Rechtsprechung
EuGH, 12.05.1998 - C-366/95 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Zu Unrecht gezahlte Gemeinschaftsbeihilfen - Erstattung - Anwendung des nationalen Rechts - Voraussetzungen und Grenzen
- Europäischer Gerichtshof
Steff-Houlberg Export u.a.
- EU-Kommission
Landbrugsministeriet - EF-Direktoratet gegen Steff-Houlberg Export I/S, Nowaco A/S, Nowaco Holding A/S und SMC af 31/12-1989 A/S.
Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften - Zu Unrecht gezahlte Gemeinschaftsbeihilfen - Rückforderung - Anwendung des nationalen Rechts - Regelung, die die Berücksichtigung bestimmter Kriterien für den Ausschluß der Rückforderung erlaubt - Zulässigkeit - ...
- EU-Kommission
Landbrugsministeriet / Steff-Houlberg Export u.a.
- Wolters Kluwer
Nationales Recht als Kriterium für den Ausschluss der Rückforderung einer zu Unrecht gezahlte Ausfuhrerstattung ; Ersuchen um Vorabentscheidung über die Auslegung von gemeinschaftsrechtlichen Grundsätzen ; Kauf von Rindfleischerzeugnissen für die Ausfuhr in arabische ...
- Judicialis
EGV Art. 177
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGV Art. 177
Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften - Zu Unrecht gezahlte Gemeinschaftsbeihilfen - Rückforderung - Anwendung des nationalen Rechts - Regelung, die die Berücksichtigung bestimmter Kriterien für den Ausschluß der Rückforderung erlaubt - Zulässigkeit - ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Højesteret - Auslegung des Gemeinschaftsrechts im Hinblick auf im Bereich der condictio indebiti beim Fehlen besonderer Gemeinschaftsvorschriften auf die Rückzahlung zu Unrecht gezahlter Ausfuhrerstattungen anwendbare nationale ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-366/95
- EuGH, 12.05.1998 - C-366/95
Papierfundstellen
- EuZW 1998, 499
- WM 1998, 1601
Wird zitiert von ... (45) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 21.09.1983 - 205/82
Deutsche Milchkontor GmbH
Auszug aus EuGH, 12.05.1998 - C-366/95
Das Højesteret hat unter Verweisung auf die vom Gerichtshof im Urteil vom 21. September 1983 in den verbundenen Rechtssachen 205/82 bis 215/82 (Deutsche Milchkontor, Slg. 1983, 2633; nachstehend: Urteil Deutsche Milchkontor) Zweifel hinsichtlich der Reichweite der gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen im Bereich der Rückerstattung zu Unrecht gezahlter Gemeinschaftsbeihilfen.Einleitend ist daran zu erinnern, daß es gemäß Artikel 5 EG-Vertrag Sache der Mitgliedstaaten ist, in ihrem Hoheitsgebiet für die Durchführung der Gemeinschaftsregelungen, namentlich im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik, zu sorgen (Urteil Deutsche Milchkontor, Randnr. 17).
Auch ergibt sich aus Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 729/70 des Rates vom 21. April 1970 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik (…ABl. L 94, S. 13), daß die Mitgliedstaaten gemäß den einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften die erforderlichen Maßnahmen treffen, um die infolge von Unregelmäßigkeiten oder Versäumnissen abgeflossenen Beträge wiedereinzuziehen (Urteil Deutsche Milchkontor, Randnr. 18).
Die Ausübung eines Ermessens hinsichtlich der Frage, ob die Rückforderung der zu Unrecht oder vorschriftswidrig gewährten Gemeinschaftsmittel zweckmäßig ist, wäre mit dieser Verpflichtung unvereinbar (Urteil Deutsche Milchkontor, Randnr. 22).
Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt sich, daß die nationalen Gerichte Rechtsstreitigkeiten über die Wiedereinziehung zu Unrecht aufgrund des Gemeinschaftrechts geleisteter Zahlungen in Ermangelung gemeinschaftlicher Vorschriften nach ihrem nationalen Recht entscheiden müssen, jedoch vorbehaltlich der durch das Gemeinschaftsrecht gezogenen Grenzen; danach dürfen die im nationalen Recht vorgesehenen Modalitäten nicht darauf hinauslaufen, daß die Verwirklichung der Gemeinschaftsregelung praktisch unmöglich oder übermäßig schwierig wird, und das nationale Recht muß ohne Diskriminierung im Vergleich zu den Verfahren, in denen über gleichartige, rein nationale Streitigkeiten entschieden wird, angewandt werden (vgl. insbesondere Urteil Deutsche Milchkontor, Randnr. 19, sowie hinsichtlich des nationalen Verfahrensrechts Urteile vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-312/93, Peterbroeck, Slg. 1995, I-4599, Randnr. 12, sowie in den verbundenen Rechtssachen C-430/93 und C-431/93, Van Schijndel und Van Veen, Slg. 1995, I-4705, Randnr. 17).
