20. Juni 2013, Rie?¾niece, C-7/12, Rn. 39).
  • EuGH, 26.02.2008 - C-506/06

    EINE KÜNDIGUNG, DIE HAUPTSÄCHLICH AUS DEM GRUND ERFOLGT, DASS SICH EINE

    Auszug aus EuGH, 18.03.2014 - C-363/12
    Was die in Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und b der Richtlinie 2006/54 genannten Diskriminierungen betrifft, stellt die Versagung eines Mutterschaftsurlaubs in dem Fall, auf den sich das vorlegende Gericht bezieht, dann eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Sinne des genannten Buchst. a dar, wenn der wesentliche Grund für diese Versagung ausschließlich für Arbeitnehmer eines der beiden Geschlechter gilt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. November 1990, Dekker, C-177/88, Slg. 1990, I-3941, Rn. 10, vom 5. Mai 1994, Habermann-Beltermann, C-421/92, Slg. 1994, I-1657, Rn. 14, und vom 26. Februar 2008, Mayr, C-506/06, Slg. 2008, I-1017, Rn. 50).
  • EuGH, 18.03.2014 - C-167/12

    Nach dem Unionsrecht muss einer Bestellmutter, die im Rahmen einer

    Auszug aus EuGH, 18.03.2014 - C-363/12
    Zum anderen hat es der Gerichtshof mit seinem Urteil vom 18. März 2014, D. (C-167/12, Nr. 1 des Tenors), für Recht erkannt, dass die Richtlinie 92/85 dahin auszulegen ist, dass die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet sind, einer Arbeitnehmerin in ihrer Eigenschaft als Bestellmutter, die im Rahmen einer Ersatzmuttervereinbarung ein Kind erhalten hat, Mutterschaftsurlaub nach Art. 8 dieser Richtlinie zu gewähren, und zwar auch dann nicht, wenn sie das Kind nach seiner Geburt möglicherweise oder tatsächlich stillt.
  • EuGH, 22.11.2012 - C-320/11

    Digitalnet - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Zum

    Auszug aus EuGH, 18.03.2014 - C-363/12
    Der Vorrang der von der Union geschlossenen völkerrechtlichen Verträge vor den Bestimmungen des abgeleiteten Rechts gebietet es, diese Bestimmungen nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit diesen Verträgen auszulegen (Urteile vom 22. November 2012, Digitalnet u. a., C-320/11, C-330/11, C-382/11 und C-383/11, Rn. 39, und HK Danmark, Rn. 29).
  • EuGH, 11.07.2006 - C-13/05

    DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ERSTMALS ZUM BEGRIFF "BEHINDERUNG" IM SINNE DER

  • EuGH, 05.05.1994 - C-421/92

    Habermann-Beltermann / Arbeiterwohlfahrt

  • EuGH, 20.06.2013 - C-7/12

    Riezniece - Sozialpolitik - Richtlinie 76/207/EWG - Gleichbehandlung männlicher

  • EuGH, 30.09.1987 - 12/86

    Demirel / Stadt Schwäbisch Gmünd

  • EuGH, 30.04.1974 - 181/73

    Haegemann / Belgischer Staat

  • EuGH, 03.06.2008 - C-308/06

    DIE RICHTLINIE ÜBER DIE MEERESVERSCHMUTZUNG DURCH SCHIFFE, DIE UNTER ANDEREM IM

  • EuGH, 18.12.2014 - C-354/13

    Adipositas kann eine "Behinderung" im Sinne der Richtlinie über die

    Nach der Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das mit dem Beschluss 2010/48/EG des Rates vom 26. November 2009 (ABl. 2010, L 23, S. 35) im Namen der Europäischen Gemeinschaft genehmigt wurde, hat der Gerichtshof festgestellt, dass der Begriff "Behinderung" im Sinne der Richtlinie 2000/78 so zu verstehen ist, dass er eine Einschränkung erfasst, die u. a. auf physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen von Dauer zurückzuführen ist, die in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren den Betreffenden an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben, gleichberechtigt mit den anderen Arbeitnehmern, hindern können (vgl. Urteile HK Danmark, EU:C:2013:222, Rn. 37 bis 39; Z., C-363/12, EU:C:2014:159, Rn. 76, und Glatzel, C-356/12, EU:C:2014:350, Rn. 45).