Wenn das nationale Recht die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts von der Beurteilung der verschiedenen in Rede stehenden Interessen, also des öffentlichen Interesses an der Rücknahme des Verwaltungsakts einerseits und des Vertrauensschutzes für seinen Adressaten andererseits, abhängig macht, muß den Interessen der Gemeinschaft in vollem Umfang Rechnung getragen werden (Urteil Deutsche Milchkontor, Randnr. 32).
In diesem Urteil hat der Gerichtshof aufgrund dieser Gesichtspunkte für Recht erkannt, daß das Gemeinschaftsrecht nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegensteht, die für den Ausschluß einer Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beihilfen auf den Vertrauensschutz abstellen (Urteil Deutsche Milchkontor, Randnr. 33).
Ebenso wie die Exportunternehmen ist die deutsche Regierung hingegen der Auffassung, eine Regelung der objektiven Haftung für die Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beihilfen aus Gemeinschaftsmitteln, die die Anwendung des nationalen Rechts ausschließe und somit die im Urteil Deutsche Milchkontor aufgestellten Grundsätze umkehre, bestehe nicht.
Schon aus dem in Artikel 5 EG-Vertrag niedergelegten Grundsatz der Zusammenarbeit, jedoch auch aus Bestimmungen wie Artikel 8 der Verordnung Nr. 729/70 ergibt sich nämlich, daß die nationalen Behörden durch geeignete Kontrollen nachzuprüfen haben, ob die Erzeugnisse, für die Gemeinschaftsbeihilfen beantragt wurden, der einschlägigen Regelung entsprechen, um zu verhindern, daß Gemeinschaftsbeihilfen für nicht beihilfefähige Erzeugnisse gezahlt werden (Urteil Deutsche Milchkontor, Randnr. 43).
Das Gemeinschaftsrecht steht der Berücksichtigung dieses Billigkeitsmotivs nicht entgegen, sofern es allerdings den im Urteil Deutsche Milchkontor aufgestellten Voraussetzungen entspricht.
- EuGH, 09.08.1994 - C-347/93
Belgischer Staat / Boterlux
Auszug aus EuGH, 12.05.1998 - C-366/95
Das Ministerium und die Kommission machen geltend, gemäß dem Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-347/93 (Boterlux, Slg. 1994, I-3933) müsse das betrügerische Verhalten eines Dritten für den Empfänger der Beihilfe als ein normales Geschäftsrisiko angesehen werden mit der Folge, daß die Rückerstattung aus diesem Grund nicht ausgeschlossen sei.Der Gerichtshof hat in dem genannten Urteil Boterlux (Randnr. 35) festgestellt, daß das betrügerische Verhalten eines Dritten im Rahmen eines Antrags auf Ausfuhrerstattung nach Gemeinschaftsrecht keinen Fall höherer Gewalt, sondern ein normales Geschäftsrisiko darstellt.