    Eine andere Auslegung wäre mit dem Ziel dieser Richtlinie unvereinbar, die insbesondere Menschen mit Behinderung Zugang zur Beschäftigung oder die Ausübung eines Berufs ermöglichen soll (vgl. Urteil Z., EU:C:2014:159, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 09.03.2017 - C-406/15

    Milkova - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung in

    Das vorlegende Gericht verweist ausdrücklich auf das Urteil vom 18. März 2014, Z. (C-363/12, EU:C:2014:159), wonach die Auslegung der Richtlinie 2000/78 im Einklang mit dem VN-Übereinkommen erfolgen müsse.

    Ferner enthalten die dem Gerichtshof vorliegenden Akten keine Anhaltspunkte dafür, dass die im Ausgangsverfahren fragliche nationale Regelung, obwohl sie neutral formuliert ist - d. h. mit Bezug auf andere Kriterien, hier die Natur des Beschäftigungsverhältnisses, die nicht mit dem geschützten Merkmal, hier die Behinderung, zusammenhängen -, zu einer besonderen Benachteiligung von Personen mit diesem Merkmal führt, indem sie eine mittelbare Diskriminierung - im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu diesem Begriff - mit sich bringt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. März 2014, Z., C-363/12, EU:C:2014:159, Rn. 53).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2014 - C-354/13

    Generalanwalt Jääskinen ist der Auffassung, dass morbide Adipositas eine

    2000, L 303, S. 16. Vgl. u. a. die Urteile Chacón Navas (C-13/05, EU:C:2006:456), Coleman (C-303/06, EU:C:2008:415), Odar (C-152/11, EU:C:2012:772), HK Danmark (C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222), Kommission/Italien (C-312/11, EU:C:2013:446), Z. (C-363/12, EU:C:2014:159) und Glatzel (C-356/12, EU:C:2014:350).

    24 - Urteile HK Danmark (EU:C:2013:222, Rn. 32) und Z. (EU:C:2014:159, Rn. 75).

    Dies wurde kürzlich im Urteil Glatzel (EU:C:2014:350, Rn. 70), bestätigt, auch wenn der Gerichtshof in Rn. 69 des Urteils Glatzel nochmals darauf hingewiesen hat, dass die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen "nicht inhaltlich unbedingt und hinreichend genau [sind], um die Gültigkeit des Rechtsakts der Union anhand der Bestimmungen dieses Übereinkommens beurteilen zu können"; dabei hat er auf das Urteil Z. (EU:C:2014:159, Rn. 89 und 90) Bezug genommen.

    28 - Urteile Z. (EU:C:2014:159, Rn. 80) und Kommission/Italien (EU:C:2013:446, Rn. 56), unter Verweis auf das Urteil HK Danmark (EU:C:2013:222, Rn. 38 und 39).

    37 - Urteil Z. (EU:C:2014:159, Rn. 77) unter Verweis auf das Urteil HK Danmark (EU:C:2013:222, Rn. 44).

    38 - Vgl. hierzu das Urteil Z. (EU:C:2014:159, Rn. 79 und 80).

    39 - Urteil Z. (EU:C:2014:159, Rn. 81).

    43 - Urteil Z. (EU:C:2014:159, Rn. 81).

    45 - Urteil Z. (EU:C:2014:159, Rn. 77), unter Verweis auf das Urteil HK Danmark (EU:C:2013:222, Rn. 44).

  • EuGH, 16.07.2015 - C-83/14

    Die Anbringung von Stromzählern in einer unzugänglichen Höhe in einem Stadtteil,

    Abgesehen davon, dass diese Auslegung dem natürlichsten Sinn des benutzten Begriffs entspricht, ist dieser Wortsinn in Anbetracht der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs zum Begriff der mittelbaren Diskriminierung geboten, der zufolge die mittelbare Diskriminierung im Gegensatz zu einer unmittelbaren Diskriminierung aus einer Maßnahme resultieren kann, die zwar neutral formuliert ist, d. h. unter Bezugnahme auf andere Kriterien, die mit dem geschützten Merkmal in keinem Zusammenhang stehen, gleichwohl aber die Personen, die dieses Merkmal aufweisen, in besonderer Weise benachteiligt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil Z., C-363/12, EU:C:2014:159, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zum einen steht diese Auslegung im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs zum Begriff der mittelbaren Diskriminierung, wonach eine solche insbesondere dann vorliegen kann, wenn eine nationale Maßnahme zwar neutral formuliert ist, in ihrer Anwendung aber wesentlich mehr Inhaber der geschützten persönlichen Eigenschaft benachteiligt als Personen, die diese Eigenschaft nicht besitzen (vgl. u. a. in diesem Sinne Urteile Z., C-363/12, EU:C:2014:159, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Cachaldora Fernández, C-527/13, EU:C:2015:215, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 22.05.2014 - C-356/12

    Glatzel - Vorabentscheidungsersuchen - Verkehr - Richtlinie 2006/126/EG - Anhang

    In seiner Rechtsprechung zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf hat der Gerichtshof bereits ausgeführt, dass der Begriff "Behinderung" im Sinne der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303, S. 16) im Licht des VN-Übereinkommens so zu verstehen ist, dass er eine Einschränkung erfasst, die u. a. auf physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen von Dauer zurückzuführen ist, die in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren den Betreffenden an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben, gleichberechtigt mit den anderen Arbeitnehmern, hindern können (Urteile HK Danmark, C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 37 bis 39, Kommission/Italien, C-312/11, EU:C:2013:446, Rn. 56, und Z., C-363/12, EU:C:2014:159, Rn. 76).

    Die Bestimmungen dieses Übereinkommens bilden folglich seit dessen Inkrafttreten einen integrierenden Bestandteil der Unionsrechtsordnung (vgl. Urteile Haegeman, 181/73, EU:C:1974:41, Rn. 5, und Z., EU:C:2014:159, Rn. 73).

    Da allerdings die Erfüllung und die Wirkungen der Bestimmungen des VN-Übereinkommens nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs vom Erlass weiterer Rechtsakte durch die Vertragsstaaten abhängen, sind die Bestimmungen dieses Übereinkommens nicht inhaltlich unbedingt und hinreichend genau, um die Gültigkeit des Rechtsakts der Union anhand der Bestimmungen dieses Übereinkommens beurteilen zu können (vgl. in diesem Sinne Urteil Z., EU:C:2014:159, Rn. 89 und 90).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs gebietet es jedoch der Vorrang der von der Union geschlossenen völkerrechtlichen Verträge vor den Bestimmungen des abgeleiteten Rechts, diese Bestimmungen nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit diesen Verträgen auszulegen (vgl. u. a. Urteile Kommission/Deutschland, C-61/94, EU:C:1996:313, Rn. 52, HK Dänemark, EU:C:2013:222, Rn. 29, und Z., EU:C:2014:159, Rn. 72).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2016 - C-406/15

    Milkova

    60 - Hierzu bezieht sich das vorlegende Gericht ausdrücklich auf das Urteil vom 18. März 2014, Z. (C-363/12, EU:C:2014:159).

    70 - Vgl. insbesondere Urteile vom 11. April 2013, HK Danmark (C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 30), vom 18. März 2014, Z. (C-363/12, EU:C:2014:159, Rn. 73), sowie vom 22. Mai 2014, Glatzel (C-356/12, EU:C:2014:350, Rn. 68).

    Vgl. Urteile vom 18. März 2014, Z. (C-363/12, EU:C:2014:159, Rn. 85 bis 90), sowie vom 22. Mai 2014, Glatzel (C-356/12, EU:C:2014:350, Rn. 69).

    74 - Vgl. insbesondere Urteile vom 11. April 2013, HK Danmark (C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 29, 31 und 32), vom 18. März 2014, Z. (C-363/12, EU:C:2014:159, Rn. 72, 74 und 75), sowie vom 22. Mai 2014, Glatzel (C-356/12, EU:C:2014:350, Rn. 68 und 70).