- EuGH, 05.02.1987 - 288/85
Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Plange Kraftfutterwerke
Auszug aus EuGH, 12.05.1998 - C-366/95
Sie verweist in diesem Zusammenhang auf das Urteil vom 5. Februar 1987 in der Rechtssache 288/85 (Plange, Slg. 1987, 611), wonach ein Wirtschaftsteilnehmer, der sich verpflichte, Waren auszuführen, die bestimmte Bedingungen hinsichtlich ihrer Eigenschaften erfüllen müßten, diese jedoch nicht erfüllten, automatisch die erhaltenen Ausfuhrerstattungen zurückzahlen müsse. - EuGH, 14.12.1995 - C-430/93
Van Schijndel / Stichting Pensioenfonds voor Fysiotherapeuten
Auszug aus EuGH, 12.05.1998 - C-366/95
Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt sich, daß die nationalen Gerichte Rechtsstreitigkeiten über die Wiedereinziehung zu Unrecht aufgrund des Gemeinschaftrechts geleisteter Zahlungen in Ermangelung gemeinschaftlicher Vorschriften nach ihrem nationalen Recht entscheiden müssen, jedoch vorbehaltlich der durch das Gemeinschaftsrecht gezogenen Grenzen; danach dürfen die im nationalen Recht vorgesehenen Modalitäten nicht darauf hinauslaufen, daß die Verwirklichung der Gemeinschaftsregelung praktisch unmöglich oder übermäßig schwierig wird, und das nationale Recht muß ohne Diskriminierung im Vergleich zu den Verfahren, in denen über gleichartige, rein nationale Streitigkeiten entschieden wird, angewandt werden (vgl. insbesondere Urteil Deutsche Milchkontor, Randnr. 19, sowie hinsichtlich des nationalen Verfahrensrechts Urteile vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-312/93, Peterbroeck, Slg. 1995, I-4599, Randnr. 12, sowie in den verbundenen Rechtssachen C-430/93 und C-431/93, Van Schijndel und Van Veen, Slg. 1995, I-4705, Randnr. 17). - EuGH, 14.12.1995 - C-312/93
Peterbroeck, Van Campenhout & Cie / Belgischer Staat
Auszug aus EuGH, 12.05.1998 - C-366/95
Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt sich, daß die nationalen Gerichte Rechtsstreitigkeiten über die Wiedereinziehung zu Unrecht aufgrund des Gemeinschaftrechts geleisteter Zahlungen in Ermangelung gemeinschaftlicher Vorschriften nach ihrem nationalen Recht entscheiden müssen, jedoch vorbehaltlich der durch das Gemeinschaftsrecht gezogenen Grenzen; danach dürfen die im nationalen Recht vorgesehenen Modalitäten nicht darauf hinauslaufen, daß die Verwirklichung der Gemeinschaftsregelung praktisch unmöglich oder übermäßig schwierig wird, und das nationale Recht muß ohne Diskriminierung im Vergleich zu den Verfahren, in denen über gleichartige, rein nationale Streitigkeiten entschieden wird, angewandt werden (vgl. insbesondere Urteil Deutsche Milchkontor, Randnr. 19, sowie hinsichtlich des nationalen Verfahrensrechts Urteile vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-312/93, Peterbroeck, Slg. 1995, I-4599, Randnr. 12, sowie in den verbundenen Rechtssachen C-430/93 und C-431/93, Van Schijndel und Van Veen, Slg. 1995, I-4705, Randnr. 17).
- EuGH, 11.07.2002 - C-210/00
Käserei Champignon Hofmeister
In Anbetracht der Schwierigkeiten bei der Auslegung der Urteile des Gerichtshofes vom 12. Mai 1998 in der Rechtssache C-366/95 (Steff-Houlberg Export u. a., Slg. 1998, I-2661) und vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-298/96 (Oelmühle und Schmidt Söhne, Slg. 1998, I-4767) über die Voraussetzungen, unter denen Ausführer sich auf ihren guten Glauben berufen können, hat der Bundesfinanzhof es für erforderlich gehalten, den Gerichtshof auch zur Auslegung des Artikel 11 Absatz 1 Unterabsatz 3 erster Gedankenstrich der Verordnung Nr. 3665/87 zu befragen.Die Urteile Steff-Houlberg Export u. a. und Oelmühle und Schmidt Söhne stehen einer solchen Auslegung des Gemeinschaftsrechts nicht entgegen.
Da die nationalen Bestimmungen auf die Rückforderung solcher Beträge nicht mehr anwendbar sind, ist die Auslegung des Gemeinschaftsrechts durch den Gerichtshof in den Urteilen Steff-Houlberg Export u. a. und Oelmühle und Schmidt Söhne auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
Außerdem hat der Gerichtshof, wie sich aus dem Tenor des Urteils Steff-Houlberg Export u. a. ergibt, das Gemeinschaftsrecht zwar dahin ausgelegt, dass im Rahmen eines unter Anwendung nationalen Rechts durchgeführten Verfahrens der Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beihilfen Gesichtspunkte wie das sorgfaltswidrige Verhalten der nationalen Behörden oder der Ablauf eines erheblichen Zeitraums seit der Zahlung der zurückgeforderten Beihilfe berücksichtigt werden können; er hat jedoch die Berücksichtigung des Verschuldens eines Dritten, mit dem der Beihilfeempfänger in Vertragsbeziehungen steht, abgelehnt, da dieses Verschulden seiner Ansicht nach eher in den Bereich des Beihilfeempfängers fällt als in den der Gemeinschaft (Urteil Steff-Houlberg Export u. a., Randnr. 28 und Tenor).