    Vgl. insbesondere Urteile vom 11. April 2013, HK Danmark (C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 38, 41, 47 und 54), vom 4. Juli 2013, Kommission/Italien (C-312/11, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:446, Rn. 56 und 59), vom 18. März 2014, Z. (C-363/12, EU:C:2014:159, Rn. 76 und 80), sowie vom 18. Dezember 2014, FOA (C-354/13, EU:C:2014:2463, Rn. 53, 59 und 60).

  • BGH, 01.06.2017 - I ZR 272/15

    Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Richtlinie

    Um eine verdeckte Anknüpfung handelt es sich, wenn an ein in § 1 AGG nicht enthaltenes Merkmal angeknüpft wird, das in einem untrennbaren Zusammenhang mit einem in dieser Vorschrift genannten Grund steht (vgl. BVerfG, FamRZ 2011, 1134 Rn. 54; BAGE 138, 107 Rn. 23; Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung, BT-Drucks. 16/1780 S. 32; vgl. ferner zur Richtlinie 76/207/EWG EuGH, Urteil vom 8. November 1990 - C-177/88, Slg. 1990, I-3941 Rn. 10 - Dekker; zur Richtlinie 2000/78/EG EuGH, Urteil vom 18. März 2014 - C-363/12, NZA 2014, 525 Rn. 51 - Z./A Government department und The Board of management of a community school; Adomeit/Mohr aaO § 3 Rn. 74; Schleusener in ders./Suckow/Voigt aaO § 3 Rn. 20; Schiek in dies.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union liegt etwa eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vor, wenn eine nationale Maßnahme zwar neutral formuliert ist, in ihrer Anwendung aber wesentlich mehr Arbeitnehmer des einen Geschlechts als Arbeitnehmer des anderen Geschlechts benachteiligt (vgl. EuGH, Urteil vom 2. Oktober 1997 - C-1/95, Slg. 1997, I-5253 Rn. 30 - Gerster; Urteil vom 20. Oktober 2011 - C-123/10, Slg. 2011, I-10003 Rn. 56 - Brachner; Urteil vom 20. Juni 2013 - C-7/12, BeckEuRS 2012, 648635 - Riezniece; Urteil vom 18. März 2014 - C-363/12, NZA 2014, 525 Rn. 51 - Z./A Government department und The Board of management of a community school).

  • BGH, 25.04.2019 - I ZR 272/15

    Anwendbarkeit des AGG bei der Auswahlentscheidung über die Vergabe von Stipendien

    Um eine verdeckte Anknüpfung handelt es sich, wenn an ein in § 1 AGG nicht enthaltenes Merkmal angeknüpft wird, das in einem untrennbaren Zusammenhang mit einem in dieser Vorschrift genannten Grund steht (vgl. BVerfG, FamRZ 2011, 1134 Rn. 54; BAGE 138, 107 Rn. 23; Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung, BT-Drucks. 16/1780 S. 32; vgl. ferner zur Richtlinie 76/207/EWG EuGH, Urteil vom 8. November 1990 - C-177/88, Slg. 1990, I-3941 Rn. 10 - Dekker; zur Richtlinie 2000/78/EG EuGH, Urteil vom 18. März 2014 - C-363/12, NZA 2014, 525 Rn. 51 - Z./Government department und Board of management; Adomeit/Mohr, AGG, 2. Aufl., § 3 Rn. 74; Schleusener in Schleusener/Suckow/Voigt, AGG, 4. Aufl., § 3 Rn. 20; Schiek in Schiek aaO § 3 Rn. 18).
  • EuGH, 08.09.2020 - C-265/19

    Recorded Artists Actors Performers

    Vielmehr gebieten der systematische Zusammenhang von Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 2006/115 und deren Ziele (siehe oben, Rn. 50) sowie der sich aus Art. 216 Abs. 2 AEUV ergebende Vorrang der von der Union geschlossenen internationalen Übereinkünfte vor den anderen Kategorien von Sekundärrechtsakten (Urteil vom 21. Dezember 2011, Air Transport Association of America u. a., C-366/10, EU:C:2011:864, Rn. 50), Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 2006/115 nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit dem WPPT auszulegen (vgl. entsprechend Urteil vom 18. März 2014, Z, C-363/12, EU:C:2014:159, Rn. 72).
  • EuG, 29.09.2021 - T-279/19