- BVerwG, 24.07.2014 - 3 C 23.13
Gemeinsame Agrarpolitik; Beihilfe; Ausgleichszahlung; Stärkekartoffeln; Erzeuger; …
Diese Bestimmungen tragen der Verpflichtung der Mitgliedstaaten Rechnung, rechtswidrig gewährte Beihilfen der Europäischen Union in der Regel und - erforderlichenfalls - aufgrund nationaler Rechtsvorschriften zurückzufordern (Art. 4 Abs. 1 VO Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften und - für den Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik - Art. 9 Abs. 1 Buchst. a VO Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik; vgl. auch EuGH, Urteil vom 12. Mai 1998 - Rs. C-366/95, Steff-Houlberg - Slg. I-2661, Rn. 15 m.w.N.).Dem danach anzuwendenden nationalen Recht sind allerdings durch das Unionsrecht (auch) bei der Rückforderung von unionsrechtlichen Beihilfen Grenzen gezogen; den Interessen der Europäischen Union ist bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen in vollem Umfang Rechnung zu tragen (EuGH, Urteile vom 21. September 1983 - Rs. C-205 bis 215/82, Deutsche Milchkontor - Slg. 2633 Rn. 30 ff., vom 12. Mai 1998 - Rs. C-366/95, Steff-Houlberg - Slg. I-2661 Rn. 15 …und vom 16. Juli 1998 - Rs. C-298/96, Oehlmühle - Slg. I-4767 Rn. 24).
Vergleichbar hat auch der Europäische Gerichtshof einem Unternehmen Vertrauensschutz gewährt, das sich auf Angaben eines Dritten verlassen hatte, die es nur mit unverhältnismäßigem Aufwand hätte kontrollieren können und auf die es berechtigt vertraut hat (EuGH, Urteile vom 12. Mai 1998 a.a.O. Rn. 21 ff. …und vom 16. Juli 1998 a.a.O. Rn. 29 f.).
- EuGH, 16.07.1998 - C-298/96
Oelmühle und Schmidt Söhne
Des weiteren ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, daß die nationalen Gerichte Rechtsstreitigkeiten über die Wiedereinziehung von zu Unrecht aufgrund des Gemeinschaftrechts geleisteten Zahlungen in Ermangelung gemeinschaftlicher Vorschriften nach ihrem nationalen Recht entscheiden müssen, jedoch vorbehaltlich der durch das Gemeinschaftsrecht gezogenen Grenzen; danach dürfen die im nationalen Recht vorgesehenen Modalitäten nicht darauf hinauslaufen, daß die Verwirklichung der Gemeinschaftsregelung praktisch unmöglich oder übermäßig schwierig wird, und das nationale Recht muß ohne Diskriminierung im Vergleich zu den Verfahren, in denen über gleichartige, rein nationale Streitigkeiten entschieden wird, angewandt werden (vgl. insbesondere Urteil Deutsche Milchkontor u. a., Randnr. 19, und Urteil vom 12. Mai 1998 in der Rechtssache C-366/95, Steff-Houlberg Export, Slg. 1998, II-0000, Randnr. 15, sowie hinsichtlich des nationalen Verfahrensrechts Urteile vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-312/93, Peterbroeck, Slg. 1995, I-4599, Randnr. 12, und in den verbundenen Rechtssachen C-430/93 und C-431/93, Van Schijndel und Van Veen, Slg. 1995, I-4705, Randnr. 17).