    Auswärtige Beziehungen

    Insoweit ist zum einen hervorzuheben, dass die von der Union geschlossenen internationalen Übereinkünfte einen besonderen Platz in ihrer Rechtsordnung einnehmen, da die Unionsorgane nach Art. 216 Abs. 2 AEUV an diese Übereinkünfte gebunden sind, die deshalb gegenüber den Handlungen der Union und insbesondere ihren Gesetzgebungsakten Vorrang haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. März 2014, Z., C-363/12, EU:C:2014:159, Rn. 71 und 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.12.2018 - C-378/17

    The Minister for Justice and Equality und Commissioner of the Garda Síochána -

  • EuG, 21.02.2024 - T-762/20

    Sinopec Chongqing SVW Chemical u.a./ Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2016 - C-573/15

    Oxycure Belgium

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2014 - C-401/12

    Rat / Vereniging Milieudefensie und Stichting Stop Luchtverontreiniging Utrecht -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2023 - C-541/20

    Litauen/ Parlament und Rat () und temps de travail)

  • EuGH, 17.07.2014 - C-173/13

    Die französische Regelung über bestimmte Vorteile von Beamten hinsichtlich des

  • EuG, 21.02.2024 - T-764/20

    Anhui Wanwei Updated High-Tech Material Industry und Inner Mongolia Mengwei

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2017 - C-174/16

    H. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Überarbeitete Rahmenvereinbarung über den

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2016 - C-443/15

    Parris - Grundrechte - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-511/13

    Philips Lighting Poland und Philips Lighting / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2020 - C-795/19

    Tartu vangla - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2018 - C-378/17

    The Minister for Justice and Equality und Commissioner of the Garda Síochána -

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-824/19

    Komisia za zashtita ot diskriminatsia

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2016 - C-395/15

    Daouidi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

  • EuG, 13.07.2017 - T-527/14

    Rosenich / EUIPO - Binnenmarkt - Entscheidung des EUIPO, mit dem ein Antrag auf

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2015 - C-497/12

    Gullotta und Farmacia di Gullotta Davide & C. - Vorabentscheidungsersuchen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2019 - C-689/17

    Conti 11. Container Schiffahrt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Basler

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-363/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,25644
Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-363/12 (https://dejure.org/2013,25644)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26.09.2013 - C-363/12 (https://dejure.org/2013,25644)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26. September 2013 - C-363/12 (https://dejure.org/2013,25644)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Z

    Sozialpolitik - Ersatzmutterschaft - Recht auf einen dem Mutterschafts- oder Adoptionsurlaub entsprechenden bezahlten Urlaub - Richtlinie 2006/54/EG - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Umfang - Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit ...

  • EU-Kommission

    Z

  • rechtsportal.de

    Sozialpolitik - Ersatzmutterschaft - Recht auf einen dem Mutterschafts- oder Adoptionsurlaub entsprechenden bezahlten Urlaub - Richtlinie 2006/54/EG - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Umfang - Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Nach Auffassung von Generalanwalt Wahl lässt sich für Eltern eines im Rahmen einer Ersatzmutterschaftsvereinbarung geborenen Kindes aus dem Unionsrecht kein Anspruch auf bezahlten Urlaub ableiten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (28)

  • EuGH, 26.02.2008 - C-506/06

    EINE KÜNDIGUNG, DIE HAUPTSÄCHLICH AUS DEM GRUND ERFOLGT, DASS SICH EINE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-363/12
    Insbesondere im Hinblick auf das Urteil Mayr erinnere ich daran, dass der Gerichtshof zu dem Schluss gekommen ist, dass sich eine Arbeitnehmerin, die sich einer Befruchtung in vitro unterziehe, nicht auf den Kündigungsschutz der Richtlinie 92/85 berufen könne, wenn die befruchteten Eizellen noch nicht in ihre Gebärmutter eingesetzt worden seien(23).