- BFH, 04.04.2000 - VII R 67/98
Ausfuhrerstattung - Gültigkeit der Rechtsakte - Vorabentscheidung des …
Jedoch hat der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 12. Mai 1998 Rs. C-366/95 (EuGHE 1998, 1-2661) und vom 16. Juli 1998 Rs. C-298/96 (EuGHE 1998, 1-4767) erkannt, wo das Gemeinschaftsrecht die Rückforderung gemeinschaftsrechtlicher Vergünstigungen nicht selbst näher regele, lasse es nationale Regelungen zu, die u.a. auf den guten Glauben des Empfängers abstellen; nach dem Urteil in EuGHE 1998, 1-2661 dürfen solche Vorschriften, ohne dass die Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts dadurch unzulässig beeinträchtigt würde, dahin ausgelegt werden, dass ein Handelsunternehmen in gutem Glauben handelt, wenn es über eine Ware, an deren Herstellungsprozess es nicht beteiligt war, aufgrund ihm von einem Herstellungsbetrieb gemachter, durch eigene Kontrollen nicht überprüfter Angaben unzutreffende Erklärungen abgibt. - EuGH, 19.09.2002 - C-336/00
Huber
Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt sich außerdem, dass die nationalen Gerichte Rechtsstreitigkeiten über die Wiedereinziehung von zu Unrecht aufgrund des Gemeinschaftrechts geleisteten Zahlungen in Ermangelung gemeinschaftlicher Vorschriften nach ihrem nationalen Recht entscheiden müssen, jedoch vorbehaltlich der durch das Gemeinschaftsrecht gezogenen Grenzen; danach dürfen die im nationalen Recht vorgesehenen Modalitäten nicht darauf hinauslaufen, dass die Verwirklichung der Gemeinschaftsregelung praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert wird, und das nationale Recht muss ohne Diskriminierung im Vergleich zu den Verfahren, in denen über gleichartige rein nationale Streitigkeiten entschieden wird, angewandt werden (vgl. Urteile vom 21. September 1983 in den Rechtssachen 205/82 bis 215/82, Deutsche Milchkontor u. a., Slg. 1983, 2633, Randnr. 19, vom 12. Mai 1998 in der Rechtssache C-366/95, Steff-Houlberg Export u. a., Slg. 1998, I-2661, Randnr. 15, und vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-298/96, Oelmühle und Schmidt Söhne, Slg. 1998, I-4767, Randnr. 24). - VGH Hessen, 10.12.2003 - 8 UE 4696/98
Vertrauensschutz im Zusammenhang mit der Rücknahme einer rechtswidrigen …
Der EuGH habe lediglich bei der Rückforderung von Beihilfen aus Gemeinschaftsmitteln die Möglichkeit einer gemeinschaftsrechtskonformen Anwendung nationalen Vertrauensschutzrechts bejaht (Urteile vom 16. Juli 1998 - C 298/96 - und vom 12. Mai 1998 - C 366/95 -).An dieser Rechtsprechung hat der Europäische Gerichtshof auch später festgehalten (vgl. etwa Urteile vom 12.05.1998 - C 366/95 - sowie vom 16.07.1998 - C 298/96 -).
- Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2001 - C-210/00
Käserei Champignon Hofmeister
8: - Urteile vom 12. Mai 1998 in der Rechtssache C-366/95 (Steff-Houlberg Export u. a., Slg. 1998, I-2661) und vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-298/96 (Oelmühle und Schmidt Söhne, Slg. 1998, I-4767).36: - Zitiert in Fußnote 6.37: - A. a. O., Randnr. 8.38: - Zitiert in Fußnote 6, Randnr. 35.39: - Zitiert in Fußnote 8.40: - A. a. O., Randnr. 30.41: - Urteil vom 12. Mai 1998 in der Rechtssache C-366/95 (zitiert in Fußnote 8).
- FG Hamburg, 22.11.2000 - IV 835/97
Berechtigung zur Rückforderung gewährter Ausfuhrerstattungsbeträge; Rücknahme …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2013 - C-568/11
Agroferm - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. 1265/2001 - …
16 - Vgl. Urteile vom 5. März 1980, Ferwerda (265/78, Slg. 1980, 617, Tenor), vom 21. September 1983, Deutsche Milchkontor u. a. (205/82 bis 215/82, Slg. 1983, 2633, Randnr. 30), vom 12. Mai 1998, Steff-Houlberg Export u. a. (C-366/95, Slg. 1998, I-2661, Randnr. 16), vom 9. Oktober 2001, Flemmer u. a. (C-80/99 bis C-82/99, Slg. 2001, I-7211, Randnr. 60), und vom 19. September 2002, Huber (C-336/00, Slg. 2002, I-7699, Randnr. 56); vgl. auch Urteil vom 21. Juni 2007, ROM-projecten (C-158/06, Slg. 2007, I-5103, Randnr. 24), zu Strukturfonds.30 - Vgl. in diesem Sinne Urteile Steff-Houlberg Export u. a. (zitiert in Fn. 16, Randnr. 21) und vom 16. Juli 1998, 0elmühle und Schmidt Söhne (C-298/96, Slg. 1998, I-4767, Randnr. 29).
- FG Hamburg, 10.12.2001 - IV 87/98
Rückforderung der durch überhöhte Gewichtsangaben gewährten Ausfuhrerstattung
Dass dem Exporteur nicht jedes Verhalten seines Lieferanten zuzurechnen sei, ergebe sich auch aus dem Urteil des EuGH vom 12. Mai 1998 (C-366/95).Aus den von der Klägerin angeführten Urteilen des EuGH vom 12. Mai 1998 (Rs. C-366/95, EuGHE 1998, I-2661) und vom 16. Juli 1998 (Rs. C-298/96, EuGHE 1998, I-4767) ergibt sich nichts anderes, weil diese die Berücksichtigung nationaler Regelungen über den Vertrauensschutz bzw. den Wegfall der Bereicherung unter bestimmten Umständen nur zulassen, falls solche bestehen, nicht aber verlangen, dass solche vorhanden sind.
- OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 172/10
Analoge Anwendbarkeit von Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 auf Anträge hinsichtlich …
- VG Frankfurt/Main, 23.09.1999 - 1 E 2332/97
Zur Rücknahme von Einfuhrlizenzen; zum Vertrauensschutz
- OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 162/10
Pflicht der Subventionsbehörden zur gezielten Suche nach etwaigen …
- BFH, 04.04.2000 - VIII R 67/98
Schmelzkäse - Ausfuhranmeldung - Ausfuhrerstattung - Vorschuß - …
- VGH Baden-Württemberg, 07.03.2018 - 5 S 2639/15
Widerruf eines Bescheids über die Auszahlung einer Beihilfe für die Umstellung …
- EuGH, 21.06.2007 - C-158/06
ROM-projecten - Strukturfonds - Rückzahlung einer Gemeinschaftsbeihilfe wegen …
- VG Freiburg, 12.07.2001 - 3 K 2578/99
- Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-336/00
Huber
- OVG Niedersachsen, 13.03.2012 - 10 LB 96/10
Vorliegen eines gesonderten Antrags für die Erteilung von OGS-Genehmigungen …
- BFH, 17.05.2005 - VII B 18/02
Rückforderung der Ausfuhrerstattung trotz Pflichtverletzung der Behörde
- BFH, 15.03.2001 - VII B 256/00
Vorfinanzierung - Verzollungsbescheinigung - Verzollungsnachweis - Einfuhr von …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.10.2001 - C-107/99
Italien / Kommission
- OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 229/07
Bewilligung von Sonderprämien und Schlachtprämien für Rinder; Getrennte …
- BFH, 17.05.2005 - II B 18/02
Prüfungspflicht der Zollbehörde
- Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2001 - C-228/99
Silos
- FG Hessen, 07.05.1998 - 7 K 818/95
Auslegung des Begriffs "die betreffende Vertragspartei" in Art. 7 Abs. 5, 2. …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2006 - C-279/05
Vonk Dairy Products
- VGH Hessen, 21.06.2001 - 8 UE 2924/99
Kautionsverfall wegen Fristversäumung
- BFH, 14.02.2001 - VII B 123/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Sachaufklärung - Divergenz - Primär- und …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2000 - C-273/98
Schlebusch
- VG Minden, 06.09.2013 - 11 K 2481/12
- FG Hamburg, 19.09.2005 - IV 229/03
Verjährung der Rückforderungsansprüche von Ausfuhrerstattung
- FG Hamburg, 08.09.2008 - 4 K 147/06
Ausfuhrerstattung: Berufung auf Vertrauensschutz bei Rückforderung von …
- FG Hamburg, 08.09.2008 - 4 K 146/06
Ausfuhrerstattung: Berufung auf Vertrauensschutz bei Rückforderung von …
- FG Hamburg, 17.06.1999 - IV 6/99
Rückforderung von Ausfuhrerstattungen; Verwendung von Flüssigzucker oder …
- VG Düsseldorf, 20.10.2006 - 1 K 3293/05
Einrichtung einer Straßenbahnverbindung und Busverbindung; Zuwendungsfähigkeit …
- FG Hamburg, 10.11.2004 - IV 396/02
Rückforderung von Ausfuhrerstattung bei Verwendung geschmuggelter Butter
- FG Hamburg, 01.11.2001 - IV 524/98
Rückforderung einer Ausfuhrerstattung
- FG Hamburg, 22.06.2005 - IV 324/02
Rückforderung von Ausfuhrerstattung, wenn notwendige Angaben im …
- FG Hamburg, 17.02.2005 - IV 78/03
Zur Beweisvorsorge zum Gemeinschaftsursprung durch den Ausführer
- FG Hamburg, 12.04.2002 - IV 286/99
Rückforderung vorfinanzierter Ausfuhrerstattung
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-2/99
Döhler
- FG Hamburg, 20.01.2005 - IV 41/03
Beweislast hinsichtlich des Warenursprungs
- VG Freiburg, 11.07.2001 - 1 K 2696/99
- VG Minden, 27.12.2013 - 11 K 1218/13
Antrag auf Förderung der extensiven Bewirtschaftung des gesamten Dauergrünlandes …
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-366/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- EU-Kommission
Landbrugsministeriet - EF-Direktoratet gegen Steff-Houlberg Export I/S, Nowaco A/S, Nowaco Holding A/S und SMC af 31/12-1989 A/S.