    Der Gerichtshof hat diese Rechtsprechung fortgeführt und im Urteil Mayr, wie es scheint, zwischen einer geschlechtsspezifischen medizinischen Behandlung (im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft) und einer geschlechtsspezifischen Krankheit (im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft, aber nach Ende des Mutterschaftsurlaubs) unterschieden(29).

    Der im Urteil Mayr verfolgte Ansatz scheint sich eng an dem mit der In-vitro-Fertilisation verfolgten Ziel zu orientieren, durch einen medizinischen Eingriff bei der Frau eine Schwangerschaft herbeizuführen.

    17 - Vgl. u. a. Urteil vom 26. Februar 2008, Mayr (C-506/06, Slg. 2008, I-1017, Randnr. 31).

    20 - Urteil Mayr (Randnr. 44).

    23 - Urteil Mayr (Randnr. 53).

    25 - Urteil Mayr (Randnr. 54).

    27 - Urteil Mayr (Randnr. 50).

    31 - Urteil Mayr (Randnr. 51).

  • EuGH, 11.07.2006 - C-13/05

    DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ERSTMALS ZUM BEGRIFF "BEHINDERUNG" IM SINNE DER

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-363/12
    54 - Urteil vom 11. Juli 2006, Chacón Navas (C-13/05, Slg. 2006, I-6467).

    59 - Urteile Chacón Navas (Randnr. 41) und Ring (Randnrn. 38 und 39).

  • EuGH, 19.09.2013 - C-5/12

    Betriu Montull - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Schutz der Sicherheit und

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-363/12
    Vgl. Urteil vom 19. September 2013, Betriu Montull (C-5/12, Randnrn.

    Für ein gegenteiliges Ergebnis vgl. Urteil Betriu Montull (Randnr. 72).

  • EuGH, 08.09.2005 - C-191/03

    McKenna - Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Erkrankung vor Beginn des

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-363/12
    21 - Vgl. u. a. Urteile vom 13. Februar 1996, Gillespie u. a. (C-342/93, Slg. 1996, I-475, Randnr. 17), vom 27. Oktober 1998, Boyle u. a. (C-411/96, Slg. 1998, I-6410, Randnr. 40), vom 30. März 2004, Alabaster (C-147/02, Slg. 2004, I-3101, Randnr. 46), vom 8. September 2005, McKenna (C-191/03, Slg. 2005, I-7631, Randnr. 50), und vom 1. Juli 2010, Parviainen (C-471/08, Slg. 2010, I-6533, Randnr. 40).

    29 - Vgl. u. a. insbesondere Urteil McKenna (Randnrn. 45 bis 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-363/12
    37 - Eine hinreichend enge Verbindung zum Unionsrecht wurde in letzter Zeit u. a. festgestellt im Urteil vom 26. Februar 2013, Åkerberg Fransson (C-617/10, vgl. insbesondere Randnr. 27), und im Urteil vom 21. Dezember 2011, N. S. (C-411/10 und C-493/10, Slg. 2011, I-13905, Randnr. 68).
  • EuGH, 16.09.2010 - C-149/10

    Chatzi - Sozialpolitik - Richtlinie 96/34/EG - Rahmenvereinbarung über

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-363/12
    Vgl. u. a. Urteil vom 16. September 2010, Chatzi (C-149/10, Slg. 2010, I-8489, Randnr. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.11.2012 - C-320/11

    Digitalnet - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Zum

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-363/12
    Vgl. auch Urteil vom 22. November 2012, Digitalnet (C-320/11, C-330/11, C-382/11 und C-383/11, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.02.2013 - C-617/10

    Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-363/12
    37 - Eine hinreichend enge Verbindung zum Unionsrecht wurde in letzter Zeit u. a. festgestellt im Urteil vom 26. Februar 2013, Åkerberg Fransson (C-617/10, vgl. insbesondere Randnr. 27), und im Urteil vom 21. Dezember 2011, N. S. (C-411/10 und C-493/10, Slg. 2011, I-13905, Randnr. 68).
  • EuGH, 15.11.2011 - C-256/11

    Dereci u.a. - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht der Angehörigen von

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-363/12
    51 und 52), und vom 15. November 2011, Dereci u. a., (C-256/11, Slg. 2011, I-11315, Randnr. 71).
  • EuGH, 07.03.2013 - C-128/12

    Sindicato dos Bancários do Norte u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-363/12
    36 - In Bezug auf Fälle aus jüngerer Zeit, in denen sich der Gerichtshof durch einen mit Gründen versehenen Beschluss für unzuständig erklärt hat, weil keine solche Verbindung festgestellt werden konnte, vgl. u. a. Beschluss vom 12. Juli 2012, Currà u. a. (C-466/11), und Beschluss vom 7. März 2013, Sindicato dos Bancários do Norte u. a. (C-128/12).
  • EuGH, 08.11.2012 - C-40/11

    Ein Drittstaatsangehöriger, der sich rechtmäßig im Herkunftsmitgliedstaat seiner

  • EuGH, 15.06.1978 - 149/77

    Defrenne / Sabena

  • EuGH, 12.07.2012 - C-466/11

    Currà u.a.

  • EuGH, 05.10.2010 - C-400/10

    Das Verbringen eines Kindes in einen anderen Mitgliedstaat durch einen Elternteil

  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

  • EuGH, 21.12.2011 - C-366/10

    Die Richtlinie, mit der der Luftverkehr in das System für den Handel mit

  • EuGH, 01.03.2011 - C-236/09

    Die Berücksichtigung des Geschlechts von Versicherten als Risikofaktor in

  • EuGH, 08.11.1990 - 177/88

    Dekker / Stichting Vormingscentrum voor Jong Volwassenen

  • EuGH, 12.07.2012 - C-59/11

    Die Richtlinien über den Verkehr mit Gemüsesaatgut sind gültig

  • EuGH, 04.07.2013 - C-312/11

    Die Mitgliedstaaten müssen alle Arbeitgeber dazu verpflichten, praktikable und

  • EuGH, 11.04.2013 - C-335/11

    Eine heilbare oder unheilbare Krankheit, die eine physische, geistige oder

  • EGMR - 1174/18 (anhängig)

    MANOLIU c. ROUMANIE et 23 autres affaires

  • EuGH - C-513/11 (anhängig)

    YTN

  • EuGH, 01.07.2010 - C-471/08

    Parviainen - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Schutz der Sicherheit und

  • EuGH, 20.09.2007 - C-116/06

    Kiiski - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Schutz schwangerer

  • EuGH, 27.10.1998 - C-411/96

    Boyle u.a.

  • EuGH, 13.02.1996 - C-342/93

    Gillespie u.a.

  • EuGH, 30.03.2004 - C-147/02

    Alabaster

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2014 - C-354/13

    Generalanwalt Jääskinen ist der Auffassung, dass morbide Adipositas eine

    12 - Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Z. (C-363/12, EU:C:2013:604, Nr. 112).

    42 - Vgl. zu dieser Unterscheidung die Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Z. (EU:C:2013:604, Nrn. 83 bis 85).

    Ähnlich auch die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache HK Danmark (EU:C:2012:775, Nr. 27), die Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Z. (EU:C:2013:604, Nr. 84) und die Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed in der Rechtssache Chacón Navas (EU:C:2006:184, Nr. 58), wo er ausführt, dass "nicht auszuschließen [ist], dass bestimmte physische oder psychische Einschränkungen in einem bestimmten gesellschaftlichen Kontext den Charakter einer "Behinderung" haben, in einem anderen Kontext aber nicht".

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2021 - C-485/20

    Beschäftigung von Menschen mit Behinderung: Nach Auffassung von Generalanwalt

    13 Vgl. hierzu die Schlussanträge von Generalanwalt Wahl in der Rechtssache Z. (C-363/12, EU:C:2013:604, Nrn. 83 bis 85).

    19 Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Z. (C-363/12, EU:C:2013:604, Nr. 105).

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