Zu Unrecht gezahlte Gemeinschaftsbeihilfen - Erstattung - Anwendung des nationalen Rechts - Voraussetzungen und Grenzen
- EU-Kommission
Landbrugsministeriet - EF-Direktoratet gegen Steff-Houlberg Export I/S, Nowaco A/S, Nowaco Holding A
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-366/95
- EuGH, 12.05.1998 - C-366/95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- EuGH, 09.08.1994 - C-347/93
Belgischer Staat / Boterlux
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-366/95
(11) - Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-347/93 (Boterlux, Slg. 1994, I-3933, Randnr. 36).(13) - Siehe Urteil Boterlux (zitiert in Fußnote 11, Randnr. 35).
- EuGH, 20.03.1997 - C-24/95
STAATLICHE BEIHILFEN
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-366/95
(17) - Siehe zuletzt Urteil vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-24/95 (Alcan Deutschland, Slg. 1997, I-1591, Randnr. 25 mit weiteren Nachweisen). - EuGH, 05.12.1985 - 124/83
Direktaratet for Markedsordningerne / Corman
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-366/95
(19) - Urteil vom 5. Dezember 1985 in der Rechtssache 124/83 (Slg. 1985, 3777, Randnr. 21).
- EuGH, 28.03.1996 - C-299/94
Anglo Irish Beef Processors International u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-366/95
(8) - Urteil vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-299/94 (Slg. 1996, I-1925, Randnr. 25). - EuGH, 01.04.1993 - C-31/91
Lageder u.a. / Amministrazione delle finanze dello Stato
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-366/95
(15) - Siehe unter vielen Urteil vom 1. April 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-31/91 bis C-44/91 (Lageder u. a., Slg. 1993, I-1761, Randnr. 33 mit weiteren Nachweisen). - EuGH, 28.10.1987 - 254/86
Symeonidis / Griechischer Staat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-366/95
Siehe insbesondere die Fußnote 14, in der der Generalanwalt die Rechtsprechung des Gerichtshofes in der Rechtssache Irish Grain Board (Urteil vom 11. November 1986 in der Rechtssache 254/86, Slg. 1986, 3309) in Erinnerung rief. - EuGH, 01.04.1993 - C-44/91
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-366/95
(15) - Siehe unter vielen Urteil vom 1. April 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-31/91 bis C-44/91 (Lageder u. a., Slg. 1993, I-1761, Randnr. 33 mit weiteren Nachweisen). - EuGH, 11.11.1986 - 254/85
Irish Grain Board / Minister for Agriculture
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-366/95
Siehe insbesondere die Fußnote 14, in der der Generalanwalt die Rechtsprechung des Gerichtshofes in der Rechtssache Irish Grain Board (Urteil vom 11. November 1986 in der Rechtssache 254/86, Slg. 1986, 3309) in Erinnerung rief. - EuGH, 21.09.1983 - 205/82
Deutsche Milchkontor GmbH
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-366/95
(1) - Urteil vom 21. September 1983 in den verbundenen Rechtssachen 205/82 bis 215/82 (Slg. 1983, 2633). - EuGH, 05.02.1987 - 288/85
Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Plange Kraftfutterwerke
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-366/95
(9) - Urteil vom 5. Februar 1987 in der Rechtssache 288/85 (Slg. 1987, 611, Randnr. 11; Hervorhebung durch mich). - EuGH, 11.07.1984 - 89/83
Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Dimex
- EuGH, 27.10.1987 - 109/86
Theodorakis / Griechenland